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Alt 23.09.2010, 20:52      Direktlink zum Beitrag - 101 Zum Anfang der Seite springen
Don°Cato™(†)
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Sry, aber du scheinst klein wenig unerfahren zu sein.
Waled ist ein morgenländischer name ?! also nichtdeutscher-Herkunft ? frag nur, da dass u.U. wichtig sein könnte.

Also, erstens: die typen sind Profis, da kannste net ankommen von wegen: ich hab denen vertraut usw... heulheul. Du musst da richtig auf den putz hauen. Leider sieht es ganz so aus, als hättest du den Nachteil auf deiner Seite, hast also wenig zu verlieren. Wenn dir ein anwalt zu teuer ist, kannst du mir gerne mal via PN den Vertrag schicken, BITTE JEGLICHE PERSÖNLICHE DATEN bezüglich VERKÄUFER, wie auch KÄUFER zensieren, dass ist sehr wichtig, ansonsten kann das zu massiven Problemen führen. Ich selbst studiere im 3ten Semester Jura, ich könnte dir da ein paar unverbindliche tips unter ausschluss jeglicher gewährleistung geben, wenn du magst.

edit.: und fahre NICHT hin, sage ihm, dass du dich mit deinem Anwalt besprechen willst, bevor du weitere schritte wagen willst. Und wenn doch, IMMER mindestens 2 ZEUGEN mitnehmen !!!


 

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Alt 24.09.2010, 03:20      Direktlink zum Beitrag - 102 Zum Anfang der Seite springen
et le V5, vieux et vite
 
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Zum letzten:

Ein Händlervertrag mit einem Endkunden in D ist ungültig. Einen Händlervertrag schliesst der ab, der selbst Händler ist, um das erworbene Fz. außerhalb der EU weiterzuverkaufen. Waled ist Endkunde und wird vom Verkäufer dumm gehalten. Ich kann nicht verstehen, wie die trotzdem solche Verträge abschließen, obwohl die keine Gültigkeit haben. Aber Waled ist selbst schuld, wenn er nur vertraut.
Hempdiscs ist offline  

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Alt 24.09.2010, 07:14      Direktlink zum Beitrag - 103 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Eiskalter Waschbär
 
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am besten deinen anwalt einschalten !!
erstpart die bisschen ärger und viel stress.
viel erfolg das dein geld wieder bekommst.
Eiskalter Waschbär ist offline  

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Alt 24.09.2010, 07:33      Direktlink zum Beitrag - 104 Zum Anfang der Seite springen
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wenn du dein geld dann wiederhast, kommst zu mir dann bekommst mein golf
easyrider ist offline  

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Alt 24.09.2010, 07:56      Direktlink zum Beitrag - 105 Zum Anfang der Seite springen
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...Fi... eine Nachricht über ICQ schicken
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Für 5.000€ bekommste aber schon mehr !
Ich würde die Kiste zurück bringen und mein Geld zurück verlangen,mich in Zug setzen und Heim fahren...oder Anwalt einschalten und den das Klären lassen...

Lass dich nicht verarschen,vorallem nicht beim Preis^^
...Fi... ist offline  

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Alt 24.09.2010, 08:38      Direktlink zum Beitrag - 106 Zum Anfang der Seite springen
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na was nen glück sagen ihm hier alle das gleiche IST JA AUCH SO...
kann nur net verstehen, warum er nicht hören will. er macht das ja eh so, wie er es für richtig hällt und will sich da scheinbar absolut nicht reinreden lassen. schade...

karre wech, geld zurück^^

aber jetzt sag doch einfach mal, wo du den eimer gekauft hast.
LWL KS 28 ist offline  

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Alt 24.09.2010, 10:15      Direktlink zum Beitrag - 107 Zum Anfang der Seite springen
Tachoumbau und mehr
 
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Zitat:
Zitat von hateclaw Beitrag anzeigen
BETRUG!!
Den Wagen sofort auf den Platz des Händler stellen und am besten direkt noch mit Streifenwagen dazu. Das ist VERBOTEN ein auto als Händler ohne Gebrauchtwagen Garantie zu verkaufen... zumal du mindestens 3500€ zuviel gezahlt hast.
genau, weil die polizei sich gerne mal einfach so dazu stellt

Zitat:
Zitat von peyman90 Beitrag anzeigen
So Schnell wie möglich zum Händler gehen... Die Papiere den ins Gesicht schmeissen und dein Geld holen!!! Sollte er das nicht machen wollen, entweder mit Anzeige drohen oder Sofort zum Anwalt und das ganze über Anwalt laufen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Peyman
ja, am besten trittst du ihm noch mit stiefeln ins gesicht, damit erreicht man ganz viel!

Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Es ist ein berühmtes, großes Automobil-Center wo ich den Wagen gekauft hab... BERÜHMT? Dragen und Micha von den Autohändlern? Die haben mir gesagt das er an Privat leuten nur mit Gewährleistung oder Garantie verkaufen kann.. Aber da ich 220 Km weit weg wohne habe ich auf die Garantie verzichtet und der hat mich als " Händlergeschäft " gesetzt... Unten auf der rechnung steht:" 0 Monate Gewährleistung ! Das Fahrzeug ist It. Angaben des Vorbesitzers unfallfrei nicht garantiert. Seit Besitz des EAC kein Unfall bekannt. Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug und der KFZ-Brief Eigentum des Verkäufers, Zwischenverkauf und Selbstlieferung ausdrücklich vorbehalten! Bei Nichtabnahme des Fahrzeuges ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Verkäufer gegen eine vom Käufer geleistete Zahlung aufrechnen."

Ich hab eben den Händler wieder angerufen und der hat mir gesagt das der Wagen doch Tüv hat und keine Garantie hat usw... Er hat dann gesagt das der Chef morgen früh kommt und ich muss mit dem reden.. Ich hab Anzahlung in Höhe von 3.000.00 Euro am 10.9.10 in bar gemacht..und am 14.09.10 hab ich die Restzahlung im Höhe von 2.000.00 Euro in bar gemacht und dann abgeholt... Ich kann doch noch den Wagen zurück geben??
Zitat:
Zitat von chr1st14n88 Beitrag anzeigen
direkt mitm anwalt hinfahren und ihm alles vore nase klatschen, papiere, schlüssel etc..
wenn dus nich machst, tuste mir leid ;D

und wer zum teufel macht keine probefahrt mit nem auto, was er sich zulegen will... hallo, gehts noch ?
s.o., denn auch Anwälte haben meist NICHTS besseres zu tun, als sich da hinzustellen und zu sagen "ich bin Anwalt" is klar...

Zitat:
Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
so schnell wie möglich den bock aufn hof stellen... wenn du rechtschutz versichert bist, am besten gleich mit anwalt dort auftauschen...
s.o.

Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Also leute schaut mal. Sagen wir mal ich will den Wagen behalten. Ich ruf morgen den Chef an und sage was nicht stimmt. Muss er die Gänge oder Cd-wechsler mir besorgen auch wenn ich den Wagen auf meinen Wunsch als " Händlergeschäft und Auschluss von jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung " gekauft habe?
Du willst den Wagen behalten? gut, dann nöhl uns hier nicht voll, du hast deine Entscheidung ja getroffen...

Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Es ist Unmöglichkeit den Wagen zurück zu bringen. Ich hab ihn am Freitag noch angemeldet. Es lohnt sich nicht wieder 220 km hinfahren abgeben und irgendwie muss ich ja wieder zurück. Es war wirklich nicht leicht den zu finden. Die sucherei, anmeldung usw von vorne? Geht nicht.

Denkt ihr er kommt mir bisschen entgegen?
Unmöglich? Fahren keine Züge? 200km ist jawohl nen Witz...

Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
EZ 09/2003
100.000 km
Benzin
55 kW (75 PS)
Schaltgetriebe
Farbe: Blau Mettalic

Austattung:
ABS. El. Fensterheber, El. Wegfahrsperre, ESP, Servolenkung, Zentralverriegelung, Front-, Seiten und weitere Airbags.

1. Hand, Klimaanlage, 4xel. Fensterheber, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, CD-Wechsler (nicht dabei), verstellbare Lenksäule, Airbag, Sidebag, Windowbag, Color
Klingt nach der ziemlich lachhaften Ausstattung zu nem hohen Kurs...

Zitat:
Zitat von Don°Cato™(†) Beitrag anzeigen
Sry, aber du scheinst klein wenig unerfahren zu sein.
Waled ist ein morgenländischer name ?! also nichtdeutscher-Herkunft ? frag nur, da dass u.U. wichtig sein könnte.

Also, erstens: die typen sind Profis, da kannste net ankommen von wegen: ich hab denen vertraut usw... heulheul. Du musst da richtig auf den putz hauen. Leider sieht es ganz so aus, als hättest du den Nachteil auf deiner Seite, hast also wenig zu verlieren. Wenn dir ein anwalt zu teuer ist, kannst du mir gerne mal via PN den Vertrag schicken, BITTE JEGLICHE PERSÖNLICHE DATEN bezüglich VERKÄUFER, wie auch KÄUFER zensieren, dass ist sehr wichtig, ansonsten kann das zu massiven Problemen führen. Ich selbst studiere im 3ten Semester Jura, ich könnte dir da ein paar unverbindliche tips unter ausschluss jeglicher gewährleistung geben, wenn du magst.

edit.: und fahre NICHT hin, sage ihm, dass du dich mit deinem Anwalt besprechen willst, bevor du weitere schritte wagen willst. Und wenn doch, IMMER mindestens 2 ZEUGEN mitnehmen !!!
wo wir wieder beim Thema Ausschluss sind *gg* Sry, aber der musste sein!



Sooooo, abschließend wünsche ich dir viel viel Glück und Erfolg mit deinem Wagen und ich bin sehr auf deine künftigen Threads hier gespannt, was alles so kaputt geht und wie du es reparierst...
Viel Spaß mit deinem tollen Auto (ACHTUNG, IRONIE!) und ende aus die maus...
spark ist offline  

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Alt 24.09.2010, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 108 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Leute ich versteh nicht was ihr mit dem Preis habt. Ich hab viel im Internet gesucht... nix besseres gefunden außer den Wagen. Natürlich gibt es billigere Golf aber die sind halt schon über 140.000 km gefahren und das will ich nicht. Der ist nur 100.000 km gefahren und ist 9/2003 gebaut worden. Schaut doch selbst, wo findet ihr bitte nen besseren oder ähnlichen Golf 1.4 ?
--
Es ist so.. ich hab einfach kein bock alles von vorne zu machen.. neu suchen..neu anmelden usw.. Es war schon sehr stressig den zu finden.. Ich hab den Wagen nun gekauft und will den behalten.. Ich mein die Gänge gehen halt schwer rein.. CD-Wechsler ist nicht dabei.. Alles andere funktionieren doch..Ich hab ihn jetzt ca. 300 km gefahren und keine probleme bis jetzt.. Und der Händler will sich die Mängel anschauen..vllt geht er ja mit den preis bisschen runter. Eine Frage: Was denkt ihr was ich sagen soll wenn er z.B Stur bleibt und mir sagt das er nicht reparieren kann weil ich keine Garantie abgeschlossen habe ??.. Oder wenn er mit den Preis nicht runter geht ?? Da bin ich bereit den Wagen hinzustellen und mein Geld wieder verlangen..oder sagt der Wagen muss 1-2 Tage da bleiben um zu reparieren auf seine kosten..?

Und ja es tut mir leid das ich so blöde fragen stelle..ich bin halt Laie. Hab vor kurzem mein Führerschein gemacht und das ist mein erster Wagen.

Hier sind paar Bilder
http://img830.imageshack.us/i/autobild2.jpg/ http://img842.imageshack.us /http://img251.imageshack.us/i/autobild6.jpg/http://img811.imageshack.us/i/autobild7.jpg//i/autobild3.jpg/

Geändert von Waled (25.09.2010 um 10:26 Uhr)
Waled ist offline  

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Alt 24.09.2010, 17:13      Direktlink zum Beitrag - 109 Zum Anfang der Seite springen
Don°Cato™(†)
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Zitat:
Zitat von spark Beitrag anzeigen

wo wir wieder beim Thema Ausschluss sind *gg* Sry, aber der musste sein!

^^ Scherzkeks, dass muss ich aber sagen, ansonsten könnte mir jeder ans bein pinkeln
 

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Alt 24.09.2010, 18:28      Direktlink zum Beitrag - 110 Zum Anfang der Seite springen
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Ehrlich gesagt, verstehe ich dich auch nich! Du willst einerseits den wagen nich abgeben aber andererseits die Mängel behoben haben! Was du daran nich erkennst ist, dass der dich schon einmal übers Ohr gehauen hat und was denkst du denn, was du nun bei ihm erreichst? Der wird stur bleiben, weil du den in seinen Augen ohne Gewährleistung gekauft hast! Du musst auch mal ne Zugfahrt und die weitere Sucherei auf dich nehmen, wenn du nicht mit dem Auto leben willst. Aber dazu kannst du dich wohl auch nich bewegen und deshalb verstehe ich den ganzen Thread nicht!

Du willst ja anscheinend nicht und bist zufrieden mit dem Auto aber, dass der Händler wohl korrupt ist und keinerlei Ansprüche gelten lässt siehst du wohl nich! Wer weiß, was noch alles auf dich zukommen wird, wenn du das Auto länger hast! Ich meine nach 300km kann man nicht viel sagen aber wenn jetzt schon die Schlatung schwergängig ist etc. dann kannste mit weiteren Kosten rechnen und dann wirst du dich ärgern, dass Auto nicht zurück gebracht zu haben!
Rakete ist offline  

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Alt 24.09.2010, 18:41      Direktlink zum Beitrag - 111 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn ich sehe das ich 5.500 teuros für meinen V5 mit sämtlichem Pipapo und nur 49.000km aufm Tacho gezahlt hab, tust du mir schon leid ^^

Nimm lieber einen der nen bisschen älter ist als die schleuder zu behalten. was man für 5000 euro alles bekommt...

Und wenn ich autoscout24 mit deinen Kriterien füttere, finde ich einiges was WESENTLICH günstiger ist !

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bsdkfa2waqiq

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bhr13hsnxzgr

Geändert von fabs (24.09.2010 um 18:48 Uhr)
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Alt 24.09.2010, 19:54      Direktlink zum Beitrag - 112 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Rakete Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, verstehe ich dich auch nich! Du willst einerseits den wagen nich abgeben aber andererseits die Mängel behoben haben! Was du daran nich erkennst ist, dass der dich schon einmal übers Ohr gehauen hat und was denkst du denn, was du nun bei ihm erreichst? Der wird stur bleiben, weil du den in seinen Augen ohne Gewährleistung gekauft hast! Du musst auch mal ne Zugfahrt und die weitere Sucherei auf dich nehmen, wenn du nicht mit dem Auto leben willst. Aber dazu kannst du dich wohl auch nich bewegen und deshalb verstehe ich den ganzen Thread nicht!

Du willst ja anscheinend nicht und bist zufrieden mit dem Auto aber, dass der Händler wohl korrupt ist und keinerlei Ansprüche gelten lässt siehst du wohl nich! Wer weiß, was noch alles auf dich zukommen wird, wenn du das Auto länger hast! Ich meine nach 300km kann man nicht viel sagen aber wenn jetzt schon die Schlatung schwergängig ist etc. dann kannste mit weiteren Kosten rechnen und dann wirst du dich ärgern, dass Auto nicht zurück gebracht zu haben!
Richtig ich würde mich da auf keinen Fall drauf einlassen das er dir das wieder Fertig macht oder sonst was.

Der TÜV hat rost beanstandet? Wo denn?

Ich würde damit zum Anwalt gehn und den Wagen zurück bringen.

Ich finde 5000,00€ auch recht viel.
Ich habe vor 4Jahren für meinen 1,6er mit 108000km und gewechseltem Zahnriemen 4500,00€ bezahlt und hatte nie ein Problem mit dem wagen gehabt.

Also überdenk nochmal was du machst. Wenn du die Gurke behalten willst okay. Aber warum machst du das ganze hier dann? Du lässt dir ja nicht Helfen.

Und die dumme ausrede die 200km sind mir zu weit und bla bla kannste dir auch sparen.
Vergiss den Kübel und kauf dir was anständiges!

Geändert von StyleZ (24.09.2010 um 19:56 Uhr)
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Alt 25.09.2010, 02:31      Direktlink zum Beitrag - 113 Zum Anfang der Seite springen
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Anhand der Telefonnummer auf dem Kennzeichenhalter kamen diese verschiedenen Adressen bei der Suche heraus. Nun ist die Frage, wer denn der richtige Chef ist. Alle haben die gleiche Telefonnummer
Sehr merkwürdig und vor allem, wie kann man einen Händlervertrag ohne Gewährleistung mit einem Endkunden ( Verbraucher ) abschließen? Wenn Waled nix macht, dann hat er vom Verkäufer gar nix zu erwarten und vielleicht sogar Sägemehl im Getriebe. Denn seit Einführung der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 können gewerbliche Verkäufer die Gewährleistungshaftung nicht mehr ganz ausschließen, wie dies vorher der Fall war. Sie können nur noch die Frist der Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen. Da auch ein Autohändler ein gewerblicher Verkäufer ist, kann folglich auch er die Gewährleistung nicht ausschließen.
Die Tatsache, daß in deinem Kaufvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist, ist dabei unerheblich. Der Ausschluss der Gewährleistung ist schlicht unwirksam. Rechtlich betrachtet ist dieser Gewährleistungsausschluß nicht existent. Der Verkäufer haftet für innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel am Fahrzeug. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind dabei Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht "in diesem angelegt" waren, also vom Käufer zu vertreten sind. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs auf, wird gesetzlich zugunsten des Käufers vermutet, daß der Mangel bei Übergabe bereits angelegt war, also nicht vom Käufer verschuldet ist.
Will der Verkäufer dieser Vermutung entgegentreten, muß er beweisen, daß der Käufer den Mangel verschuldet hat. In deinem Fall ist der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, sodaß zu deinen Gunsten die gesetzliche Vermutung greift. In der Konsequenz heißt das, daß ein Fall der Gewährleistung vorliegt mit der Folge, daß nicht du, sondern der Verkäufer für die Kosten der Reparatur aufkommen muß.
Sieh also zu, daß du ihm das Auto auf den Hof stellst und er Gelegenheit hat, das Getriebe zu überprüfen um es ggf. instandzusetzen. Den vereinbarten CD-Wechsler sollte er ebenso beschaffen. Falls er zu alldem nicht bereit ist, dann hast du das Recht, dein Geld zurück zu verlangen und das Auto zurückgeben.
Am besten druckst du dir diesen Post aus und gibst das dem Verkäufer zum Lesen.

@Don°Cato™(†)
Wenn du mal Anwalt bist, dann solltest du diese Art Gefälligkeiten unterlassen, da dich das im ungünstigsten Fall die Zulassung kostet

Auf Wunsch von Waled die Adressen entfernt.

Geändert von Hempdiscs (26.09.2010 um 01:45 Uhr)
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Alt 25.09.2010, 02:48      Direktlink zum Beitrag - 114 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Eine Frage: Was denkt ihr was ich sagen soll wenn er z.B Stur bleibt und mir sagt das er nicht reparieren kann weil ich keine Garantie abgeschlossen habe ??
Er kann nicht stur bleiben, denn er ist dazu verpflichtet. Du hast Garantie! Da du Verbraucher, also Endkunde bist, ist er zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Mit seinem Händlervertrag kann er sich den Allerwertesten abwischen.
Mann, am liebsten würde ich dich an die Hand nehmen und mit dem Verkäufer selbst ein paar Worte wechseln. Du bist auf jeden Fall im Recht.
Aber mehr helfen kann ich dir nun wirklich nicht. Nun bist du dran, das Beste aus der Angelegenheit zu machen.
Hempdiscs ist offline  

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Alt 25.09.2010, 10:22      Direktlink zum Beitrag - 115 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
Er kann nicht stur bleiben, denn er ist dazu verpflichtet. Du hast Garantie! Da du Verbraucher, also Endkunde bist, ist er zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Mit seinem Händlervertrag kann er sich den Allerwertesten abwischen.
Mann, am liebsten würde ich dich an die Hand nehmen und mit dem Verkäufer selbst ein paar Worte wechseln. Du bist auf jeden Fall im Recht.
Aber mehr helfen kann ich dir nun wirklich nicht. Nun bist du dran, das Beste aus der Angelegenheit zu machen.
Danke für helfen. Ich werde es so machen wie du es sagst. Ich werde ihn die ganzen Mängel zeigen. Wenn er die repariert oder mir Bargeld gibt, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, werde ich dort die Polizei anrufen, den Wagen hinstellen und mein Geld zurück verlangen.
Waled ist offline  

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Alt 25.09.2010, 10:37      Direktlink zum Beitrag - 116 Zum Anfang der Seite springen
Don°Cato™(†)
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
@Don°Cato™(†)
Wenn du mal Anwalt bist, dann solltest du diese Art Gefälligkeiten unterlassen, da dich das im ungünstigsten Fall die Zulassung kostet
nope, solange ich absolut keine beihilfe oder juristischen ratschläge erteile, sondern lediglich unverbindliche ratschläge ohne honorar auf zwischenmenschlicher basis erteile, welche ohne jegliche gewähr sind und nicht schriftlich festgehalten werden kann mir absolut nichts passieren;
das zum ersten !
genau so habe ich es auch geschrieben !!!

zum zweiten: als examinierter Jurist will ich logischerweise auch kohle sehen
 

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Alt 26.09.2010, 01:51      Direktlink zum Beitrag - 117 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Don°Cato™(†) Beitrag anzeigen
nope, solange ich absolut keine beihilfe oder juristischen ratschläge erteile, sondern lediglich unverbindliche ratschläge ohne honorar auf zwischenmenschlicher basis erteile, welche ohne jegliche gewähr sind und nicht schriftlich festgehalten werden kann mir absolut nichts passieren;
das zum ersten !
genau so habe ich es auch geschrieben !!!

zum zweiten: als examinierter Jurist will ich logischerweise auch kohle sehen
War ja nur ein Tip
Ein Kumpel ist RA und hat ´nem anderen Kumpel auch unentgeltlich mal Tipps gegeben, was er machen kann und wie er sich verhalten soll. Leider fiel dann sein Name irgendwo und er hatte einen Riesenärger deswegen an der Backe. Seitdem gibt er inoffiziell keinerlei Auskünfte mehr
Hempdiscs ist offline  

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Alt 26.09.2010, 01:56      Direktlink zum Beitrag - 118 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Danke für helfen. Ich werde es so machen wie du es sagst. Ich werde ihn die ganzen Mängel zeigen. Wenn er die repariert oder mir Bargeld gibt, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, werde ich dort die Polizei anrufen, den Wagen hinstellen und mein Geld zurück verlangen.
Na prima. Du mußt es durchziehen, denn wenn du zu lange wartest, heißt es später, warum du denn nicht gleich gekommen bist. Nicht zur Polizei, sondern zu einem Anwalt mußt dann. Die POLIZEI ist für Rechtsstreitigkeiten nicht zuständig und die würden auch nicht kommen.
Die Adresse ist entfernt
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Alt 26.09.2010, 09:36      Direktlink zum Beitrag - 119 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Golf 1.4 edition gekauft - Probleme

Also ich würd den wagen nicht behalten. Wenn er sagt er schaut sich die mängel an, heißt das ja nicht, dass er sie auch behebt.

Würd mich nicht nochmal verarschen lassen

Mfg
Tobi
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Alt 26.09.2010, 09:53      Direktlink zum Beitrag - 120 Zum Anfang der Seite springen
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Gasa eine Nachricht über ICQ schicken
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wenn man das hier so liest könnte man meinen er will UNS verarschen
sorry aber das mußte sein

jeder rät ihm das auto zurückzugeben und das geld sich wieder zu holen und er kommt mit aussagen wie nee kein bock ,zuviel stress usw.


Gasa ist offline  

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