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Alt 21.09.2010, 21:58      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
abgelehnt? warum??????????? er MUSS ganrantie geben^^
Also gut. Muss ich das sobald wie möglich machen oder habe ich Zeit?


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Alt 21.09.2010, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von silvergolf Beitrag anzeigen
eben, so schlecht ist der Preis gar nicht mal. Und der vegleich mit nem GTI hinkt gewaltig, da die GTI`s sehr stark an wert verlieren da sie im vergleich zum 1.4er unwirtschaftlich sind
ein 1.8t ist nicht unwirtschaftlicher als ein 1.4er. im verbrauch nehmen die sich nix. wenn man die anfallenden reparaturen bei den 1.4ern addiert, gleicht das sogar den höheren versicherungbeitrag des gti's locker aus. steuern nehmen sich auch nicht viel.
wenn ich sehe dass hier im forum sehr schöne 1.8t für 4000-6500 weggehen, stehen die 5000euro des 1.4ers für mich in keinem verhältnis. wer sowas kauft ist meiner meinung nach selbst schuld. auch wenn die schwacke-liste vielleicht anderer meinung ist...
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Alt 21.09.2010, 22:08      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Ist das dan nicht meine Schuld? Er wollte mir ja Garantie geben als Privatverkauf..Ich habs doch abgelehnt.
Das ist scheißegal, weil dieser Vertrag für dich als VERBRAUCHER keine Gültigkeit hat. Der hätte dir bei einem evtl. Getriebeschaden ( wofür die schwergängige Schaltung spricht ) dann 250€ gegeben und auf dem Rest wärst du allein sitzengeblieben. Oder die Karre "repariert" und dann wieder kaputt? Bring die Karre zurück und lasse dich nicht auf eine Reparatur, basierend auf dem alten Kaufvertrag ein. Das HÄNDLERGESCHÄFT ist für dich als Endkunden in D nicht erlaubt!!! Diese Verträge sind nur für Exporteure, die alte Autos nach Sibirien oder sonstwohin verschiffen und dann weiter verkaufen. Sag ihm das, aber eigentlich sollte er das wissen. Wenn der nur mit solchen Verträgen Autos an Endkunden verkauft, dann sollte die Gewerbeaufsicht dort wirklich mal reinschauen.
Den Neuen holste dir dann beim VW, da haste dann auch wirklich ´ne Garantie von einem Jahr.
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Alt 21.09.2010, 22:08      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
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zeit? wofür?!? da ist nicht mehr viel mit garantie nachfordern... frag mich gerade, warum diesen thread überhaupt aufgemacht hast^^
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Alt 21.09.2010, 22:14      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Also leute schaut mal. Sagen wir mal ich will den Wagen behalten. Ich ruf morgen den Chef an und sage was nicht stimmt. Muss er die Gänge oder Cd-wechsler mir besorgen auch wenn ich den Wagen auf meinen Wunsch als " Händlergeschäft und Auschluss von jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung " gekauft habe?
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Alt 21.09.2010, 22:21      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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kollege sitzt gerade neben mir, der ist autoverkäufer: wie kann man eigendlich so doo** sein und 5.000 dafür bezahlen?! genau meine meinung^^

BRING DIE KARRE ZURÜCK. für das geld findest du 2 golf4 einen fürn sommer und einen fürn winter!!!
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Alt 21.09.2010, 22:32      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Also leute schaut mal. Sagen wir mal ich will den Wagen behalten. Ich ruf morgen den Chef an und sage was nicht stimmt. Muss er die Gänge oder Cd-wechsler mir besorgen auch wenn ich den Wagen auf meinen Wunsch als " Händlergeschäft und Auschluss von jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung " gekauft habe?
Das wird dir hier keiner beantworten können. Geh zu deinem Anwalt und frag den was Sache ist.
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Alt 21.09.2010, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
kollege sitzt gerade neben mir, der ist autoverkäufer: wie kann man eigendlich so doo** sein und 5.000 dafür bezahlen?! genau meine meinung^^

BRING DIE KARRE ZURÜCK. für das geld findest du 2 golf4 einen fürn sommer und einen fürn winter!!!
Es ist Unmöglichkeit den Wagen zurück zu bringen. Ich hab ihn am Freitag noch angemeldet. Es lohnt sich nicht wieder 220 km hinfahren abgeben und irgendwie muss ich ja wieder zurück. Es war wirklich nicht leicht den zu finden. Die sucherei, anmeldung usw von vorne? Geht nicht.

Denkt ihr er kommt mir bisschen entgegen?

Geändert von Waled (21.09.2010 um 22:41 Uhr)
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Alt 21.09.2010, 22:41      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
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mit sicherheit nicht. warum sollte er?
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Alt 21.09.2010, 22:41      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
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alter, wie stellst du dir das vor? wenn du sagst, das es unmöglich ist den wagen zurück zu bringen, dann hast du pech gehabt.

mit dem vertrag muss der nix nachbessern... auch wenn der evrtrag wiedrig ist, aber er muss so nix nachbessern. du wirst ihn zurückbringen können, aber da das aus deiner sicht nich möglich ist, PECH GEHABT^^

und da das scheinbar son seltenes fahrzeug in einem top-zustand ist (falls nicht, würde ich ihn zurückbringen), wirst du sicherlich deinen spass damit haben. kein plan, was man noch dazu sagen soll... aber du willst ihn nicht zurück bringen (war ja so schwer DEN aufzutreiben^^) und ausbessern muss er mit dem vertrag nicht. somit ist ja alles geklärt!!!
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Alt 21.09.2010, 22:53      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat:
Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
alter, wie stellst du dir das vor? wenn du sagst, das es unmöglich ist den wagen zurück zu bringen, dann hast du pech gehabt.

mit dem vertrag muss der nix nachbessern... auch wenn der evrtrag wiedrig ist, aber er muss so nix nachbessern. du wirst ihn zurückbringen können, aber da das aus deiner sicht nich möglich ist, PECH GEHABT^^

und da das scheinbar son seltenes fahrzeug in einem top-zustand ist (falls nicht, würde ich ihn zurückbringen), wirst du sicherlich deinen spass damit haben. kein plan, was man noch dazu sagen soll... aber du willst ihn nicht zurück bringen (war ja so schwer DEN aufzutreiben^^) und ausbessern muss er mit dem vertrag nicht. somit ist ja alles geklärt!!!
Ich kann doch erst mal sagen ob er mir die Mängel reperariert.. Wenn er stur ist und nein sagt sag ich ihn das ich die Karre nicht haben will weil ich Verbraucher bin und kein Händler...?
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Alt 21.09.2010, 22:54      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
sach
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Magst mal schreiben, was genau du für einen Golf geschossen hast?!
Also Farbe, Alter, Ausstattung, Km-Stand,.......
Aus welcher Ecke kommst du den?!
sach ist offline  

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Alt 21.09.2010, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
peyman90
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"Waled" Du stellst eine frage nach dem anderen....Wir sind hier alle
keine Anwälte oder sonst was.... Ruf doch den typen an und red mit dem freundlich...Sollte er das nicht machen dann über Anwalt oder Polizei klären fertig aus ende und da brauchst du doch net 1000 fragen zu stellen...
Wie und wo und was ich kann das nicht..
Willst du lieber ein 4er Golf für 5000€ was bald vlt schrott gehen könnte behalten oder doch lieber auf 100 euro verzichten und die scheiße wieder zurückgeben also manchmal gibt es leute da denkt man sich..........
Und ich würde mich so schnell wie möglich beeilen und das klären.

Geändert von peyman90 (21.09.2010 um 23:05 Uhr)
 

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Alt 21.09.2010, 23:03      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat:
Zitat von sach Beitrag anzeigen
Magst mal schreiben, was genau du für einen Golf geschossen hast?!
Also Farbe, Alter, Ausstattung, Km-Stand,.......
Aus welcher Ecke kommst du den?!
EZ 09/2003
100.000 km
Benzin
55 kW (75 PS)
Schaltgetriebe
Farbe: Blau Mettalic

Austattung:
ABS. El. Fensterheber, El. Wegfahrsperre, ESP, Servolenkung, Zentralverriegelung, Front-, Seiten und weitere Airbags.

1. Hand, Klimaanlage, 4xel. Fensterheber, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, CD-Wechsler (nicht dabei), verstellbare Lenksäule, Airbag, Sidebag, Windowbag, Color
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Alt 21.09.2010, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Also leute schaut mal. Sagen wir mal ich will den Wagen behalten. Ich ruf morgen den Chef an und sage was nicht stimmt. Muss er die Gänge oder Cd-wechsler mir besorgen auch wenn ich den Wagen auf meinen Wunsch als " Händlergeschäft und Auschluss von jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung " gekauft habe?
Was du letzten Endes machst, ist allein deine Sache. Fakt ist allerdings, daß ein HÄNDLERGESCHÄFT mit einem Endkunden in D keine Gültigkeit hat und du das Auto lieber zurückgeben solltest! Dein Kaufvertrag ist nichts wert, da der Verkäufer dich einfach mal übers Ohr gehauen hat. Du hast rechtlich eigentlich keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Dir wird kein Nachteil entstehen, wenn du das Auto wieder zurückbringst und dein Geld wiederbekommen, falls der Händler nicht gerade in die Insolvenz gegangen ist. Hast du wenigstens ´ne Quittung über den gezahlten Kaufpreis? Falls nicht, dann stehste mal im Regen. Wenn du das eigentlich überbezahlte Auto unter dem alten Vertrag unbedingt behalten möchtest, dann kannst du nur darauf hoffen und beten, daß Chef dir einen CD-Wechsler besorgt und die Gänge wieder richtetDas ist alles so schwammig von dir erläutert und ich weiß nun gar nicht mehr, warum du den Thread überhaupt eröffnet hast, wenn du den Schad-Golf trotzdem behalten möchtest.
Ich persönlich hätte einen solchen Vertrag gar nicht erst unterschrieben, zumal ich alle vorherigen Autos nur beim jew. authorisierten Händler gekauft habe. Nie von Privat oder vom Ali im Industriegebiet. Immer mit Garantie. Außer beim Einser-GTI, denn da kannte ich den Vorbesitzer 15 Monate während der Bundeswehr und habe da gewusst, was ich mal kaufe.
Aber ich komm echt nicht drüber, wie man hier per Händlergeschäft Autos an Endverbraucher vertickt, die das auch noch unterschreiben und dann hier ihr Leid klagen, das eigentlich keines ist.
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Alt 21.09.2010, 23:09      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
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[QUOTE=Hempdiscs;1549855]Das ist alles so schwammig von dir erläutert und ich weiß nun gar nicht mehr, warum du den Thread überhaupt eröffnet hast...

genau diese frage hab ich vor 2 stunden (?) schon gestellt

trotzdem nochmal: VIEL ZU TEUER GEKAUFT, GIB DIE KARRE ZURÜCK, DIE HABEN DICH VERARSCHT^^
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Alt 21.09.2010, 23:15      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
sach
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Also jetzt mal ohne Witz, ich an deiner Stelle würde dem die Karre auch Sofort wieder auf den Hof stellen. Was ist den wenn diese "ausgeschlossene Gewährleistung" sowieso endet?! Was ist, wenn da noch was größeres auf dich zukommt!? Dann nimmt sich der Händler dem gar nix mehr an, wenn er es jetzt überhaupt schon tut
Kleiner Tip: Kauf dir den nächsten Golf am besten von Privat wo du auch einfach ein gutes Gefühl hast bei dem Verkäufer....dann weißt du wenigstens woher der kommt und kannst so ungefähr einschätzen wie der gepflegt oder gefahren wurde....achte auch auf ein gepflegtes Scheckheft Das sind so die Hauptsachen, worauf ich gucke
Ich habe gerade so mal bei mobile geguckt....also gefunden habe ich welche von bis.....aber auch definitiv günstiger als deiner Zumal kannst du bei Privat meistens viel mehr handeln
sach ist offline  

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Alt 21.09.2010, 23:43      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
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Die ausgeschlossene Gewährleistung endet nicht, da es sie gar nicht gibt. Ergibt sich ja eigentlich von selbst. Er hat ein Auto gekauft und einen Händlervertrag unterschrieben, der normalerweise nur für Wiederverkäufer außerhalb der EU gilt. Dieser Kaufvertrag ist in D null und nichtig. Das muß Waled aber erstmal kapieren und welche Rechte er als Käufer hat. Es sei denn, er ist dem Verkäufer religiös oder gar verwandtschaftlich in irgendeiner Weise verbunden.
Er soll machen, was er will. Für mich hat sich das hier erledigt.
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Alt 21.09.2010, 23:47      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
Die ausgeschlossene Gewährleistung endet nicht, da es sie gar nicht gibt. Ergibt sich ja eigentlich von selbst. Er hat ein Auto gekauft und einen Händlervertrag unterschrieben, der normalerweise nur für Wiederverkäufer außerhalb der EU gilt. Dieser Kaufvertrag ist in D null und nichtig. Das muß Waled aber erstmal kapieren und welche Rechte er als Käufer hat. Es sei denn, er ist dem Verkäufer religiös oder gar verwandtschaftlich in irgendeiner Weise verbunden.
Er soll machen, was er will. Für mich hat sich das hier erledigt.
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Alt 22.09.2010, 00:30      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
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Das scheint so zu sein.


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