Manche lassen sich bewusst abweichende (vor allem kürzere) Schilder
prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem stempelt.
Man kann Glück oder Pech haben


Auch kommt es vor, dass man sich vom Schildermacher gleich zwei Sätze des zugeteilten Kennzeichens
prägen lässt, ein vorschriftsmäßiges - und eines "nach Wunsch", z.B. mit geringeren Abständen, Engschrift statt Mittelschrift usw. Die "legalen" Kennzeichen werden dann der Zulassungsstelle vorgelegt und gestempelt. Nachträglich werden die Plaketten aber durch den Fahrzeughalter wieder entfernt und auf dem zweiten, ungestempelten Satz neu angebracht.
Diese Vorgehensweise ist natürlich verboten. Doch lässt sich bei Verkehrskontrollen kaum mehr nachvollziehen, dass die nun verwendeten, vorschriftswidrigen Schilder
nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt wurden.
Hatte selbst mal ein ganz kurzes Kennzeichen auf dem 1er GTI:
SFA-Y14 und alles in DIN-Engschrift. Bei einer Kontrolle fragte ein Polizist, warum ich mit einem so kleinen Kennzeichen fahre. Weil ich es so von der Zulassungsstelle bekommen habe, sagte ich. War auch die Wahrheit. Thema erledigt und meine verbauten MB W201-Rückleuchten fielen gar nicht auf