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Alt 06.07.2010, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Die Hellas sind nur was für Fusseltuner



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Alt 06.07.2010, 15:02      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Ja hab ja gesagt die sind mist
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Alt 06.07.2010, 15:25      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Hab auch welche drin und bin stark am überlegen, die wieder zu entfernen. Kumpel hatte le Monat n Unfall.. Er Vorfahrtsstrasse.. Sie Nebenstrasse.. sie hat nicht aufgepasst und ist gefahren. Beide Totalschaden. So: Ihr ist im Nachhinein(!) eingefallen, dass sie die SML irritiert haben (wahrscheinlich auf raten von Freunden/Anwalts). Seine Vollkasko zahlt auf jeden Fall NICHTS.. Haftpflicht nimmt ihn ggf. in Regress, da gibts noch kein Ergebnis. Über TÜV und so Sachen würd ich mir mal weniger Gedanken machen, das ist kein Problem, zur Not einfach rausnehmen. Mehr als n Mängelschein kann dir bei ner Kontrolle auch nicht passieren.
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Alt 06.07.2010, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Naja aber "irritierende" SML gibts auch mit E-Zeichen... Wenn du damit vor Gericht gehst... Glaub ich nicht dass man dir da nen Strick draus drehen kann...
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Alt 06.07.2010, 17:09      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von J'unstoppable Beitrag anzeigen
Naja aber SML gibts auch mit E-Zeichen... Wenn du damit vor Gericht gehst... Glaub ich nicht dass man dir da nen Strick draus drehen kann...
is wahr aber diese haben leider kein E-Zeichen und da kannste richtig pech haben wenn die sagt: "der hat aber geblinkt, bzw die sml hat mich irritiert." dann hat man echt die arschkarte.

Geändert von R32er (06.07.2010 um 17:11 Uhr)
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Alt 06.07.2010, 17:11      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Zitat:
Zitat von R32er Beitrag anzeigen
is wahr aber diese haben leider kein E-Zeichen und da kannste richtig pech haben wenn die sagt: "der hat aber geblinkt, bzw die sml hat mich irritiert." dann hat man echt die arschkarte.
Er kann noch so viel Blinken, Vorfahrt hatte er trotzdem


Zitat:
Wer blinkt, muss noch lange nicht abbiegen. Das Blinkzeichen allein darf nicht als eindeutiger Hinweis verstanden werden und zu einem unverzüglichen Losfahren führen. Überlegt es sich der Blinkende kurzfristig anders, und es kommt zu einem Zusammenstoß, trägt der zu früh Gestartete eine hohe Mitschuld.

Grundsätzlich dürfen sich Verkehrsteilnehmer nicht darauf verlassen, dass ein blinkender Autofahrer auch tatsächlich abbiegt. Ein wartepflichtiger Fahrer darf nicht einfach losfahren, nur weil der vorfahrtsberechtigte Wagen Blinkzeichen gibt. Vielmehr muss er sich gedulden, bis der Blinker auch tatsächlich mit dem Abbiege-Vorgang begonnen hat.

Verursacht der Wartepflichtige durch ein zu frühes Losfahren einen Zusammenstoß mit dem Nichtabbieger, muss er damit rechnen den größten Teil der Schuld tragen zu müssen. Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm, AZ: 9 U 169/02) schrieb einem vermeintlichen Abbieger, der sich spontan anders entschieden hatte, nur ein Drittel der Schuld zu, während der Wartepflichtige zwei Drittel des Schadens übernehmen musste.

Es gelten also strenge Voraussetzungen, wann ein Wartepflichtiger sich auf ein durch Blinken angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtberechtigten verlassen darf. Wenn jedoch ein anderer Wagen blinkt und dabei seine Geschwindigkeit deutlich reduziert oder durch Abweichen von der ursprünglichen Fahrlinie anzeigt, dass er abbiegen will, so ist dies als eindeutige Abbiege-Absicht zu verstehen

Geändert von hardy (06.07.2010 um 17:13 Uhr)
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Alt 06.07.2010, 17:12      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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eh nein? wenn er blinkt und dann aber doch gerade aus fährt dann ist das doch falsch


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