ich schmeiß mal meine Definition ein mit der ich den Thread eröffnet habe^^.
Dass wahrscheinlich bei nem Wagen wie dem A4 B5 ne 28er Tiefe nich real eintragbar ist, ist mir klar. Die Hauptsache ist dass eine annähernde Tiefe eintragbar ist UND vorallem keine Teile übermäßig in Mitleidenschaft gezogen werden wie die AW beim 4er bei solch einer Tiefe.
Sprich wenn ich bei nem A4 ne 30er Tiefe ca. eingetragen bekomme per Einzelabnahme. Und dort das Problem nicht existiert, mit der AW z.B. Dann würde ich den 1-2cm nach der Eintragung evtl. runterdrehen, wegen 2 cm wird keiner mein Auto still legen und im schlimmsten Fall hol ich das Werkzeug aus dem Kofferraum und stell das Gewinde sofort wieder hoch.
Wie du schon geschrieben hast Ultraviolet, man muss sich bewusst sein wie man dann fährt. Ich fahr ejden tag 180km mit meinem und das bin ich auch im Sommer mit der 30er Tiefe und jetz mit der 32er. Und ich weiß dass ich bei jedem Stein aufpassen muss, aber das nehm ich in Kauf.
Das is einfach ne andere Hausnummer als den Rahmen auszuschneiden um tief zu kommen und so die Beriebserlaubnis der Karosse zu entschärfen.
zu deinen Beispielen Tuc79: C ja im begrenzten Rahmen, wenns einfach finanziell nicht extrem kostspielig ist, klar wieso nich. Aber eher A!
Aber soweit ich weiß, ist doch bei de Passat 3BG und Audi A4 B5 ohne Bearbeitung möglich diese Tiefe zu fahren wenn ich das richtig aufgefasst habe.
Und ich denke nich dass der Thread schwachsinnig ist oO und man wird ja nicht gezwungen sich hier mitzuteilen