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Alt 18.06.2025, 09:41      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von oli87
 
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Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Eine deaktiviere SML ist als Bauteil oder Blende anzusehen.
Sie verschließt ein Loch in der Stoßstange.
Das kann man so sehen, das ist richtig. Wird hier in unserer Gegend definitiv leider anders gehandhabt.
Das Argument hier ist, dass eine SML bauartbeding eine lichttechnische Einrichtung ist und nichts anderes. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug benötigen ein Prüfzeichen und müssen funktionieren.
So wurde es mir letztens wieder begründet.
Wie gesagt, ich hab selber schon seit Jahren SML verbaut, die nicht aktiv sind und als Blende dienen.
Ich bekomm in jeder HU zum Glück immer nur etwas auf die Finger geklopft, dass die eigentlich nicht dran sein dürften, aber weil sie eben nicht leuchten, werden sie dann einfach ignoriert und gut ist ;-)

Ich denke, wenn man 10 Gutachter zu dem Thema fragt, hat man am Ende 8 unterschiedliche Meinungen. Die SML stillgelegt und quasi als Blenden o.ä. eintragen zu lassen, ist natürlich ein super Weg. Dann hat man im Fall der Fälle etwas in der Hand zum Nachweisen. Was leider auch kein 100%ger Schutz mehr in einer Kontrolle ist. Wird die Eintragung angezweifelt, dann heißt es im dümmsten Fall, dass das Auto erst mal sichergestellt wird, um den Sachverhalt zu prüfen.
Wie gesagt, ich kann nur berichten, wie es teils bei uns hier im Süden gehandhabt wird.


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Alt 18.06.2025, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Es kann keine Lichttechnische Einrichtung sein, dann hätte sie ein Prüfzeichen
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Alt 18.06.2025, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von oli87 Beitrag anzeigen
Das kann man so sehen, das ist richtig. Wird hier in unserer Gegend definitiv leider anders gehandhabt.
Das Argument hier ist, dass eine SML bauartbeding eine lichttechnische Einrichtung ist und nichts anderes. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug benötigen ein Prüfzeichen und müssen funktionieren.
So wurde es mir letztens wieder begründet.
Wie gesagt, ich hab selber schon seit Jahren SML verbaut, die nicht aktiv sind und als Blende dienen.
Ich bekomm in jeder HU zum Glück immer nur etwas auf die Finger geklopft, dass die eigentlich nicht dran sein dürften, aber weil sie eben nicht leuchten, werden sie dann einfach ignoriert und gut ist ;-)

Ich denke, wenn man 10 Gutachter zu dem Thema fragt, hat man am Ende 8 unterschiedliche Meinungen. Die SML stillgelegt und quasi als Blenden o.ä. eintragen zu lassen, ist natürlich ein super Weg. Dann hat man im Fall der Fälle etwas in der Hand zum Nachweisen. Was leider auch kein 100%ger Schutz mehr in einer Kontrolle ist. Wird die Eintragung angezweifelt, dann heißt es im dümmsten Fall, dass das Auto erst mal sichergestellt wird, um den Sachverhalt zu prüfen.
Wie gesagt, ich kann nur berichten, wie es teils bei uns hier im Süden gehandhabt wird.
Bei sowas denke ich mir immer. Es müsste mal jemanden geben der das beklagt und das dann bis zur obersten Institution durchzieht. Dann hätten wir alle endlich Rechtssicherheit.
Geruun ist offline  

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Alt 18.06.2025, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
master_u
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Zitat:
Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Ich denke es kommt auch zum erlöschen der BE, wenn folgendes greift.

Technische Änderungen ohne Genehmigung:
Nicht genehmigte technische Änderungen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, selbst wenn die Änderungen den Vorschriften entsprechen.
Nur, wirklich nur bei den 3 o.g. Sachen kann die Betriebserlaubnis erlöschen. In keinem anderen Fall. Was die Kollegen in anderen Bundesländern, wie sagte nen Kollege aus Thüringen (Jena) mal so nett über seine Kollegen aufm Dorf "Dorfgendamarie" macht, ist oft wirklich falsch. Das was ich o.g. geschrieben habe ist geltendes Recht.

Früher war es so: verändere ich etwas am Fahrzeug das keine Eintragung, ABE usw. hat - erlöschen Betriebserlaubnis. Das ist aber lange her. Das galt bis Einführung der FZV.

Bei Einführung der FZV - alles wieder ganz anders und ganz komisch, deshalb geh ich hier mal nicht weiter drauf ein. Weil das alles ganz komisch war hat man §19 StVZO modernisiert, abergändert und was weiß ich. Seitdem gelten meine 3 genannten Varianten. Andere Varianten sind nicht möglich.

Kleines Beispiel: Fahrwerk, irgend ne Tieferlegung, Teilegutachten vorhanden, Fahrwerk wird eingebaut, am besten noch von einer Werkstatt, Achsvermessung und fertig. Fahrwerk ist fachmännisch eingebaut, nix schleift und gar nix, aber der Besitzer rennt nicht mit dem Teilegutachten zum TÜV, DEKRA und Co. und lässt den scheiß eintragen. Auch wenn im Teilegutachten oben steht, wenn man das nicht einträgt, dann erlischt die Betriebserlaubnis (das schreiben die da immer hin), erlischt sie eben nicht, denn keine der 3 Varianten trifft zu.

@Exige83

Würdest du mir den Anhörungsbogen mal abfotografieren und per PN schicken? Ich würde mal sehr gerne wissen was die Kollegen dir konkret vorgeworfen haben und was da konkretisiert wurde.

Geändert von master_u (18.06.2025 um 15:06 Uhr)
master_u ist offline  

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Alt 18.06.2025, 16:34      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von master_u Beitrag anzeigen
@Exige83

Würdest du mir den Anhörungsbogen mal abfotografieren und per PN schicken? Ich würde mal sehr gerne wissen was die Kollegen dir konkret vorgeworfen haben und was da konkretisiert wurde.
Da ich absolut zu dusselig bin Dir eine Nachricht mit Bildern zu schreiben, wollte ich fragen ob es okay ist wenn ich sie hier hochlade?
Exige83 ist offline  

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Alt Gestern, 21:42      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
master_u
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...für mich unproblematisch.

Ich wollte halt nur deine Privatssphäre wahren...


master_u ist offline  

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