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Alt 17.07.2012, 13:04      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Das is doch jetzt nich schon wieder dein Ernst oder? Sicher das du bei VW arbeitest Wie geil...

Gucke in deinen Fahrzeugschein, such die max. Achslast raus, teile den Wert durch 2 weil hast ja 2 Reifen pro Achse (Nur falls du das bei VW noch nich gesehen haben solltest) und dann hast du deine Mindesttraglast. Dann suchst du dir bei Google n Reifentraglasttabelle und schon weißte Bescheid..


jaganot ist offline  

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Alt 17.07.2012, 13:15      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Achslast PKW : 2 = Traglast Reifen Minimum...

Und nebenbei - Einzelabnahme nich gleich Einzelabnahme, jeder Prüfer ein jeder Institution darf Reifen, Felgen, Fahrwerk, Spurplatten in Kombination untereinander eintragen nach vorhandenem Kfz-spezifischem Gutachten... Bei Abweichungen der Gutachten (hier zb. in Tiefe) is das wieder ein anderer Fall und darf eben nich jeder...
Pitty ist offline  

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Alt 19.07.2012, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Hab mich mit der ET vertan Aber 35 anstatt 32,die 3 mm sind wohl nicht schlimm oder?
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Alt 20.07.2012, 17:22      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Variantler
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Zitat von Pitty Beitrag anzeigen
Achslast PKW : 2 = Traglast Reifen Minimum...

Und nebenbei - Einzelabnahme nich gleich Einzelabnahme, jeder Prüfer ein jeder Institution darf Reifen, Felgen, Fahrwerk, Spurplatten in Kombination untereinander eintragen nach vorhandenem Kfz-spezifischem Gutachten... Bei Abweichungen der Gutachten (hier zb. in Tiefe) is das wieder ein anderer Fall und darf eben nich jeder...
Die Kombination aber nur unter bestimmten Auflagen.
Steht in einem der Gutachten, dass dieses ausschließlich nur mit Serienfahrwerk gültig ist, ist es essig mit anderen Bauteilen.
Ansonsten ist die gegenseitige Beeinflussung entscheidend.
Variantler ist offline  

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Alt 20.07.2012, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Daher machen die dann ne §19.3 glaube was einer §21 ähnlich is und jeder darf... Sind aber vom Gutachten in dessen Maßen Abweichungen muß es eine §21 sein, darf aber eben nich jeder...
Pitty ist offline  

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Alt 20.07.2012, 17:28      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Zitat:
Zitat von Variantler Beitrag anzeigen
Die Kombination aber nur unter bestimmten Auflagen.
Steht in einem der Gutachten, dass dieses ausschließlich nur mit Serienfahrwerk gültig ist, ist es essig mit anderen Bauteilen.
Ansonsten ist die gegenseitige Beeinflussung entscheidend.
Röchtög und daher schrieb ich Eingangs auch, er solle sich einfach an die Auflagen halten und gut ist. Dann ist die Eintragung auch kein Problem.

Nichteinhalten der Auflagen - Gutachten in der vorliegenden Fassung nicht gültig - keine 19.3 Abnahme sondern eine 21er. Die ist deutlich teurer und kann sich im Zweifel auch nach Aufwand rechnen. Außerdem darfs nicht jeder Prüfer. Wurde doch aber nun schon alles mehrmals erwähnt...

Geändert von Stephan L. (20.07.2012 um 18:18 Uhr)
 

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Alt 20.07.2012, 18:04      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Weiß garnet warum man da noch diskutieren muss. §21 Abnahme und gut. Kostet zwar mehr aber dafür haste das Auto so wie du es haben willst und fertig. Wenn ich nach meinem KW Gutachten gehen würde, bräuchte ich kein FW einbauen...

P.S. Hab bei mir für FW und Felgen nach 19.3, 85€ beim TüV gelöhnt und nach meinem Umbau für FW, Felgen, Schweller nach §21 113€ bei der DEKRA. Deutlich teuer is was anderes...


jaganot ist offline  

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