Zitat:
Zitat von bacardybrezel juckt die rennleitung nicht!
wenn ausstrahlwinkel von der scheinwerferhöhe zu tief ist,dann nicht legal!
mindestbodenfreiheit ist auch relevant!
da kann dann im schein drinstehen was will!
bei nem 0815 bullen kannst glück haben,bei den männern im overol
-meist sehr gut geschult-kannste probleme bekommen.... |
Lichtaustrittskante 50cm ist in Deutschland einzuhalten, um da beim 4er unter 50cm zu liegen musst schon komplett aufm boden liegen^^
Mindestbodenfreiheit ist in Deutschland ne Richtlinie von 8cm,
RICHTLINIE!
Prüfer kann sich dran halten, muss aber net!
Ich sehen keine Probleme wenn 30er Maß drin steht des auch zu fahren wenn man will...
Füße stillhalten, runterschrauben und wenn nix schleift freuen...
Sehen die bei ner Kontrolle allerdings Schleifspuren an Reifen usw. werden sie Grund haben dich zu ner Nachkontrolle zu schicken.
Mach dir keinen Kopf und fahr so, es steht im Schein und fertig