TagTag, also es geht sich darum das ich im gutachten gelesen habe, "spurverbreiterung innerhalb 2".. was ist damit gemeint ? also ich weiß das ich von der kompletten Spurweite der achse ausgehen muss ? Bei meinem (1,6 16v) sind das 1,513m vorne & hinten 1,494m..
Ist es richtig wenn ich dann die jeweilige achse : (durch) 100 x (mal) 102 nehme & dann die differenz als die "2%" bezeichne ?
& wenn es so richtig sein sollte (berichtigt mich bitte fals ich falsch liege) wie ist es dann mit der eintragung ?
Muss alles innerhalb dieser 2% :
1. nicht eingetragen werden, 2. kann von jedem
prüfer abgenommen werden (ob gtü o. tüv o. dekra oder oder oder...) oder 3. muss ich damit zum TÜV und per sonder/einzelabnahme eintragen lassen ?? Bitte um hilfee ;D
Danke, lg Marv