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Soweit ich weiß, aber nicht sicher bin, musst du ab 17" das andere Lenkgetriebe haben. Wenn du zu den Santa Monica´s wechselst, muss das auch sein... Und wie mir mal gesagt wurde, musst du die Freigabe nur mitführen. Bei meinem waren auch 15" eingetragen und es reichte die Mitführung von den Papieren. |
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Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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| ![]() Garnix. Wenns OEM Räder sind gibts von VW ne Freigabe, dann kannst du die Teile anbauen und fertig. Brauchste nix am Auto ändern oder eintragen lassen...
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Hast du Brot ? Registriert seit: 13.08.2006 Golf 4 1.9 TDI PD Verbrauch: 5-6 Liter Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Danke an ALLE für eure superschnellen Antworten! Aber glücklich bin ich jetzt nicht so wirklich :-( Das mit den Lenkeinschlagsbegrenzer hört sich ja noch einigermaßen finanzierbar an. Kostet vielleicht nicht mehr als 100 Euro (wo bekommt man die eigentlich, direkt bei VW?) Aber das mit dem Lenkgetriebe hört sich schon nach einem K.o. Kriterium an. Das kostest sicher einige hundert Euro. Das würde ich dann nicht machen. Da bleibe ich dann lieber bei den jetzigen 15 Zöllern. Wieso würde ich eigentlich ein anderes Lenkgetriebe brauchen? Und warum gerade bei den Santa Monica Felgen? Bedeutet das, man braucht nicht bei allen 17 Zöllern ein anderes Lenkgetriebe, sondern nur bei speziellen 17 Zoll Felgen? Das würde die Sache aber schon kompliziert machen. |
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Hi, ich hab bei mir 17" Zöller auf OEM fahrwerk eingetragen gehabt und ich musste nichts machen. Weder Lenkeinschlagsbegrenzer noch irgendwas anderes. Waren allerdings keine OEM Felgen. Bin einfach mit Gutachten zum TÜV/Dekra und es wurde nach §19(3) abgenommen. Fertig |
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| ![]() Nur bei den Santa Monica oder bei allen 17 Zöllern? Warum brauche ich eigentlich ein anderes Lenkgetriebe? Das würde die Sache ja extrem verteuern.
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Ich bin mit serienfahrwerk von 15 auf 18 zoll gegangen wurde kurze zeit auch angehalten und alles hatte das gutachten dabei muss dazu sagen sind keine oem felgen sondern brock felgen zumindest bin ich dann da eh tüv machen musste zurdekra die haben das ganze abgenommen bisschen skeptisch geschaut aber alles auf anhieb ohne was zu ändern abgenommen und grünes licht gegeben
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| ![]() Zitat:
Hier ein Zitat aus nem anderen Thread... Zitat:
Und hier nochmal der ganze Thread... http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...ml#post2747378 | ||
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| ![]() Zitat:
Ein wenig Zweifel habe ich, ob man den Lenkeinschlag Begrenzer auch bei einem völlig normalen Fahrwerk benötigt. Bei einem solchen kann die Karosserie ja nicht so leicht am Reifen anstoßen, bzw. nicht so tief einfedern, oder? | |
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Geändert von Primus (13.02.2013 um 14:14 Uhr) | |
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mal Konkret: Was willst du denn für Felgen? OEM Felgen? Zubehörfelgen? Der Fall für OEM Felgen sollte jetzt ja ausführlich genug geklärt sein. Bei Zubehörfelgen nimmst du das Gutachten, welches dabei ist fährst zum TÜV und lässt sie eintragen. Fertig! |
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| ![]() Zitat:
Fahre ja selber die originalen Evolos in 17 Zoll. Habe kein Sportedition und somit das Lenkgetriebe mit langem Lenkeinschlag. In dem Schrieb von VW steht ja sogar drin das für die Felgen ( Santa Monica und Evolo ) maximal 225mm breite Reigen montiert werden dürfen die effektif 215mm breit sind, ein Lenkgetriebe mit kurzem Hub und das Sportfahrwerk verbaut ist. Hat man keine Lenkeinschlagsbegrenzer oder Spurplatten verbaut, kann es schleifen ( muss nicht ), schleift es, KEIN TÜV! Sportfahrwerk ist ermessenssache des TÜV Prüfers, wenn er sagt es ist genug freigängigkeit vorhanden dann ist das iO.. Aber wenn VW sagt hier haben sie nen schrieb und erlaubt den Einsatz von Felgen die bei standard Benutzung zu Beschädigten Reifen führen dann ist das grob fahrlässig. Kannst du jetzt sagen was du willst, aber schleifende Reifen sieht die Polizei und der TÜV nicht gerne. Werde mich hier jetzt raus halten. An den Threadersteller: Bei VW kannst du dir eine Traglastbescheinigung ausdrucken lassen, da ist ne Teilenummer, ein Abbild der Felge und die Traglast mit drauf. Damit fährst du zum TÜV, dieser kontrolliert die TN und co. Dann schaut er ob alles freigängig ist und schwupps hast du alles eingetragen. ( Reifen müssen auch eingetragen werden, da die 225/45 R17 nicht zulässig für die standart Gölfe sind. Eben wegen den Lenkeinschlagsgeschichten. So sagts der TÜV, der TÜV hat da meiner Meinung nach mehr Stimmrecht und daher kann jeder selber sehen wie er es möchte ![]() Geändert von Babbel (13.02.2013 um 15:28 Uhr) | |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Babbel für den nützlichen Beitrag: | EnglischGolf (13.02.2013), Geruun (13.02.2013) |
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| ![]() Bitte nicht, du bist hier ja einer der sich scheinbar wirklich gut auskennt, und auch jemand, der Vorschriften und Gesetze nicht von vornherein negiert. Denn mit so Aussagen, einfach Reifen anstecken und losfahren kann ich nichts anfangen. Dazu brauche ich dann kein Forum. Aber so wie du den Sachverhalt darlegst finde ich das sehr gut und auch hilfreich. Zitat:
Konkret hätte ich vorgehabt: 17 Zoll Felgen, Santa Monica oder Long Beach, jedenfalls sollten es original VW Felgen sein. Die würde ich mir gebraucht kaufen. Also das wäre eine Investition von etwa 300 - 500 Euro. Zuerst wollte ich 16 Zoll Brands Hatch Felgen, aber erstens verkauft die fast niemand, und zweitens ist der Unterschied zu meinen 15 Zoll Felgen auch nicht wirklich besonders groß. Keinesfalls möchte ich den Wagen tieferlegen, da dadurch der Fahrkomfort leidet. Mir ist der Wagen schon im Werkszustand zu hart, da brauche ich eine weitere Verschlimmerung nicht auch noch. Ohnehin wird das ganze schon durch den niedrigeren Querschnitt der 17 Zoll unkomfortabler. Aber das würde ich noch akzeptieren - nach dem Motto: Schönheit muss (ein wenig) leiden. Also wenn ich mir jetzt Felgen kaufe und der TÜV sagt, ich muss dies und jenes machen, dann könnte ich die Felgen wieder verkaufen, weil ich keine andere Umbauten am Fahrzeug vornehmen möchte. Daher denke ich mir: Es muss doch möglich sein, dass man VORHER weiß ob das klappen wird. Vor allem wenn ich ohnehin original VW Felgen montieren möchte. Unverständlich ist mir, dass bei VW selbst auch keine ordentliche Auskunft zu bekommen ist (außer der, dass ich maximal 16 Zoll montieren kann). VW interessiert das Thema auch nicht, da sie damit ja nichts verdienen. Die denken sich (und sagen es vorsichtig auch), wenn er 17 Zoll will, dann soll er sich eben einen neuen Wagen mit 17 Zoll kaufen, oder er hätte das seinerzeit als Extra mitbestellen sollen. In der bisherigen Diskussion habe ich auch irgendwie den Eindruck gewonnen, dass bei den Santa Monica Felgen etwas anders ist, als bei anderen 17 Zoll Felgen. Kann es sein, dass man nur bei speziellen 17 Zöllern eine Lenkeinschlagbegrenzung braucht? Wenn ja, warum? Ich dachte die Geometrie und Position der montierten Felge ergibt sich vor allen durch die Einpresstiefe. Und wenn diese ident zu anderen ist, was hat es dann spezielles mit der Santa Monica Felge auf sich. Also wenn diese Felge Probleme macht, dann würde ich eben eine andere Original VW 17 Zoll Felge suchen. | |
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Also bei den originalen 7x17 Felgen für den Golf 4 ist die Einpresstiere recht hoch. Liegt glaube ich bei 38? Und daher kann es passieren das die Reifen ( nicht die Felge ) beim vollen einschlag innen am Rahmen schleifen. Das wurde durch das andere Lenkgetriebe unterbunden. Wenn du dir nur die Felgen kaufen und dann eintragen willst ohne zusätzliche sachen, dann wird das mit den Santa Monicas oder Long Beach nicht so ganz klappen. Aber wie gesagt, es reicht aus wenn man vorne Spurplatten verbaut. Wie dick die sein müssen, kann ich dir nicht sagen. Da ich den Weg mit den Lenkeinschlagsbegrenzern genommen habe als ich mich für die Evolo´s entschieden habe. |
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Da der 225er auch eingetragen werden muss ![]() | |
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Andererseits hätte ich das Problem, bzw. diese Gefahr bei anderen nicht-originalen 17 Zöllern vermutlich nicht? Sehe ich das richtig? Dann müsste ich nach 17 Zöllern von Fremdherstellern Ausschau halten, die weniger Einpresstiefe haben? Aber besteht dann nicht die Gefahr, dass der Reifen am Kotflügelfalz schleift? Geändert von Primus (13.02.2013 um 19:06 Uhr) | |
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