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Alt 21.01.2012, 17:39
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Ausrufezeichen Feuergefahr bei Kennzeichenbeleuchtung LED !

Wollte heute die bereits vorhandenen LEDs in der Kenzeichenbeleuchtung gegen hellere LEDs tauschen.

Dabei kam mir beissender Geruch von verschmortem Plastik entgegen.

Ich versuche hier zu beschreiben worauf man achten sollte und wie es passiert ist.

Beim Reinschieben der Halterung (2.) mit Soffitte auf den Plastikstreifen (1.) achten, da sich die Platine der Soffitte sonst um 45° (3.) drehen kann und direkt auf den Plastikstreifen (1.) liegt/drückt.


Durch die enstehende Hitze schmilzt das Plastik des Lampenghehäuses und tropft (in meinem Fall) auf die Platine. (4.) Dort schmilzt/brennt es sich in die Platine und zum Glück musste ich nicht feststellen was als nächstes passieren würde.


coyote ist offline  

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Alt 21.01.2012, 17:46      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Das sieht ja nicht so schön aus, deshalb lieber etwas teurer und dafür sicherer...
JenZ ist offline  

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Alt 22.01.2012, 04:48      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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krass ...

sollte man das evtl mal anpinnen?
abgesehen davon, dass man mindestens 20 Euro Strafe zahlen muss (wenn man erwischt wird, haben ja kein E-Prüfzeichen), sieht das ja schon ziemlich gefährlich aus ...
Chrisssi ist offline  

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Alt 22.01.2012, 09:01      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Driver87
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ja krass, aber da gibt es schon fertige lampem mit glas und Prüfzeichen sind zwar teurer aber besser...
Driver87 ist offline  

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Alt 22.01.2012, 09:33      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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Zitat:
Zitat von Driver87 Beitrag anzeigen
ja krass, aber da gibt es schon fertige lampem mit glas und Prüfzeichen sind zwar teurer aber besser...

Richtig !!!

Wenn, dann hochwertige Teile, wie z.B. die OEM vom Golf 6, dann passiert sowas nicht.

Wer billig kauft, kauft 2 mal !!!
 

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Alt 22.01.2012, 12:16      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Was für ne Marke waren die denn? Mit E Zeichen oder welche für 1€ von ebay?
michl165 ist offline  

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Alt 24.01.2012, 12:44      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Vernünftig einbauen dann schrappt auch nix aneinander ich hab jeweils eine Platine mit 6 SMD´s drin und wenn man schnell schnell einbaut dreht sich das ding wie oben beschrieben. Wenn man sich das vernünftig ansieht und 1 und 1 zusammenzählen kann gehts auch ohne Anliegen an dem Plastikteil

Und das die Karre deswegen abfackelt kann ich mir auch nich vorstellen. Bisschen schmoren vielleicht
Marco93 ist offline  

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Alt 24.01.2012, 13:38      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Die Soffitten im allgemeinen schlecht zu reden ist Unsinn. Im Endeffekt interessiert es keinen, ob da Soffitten drin sind oder ob es die vom Golf 6 sind.

Hier sollte man erwähnen, dass auch die LED-KZB vom Golf VI nicht am Golf IV zugelassen ist und somit genauso illegal ist wie die Soffitten.

Wenn man aber Soffitten einbaut, dann sollten es auch welche mit Glasgehäuse sein, da dann der oben beschrieben Fall ausgeschlossen ist.
mk4jan ist offline  

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Alt 24.01.2012, 13:53      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Entschuldigung, dass ich dich unterbreche, aber das is jawohl nicht wahr! Die golf VI kz-beleuchtung ist durch das e-zeichen bauartbedingt als kz-Beleuchtung zugelassen! Somit kannste die genauso wie die BMW leuchten an jedem Auto verwenden! Halt nur zu diesem Zweck! Nix illegal!!!!
gotcha43 ist offline  

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Alt 24.01.2012, 13:57      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ist leider totaler Schwachfug. E Zeichen heißt noch lange nicht legal. Ist schön das du das so siehst, ist leider aber total falsch. Die KZB ist für den Golf VI abgenommen und nicht für den Golf IV. Somit hat sie zwar ein E-Zeichen, was aber an einem Golf IV nicht mehr gültig ist. Mag sein das es keinen interessiert, aber wenn ein Gutachter mit ein bisschen Verstand zu Gange ist dann bekommst du genauso einen drauf, wie wenn Soffitten drin sind.

Die BMW Leuchten durfte man auch nie anbringen, auch wenn das E-Zeichen hier einige Gemüter beruhigen mag. Sind für einen BMW abgenommen & nicht für einen VW.
mk4jan ist offline  

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Alt 24.01.2012, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von mk4jan Beitrag anzeigen
Ist leider totaler Schwachfug. E Zeichen heißt noch lange nicht legal. Ist schön das du das so siehst, ist leider aber total falsch. Die KZB ist für den Golf VI abgenommen und nicht für den Golf IV. Somit hat sie zwar ein E-Zeichen, was aber an einem Golf IV nicht mehr gültig ist. Mag sein das es keinen interessiert, aber wenn ein Gutachter mit ein bisschen Verstand zu Gange ist dann bekommst du genauso einen drauf, wie wenn Soffitten drin sind.

Die BMW Leuchten durfte man auch nie anbringen, auch wenn das E-Zeichen hier einige Gemüter beruhigen mag. Sind für einen BMW abgenommen & nicht für einen VW.
richtig, die meisten Cops oder TÜVer sehen halt das E Zeichen und sagen halt passt schon. Gibt halt manchmal auch leute mit mehr Fachwissen und die können dann schonmal das Auto flach ääh Stilllegen.
Marco93 ist offline  

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Alt 24.01.2012, 15:13      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Also in Österreich ist Beleuchtung mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei und somit legal. Ich persönlich hab die vom Golf VI drinn. Und die lieben Leute mit Kelle und Kappe können nicht prüfen ob die Golf VI KZB nicht ne originale vom Golf IV ist, denn bei beiden is E-Zeichen und ne VW-Teilenummer drauf.
Aber wenn man es genau nimmt is auch die vom 6er nicht legal denn sie ist nicht für den 4er geprüft.
ShadowmikeX6 ist offline  

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Alt 24.01.2012, 15:31      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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es gibt z.B. für Motorräder LED-Kennzeichenleuchten mit E- Prüfzeichen

Diese darf man an jedem Motorrad bestimmungsgemäß anbringen

Das E- Zeichen bedeutet, dass sie in der EU für diesen Verwendungszweck geprüft ist und angebracht werden darf, wenn bestimmte Maße und Abstäde eingehalten werden.

ob ich die Golf 6 Kennzeichebeleuchtung an einem Golf 6, Golf 4 oder Ferrari Enzo anbringe ist egal, wenn bestimmte Maße, die in der StvO stehen, eingehalten werden, kann NIEMAND meckern

aus Wikipedia:
"Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben."
 

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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
golfiv19 (24.01.2012), Nuke6110 (25.01.2012), Tobi102 (25.01.2012), VillageCustoms (25.01.2012)
Alt 24.01.2012, 23:42      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von The Doctor 94 Beitrag anzeigen
Das E- Zeichen bedeutet, dass sie in der EU für diesen Verwendungszweck geprüft ist und angebracht werden darf, wenn bestimmte Maße und Abstäde eingehalten werden.
Das es als KZB geprüft ist stellt auch niemand in Frage, aber es ist an einem Golf VI geprüft. Somit erhält das Bauteil ein E-Zeichen und darf am Golf VI gefahren werden, unter den vorherrschenden Auflagen natürlich.
Da es aber nicht am Golf IV geprüft wurde, obwohl die selben Auflagen und Eigenschaften hergestellt werden/wurden, ist jedoch eine Verwendung trotzdem nicht gestattet.
Das E-Zeichen ist noch lange kein Freifahrtschein.

Als weiteres Beispiel gilt hier zu nennen: Teile vom Golf 4 R32 sind nur für dieses Modell abgenommen und zugelassen, somit dürfen diese strenggenommen auch nicht an einem anderen Golf IV (GTI etc.) angebracht werden ohne eine spätere Abnahme.

Lange Rede, kurzer Sinn. Die LED KZB vom Golf VI darf rein rechtlich nicht am Golf IV gefahren werden, da sie nicht für diesen geprüft wurde. Dies kann auch anhand der E-Nummer überprüft werden. Da aber die meisten schon mit einem E-Zeichen zufrieden sind ist das so ok.

Ich will hier auch niemanden anprangern, da ich selber R32-Sachen fahre und nur Soffitten ohne E-Zeichen verwende. Es sollte nur einmal klar gestellt werden, dass auch die hochgelobte OEM Version leider nicht legal ist.

Aber wie man so schön sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
mk4jan ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu mk4jan für den nützlichen Beitrag:
Asco (09.02.2012)
Alt 25.01.2012, 14:39      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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Zitat:
Zitat von mk4jan Beitrag anzeigen
Das es als KZB geprüft ist stellt auch niemand in Frage, aber es ist an einem Golf VI geprüft. Somit erhält das Bauteil ein E-Zeichen und darf am Golf VI gefahren werden, unter den vorherrschenden Auflagen natürlich.
Da es aber nicht am Golf IV geprüft wurde, obwohl die selben Auflagen und Eigenschaften hergestellt werden/wurden, ist jedoch eine Verwendung trotzdem nicht gestattet.
Das E-Zeichen ist noch lange kein Freifahrtschein.

da bin ich anderer Meinung, aber wir brauchen nicht streiten, da jeder seine Position beibehalten wird

Als weiteres Beispiel gilt hier zu nennen: Teile vom Golf 4 R32 sind nur für dieses Modell abgenommen und zugelassen, somit dürfen diese strenggenommen auch nicht an einem anderen Golf IV (GTI etc.) angebracht werden ohne eine spätere Abnahme.

wenn ich mir bei VW den rechten, großen Spiegel vom R bestelle und an meinem normalen Golf 4 anbringe, ist das legal
Der Spiegel darf an einem Golf 4 verwendet werden egal ob 1,4, GTI, V5 oder R32
wenn ich die komplett Scheinwerferreinigunganlage aus einem Unfall-GTI ausbaue und bei mir einbaue kann mir da auch keiner was


Lange Rede, kurzer Sinn. Die LED KZB vom Golf VI darf rein rechtlich nicht am Golf IV gefahren werden, da sie nicht für diesen geprüft wurde. Dies kann auch anhand der E-Nummer überprüft werden. Da aber die meisten schon mit einem E-Zeichen zufrieden sind ist das so ok.

E Zeichen bei Beleuchtung beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug
Diese Zubehör-KZB darf an JEDEM Motorrad befestigt werden, wenn bestimmte Abstände eingehalten werden
http://www.os-st-biker.de/Biker/Elma...ung_KOSO_2.jpg


Ich will hier auch niemanden anprangern, da ich selber R32-Sachen fahre und nur Soffitten ohne E-Zeichen verwende. Es sollte nur einmal klar gestellt werden, dass auch die hochgelobte OEM Version leider nicht legal ist.

bei meiner Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung wird zu 99% kein Polizist oder Tüv Prüfer meckern
sie brennt auch nicht ab, wie hier geschehen
und jeder, der sie sieht, denkt sie wäre original oder ein legales Zubehörteil
die Sofitten eines Kumpels sehen definitiv nicht original oder legal aus


Aber wie man so schön sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

da gebe ich dir recht
.
 

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Alt 25.01.2012, 15:00      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Wenn ich auch mal kurz was zum nachdenken in die Ründe werden darf.
Was ist den mit den ganzen Waeco & Co Kram der ein E Zeichen hat? Universal SML oder Tagfahrlichter? Die haben alle ein E-Zeichen und wurden garantiert nicht an allen Auto geprüft.

Nur mal so nebenbei
Nuke6110 ist offline  

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Alt 25.01.2012, 15:59      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Wenn ich auch mal kurz was zum nachdenken in die Ründe werden darf.
Was ist den mit den ganzen Waeco & Co Kram der ein E Zeichen hat? Universal SML oder Tagfahrlichter? Die haben alle ein E-Zeichen und wurden garantiert nicht an allen Auto geprüft.

Nur mal so nebenbei
ganz meine Meinung

ein E-Zeichen bezieht sich auf die legale, bestimmungsgemäße Verwendung in den entsprechenden Ländern

die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung darf in diesen Ländern als Kennzeichenbeleuchtung an jedem Auto angebracht werden, wenn die Abstände und Maße stimmen und sie funktioniert
 

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Alt 25.01.2012, 16:03      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Wenn ich auch mal kurz was zum nachdenken in die Ründe werden darf.
Was ist den mit den ganzen Waeco & Co Kram der ein E Zeichen hat? Universal SML oder Tagfahrlichter? Die haben alle ein E-Zeichen und wurden garantiert nicht an allen Auto geprüft.

Nur mal so nebenbei
Hier müssen dann gewissen Abstände eingehalten werden. Sprich es wurde verallgemeinert.
Marco93 ist offline  

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Alt 25.01.2012, 19:16      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
The Doctor 94
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eine Beleuchtungseinrichtung,
die ein E Prüfzeichen hat,
die mit bestimmten Abständen angebaut ist
und die bestimmungsgermäß, einwandfrei funktioniert

darf in bestimmten Ländern an jedem Fahrzeug einer "Klasse": also entweder PKW, LKW oder KRAD verwendet werden
 

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Alt 25.01.2012, 19:24      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich hatte beim TÜV mal explizit wegen der Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung am Golf 4 angefragt und mir wurde bestätigt, dass das E-Zeichen für die Leuchte gilt und diese am Golf 4 angebaut werden darf.
Siehe auch hier


Tobi102 ist offline  

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