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Es kann keine Lichttechnische Einrichtung sein, dann hätte sie ein Prüfzeichen ![]() |
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Früher war es so: verändere ich etwas am Fahrzeug das keine Eintragung, ABE usw. hat - erlöschen Betriebserlaubnis. Das ist aber lange her. Das galt bis Einführung der FZV. Bei Einführung der FZV - alles wieder ganz anders und ganz komisch, deshalb geh ich hier mal nicht weiter drauf ein. Weil das alles ganz komisch war hat man §19 StVZO modernisiert, abergändert und was weiß ich. Seitdem gelten meine 3 genannten Varianten. Andere Varianten sind nicht möglich. Kleines Beispiel: Fahrwerk, irgend ne Tieferlegung, Teilegutachten vorhanden, Fahrwerk wird eingebaut, am besten noch von einer Werkstatt, Achsvermessung und fertig. Fahrwerk ist fachmännisch eingebaut, nix schleift und gar nix, aber der Besitzer rennt nicht mit dem Teilegutachten zum TÜV, DEKRA und Co. und lässt den scheiß eintragen. Auch wenn im Teilegutachten oben steht, wenn man das nicht einträgt, dann erlischt die Betriebserlaubnis (das schreiben die da immer hin), erlischt sie eben nicht, denn keine der 3 Varianten trifft zu. @Exige83 Würdest du mir den Anhörungsbogen mal abfotografieren und per PN schicken? Ich würde mal sehr gerne wissen was die Kollegen dir konkret vorgeworfen haben und was da konkretisiert wurde. Geändert von master_u (18.06.2025 um 15:06 Uhr) | |
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| ![]() Da ich absolut zu dusselig bin Dir eine Nachricht mit Bildern zu schreiben, wollte ich fragen ob es okay ist wenn ich sie hier hochlade?
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Sorry für die späte Rückmeldung. Man hat dir sozusagen den "kleinen" Erlöschen BE vorgeworfen. Dieser ist für die Änderung der Fahrzeugart gedacht oder für eine nicht wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt. Die Seitenmarkierungsleuchten sind eigentlich Umrissleuchten. Wie diese gestaltet sein müssen, darüber gibt es natürlich auch Vorschriften (frag mich bitte nicht welche...irgend ne ECE. Muss ich nachsehen). Der korrekte Tatbestand würde besagen, dass du gegen diese Vorschrift verstoßen hast. Kostet 15€. Deine Entscheidung ob du dagegen widersprechen willst - rechtlich ist es vollkommen falsch. Die Folge, dass du etwas ändern musst bleibt natürlich gleich. |
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Vielen Dank für die Rückantwort. Ich werde die Strafe so akzeptieren und das Bußgeld überweisen. Hab echt keine Nerven auf ewiges hin.- und herschreiben mit der Behörde. Die SML werde ich letztendlich als deaktiviert eintragen lassen, damit zum Amt den Wisch vorlegen und dann ist hier Arsch lecken. Selbst der eine TÜV Prüfer hat ja schon gelacht und mit dem Kopf geschüttelt ob die Polizei nix anderes zu tun hat...🤷🏻*♂️ Geändert von Exige83 (24.06.2025 um 21:22 Uhr) |
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