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Gast
Beiträge: n/a
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Dazu gebe ich Dir mal ein direktes Gegenbeispiel: Ich hatte bis vor 4 Wochen eine Serienbremsanlage eingebaut und eingetragen. Die Karosse hatte ursprünglich mal einen 1,5 75PS Motor. Dieser wurde 1998 auf 16V umgebaut. In diesem Zuge wurde die 16V Bremsanlage explitzit mit eingetragen, weil der Motor nicht zur Fahrgestellnummer gehörte. Nun wurde aber eine K-Sport Bremse i.V. mit einer 256er Bremsanlage hinten eingetragen. Es kann aber gleichzeitig nur eine Bremsanlage eingebaut und geprüft sein. Ergo flog die 16V Bremseneintragung wieder aus dem Fzg.Schein. Gleichzeitig war auch Bedingung seitens des abnehmenden Sachverständigen, dass alle, nun nicht mehr fahrbaren Felgengrößen kleiner 16" aus den Papieren zu streichen sind. Deinem Beitrag folgend könnte ich nun die o.g. K-Sport Bremse wieder ausbauen und in diesem Zuge die Bremsanlage mit vorne 239mm und hinten Trommel wieder einbauen, die bei Fahrzeugherstellung verbaut war (beispielsweise mit den Serienstahlfelgen in 5,5x13). Dies würde aber mit der Motorleistung, die nun verbaut ist in keinem Falle zulässig sein. Mit der 16V Bremse und den ausgetragenen 15" Felgen hingegen schon. Aber die Bremse und die Felgen sind ja nun nicht mehr eingetragen und müßten daher neu in die Papiere. Ein Teufelskreis. Alte Sachen fliegen öfter mal raus, insbesondere, weil z.B. für die Abnahme eines Fahrwerks (euer Beispiel) eine Fahrwerksvermessung vorliegen muß. Es kann auch nur eine zulassige Fahrzeughöhe geben, denn anderenfalls würden die eingetragenen Fahrzeugmaße im Fahrzeugschein nicht mehr stimmen. Aber das nur am Rande. Daher kann es nicht sein, dass 2 Eintragungen mit unterschiedlichen Fahrzeughöhen vorhanden sind. Normal werden die dann gestrichen. Ich kann mir vorstellen, dass mit Schraubfahrwerken beispielsweise 2 verschiedene Höhen in Verbindung mit 2 verschiedenen Felgen abgenommen sind und unten unter Punkt 22 erwähnt werden, dann aber nur in einem Abstandsmeßbereich zwischen Felge und Beispielsweise Radhaus. Was aber (legal) nicht sein kann, ist, dass gleichzeitig Tieferlegungsfedern, meinetwegen ein 60/40 Fahrwerk und ein Gewinderfahrwerk mit Höheneinstellung xyz eingetragen sind. Nachtrag: Es bleibt also immer im Einzelfall zu prüfen, ob beispielsweise eine Rückrüstung auf den Serienstand so einfach möglich ist oder ob hier andere Randbedingungen zu erfüllen sind, damit dies so geschehen kann. In Bezug auf das von Dir genannte OEM Fahrwerk mit passenden (Serien)Felgen ist das natürlich unstreitig, sofern dies technisch einfach möglich ist (bei unveränderter Serienbremse). Geändert von Stephan L. (26.09.2013 um 22:22 Uhr) |
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The Ossinator | ![]()
Ich habe zum einen 35er Federn, das DTS auf 2 verschiedenen Höhen und 5 verschiedene Rad/Reifenkombination drin stehen...dazu kommen noch verschiedene Spur-bzw. Adapterplatten. Wurde nicht EINE SACHE gelöscht! Löschen wäre mMn absoluter Schwachsinn! Wenn ich mich beim Verkauf z.Bsp dazu entschieden hätte, den wieder mit den Federn auszustatten hätt ich mich ja nach mancher Leute Ansicht wieder zum eintragen anstellen müssen ![]() ![]() Wer sich irgendwas löschen lässt, ist selber Schuld! |
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Darum gehts hier aber auch nicht wie du schon gesagt hast. Es geht nur darum das bei nem Kfz. mit OEM Motor und Bremse einfach das Sport FW wieder gegen ein OEM FW getauscht werden kann und die BE für das OEM FW NICHT erlischt weil ein Sport FW verbaut wurde... | |
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Stephan hat schon recht, auch wenn der Vergleich mit der Bremse i.V.m. einer Leistungssteigerung hier nicht 100%ig paßt. Es zeigt aber trotzdem, das man eben nicht einfach zurückbauen kann, wie man will bzw. einfach ein vorher eingetragenes FW einbaut. Wie er schon sagte, ist das ein Teufelskreis und nur je nach Sichtweise sinnvoll. Gleiches gilt für "wer sich etwas löschen läßt, ist selbst schuld", denn gewisse Sachen müssen einfach gelöscht werden, da die Daten eindeutig sein müssen, was z.B. 2 Fahrwerke nicht sind! 2, 3 oder 10 Rad-Reifen-Kombinationen mit einem Fahrwerk/Lenkrad sind ok, so lange sonst nichts verändert wurde (z.B. Motor, Bremse usw. - wodurch kleine Felge entfallen müssen), das ist richtig. Ähnlich sieht es bei Sitzplätzen oder Airbags aus. Ein Fahrwerk muß eingetragen werden, da es eine Veränderung darstellt - es wird geprüft ob es "sicher" ist usw., außerdem sollte ein Protokol der Achsvermessung vorgelegt werden. Dann gibt es, sofern alles paßt, das ok und man kann so fahren. Baut man jetzt z.B. wieder auf das org. FW zurück, weil man das Auto verkaufen möchte, wurde 1. nicht überprüft, ob das FW richtig eingebaut und 2. danach eine Vermessung durchgeführt wurde. Passiert dem neuen Besitzer ein Unfall..warum auch immer..und es wird so ausgelegt, das es am Fahrwerk gelegen haben könnte (Einbau, Geometrie oä.), dann wird der Vorbesitzer nicht mehr glücklich, da dann nämlich im Archiv des "TÜVs" ersichtlicht ist, dass das Fahrzeug eigentlich mit FW XY geprüft wurde. Auch hier könnte man diese 2 Punkte natürlich so auslegen, das z.B. beim Wechsel des org. FW gegen ein baugleiches (aufgrund von Verschleiß) in einer Werkstatt (oder zu Hause) auch kein TÜV notwendig ist, doch hier wurde z.B. nichts an der Fahrzeughöhe geändert. Der Werkstatt bzw. dem Besitzer könnte man im Ernstfall nur Fehler beim Einbau vorwerfen. Geändert von XM-Syncro (26.09.2013 um 23:39 Uhr) |
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meine alten Felgen und Domlager sind noch eingetragen...gut wenn man jemanden auf der zulassungstelle kennt und da selbst mal gearbeitet hat :-)
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