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Alt 17.07.2008, 21:24
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Rotes Gesicht Unterbodenbeleuchtung trotz Tüv eintragung Verboten?

Hallo,
ich würde Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung vom Tüver eingetragen bekommen.
Nur die Polizei sagt trotz der Eintragung ist das strafbar!!!

also irgendwie is deutschland behindert is rechtssachen jemand eine ahnungwas es jetzt damit auf sich hat???

MFG CHris


MTX-Boy ist offline  

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Alt 17.07.2008, 21:30      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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während dem fahren darf die nicht an sein, da es andere vekehrsteilnehmer zu stark ablenkt. Nur wenn das Fahrzeug aufm Parkplatz stehtdarfst du die anmachen.
Unterbodenbeleuchtung wird ja auch nur als Einstiegs/Ausstiegsbelecuhtung eingetragen.
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Alt 17.07.2008, 21:30      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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aber trotzdem soll se verboten sein oder wieder nicht?
MTX-Boy ist offline  

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Alt 17.07.2008, 21:33      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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am Auto darfst du sie haben, nur während der teinahme am verkehr muss sie aus sein.
Wenn sie vom TÜV abgenommen ist ist es erstmals rechtsmäßig.
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Alt 17.07.2008, 21:33      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Der, der mim BMW rumhurt
 
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Wie schon gesagt wurde
Wenn das Auto steht darf sie ann sein
soweit ich weiß,darfst du sie sogar an einer Ampel z.B einschalten,aber halt nur wenn das auto steht
BlackTDI ist offline  

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Alt 17.07.2008, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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die Unterbodenbeleuchtung darf NUR über die Türkontaktschalter als einstiegshilfe betrieben werden, alles andere ist VERBOTEN
golfiv19 ist offline  

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Alt 17.07.2008, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Golfmaster in the forest
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Zitat:
Original von golfiv19
die Unterbodenbeleuchtung darf NUR über die Türkontaktschalter als einstiegshilfe betrieben werden, alles andere ist VERBOTEN

genau so kenn ich das auch und wenn das bei dir so eingetragen ist, ist das nicht strafbar!
 

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Alt 17.07.2008, 22:23      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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also ich mache gerade kfz infomatik und ich hab mal nachgefragt der lehrer meinte das das nur so geschaltete werden darf das wenn die handbremse angezogen is das licht leuchtet kann so hat er mir das erzählt
justforfuncj ist offline  

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Alt 17.07.2008, 23:13      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Also die Handbremse muß nicht angezogen sein!! Es ist halt mit dem Türkontaktschalter geschalten!! So hab ich das bei mir auch eingetragen bekommen!! Hat auch keiner was gesagt!!
Ikarus99 ist offline  

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Alt 18.07.2008, 00:05      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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handbremse ist blödsinn....
golfiv19 ist offline  

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Alt 18.07.2008, 21:44      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
djawo
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Ich meine mal gelesen zu haben das ne UBB (egal ob Eingetragen oder nicht) nur unters Auto gebaut werden darf sofern auch ne E-Nummer drauf ist.
Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren
 

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Alt 19.07.2008, 12:07      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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hallo alle

ich weiss da überhaupt nichts davon, weil es raus geschmiessenes geld ist in meinen augen, eine bekannte von mir hat sie auch dran aber schon vor 2004 wo dieses gesetz raus gekommen ist, und die 80euro kann ich mir auch sparen

mfg sven
darthvader ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
VW Jagdgeschwader
 
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Ich fand das damals ganz lustig!! Hatte ja keine richtige UBB sondern pro Seite nur so 4 Spots! Und in der NAcht sah es scho geil aus, wenn man das Auto aufgemacht hat und rund herum hat es auf dem Boden geleuchtet!! Aber mit der Zeit haben sie die Spots halt leider verabschiedet und dann wollte ich auch keine neuen mehr verbauen!! Aber eingetragen ist es trotzdem noch, vielleicht bau ich mir ja wieder irgendwann welche ein!!
Ikarus99 ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:11      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Don´t call it Schnitzel
 
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Klapp_Spaten eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Klapp_Spaten: Klapp_Spaten
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Zitat:
Original von Golfmaster in the forest
Zitat:
Original von golfiv19
die Unterbodenbeleuchtung darf NUR über die Türkontaktschalter als einstiegshilfe betrieben werden, alles andere ist VERBOTEN

genau so kenn ich das auch und wenn das bei dir so eingetragen ist, ist das nicht strafbar!
Auch wenns eingetragen ist, ist es strafbar!

Da kann der tüv eintragen was er will. Was im Rechtssystem oder in der STVO Buch drinsteht darf gemacht werden, wenn nichts a teht darfste es net machen.

polizei steht immer noch überm TÜV!

mfg
Klapp_Spaten ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:20      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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du kannst auch nciht die beleuchtung an der innenraumleuchte anzapfen weil du sie während der fahrt anmachen kannst. am besten an der tür einen seperaten schalter anlegen, der NUR an ist wenn die tür offen ist und dden stromkreis NUR über den schalter laufen lassen. dann wird es keine probleme geben.
ThaoNguyen ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
VW Jagdgeschwader
 
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Also meine war damals an die Innenraumleuchte angeschlossen! Und die ging a nur wenn man die Tür aufgemacht hat! Wenn man das Licht innen angemacht hat blieb sie ja aus, dass hat der Tüver ja auch geprüft sonst hätte er es mir nicht eingetragen!!
Ikarus99 ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:32      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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sowas hasse ich jeder sagt was anderes was stimmt den nun
mal jemand da der in soo einem thema fußgefasst hat?
MTX-Boy ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:39      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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ALSO!!!!!!!!!!

du kannst die fussraum beleuchtung nicht an der innenraum leuchte anzapfen´, weil amn sie manuell einschalten kann. somit läuft der strom durch die unterboden beleuchtung an!!!

entweder seperaten schalter an die tür, wie in meinem letzten eintragen beschrieben, oder über die innenraumleuchte aer über einen transitor geschaltet!

Transitor: zeck!:transitor : 3 kontakte. PLUs ( innenraumleuchte ) , minus ( innenraumleuchte ) und einen der an die zündung kommt. wenn die zündung an ist, darf da kein strom durchlaufen. sobald züdnung an, unterbodenbeleuchtung an: hat den vorteil wenn ihr das auto aufschließt leuchtet ja die innenraumleuchte, und somit auch die unterbodenbeleuchtung, da die zündung ja auch ist.
nachteil: wenn die zündung an ist, und der motor trotzdem aus, zbsp auf parkplatz, schlüssel drin wegen der musik, geht die beleuchtung nciht an.

vorteil vom seperaten schalter an der tür. auf parkplatz wenn die zündung an ist geht sie auch an
Nachteil: beim aufschließen passiert gar nichts da die tür noch zu ist!!!
ThaoNguyen ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:40      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Also bei meiner Einstiegsbeleuchtung war ja damals ein TÜV Gutachten dabei!! Das hat der Tüver dann alles kontrolliert und ist alles abgegangen wie es in dem Gutachten stand und hat es dann auch ohne was zu sagen eingetragen!!
Ikarus99 ist offline  

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Alt 19.07.2008, 13:52      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von MTX-Boy
sowas hasse ich jeder sagt was anderes was stimmt den nun
mal jemand da der in soo einem thema fußgefasst hat?
Eins ist fakt, es ist verboten im Strassenverkehr! Kannste auch Polizei, Anwalt oder im Netz nachlesen.

Erlaubt ist es nur wenn der zündschlüssle abgezogen ist, und nicht während der fahrt.

mfg

p.s. ich such ma den paragraphen

google danach

Verstoß §49a(1)Satz1, 69a(3)Nr.18 StVZO = BKatV 221.2 = 20 Euro!


Klapp_Spaten ist offline  

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