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Die RH-Felgen werden mit verschiedenen Einpresstiefen angeboten. Wenn man die GolfVI-spezifische Turbo-Felge in 8x17" hat, dann hat diese Felge auch eine ET von 35. Du hast die RH-Felgen erwischt, die mittels RH-Adapterplatten zu befestigen sind. Auch für diese Felgen mit hoher ET (in deinem Fall ET47) gibt es Gutachten, allerdings sind dies Festigkeitsgutachten. Diese Gutachten gibt es bei RH ebenfalls zum Download. Schau mal hier, das könnte das richtige Gutachten für dich sein. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
neeee oder ??? was mach ich jetzt ??? | |
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Der Abrollumfang muss halt innerhalb der Toleranz liegen. Weiterhin müssen die Anforderungen erfüllt ein, die im Felgengutachten aufgeführt sind (Freigängigkeit, Abdeckung der Lauffläche, ...). |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
der Rest geht klar alles ist super ![]() | |
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Ich habe auf meinem Passat bereits mehrere Felgensätze gefahren, die ich alle mit Einzelabnahme eingetragen bekommen habe. Da waren halt nie Felgen "von der Stange" dabei. Die fahrzeugspezifischen Gutachten machen es für den Prüfer nur einfacher, da diese Felge bereits auf dem entsrechenden Fahrzeug abgeprüft wurden. Bei Festigkeitsgutachten muss halt noch geprüft werden, ob deine Radlasten stimmen. Ist alles überhaupt kein Problem, brauchst dir da keine Sorgen zu machen! |
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Dort gibst du deine Serien-Reifengröße als alte Größe ein, als neue Größe nimmst du die von die gewählte Reifen-Dimension. Der Toleranzbereich beträgt +1,5% und -2,5%. Weiter dürfen sich die Abrollumfänge nicht unterscheiden. | |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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Schau mal in deiner Zulassungsbescheinigung, was dort für Reifengröße eingetragen ist! Da steht doch sicherlich irgendwo eine Größe von 195/65 R15, oder? Wenn dein neuer Reifen die Dimension 225/45 R17 hat, ergibt sich eine Umfangsdifferenz von -0,1%. Geändert von passidevil (21.03.2009 um 22:02 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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