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Und "standardmaß" bei felgen mit 18 zoll und 5x100 sind meistens 8x18 et35 | |
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Was dir aber passieren kann, dass du evtl, Schmutzfänger fahren musst, wenn Du dir nicht abgeschrägte Reifen holst. Denn dann würden sie, je nach reifengrüße, überstehen. Der Reifen muss noch grade so eben und wenn es nur 2mm sind in den Kotlis liegen. Darum die abgeschrägten Reifen bei mir. Solange da nichts übersteht , kannst ohne zu ziehen damit zum TÜV Geh mal zum anderen Tuner. Da wurde dir wohl etwas nicht richtig erzählt. Gruß Heinz Geändert von Sopeso Heinz (05.06.2019 um 17:57 Uhr) | |
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Nur wenn ich Felgenschutzkante schreib, weiß er vielleicht nicht was gemeint ist. Gesehen hat er die bestimmt schon mal und kann ich dann etwas unter "abgeschrägt zur Lauffläche" vorstellen. Gruß Heinz. Geändert von Sopeso Heinz (05.06.2019 um 20:27 Uhr) | |
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Tieferlegung???? Gewinde oder nur Federn. Wenn Gewindefahrwerk, dann noch einfacher beim TÜV. Gewinde hochschrauben so ca. 3 Fingerbreit über die Lauffläche vom Reifen. Dann zum TÜV. ja sieht Schei..e aus. Egal. Der Prüfer kann nur das eintragen und "Prüfen" was er vorfindet. Und zwar Kotflügel, die nicht auf die Reifen aufsetzen. Weder beim einlenken, noch beim durchfedern. Nach den Eintragungen kannst ihn wieder runterkurbeln. Aber nur so, dass er wirklich nicht auf den Reifen aufsitzt. Dann gute Fahrt. |
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Entweder man lässt dann eine Sonderabnahme machen wenn man tiefer fahren will oder man lässt es nach Gutachtentiefe eintragen. ![]() | |
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Hallo und Danke für die ganzen Antworten! Meine Firma in Niederösterreich meinte, dass erst ab einer ET von 38 die 18 Zoller nicht unter den Kotflügeln hervorsteht. Jedoch hab ich mich heute nach langem Suchen im Internet dafür entschieden, mir Originale 16" GTI BBS Felgen zu holen. Es ist mir einfach zu viel Aufwand, da mit 17" und 18" ja anscheinend auch ein Lenkanschlag eingebaut werden muss und und und... Nun meine Frage an die österreicher: Hatte jemand von euch Probleme beim TÜV beim eintragen vom 30mm Eibach Pro Kit? Werde mein Glück beim TÜV Tirol in Innsbruck versuchen, da ich jetzt keine Tuningfirma mehr brauche aufgrund der 16"... |
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Warum? Ich darf doch die Höhe meiner Karrosse selbst wählen. Ich darf nur nicht unter 32cm von Radmitte (Narbe) bis Kotflügel Kante kommen. (Gewindefahrwerk) Bei 18 zollern sind es 34cm. Wo liegt das Problem? Da ist garnichts illegal dran. Der Prüfer kann nur nach dem gehen was in dem Teilgutachten steht. So umgehst Du nur die Prüfung des aufsetzens. Ich wohne in Flensburg, da wirst so oft angehalten, kannste nicht zählen. Bisher hat keiner etwas gesagt. Obwohl die Posersoko desöfteren schon angehalten und nachgemessen hat. Ich darf mit meinen 18 zollern nur nicht tiefer als 34cm von Radnarbe bis Kotflügelkannte kommen. und meiner liegt ca. 7mm über Reifenlauffläche. Bei 17 zollern sind es 32cm (Narbe bit Kante) Gruß Heinz | |
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In aller Regel prüft der Prüfer die Höhe ab, die er vorgeführt bekommt und trägt diese dann in den Schein ein (Maß Radmitte-Kotflügel/Restgewinde o.Ä.) und daran darf dann nichts mehr verändert werden. Es gibt seltene Ausnahmefälle, in denen nur die Fahrzeughöhe im Schein geändert wird, aber auch da darfst du eigentlich nichts mehr dran verändern, da es nur so geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde, wie es vorgestellt worden ist. | |
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Nix illegal an der Sache. | |
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Gut finde ich vor allem, dass sie's dir mit kleineren Rädern tiefer eintragen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich die Bodenfreiheit da freut ![]() Geändert von J'unstoppable (06.06.2019 um 10:41 Uhr) | |
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Dann gehen die mit solche einem Messgerät an die Narbe und messen ob was übersteht. Tuts das nicht und der Abstand zum Gewindefahrwerk (minimum, 0,3 - 0,5 mm) ist auch ok, gibt es die Eintragung. Aber jeder Prüfer prüft anders, wenn es bei dem nicht geht, fährst zum nächsten, bei dem geht das wiederum. Würde vielleicht auch anders laufen wenn ich zur DEKRA in die Stadt fahren würde. Aber sowas machen wir ja nicht. Bei uns bliebt das Geld im Ort :-) Gruß Heinz Geändert von Sopeso Heinz (06.06.2019 um 11:04 Uhr) | |
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