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Es kann keine Lichttechnische Einrichtung sein, dann hätte sie ein Prüfzeichen ![]() |
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Früher war es so: verändere ich etwas am Fahrzeug das keine Eintragung, ABE usw. hat - erlöschen Betriebserlaubnis. Das ist aber lange her. Das galt bis Einführung der FZV. Bei Einführung der FZV - alles wieder ganz anders und ganz komisch, deshalb geh ich hier mal nicht weiter drauf ein. Weil das alles ganz komisch war hat man §19 StVZO modernisiert, abergändert und was weiß ich. Seitdem gelten meine 3 genannten Varianten. Andere Varianten sind nicht möglich. Kleines Beispiel: Fahrwerk, irgend ne Tieferlegung, Teilegutachten vorhanden, Fahrwerk wird eingebaut, am besten noch von einer Werkstatt, Achsvermessung und fertig. Fahrwerk ist fachmännisch eingebaut, nix schleift und gar nix, aber der Besitzer rennt nicht mit dem Teilegutachten zum TÜV, DEKRA und Co. und lässt den scheiß eintragen. Auch wenn im Teilegutachten oben steht, wenn man das nicht einträgt, dann erlischt die Betriebserlaubnis (das schreiben die da immer hin), erlischt sie eben nicht, denn keine der 3 Varianten trifft zu. @Exige83 Würdest du mir den Anhörungsbogen mal abfotografieren und per PN schicken? Ich würde mal sehr gerne wissen was die Kollegen dir konkret vorgeworfen haben und was da konkretisiert wurde. Geändert von master_u (18.06.2025 um 15:06 Uhr) | |
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| ![]() Da ich absolut zu dusselig bin Dir eine Nachricht mit Bildern zu schreiben, wollte ich fragen ob es okay ist wenn ich sie hier hochlade?
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Sorry für die späte Rückmeldung. Man hat dir sozusagen den "kleinen" Erlöschen BE vorgeworfen. Dieser ist für die Änderung der Fahrzeugart gedacht oder für eine nicht wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt. Die Seitenmarkierungsleuchten sind eigentlich Umrissleuchten. Wie diese gestaltet sein müssen, darüber gibt es natürlich auch Vorschriften (frag mich bitte nicht welche...irgend ne ECE. Muss ich nachsehen). Der korrekte Tatbestand würde besagen, dass du gegen diese Vorschrift verstoßen hast. Kostet 15€. Deine Entscheidung ob du dagegen widersprechen willst - rechtlich ist es vollkommen falsch. Die Folge, dass du etwas ändern musst bleibt natürlich gleich. |
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Vielen Dank für die Rückantwort. Ich werde die Strafe so akzeptieren und das Bußgeld überweisen. Hab echt keine Nerven auf ewiges hin.- und herschreiben mit der Behörde. Die SML werde ich letztendlich als deaktiviert eintragen lassen, damit zum Amt den Wisch vorlegen und dann ist hier Arsch lecken. Selbst der eine TÜV Prüfer hat ja schon gelacht und mit dem Kopf geschüttelt ob die Polizei nix anderes zu tun hat...🤷🏻*♂️ Geändert von Exige83 (24.06.2025 um 21:22 Uhr) |
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Nachdem der TÜV Nord meinte die Eintragung als deaktiviert sei kein Problem, kam am Freitag folgende Mail vom TÜV Nord: Moin, die Seitenmarkierungsleuchte muss entfernt oder lackiert werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um eine solche handeln könnte. Sind auf der Frontschürze VW-Kennzeichnungen zu erkennen? Irgendwie muss nachweisbar sein, wo die Schürze herkommt. Mit freundlichem Gruß Amtlich anerkannter Sachverständiger und UbTD für den Kraftfahrzeugverkehr TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG Region Hamburg Es könnte der Eindruck entstehen dass meine "rollende Zeitbombe" den Anschein erweckt im Straßenverkehr irgendjemanden in die Irre zu führen. Anscheinend gibt es unter den Prüfern in den jeweiligen Prüforganisationen auch unterschiedliche Ansichtsweisen. Habe jetzt am Dienstag einen anderen Prüfer beim TÜV Nord gefunden der sie mir als deaktiviert per Einzelabnahme einträgt. Ich hoffe dass dann diese Odyssee endlich ein Ende findet... Geändert von Exige83 (06.07.2025 um 23:53 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Exige83 für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (07.07.2025) |
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Guten Morgen, verfolge hier auch gespannt Deine Reise mit den SMLs. Ich fahre am Cabrio auch SMLs bin aber relativ wenig unterwegs! Auf Instagram hat der TÜV Süd eindeutig Stellung genommen: https://www.instagram.com/p/DLHq5HktnJM/ |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu golf4cabrio.de für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (07.07.2025) |
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Also was ich zum Video und zu diversen Gesprächen mit einigen TÜV Prüfern sagen kann ist dass man am Golf 4 mit deutscher EZ originale, orangefarbene, aktive SML ohne E-Prüfzeichen in Deutschland auf keinen Fall eingetragen bekommt. Schon gar nicht wie bei mir wenn es kein US-Import ist. Das Maximum was halt beim Golf 4 geht, der in Deutschland seine EZ hat, sind orangefarbene, deaktivierte SML. Aber auch da kommt es auf die Prüforganisation und dann auf den jeweiligen Prüfer an. Ich selber hätte mir im Leben nicht träumen lassen dass die Polizei, die Ämter und die Prüforganisationen da teilweise so einen harten Fickfilm von machen. |
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Einfach welche mit E Prüfzeichen kaufen, die müssen dann nicht einmal eingetragen werden, oder? Hab aber nur die mit LED gefunden, die bauen jedoch höher auf. Vielleicht passt der Deckel?
Geändert von Matze1982 (08.07.2025 um 08:34 Uhr) |
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| ![]() https://www.amazon.de/LED-Seitenblin...1&gad_source=1 Wobei ich auf dem Bild jetzt keine E Nummer erkennen kann, steht nur in der Beschreibung. |
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Okay also LED ist das ja mal echt Geschmackssache. Passt meines Erachtens wirklich nicht zum Golf 4. Und ich glaube auch die Optik ist nicht so dolle weil die halt so hoch aufbauen. Ich muss jetzt am Freitag nochmal zum Amt weil der Typ der die ganzen Schreiben aufgesetzt hat gestern nicht da war. Alle anderen sind mit der Sache nicht vertraut und können nicht weiterhelfen. Selbst nicht dann nicht als ich die Schreiben vorgelegt habe. Anscheinend versteht das Amt selber nicht was es da so alles macht...passt zum Bürokratieabbau. |
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Ja, ist halt wie gesagt optisch nicht so der Hit. Gibt es denn keine anderen passenden SMLs mit E Nummer? Ist dabei ja wirklich egal von welchem Fahrzeug so lange die E Nummer vorhanden ist, ist es entweder legal oder durch Eintragung legal.
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Passend nein, allein weil SML eben von US Fahrzeugen stammen. Daher keine EU Kennung, also E Zeichen. Einziges Fahrzeug mit SML und EU Kennung war Volvo V40 etc. Aber dafür an der Stoßstange rumsägen und feilen, ... |
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