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Alt 16.09.2015, 17:11
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EX-SI-CK!
 
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Standard ZU tief trotz Gutachtenhöhe? (haha)

Servus,

grad wieder ne Begegnung der 3. Art gehabt..
tankte in Lübeck.. steht die Rennleitung an der Tanke und kontrolliert jemand anderen. Die sind dann vor mir los.. ich uff die Autobahn.. schön Temppomat mit 140.. kriechen die paar km entfernt mit 100 auf der rechten Spur. War dann mal so frei und hab überholt.
Siehe da, blieben sie fein an mir dran.. ganze 15 km.. bis zum nächsten Parkplatz.. überholten mich und päääm.. "Bitte folgen!"
War ja klar.

Dann 20 Minuten am Auto rumgemacht.. hab das gepfefferte inzwischen sogar eingetragen.
Nachdem er gemerkt hat, dass die Werte im Schein stimmen und nix verändert wurde (das FW is immer noch ganz hochgeschraubt..) hat er dann noch die Scheinwerferaustrittskante gemessen und.. da da auch nix zu holen war, hat er dann mit einem Zollstock und naja.. ich denke groben Augenmaß.. mal den Abstand zum Boden ermittelt.
Lag bei 4cm zu flexiblen Teilen.

Kam er mit der Prüf-Richtlinie da blub, da muss/sollte sich dran gehalten werden. Also hätte es mir der Prüfer net eintragen dürfen.. aber es gibt ja ein ganz normales Teilegutachten für das FW.. unterschrieben vom TÜFF-Obermeister XY.
Macht ja eigentlich Null Sinn, dass es dann zu tief sein soll. Hat er eingesehen.

Schluss is: Er informiert sich beim TÜV, ob das zulässig is.
Da kommt sicher: Nee geht garnich, is zu tief, trotz Gutachten
Seh mich schon zum Anwalt rennen

Euch sowas schonmal passiert?

Eigentlich müsste man nach der Logik jedem R8, Ferrari, McLaren die Zulassung entziehen, da unter den ominösen 7cm zu festen Teilen. Aber wenn man mehr als 100k für n Haufen Blech zahlt, geht das ja klar



Geändert von Tuc79 (16.09.2015 um 17:16 Uhr)
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Alt 16.09.2015, 17:49      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Die wollten nur dein Auto sehen
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Alt 16.09.2015, 18:06      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Das wär ja auch ok, aber dann muss man doch nix finden wollen

Haben auch noch die rauscodierten Standlichter moniert (bei mir dimmen die Abblendlichter runter, wenn man Standlicht anmacht) und die Ringe der Rückleuchten.. ok, das kann ich nachvollziehen. Aber sowas dann..
ach und mein MSD könnte fehlen, er konnte nur den DPF und Kat sehen
Bei nem Leasing-Rückläufer?! Eh.
Er muss da bei nem Dienstwagen nochmal vergleichen, meinte er.
Muss ich morgen selbst mal schauen
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Alt 16.09.2015, 18:13      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist das blöde an den bullen...
Wenn die der meinung sind das ist so nicht i.o. dann haben die erstmal recht. Egal was dabeingetragen ist. Dann muss man das gegenteil beweisen können und hat die rennerrei zum tüv und amt und bla bla bla. Kostet einen geld, zeit und nerven.
Und zum schluss kommt meist raus, das der nette man doch unrecht hatte. Ging mir schon so.

Hatte mein kz vorn auf der fahrerseite festgeschraubt. Wurde bei kaufland auf dem parkplatz kontroliert. Ich sollte mein kz mittig anbringen oder men legt sofort mein auto still. Weil ja bestimmt nicht alles legal sei an meinem golf. Tiefer, breiter, sml... Hab ihm von winkeln und sichtbereich erzählt. Aber warbihm latte. Also hab ichs umgeschraubt. Dann hat er ruhe gegeben. Am nächsten tag ist mir einer ans auto gefahren und ich rief die polizei. Siehe da..
Die kannte ich doch vom tag zuvor. Waren bei meiner kontrolle bei.
Wir kamen ins gespräch und die meinten auch das es herr überkorrekt war, der hat das halt studiert und sei vom verkehrsamt usw. Mussten dann auch schmunzeln.
Da war dann alles klar
Mini1283 ist offline  

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Alt 16.09.2015, 21:09      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Zitat:
Zitat von Tuc79 Beitrag anzeigen

(...)

ach und mein MSD könnte fehlen, er konnte nur den DPF und Kat sehen
Bei nem Leasing-Rückläufer?! Eh.

(...)
Äh weiß er wieviel Schalldämpfer der TDI hat?

Und das SCR Kat und DPF ein Modul sind...

Wo hat er denn geschaut?
VW-Mech ist offline  

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Alt 16.09.2015, 22:19      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Er meinte er sieht DPF und Kat, dahinter ist nur ein Rohr bis zum ESD.
Da wäre ne große 'Wanne' mit Hitzeschutzblech, aber es geht nur ein Rohr durch.

Geguggt hat er überall.. Wie gesagt, dat Gegugge locker 20min gedauert.
Tuc79 ist offline  

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Alt 16.09.2015, 22:21      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Also der DPF / KAT sitzt direkt am Laderausgang zwischen Spritzwand und Motor und dann muss ein Rohr kommen - außer man hat WLAN Abgas *kopfklatsch

Ich denke die haben krampfhaft was gesucht...
VW-Mech ist offline  

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Alt 17.09.2015, 08:53      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tuc79 Beitrag anzeigen
Er meinte er sieht DPF und Kat, dahinter ist nur ein Rohr bis zum ESD.
Da wäre ne große 'Wanne' mit Hitzeschutzblech, aber es geht nur ein Rohr durch.
Da hat er auch Recht, das eben das blöde beim TDI, die haben kein VSD aber der Platz is da, weil eben Benziner an der Stelle einen haben.
Sieht halt wirklich fast so aus, als hätte man da was ausgebaut, kann man sich aber von VW bestätigen lassen das der nur nen ESD hat.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 17.09.2015, 14:46      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Mini1283 Beitrag anzeigen
Hatte mein kz vorn auf der fahrerseite festgeschraubt. Wurde bei kaufland auf dem parkplatz kontroliert. Ich sollte mein kz mittig anbringen oder men legt sofort mein auto still. Weil ja bestimmt nicht alles legal sei an meinem golf. Tiefer, breiter, sml... Hab ihm von winkeln und sichtbereich erzählt. Aber warbihm latte.
Wärst im Recht gewesen.

Hatte ich beim A6. War dann beim TÜV, der mir die neue STVO gezeigt hat.

Bin dann zum Bullen, hab mich mit ihm gestritten, weil er sturerweise nicht in der STVO nachsehen wollte... Hab den mega angemault, dass er nachschauen wollte. Drohte mir schon. Dann sah er nach und is angepisst abgedackelt...

Zur Bodenfreiheit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit

Da steht alles drin. Richtlinie, mehr nicht.
CaLiBaN ist offline  

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Alt 17.09.2015, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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trotzdem stößt der eine satz bitter auf ist aber mit dem nächsten wieder hinfällig

"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
golfiv19 ist offline  

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Alt 17.09.2015, 15:40      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Jop.

VdTÜV Merkblatt 751 Stand 08/08 ist veröffentlicht und in Kraft Neue Anforderungen für Fahrwerke und Motortuning
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie der VDAT in seinem Rundschreiben 14-08 mitteilte, wurde das VdTÜV Merkblatt 751 überarbeitet. Am 15.8.2008 wurde es veröffentlicht, es beinhaltet Neuerungen im Bezug auf Fahrwerke (Anhang II) und Motortuning (Anhang IV). Weiter führt der VDAT dazu aus:
Das Merkblatt gibt im Anhang II Hinweise für die Begutachtung von Fahrzeugen der Klassen M und N, deren Fahrwerksfederung/-dämpfung verändert wurde. Es gilt auch für Änderungen des Feder- /Dämpfersystems, die keinen Einfluss auf die Höhenlage des Fahrzeugs haben. Auszüge/Zitate aus dem überarbeiteten Merkblatt:
Fahrwerkstieferlegungen:
Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten 80 mm, gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden. Eine Unterschreitung des Wer- tes von 80 mm ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug auch im serienmäßigen Zustand bei zulässiger Achslast eine geringere Bodenfreiheit aufweist. Der so ermittelte Wert des Serienfahrzeugs gilt dann als Grenzwert.

80mm unterschreitet man ja schon mit'm normalen Gewinde auf Bushöhe.
Dann wären die Teilegutachten ja hinfällig.
Tuc79 ist offline  

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Alt 17.09.2015, 17:16      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Lifestyle-Kombi Fahrer
 
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Zitat:
Zitat von golfiv19 Beitrag anzeigen
trotzdem stößt der eine satz bitter auf ist aber mit dem nächsten wieder hinfällig

"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
Das mit den 110mm hat mein Prüfer auch letztens erwähnt. Also eigentlich hat er sich nur drüber lustig gemacht und wir waren uns einer Meinung das da ja kein normaler Porsche, m3, Ferrari usw mehr auf der Straße sein dürfte...


Mähks ist offline  

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