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Benutzer Registriert seit: 09.12.2011 Golf 4 1.9TDI Ort: Schrick (AUT) MI - 547BZ Verbrauch: 5,5l Motor: 1.9 ALH 66KW/90PS 10/97 -
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Also in Österreich ist Beleuchtung mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei und somit legal. Ich persönlich hab die vom Golf VI drinn. Und die lieben Leute mit Kelle und Kappe können nicht prüfen ob die Golf VI KZB nicht ne originale vom Golf IV ist, denn bei beiden is E-Zeichen und ne VW-Teilenummer drauf. Aber wenn man es genau nimmt is auch die vom 6er nicht legal denn sie ist nicht für den 4er geprüft. |
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Gast
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es gibt z.B. für Motorräder LED-Kennzeichenleuchten mit E- Prüfzeichen Diese darf man an jedem Motorrad bestimmungsgemäß anbringen Das E- Zeichen bedeutet, dass sie in der EU für diesen Verwendungszweck geprüft ist und angebracht werden darf, wenn bestimmte Maße und Abstäde eingehalten werden. ob ich die Golf 6 Kennzeichebeleuchtung an einem Golf 6, Golf 4 oder Ferrari Enzo anbringe ist egal, wenn bestimmte Maße, die in der StvO stehen, eingehalten werden, kann NIEMAND meckern aus Wikipedia: "Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt. Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben." |
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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.06.2011 Motor: 1.8 AGN 92KW/125PS 10/97 - 10/00
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Da es aber nicht am Golf IV geprüft wurde, obwohl die selben Auflagen und Eigenschaften hergestellt werden/wurden, ist jedoch eine Verwendung trotzdem nicht gestattet. Das E-Zeichen ist noch lange kein Freifahrtschein. Als weiteres Beispiel gilt hier zu nennen: Teile vom Golf 4 R32 sind nur für dieses Modell abgenommen und zugelassen, somit dürfen diese strenggenommen auch nicht an einem anderen Golf IV (GTI etc.) angebracht werden ohne eine spätere Abnahme. Lange Rede, kurzer Sinn. Die LED KZB vom Golf VI darf rein rechtlich nicht am Golf IV gefahren werden, da sie nicht für diesen geprüft wurde. Dies kann auch anhand der E-Nummer überprüft werden. Da aber die meisten schon mit einem E-Zeichen zufrieden sind ist das so ok. Ich will hier auch niemanden anprangern, da ich selber R32-Sachen fahre und nur Soffitten ohne E-Zeichen verwende. Es sollte nur einmal klar gestellt werden, dass auch die hochgelobte OEM Version leider nicht legal ist. Aber wie man so schön sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. ![]() | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu mk4jan für den nützlichen Beitrag: | Asco (09.02.2012) |
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Gast
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Alltagswagenfahrer ;) | ![]()
Wenn ich auch mal kurz was zum nachdenken in die Ründe werden darf. Was ist den mit den ganzen Waeco & Co Kram der ein E Zeichen hat? Universal SML oder Tagfahrlichter? Die haben alle ein E-Zeichen und wurden garantiert nicht an allen Auto geprüft. ![]() Nur mal so nebenbei ![]() |
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Gast
Beiträge: n/a
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ein E-Zeichen bezieht sich auf die legale, bestimmungsgemäße Verwendung in den entsprechenden Ländern die Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung darf in diesen Ländern als Kennzeichenbeleuchtung an jedem Auto angebracht werden, wenn die Abstände und Maße stimmen und sie funktioniert | |
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Gast
Beiträge: n/a
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eine Beleuchtungseinrichtung, die ein E Prüfzeichen hat, die mit bestimmten Abständen angebaut ist und die bestimmungsgermäß, einwandfrei funktioniert darf in bestimmten Ländern an jedem Fahrzeug einer "Klasse": also entweder PKW, LKW oder KRAD verwendet werden |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.01.2010 Golf Pacific BIT - Bier Im Tank Verbrauch: meist luxemburger Super+ Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Also ich hatte beim TÜV mal explizit wegen der Golf 6 Kennzeichenbeleuchtung am Golf 4 angefragt und mir wurde bestätigt, dass das E-Zeichen für die Leuchte gilt und diese am Golf 4 angebaut werden darf. Siehe auch hier |
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