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Erfahrener Benutzer | ![]()
Huhu, Also ich war heute beim freundlichen und was der mir so gesagt hatte da hats mir echt die Spucke weggezogen^^ Also die Felgen die ich haben will sind ja erstmal Sonderfelgen das das erste und da gelten andere Auflagen für. Punkt 1 ist ich kann hinten keine 8,5x18 drauf packen sondern nur 9,5 das ist das erste sonst nimmt der TÜV das nicht ab. Dann sagte man mir es MUSS was an der Karosserie gemacht werden sonst haut das alles nicht hin aber die Bereifung passt wie ich das vor hatte, ich könnt gar nicht soviel Essen wie ich kotzen könnte. Das ist doch echt zum Haare ausraufen. Im Gutachten steht das auch mit Karosserie arbeiten hatte sie mir gezeigt..... Das macht mir alles wieder zu nichte. |
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The Ossinator | ![]()
im Gutachten steht doch meist nur der Standartsatz: es is für ausreichend Freigängigkeit des Rades zu sorgen...usw... Steht bei dir direkt drin, das Arbeiten an Karosse PFLICHT sind? Auch wenns passen sollte? edit: hab grad mal geschaut...die 9,5j für HA ham ne ET 25...das müsste eigentlich auch noch so passen ![]() Geändert von madde87 (04.04.2011 um 14:10 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Genau das steht dort drin unter den Auflagen und wenn dem so ist kriege ich echt die Krise weil hier im Umkreis gibt es keinen Karosseriebauer. Das ding ist die montieren mir die ja auch und wenn ich dann sage das ich am Kotflügel nichts gemacht habe dann wollen die mir die Felgen nicht drauf machen. Ich bin mit meinem Latein bald am Ende. |
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