Neues Problem: Neue Frage
So hab mich jetzt längerfristig mit Reifen Felgen und Co. Beschäftigt und dabei ist mir aufgefallen ich darf meine sämtlichen Reifen nicht fahren lasut TÜV ... fällt aber keinem auf weil es Stahlfelgen sind ... kauft man sich bling bling ist man immer gleich am Arsch -.-
So ich hab jetzt kein Bock mehr auf Winter- und Sommerräder und kauf mir jetzt Ganzjahres Reifen für die Stahlfelge in der Größe 185/70 R14.
Frage: Kann ich diese Größe Fahren ( kleinste eingetragene Größe im Fz.schein ist 175/80 R14 88H)? Laut Reifenumfang Rechner hab ich da eine differenz von den 175/80 zu den 185/70 von -3.3 Prozent. Ist das noch im Rahmen?
Frage 2: Ich wollte meine Alu´s weiterfahren ... 215/35 R18 ( natürlich Eintzragung pflichtig, Einzelabnahme nötig was muss ich beachten? Was ich weiß ist das ich auf jedenfall den Tacho angleichen muss.
Frage3: Jetzt will ich den Tacho auf die 185/70 R14 angleichen lassen damit ich die Alu´s mit den 215/35 R18 auch fahren kann. Abweichung ist -1.1% ist das in Ordnung?
Kann ich den eigentlich überhaupt auf nen golf 4 die Größe 185/70 R14 Fahren nach einer Tachoangleichung? bzw darf ich es auch ohne mit -3.3%?
LG Thomas