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Alt 25.01.2012, 19:56      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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wenn selbst der TÜV auf explizite Anfrage die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung am Golf 4 als legal bezeichnet, wird es wohl stimmen, dass das E-Zeichen nicht Fahrzeugspezifisch ist

manche ABEs wie für Fahrwerke sind Fahrzeugspezifisch
du darfst die Stoßdämpfer des Golf 6 nicht in den Golf 4 einbauen
die Kennzeichenbeleuchtung aber schon


 

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Alt 25.01.2012, 22:52      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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genau das E-Zeichen bezieht sich nur auf die geprüfte Leuchte bzw Schweinwerfer, also egal ob die vom G6 oder am G4 ist, es gibt oft Leuchten die von mehreren FzHersteller gemeinsam genutzt werden..
die meisten Sachen werden sogar ganz ohne Fahrzeug geprüft.
und wie THE DOCTOR 94 schon sagte das jeweilige E-Zeichen und das was da noch so auf der Leuchte steht, regelt den Verwendungszweck und Anbauvorschriften...

gutes und einfaches Beispiel ist eine einfache H7 Glühlampe, das E-Zeichnen ist bestimmt nicht nur für einen GOLF4 Halogenscheinwerfen bestimmt...

Geändert von VillageCustoms (25.01.2012 um 22:57 Uhr)
VillageCustoms ist offline  

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Alt 25.01.2012, 23:09      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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H7 Lampen mit einer KZB Beleuchtung zu vergleichen - suuuper.
Leider Unsinn und nicht vergleichbar.

Als Beispiel: Wie oben genannt, die super tollen SML mit E-Zeichen vom anderen Auto. Dürfen nicht am Golf 4 montiert werden, obwohl sie ein E-Zeichen haben. Auch mit selben Bestimmungen nicht. Das E-Zeichen bescheinigt nur die Montage am vorhergesehenen Modell. Wurde mir vom TÜV genau so bestätigt.

Mir solls egal sein, interessiert eh keinen ob Soffitten für 1€ verbaut wurden oder KZB vom Golf VI für 50€. Außer den Geldbeutel.
mk4jan ist offline  

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Alt 26.01.2012, 00:08      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Hallo,

im Regelfall werden bei Bauteilen, die im Zubehörhandel vertrieben werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitgegeben, in denen u.a. aufgeführt ist, an welchen Modellen das Bauteil verbaut werden darf. Es ist so, wie mk4jan sagt. Nicht alles, was ein E-Zeichen hat darf einfach überall verbaut werden. Anhand der Nummern, die auf den Bauteilen stehen, kann man natürlich nachvollziehen, woher das Teil stammt, bzw wohin es gehört. Es gibt dafür im Übrigen sehr umfangreiche Datenbanken, auf die natürlich auch die Polizei zugriff nehmen kann.

Ich gebe euch mal ein Beispiel, an dem es deutlich wird, hier aus dem Motorradbereich, weil sich dann nciht gleich jeder 2. angepisst fühlt:

A kauft sich für sein Motorrad (Suzuki 1300 irgendwas) einen Sportauspuff, der aus Italien stammt, ein E-Prüfzeichen hat und eben für diese Modellereihe bauartgeprüft und zugelassen ist. Der Auspuff wird mit E-Prüfzeichen und zusätzlich einer unbedenklichkeitsbescheinigung für folgende Suzuki Modelle geliefert(Suzuki 1100, 1300 xyz in den Baujahren von 2003-2006). Irgendwann verkauft A sein Motorrad und verkauft den Auspuff einzeln. B kauft diesen über Ebay, wohlwissend, das er für die Suzuki zugelassen ist, denkt sich aber: Da ist ein E-Prüfzeichen drauf, ich kanns einfach an meine 550er Kawasaki, Bj 2001 verbauen.

Er macht dies und wundert sich, dass er bei der nächsten Kontrolle nicht weiterfahren darf. Das E-Prüfzeichen wäre ja schließlich vorhanden. Tja, aber in der mitgelieferten Bescheinigung war die Maschine aber nicht gelistet. Diese Bescheinigung führt B, wohlwissend, dass er den Auspuff eigentlich gar nicht fahren darf, nicht mit.
Da das Abgas- und Leistungsverhalten nicht getestet wurde, ist der Auspuff an der Maschine nicht zugelassen. Alleine und nur nach dem E-Prüfzeichen kann man hier also nicht gehen, denn das ist auf allen straßenzugelassenen Zubehöranlagen vorhanden, es geht um die spezielle Zulassung für das Modell und die Baureihe. Das macht auch Sinn, denn der Auspuff, der auf eine 1100er oder 1300er Maschine abgestimmt ist, funktioniert im Reonanzverhalten einfach nicht an der 550er. Das sieht vermutlich (fast) jeder ein. Gleichwohl ist dem B natürlich frei gestellt, ein Abgas- und Leistungsgutachten erstellen zu lassen, um eben diesen Auspuff eintragen zu lassen. Da dies aber den Wert der Maschine um das mehrfache übersteigen würde, fährt er jetzt wieder den Serienpott und spart auf den nächsten Zubehörtopf.

Dies ist ein Beispiel, das Fahr- und Abgaseigenschaften des Fahrzeugs beeinflußt. Beim Licht ist es genau das Gleiche. Da gibt es den Tatbestand der "unzulässigen Veränderungen an beleuchtungstechnischen Einrichtungen." Kurz gesagt, sämtliche Veränderungen an beleuchtungstechnischen Einrichtungen am Fahrzeug sind nur dann zulässig, wenn nachweislich Teile verbaut wurden, die für eben dieses Fahrzeug bauartgeprüft sind, oder mit Unbedenklichekeitsbescheinigung (und E-Prüfzeichen) geliefert werden. Das alleinige vorhandensein des Prüfzeichen sagt ja auch nichts darüber aus, ob ein Teil ordnungsgemäß und am richtigen Platz verbaut wurde, ob ein Einbauwinkel eingehalten werden muß oder dergleichen.

Bei Spiegeln sind wir nun wieder auf einer ganz anderen Schiene. Spiegel erhalten in der Regel eine Zulassung, wenn sie mindestens 64cm³ Spiegelfläche aufweisen und in Form und Bauweise betriebssicher und nicht gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sind. Normale Spiegel beeinflußen auch das Abgas- und Leistungsverhalten nicht wirklich und wirken sich auch nicht auf die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs aus (Spiegel mit integrierten Blinkern ausgenommen). Von daher kann man sowas nicht in den gleichen Topf mit den o.g. Dingen werfen. Spiegel sind mit E-Prüfzeichen tatsächlich universell zulässig, wenn sie sicher verbaut sind. So kann man sich am PKW zB. auch genügend große und zugelassene Formel 1 Spiegel am straßenzugelassenen PKW verbauen.
 

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Alt 26.01.2012, 00:24      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Veni Vidi Vrums
 
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Sheepy eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Sheepy: el_sheepy
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Jungs, die Diskussion führt so zu nix.

Der eine sagt das ist so, der andere sagt es ist so. Lasst uns doch mal Knallharte Gesetzestexte aufn Tisch legen. Nur weil ein Prüfer etwas sagt ist es noch lange nicht richtig, das einzige was richtig ist, ist das was die StVZO regelt.

Also wenn wer dazu bestimmte § nennen kann würde das die ganze Aktion hier spürbar nach vorne bringen.

Edit:
Wenn hier mal bitte wer die E-Zeichen, bzw. deren Nummern von den Golf IV und Golf VI Kennzeichenbeleuchtungen posten könnte wäre das super.

Habe gerade leider weder nen G IV noch G VI zur hand

Geändert von Sheepy (26.01.2012 um 00:39 Uhr)
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Alt 26.01.2012, 06:28      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Die StVZO regelt keine E-Prüfzeichen, die sind in einer Europanorm hinterlegt.
 

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Alt 26.01.2012, 08:11      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
Veni Vidi Vrums
 
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Die StVZO regelt keine E-Prüfzeichen, die sind in einer Europanorm hinterlegt.
Egal in welchem Text, wir sollten suchen. In einem rechtlich relevanten Text wird stehen wie es richtig gehandhabt wird
Sheepy ist offline  

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Alt 26.01.2012, 09:54      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Grundsätzlich steht das Thema Beleuchtung in §49a StVZO. Relevant hier sind Abs. 1 und 6.
StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen, >

Weiterhin gilt §10 Abs.6 FZV. Hier ein Link dazu:
FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Die Europanormen darfst Du Dir gerne selbst heraus suchen. Dazu noch die ständige Rechtssprechung.

Dazu habe ich weder Zeit noch Lust.

Edit: hatte gerade noch etwas Zeit: hier noch ein paar Links, unter denen Du Dich zum Thema gerne noch belesen kannst:
EUR-Lex - 31976L0760 - DE

EUR-Lex - 32000L0073 - DE

Geändert von Stephan L. (26.01.2012 um 10:17 Uhr)
 

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Alt 26.01.2012, 16:44      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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egal ob die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung zu 100 % legal ist oder nicht:

- sie fängt kein Feuer, wie billige LEDs
- sie blendet niemanden, wie Soffitten
- sie besitzt ein E-Zeichen, wodurch die meisten Polizisten und Tüv-Prüfer nicht meckern
- sie sieht original aus und nicht nach reingebastelt

wer die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung fährt wird in der Praxis keine Probleme mit Schmoren, dem Auge des Gesetztes oder der Blendempfindlichkeit des Hintermanns haben

einziger Nachteil gegenüber Soffitten ist der Preis


Ein Benutzer von Soffitten spielt hier Korinthenkacker und besteht darauf, dass die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung genau so illegal wie seine Soffitten ist.

Wen interessiert das ??

Wenn selbst der Tüv auf Anfrage sie als legal bezeichnet und der Polizist das E-Zeichen sieht und je nach dem noch denkt sie sei original aber auf jeden Fall legal, stört sie niemanden
die Soffitten eines Kumpel fallen sofort auf und kein Polizist würde sie durchgehen lassen

bei Auspuffanlagen oder Fahrwerksteile ist die Geschichte mit dem E-Zeichen etwas anders als bei Beleuchtungselementen
 

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Alt 26.01.2012, 16:49      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Gib's Auspuffteile und Fahrwerksteile nicht eh nur mit ABE's?
Nuke6110 ist offline  

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Alt 26.01.2012, 16:52      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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bei Motorrädern gibt es Auspuffanlagen mit E-Zeichen
 

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Alt 26.01.2012, 17:00      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Ich persönlich finde es auch tausend mal besser, wenn jemand eine (für den Golf 6)zugelassene Golf 6 Beleuchtung an seinen Golf 4 baut, als illegale Softfitten oder hellere und offensichtlich gut brennbare LED Lampen in Orginalbauform.

Darum ging es aber nicht. In einer Kontrolle würde ich es aber auch nicht beanstanden, denn das gibt mehr Schreibarbeit, als es den Vorgang wert wäre. Rechtlich in Ordnung ist es deshalb aber trotzdem nicht wirklich. Das kann man einsehen oder auch nicht. Mir ist das relativ gleich.

Allerdings sollte man auch in Kontrollsituationen immer an das alte Sprichwort denken: "Wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder heraus." Also immer locker bleiben.

Geändert von Stephan L. (26.01.2012 um 17:43 Uhr)
 

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Alt 26.01.2012, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sheepy Beitrag anzeigen
Edit:
Wenn hier mal bitte wer die E-Zeichen, bzw. deren Nummern von den Golf IV und Golf VI Kennzeichenbeleuchtungen posten könnte wäre das super.

Habe gerade leider weder nen G IV noch G VI zur hand
Werd ich die Tage mal machen, hab die G VI ja eingebaut und die alten liegen noch im Keller rum.
Tobi102 ist offline  

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Alt 27.01.2012, 01:45      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tobi102 Beitrag anzeigen
Werd ich die Tage mal machen, hab die G VI ja eingebaut und die alten liegen noch im Keller rum.
Das wäre super
Sheepy ist offline  

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Alt 27.01.2012, 03:18      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von The Doctor 94 Beitrag anzeigen


Ein Benutzer von Soffitten spielt hier Korinthenkacker und besteht darauf, dass die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung genau so illegal wie seine Soffitten ist.

Wen interessiert das ??
Wenn du das so siehst ist das dein Problem. Es sollte nur darauf hingewiesen werden, mehr nicht. Beides ist nicht legal.
Desweiteren will ich mal wissen, wie LED-Soffitten blenden sollten. Vergleich mal Golf VI und Golf IV mit Soffitten. Da wirst du keinen Unterschied feststellen.
Höchstwahrscheinlich bildest du es dir ein, weil du es so haben möchtest.

Verwendet einfach ordentliche Birnen und echt schmort auch nichts weg. Oder gebt halt das 20 fache für Golf VI in "original Optik" aus.
mk4jan ist offline  

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Alt 27.01.2012, 14:37      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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Es wirkt für mich nicht wie "hinweisen".

Wenn man 100% nach den Gesetzten geht mag es sein, dass beide Illegal sind.

In der Praxis stellt sich aber heraus, das sogar beim direkten verweis auf die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung der Tüv sie als legal bezeichnet.

Kein Polizist wird einem deshalb eine Mängelkarte oder ähnliches schreiben.


Ein Kumpel hat Soffitten bei seiner Kennzeichenbeleuchtung drin.
Ich sehe sein Auto mehrmals die Woche.

Seine Soffitten blenden, wenn man mehrere Meter hinter dem Auto steht.
Das ist nicht nur mir aufgefallen.

Das Tuning durch Sofitten fällt auch jedem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle, oder spätestens dem TÜV auf.

Mein Golf hat noch die originale Kennzeichenbeleuchtung
mein 2-Rad hat eine LED Kennzeichenbeleuchtung aus dem Zubehör mit E-Zeichen

Es mag sein, dass bei guten Soffitten nichts schmort
bei der Golf 6 Kzbeleuchtung wird dieses Problem Nie auftauchen
 

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Alt 28.01.2012, 17:08      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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So, hier die Fotos und Beschriftungen auf den beiden Kennzeichenbeleuchtungen:
Golf 6 LED-Beleuchtung:

da man nicht alles genau lesen kann hier die Daten:
(CCC) | MNE
I090132 | L-00
SAE (2) L10 | E24
DOT | 0013
(linke/rechte Seite durch | getrennt)

originale Golf 4-Beleuchtung

ich denke, hier kriegt man alles gelesen

sg
Tobi
Tobi102 ist offline  

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Alt 09.02.2012, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Ich Hab auch die Golf 6 kennzeichenbeleuchtung und es sieht schick dezent aus!
Vom daher...
Gruß face
The Jubi-Driver ist offline  

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Alt 14.03.2012, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Geändert von ceza58 (14.03.2012 um 22:35 Uhr)
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