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Alt 30.11.2009, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Ich auch ned ABER

Die gleicht halt automatisch die Kippbewegungen des Fahrwerkes aus
Aber durch ein hartes Fahrwerk kannst du den Betrieb der ALWR erlassen bekommen, da es nichtmehr wippt ...

Total schmarrn, Bürokratie furze eben !


Aber ich würde gerne mal Bilder von dem Scheini sehen !


Tjomson ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:14      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tjomson Beitrag anzeigen
Ich auch ned ABER

Die gleicht halt automatisch die Kippbewegungen des Fahrwerkes aus
Aber durch ein hartes Fahrwerk kannst du den Betrieb der ALWR erlassen bekommen, da es nichtmehr wippt ...

Total schmarrn, Bürokratie furze eben !


Aber ich würde gerne mal Bilder von dem Scheini sehen !
Nö das ist nicht wahr, wenn Beispielsweise die stange zum Sensor der ALWR gebrochen ist ist das definitiv ein Grund eine HU nicht zu bestehen.

Daher wird dir sowas niemals erlassen werden, darfst ja auch nicht deine Scheinwerfer zukleben weil es dir besser gefällt
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Alt 30.11.2009, 22:14      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
omg, wtf?!
 
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Zitat:
Zitat von Tjomson Beitrag anzeigen
Ich auch ned ABER

Die gleicht halt automatisch die Kippbewegungen des Fahrwerkes aus
Aber durch ein hartes Fahrwerk kannst du den Betrieb der ALWR erlassen bekommen, da es nichtmehr wippt ...

Total schmarrn, Bürokratie furze eben !


Aber ich würde gerne mal Bilder von dem Scheini sehen !
Falsch! Beim Golf 4 gleicht die aLWR während der Fahrt gar nix aus.
Der G4 merkt im Stand nach ein paar Sekunden, ob er die Leuchtweite korrigieren muss oder nicht.
So eine dynamische aLWR wie du meinst haben nur neuere Autos.
Vejita ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tjomson Beitrag anzeigen
Ich auch ned ABER

Die gleicht halt automatisch die Kippbewegungen des Fahrwerkes aus
Aber durch ein hartes Fahrwerk kannst du den Betrieb der ALWR erlassen bekommen, da es nichtmehr wippt ...

Total schmarrn, Bürokratie furze eben !


Aber ich würde gerne mal Bilder von dem Scheini sehen !
Den TüV musst Du mir mal zeigen der das Austrägt aus deinen Papieren !
Den Gesetzgeber ist es egal ob dein Auto HArt oder weich ist !
Für XENON brauchst Du eben die SRA und ALWR , ohne geht es nicht !
Buggyboy007 ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:20      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Buggyboy007 Beitrag anzeigen
Den TüV musst Du mir mal zeigen der das Austrägt aus deinen Papieren !
Den Gesetzgeber ist es egal ob dein Auto HArt oder weich ist !
Für XENON brauchst Du eben die SRA und ALWR , ohne geht es nicht !
Das ist auch nicht ganz korrekt soweit ich weis


Fahrzeuge bis bj 2000 sind nicht an eine SWRA und ich meine auch nicht an ALWR gebunden, erst ab Bj. 2000 ist es Pflicht, es seidenn es wird nachgerüstet, da muss in jedem fall beides vorhanden sein damit es legal wäre.

Korrigiert mich wenn ich einem Irrtum unteliege
Palo ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:21      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Vejita Beitrag anzeigen
Falsch! Beim Golf 4 gleicht die aLWR während der Fahrt gar nix aus.
Der G4 merkt im Stand nach ein paar Sekunden, ob er die Leuchtweite korrigieren muss oder nicht.
So eine dynamische aLWR wie du meinst haben nur neuere Autos.
Ne das macht der G4 auch ,aber langsamer als wie ein neuer ! Die Stellmotoren arbeiten nicht so schnell wie die von den neuen Autos !
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Alt 30.11.2009, 22:25      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Palo Beitrag anzeigen
Das ist auch nicht ganz korrekt soweit ich weis


Fahrzeuge bis bj 2000 sind nicht an eine SWRA und ich meine auch nicht an ALWR gebunden, erst ab Bj. 2000 ist es Pflicht, es seidenn es wird nachgerüstet, da muss in jedem fall beides vorhanden sein damit es legal wäre.

Korrigiert mich wenn ich einem Irrtum unteliege
auch das stimmt nicht , es gibt immer solche Gutachten bei Ebay und soweiter!
Aber das ist völliger blödsinn ! Nicht auf sowas reinfallen !
Die Ersten Fahrzeuge die es mit XENON gab hatten mal eine Ausnahmegenehmigung für den Öffentliche Straßenverkehr !
Ich glaube BMW mit den 7 hatte das mal !
Buggyboy007 ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Buggyboy007 Beitrag anzeigen
auch das stimmt nicht , es gibt immer solche Gutachten bei Ebay und soweiter!
Aber das ist völliger blödsinn ! Nicht auf sowas reinfallen !
Die Ersten Fahrzeuge die es mit XENON gab hatten mal eine Ausnahmegenehmigung für den Öffentliche Straßenverkehr !
Ich glaube BMW mit den 7 hatte das mal !
Da ging es mir nicht um irgendwas was ich bei ebay gelesen habe, bin selber KFZ Mechatroniker bei BMW, und da war doch irgendwas, wie du sagtest Ausnahmegenehmigung o.Ä.

Pflicht soll es wie gesgt nch meinem Wissen ab Werk erst seib BJ 2000 sein.
Palo ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Dann war es auf die neuen bezogen, hatte mal was gelesen ...


Also mus sjeder der Xenons im G4 fahren will sich die ALWR nachrüsten lassen, dieses Rad zum verstellen am Lichtschalter reicht nicht aus?
Tjomson ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tjomson Beitrag anzeigen
Dann war es auf die neuen bezogen, hatte mal was gelesen ...


Also mus sjeder der Xenons im G4 fahren will sich die ALWR nachrüsten lassen, dieses Rad zum verstellen am Lichtschalter reicht nicht aus?
Korrekt, und die SWRA, aber nachrüsten kannst du im Prinzip auch selbst wenn du nicht völlig ungeschickt bist.

Viel Bauen sich OEM Xenon Scheinwerfer ein, und kommen damit auch ohne beides ohne Probleme durch den Tüv, das klappt immer iwo, und habe auch bisher von keinem Fall gehört bei dem es in einer Kontrolle aufgefallen ist
Palo ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:41      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Ob das thema nicht schon 1000 mal diskutiert wurde...
xenon nur mit sra und alwr ...
fahrzeuge die es von werk nicht hatten sind ausgenommen..
keine dynamische alwr und somit kein korrieren der scheinwerfereinstellung bei der fahrt sondern nur nach bestaetigen der zuendung..
-adrian- ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:44      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Rotes Gesicht

Zitat:
Zitat von -adrian- Beitrag anzeigen
Ob das thema nicht schon 1000 mal diskutiert wurde...
xenon nur mit sra und alwr ...
fahrzeuge die es von werk nicht hatten sind ausgenommen..
keine dynamische alwr und somit kein korrieren der scheinwerfereinstellung bei der fahrt sondern nur nach bestaetigen der zuendung..
gut das wir es nochmal diskutieren denn du scheinst ja auch nicht komplett drüber bescheid zu wissen, daher steht ja oben von mir nochmal geschrieben: bis bj2000 war es ohne von werk aus genehmigt, jetzt kannste das knicken, ab werk definitvi SWRA und ALWR pflicht

und habs extra angeschnitten da bei nachrüstungen auch vor bj 2000 swra und alwr nachgerüstet werden muss.
Palo ist offline  

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Alt 30.11.2009, 22:57      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
sKy
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oh man immer diese xenon diskussionen -.-*

ich sage dazu nix mehr weil ich das thema in und auswendig kenne und cih mich vllt im gegensatz zu manch anderem hier WIRKLICH mit dem Thema auseinandergesetzt habe, nicht am Golf sonder am Polo bzw zu meiner Polozeit.

Es gibt Möglichkeiten einer Nachrüstung von Xenon, welche aber NUR in Verbidnung mit alwr und swra möglich und legal ist, alles andere ist humbug und sollte nicht weiter diskutiert werden.

Es gab lediglich die Möglichkeit vor 06/2000 Xenon nachzurüsten, falls der Hersteller des Xenonscheinis dies ohne SWRA und ALWR genehmigt hat. Solche Dinge gab es eher selten, da die beiden dinge durchaus sinnvoll sind und der hersteller möglicher Schadensansprüche aus dem weg gehen wollte...

Bsp: Hella bot an einen Xenonnachrüstung mit den hauseigenen Linsen ohne der besagten Dinge. Dies war aber auch NUR vor genanntem Datum möglich bzw so eintragbar. Würde man es heutzutage haben, soagr vor dem Datum eingebaut, aber die Papiere nicht nachgetragen, so müsste man nachweisen das es wirklich vor dem Datum verbaut war. Dies zu tun ist logischerweise nicht möglich!

D.h. heutzutage legal Xenon entweder von Werk aus direkt mit alwr udn swra oder nachrüstung von zugelassenen Xenon Scheinis, dazu alwr mit zulassung und swra mit zulassung, wobei letzteres nicht unbedingt oem teile sein müssen.

Das eine alwr in jeglicher form, ob nun langsam oder dynamisch (wobei dynamisch besser ist) sinnvoll ist brauch man nicht zu dieskutieren. Alle die es net verstehen, geht mal raus und schaut mal in nen Halogen scheini und in nen Xenon scheini und sagt mir was euch mehr blendet...

Zur SWRA: Xenon entwickelt nicht die besagte Hitze wie eine Halogen Birne, was bedeutet, das Xenon mehr bzw weniger energie brauch und den größtenteil der energie, in dem fall strom, in licht umwandelt bei geringer Hitzeentwicklung, ganz anders als Halogen. Da geht ein riesiger Teil an Energie in Form von Wärme flöten, bei herkömmlichen Glühbirnen noch mehr. Somit hat Xenonlicht auch nicht die Hitzeentwicklung wie Halogen, was bedeutet, das Wasser oder Schnee auch net so wegschmilzt während der fahrt wie bei halogen. Dazu dient dann die SWRA um dies scheinwerfer zu säubern. Außerdem hat Xenon eine viel höhere Lumen Zahl als Halogen...usw usw..

Ich höre mal auf weil die meisten von euch den Beitrag erst gar nicht lesen

Wenn jemand infos haben will, fragen oder dergleichen könnt ihr mich jederzeit per PN belästigen
sKy ist offline  

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Alt 30.11.2009, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
Partyboy
 
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also ich habe ihn Komplett gelesen , und dann war das ja garnicht so verkehrt was ich oben geschreiben habe, nur so nochmal ziemlich Deteilgenau und Wirklich interessantr, wird dierekt mal im Kopf abgespeichert
Palo ist offline  

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Alt 01.12.2009, 10:45      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Bitte privaten Small-Talk über PN abwickeln

Zum Thema:

Die alwr funktioniert permanent und nicht wie hier oft geschrieben nur einmal nach dem Anschalter der Zündung. Man hat aber in jedem Fall immer eine Verzögerung von ca. 20 Sekunden. Die alwr reagiert auch sehr sensibel auf Zuladung, auch wenn ein hartes Fahrwerk verbaut ist. Ebenfalls funktionert die Anlage, wenn der Wagen am Boden schleift. Dazu muss man nur die Stange ein wenig anpassen.

Golf IV mit Xenon ohne SRA und ohne ALWR gab es ab Werk NIE. Deshalb bringt dieser Wisch, der bei ebay für nen 10er vertickt wird, rein gar nichts. Da braucht man sich keine falschen Hoffnungen machen.

Gruß
hardy ist offline  

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Alt 01.12.2009, 19:08      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von hardy Beitrag anzeigen
Bitte privaten Small-Talk über PN abwickeln

Zum Thema:

Die alwr funktioniert permanent und nicht wie hier oft geschrieben nur einmal nach dem Anschalter der Zündung. Man hat aber in jedem Fall immer eine Verzögerung von ca. 20 Sekunden. Die alwr reagiert auch sehr sensibel auf Zuladung, auch wenn ein hartes Fahrwerk verbaut ist. Ebenfalls funktionert die Anlage, wenn der Wagen am Boden schleift. Dazu muss man nur die Stange ein wenig anpassen.

Golf IV mit Xenon ohne SRA und ohne ALWR gab es ab Werk NIE. Deshalb bringt dieser Wisch, der bei ebay für nen 10er vertickt wird, rein gar nichts. Da braucht man sich keine falschen Hoffnungen machen.

Gruß
Die ALWR funktioniert NUR kurz nach dem Zündung anmachen...ne Verzögerung wäre ja auch Blödsinn da nach 20sec es keine Sau mehr juckt ob die beim Huckel vor 20sec geblendet haben Und die Beladung variiert während der Fahrt auch nur minimal

Lediglich die DynLWR regelt nach...aus dem Grund kommt auch das GALA Signal bei Nachrüstung mit dran damit das STG die Bewegung des KFZ erkennt...

Und die Xenon Sache mit dem Jahr 2000 gilt im Grunde nur für den 7er BMW E32...weil der seit 1995 Xenon gegen Aufpreis hatte aber sowas im Gesetz noch nicht eindeutig Reglemetiert war...
Alle VW haben und hatten bei Xenon immer SRA + ALWR/DynLWR
Freakazoid ist offline  

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Alt 02.12.2009, 10:02      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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@ Hardy und Freakaziod,

also ganz richtig ist es nicht, in einigen Ländern ist die alwr und die SRA nicht vorgeschrieben also auch nicht von VW aus verbaut worden. Aber im Grunde habt ihr ja Recht und es wurde immer von Werk aus die alwr und SRA eingebaut.

@ sKy

also ich habe deinen Beitrag ganz gelesen .
Aber es gab wie gesagt mal ein Wisch vom KBA (im Golf3 Forum wurde darüber schon Diskutiert udn ich hab ne verwanrung kassiert ) wo drinn stand das man es vor Baujahr 2000 eingetragen bekommen hat, logischerweise musst das Auto auch vor Baujahr 2000 sein . Es gab aber noch einige Tüv-Prüfer die nach dem schreiben vom KBA die Xenons ohne alwr und ohne SRA eingetragen haben, somit zwar eingetragen aber trotzdem ohne Gültige BE!

Gruß aus Koblenz Alex
Typhus ist offline  

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Alt 02.12.2009, 11:26      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Die ALWR funktioniert NUR kurz nach dem Zündung anmachen...ne Verzögerung wäre ja auch Blödsinn da nach 20sec es keine Sau mehr juckt ob die beim Huckel vor 20sec geblendet haben Und die Beladung variiert während der Fahrt auch nur minimal

Lediglich die DynLWR regelt nach...aus dem Grund kommt auch das GALA Signal bei Nachrüstung mit dran damit das STG die Bewegung des KFZ erkennt...

Und die Xenon Sache mit dem Jahr 2000 gilt im Grunde nur für den 7er BMW E32...weil der seit 1995 Xenon gegen Aufpreis hatte aber sowas im Gesetz noch nicht eindeutig Reglemetiert war...
Alle VW haben und hatten bei Xenon immer SRA + ALWR/DynLWR
Ne... Bei mir regelt die statische ALWR des Golf 4 auch nach ca 5 Minuten nach, wenn ich nochmal nen Sack Zement in den Kofferraum lege... Und wie gesagt die 20 Sekunden Latenz muss man einberechnen.

Ob statisch oder dynamisch hat damit gar nichts zu tun.

Die statische regelt eben nur nicht während der Fahr die Wippbewegungen wegen Bodenwellen aus... Und die statische stellt die Scheinwerfer bei der Fahr nicht einmal komplett ein, wie bei der dynamischen.

Die statische Regelt eben NUR die Höhe der Scheinwerfer in Abhängigkeit der Zuladung! Und das IMMER... Egal ob nach dem Start oder während der Fahrt. Nur die 20 Sekunden Latenz sollte man beachten.

Auch bei der statischen ALWR beim Golf 4 hat man GALA angeschlossen... Nur so nebenbei

Mfg Markus
 

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Alt 08.12.2009, 19:36      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Und die Xenon Sache mit dem Jahr 2000 gilt im Grunde nur für den 7er BMW E32...weil der seit 1995 Xenon gegen Aufpreis hatte aber sowas im Gesetz noch nicht eindeutig Reglemetiert war...
FAaaaalsch

Es galt auch für den A6 C4 und die erste C-Klasse.
 

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Alt 08.12.2009, 19:40      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von path83 Beitrag anzeigen
FAaaaalsch

Es galt auch für den A6 C4 und die erste C-Klasse.
Also die C- wie auch E-Klasse hatte Scheibenwischer am Scheinwerfer


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