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Alt 08.02.2011, 17:33      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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also ich perönlich würde es schon gut finden wen du einfach den wert bekommst den du bezahlt hast (+ getribe 400) das würde schon reichen
der rest den du reingesteckt hast ist egal... !


Xidox ist offline  

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Alt 08.02.2011, 17:35      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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eben, GENAU so, seh ich das auch..
Gut, Endstufenzuleitung, Chinch-Leitungen und TFL hat zwar zusammen n ganzen Tag gekostet, weil ich das richtig ordentlich gemacht habe, aber naja, ich will wenigstens das ganze Geld wiederhaben, die 70Euro zum Anmelden sind ja auch futsch..

Wobei, was mir grad einfällt. Ich schulde dem noch 250 für das Getriebe. Ich hatte einfach keine 400 Euro, das Auto hat mein ganzes Ersparnis aufgebraucht, und mit so eine kacke konnt ja niemand rechnen. Deshalb hatten wir uns geeinigt, dass ich 150 Anzahle, und den Rest muss ich bis zum 28.2.2011 bezahlt haben. Was ich allerdings nicht tun werde. Da er ja die Mängel nicht behebt. Und wenn er die Mängel behebt, dann werde ich trotzdem das Gutachten machen lassen, da er mir die neuen Airbags ja verschwiegen hat und das mit sicherheit den Wert des Autos mindern würde.

Geändert von ClockX (08.02.2011 um 17:40 Uhr)
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Alt 08.02.2011, 20:27      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von mufflgriffl Beitrag anzeigen

sowas kann ich vll. leiden - tut mir leid, aber von einem derartigen Geschäftsgebaren geht mir regelmäßig die Galle hoch. SFaktenlage ist doch schlicht und ergreifend wie folgt:
  • Du hast das Auto als Privatperson bei einem Händler gekauft.
  • Somit obliegt es seiner Verantwortung, Dir ein Fahrzeug zu verkaufen, welches sich in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet und frei von weiteren Sachmängeln ist (sog. Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung).
  • Dieser Gewährleistung kann er sich nicht entziehen, er kann sie lt. Kaufvertrag lediglich auf ein Jahr reduzieren.
  • Unabhängig davon gilt nach 6 Monaten das Prinzip der Beweislastumkehr, will heißen: innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Händler nachweisen, dass der entstandene Schaden nicht bereits vorhanden war, sondern erst durch die Benutzung des Fahrzeuges entstanden ist.

Konkret heißt das für Dich: Du hättest die Zuzahlung zum Getriebe schon nicht leisten müssen (außer natürlich, Du bist seit November einmal um die Welt gereist), aber da Du das getan hast, vertritt er wohl die Ansicht, er käme weiterhin damit durch, sich seiner Verantwortung zu entziehen.

Du MUSST dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - das sollte unbedingt schriftlich geschehen bzw. hat Dein Anwalt diesen Schritt ja bereits initiiert. Nachbessern darf er insgesamt 2x, danach hast Du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zurücktreten darfst Du auch, wenn er sein Recht auf Nachbesserung nicht wahrnehmen möchte. Zu bedenken dabei ist allerdings, dass Dir nicht der volle Kaufpreis erstattet wird, sondern ein gewisser Betrag entsprechend der Abnutzung des Autos abgezogen wird.
Da gibt es nix mehr hinzuzufügen. Die Abnutzung wird nicht hoch ausfallen. Hoffentlich hast du die vorherigen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung auch schriftlich. Versuche, die Möhre zurückzugeben, dann haben beide Parteien Ruhe. Du hast dein Geld und der Händler keine Reparaturen mehr.
Hempdiscs ist offline  

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Alt 08.02.2011, 20:56      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Mein Golf.

Da haste gut aufgepasst hab ich heut auch inner Berufsschule gelernt
Aber mehr Als 2500 hattest du nicht bezahlen dürfen!
Für 3500 darfst schon nen 02er oder 03er in gutem Zustand ohne Mangel erwarten!!
gotcha43 ist offline  

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Alt 08.02.2011, 21:17      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Und bei deinem nächsten Auto schaust du erst das du die Mängle bewseitigst und die Karre auf Herz und Nieren prüfst, bevor du Geld für TFL und Angel Eyes usw. ausgibst.

ist nur nen nett gemeinter Tipp
KekS_KruemeL ist offline  

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Alt 08.02.2011, 21:22      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Jaa, ich danke auf jedenfall schonmal für eure Hilfe. Gut, das Geld ist ja nicht rausgeschmissen, das nächste auch wird auch ein Golf IV! Dann wohl eher BJ 02 oder 03 mit vernünftigem Getriebe

Aber eine Frage hätte ich noch, die mich doch beunruhigt.
Im Vertrag steht drin, dass ein "Leichter Kotflügelschaden vorne rechts" war. Nun hab ich ja gesehen, dass eine Rechnung NUR vom rechten Airbag existiert. War im Handbuch. Preis bezog sich auf 600Euro vor fünf Jahren. Allerdings ist mir aufgefallen, meine Hupe sieht im vergleich zum Lenkrad Nagelneu aus. Das sieht mir sehr nach einen neuen Airbag aus. Allerdings ohne Rechnung. Ist es möglich, dass NUR der rechte oder linke Airbag getrennt auslösen können? Das würde bedeuten, dass die getrennt ausgelöst haben und das Auto schon mindestens zwei Unfälle aufweist. Wenn die zusammen repariert worden wären, wären in der Rechnugn ja beide Airbags aufgelistet..

Aber eins habe ich gelernt, bevor ich den nächsten Vertrag unterschreibe, bezahl ich lieber die 50Euro für einen Sachvollständiger und lass das Auto von einem Fachmann prüfen.
ClockX ist offline  

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Alt 08.02.2011, 23:17      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ClockX Beitrag anzeigen
Jaa, ich danke auf jedenfall schonmal für eure Hilfe. Gut, das Geld ist ja nicht rausgeschmissen, das nächste auch wird auch ein Golf IV! Dann wohl eher BJ 02 oder 03 mit vernünftigem Getriebe

Aber eine Frage hätte ich noch, die mich doch beunruhigt.
Im Vertrag steht drin, dass ein "Leichter Kotflügelschaden vorne rechts" war. Nun hab ich ja gesehen, dass eine Rechnung NUR vom rechten Airbag existiert. War im Handbuch. Preis bezog sich auf 600Euro vor fünf Jahren. Allerdings ist mir aufgefallen, meine Hupe sieht im vergleich zum Lenkrad Nagelneu aus. Das sieht mir sehr nach einen neuen Airbag aus. Allerdings ohne Rechnung. Ist es möglich, dass NUR der rechte oder linke Airbag getrennt auslösen können? Das würde bedeuten, dass die getrennt ausgelöst haben und das Auto schon mindestens zwei Unfälle aufweist. Wenn die zusammen repariert worden wären, wären in der Rechnugn ja beide Airbags aufgelistet..

Aber eins habe ich gelernt, bevor ich den nächsten Vertrag unterschreibe, bezahl ich lieber die 50Euro für einen Sachvollständiger und lass das Auto von einem Fachmann prüfen.
Da sind zu viele Ungereimtheiten, die sich deinem Wissen nach als "unerfahrenem" und über´s Ohr gehauenen Käufer nicht nachvollziehen lassen. Egal, ob ein oder zwei Unfälle, bei denen der oder die Airbag(s) ausgelöst hat (haben), gib die Karre zurück.
Dann gehst du direkt zu VW und schaust, ob du was passendes findest. Die Garantie, die du dort bekommst, ist auch was wert. (Eigene Erfahrung mit VVD).
Wünsche dir eine perfekte Wahl.
Hempdiscs ist offline  

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Alt 09.02.2011, 06:54      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, das ist ziemlich leicht gesagt.
Ich war hier bei 2 VW Händlern, beide wollen nichts unter 6000Euro anbieten. Und das kann ich mir einfach nicht leisten
ClockX ist offline  

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Alt 09.02.2011, 14:08      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Mein Golf.

den vw Händler von nebenan kann sich nun wirklich kaum einer leisten!
Spricht auch nix gegen privatkauf wenn du jemanden dabei hast, der Ahnung hat und gut handeln kann!
So hab ich's gemacht.
gotcha43 ist offline  

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Alt 09.02.2011, 16:36      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Allerdings bin ich nun noch mehr davon abgeneigt, Privat zu kaufen. Alleine wegen dem Getriebe.. Da hätte ich ja nun in voller Höhe für aufkommen müssen.

Aber ich werde nun so vorgehen.
- Ich werde einfach mal meinen Vorbesitzer anrufen und fragen, wieso er das Auto nach 6Monaten wieder verkauft hat und hoffe, hilfreiche Informationen zu bekommen
- Dann werde ich den Autohändler anrufen und ihm klar machen, dass ich das auto wieder abgeben möchte, wenn er sich weigert, werde ich ihm erzählen, dass ich das meinen Anwalt mitteile und ich ein Sachgutachten erstellen lasse, was ich von ihm einklagen werde.
- Danach werde ich meinen Anwalt anrufen, und ihm alles erzählen

Ich hoffe, ich komme schnell zum Ziel.
_________________

Hat natürlich nicht geklappt...
#1 Der Vorbesitzer hat keinen Eintrag im Telefonbuch.
#2 Ich hab mir nochmal eben das Schreiben vom Anwalt durchgelesen..
Frist, für die Beseitigung der Mängel: 20.02.2011

" Sollten Sie die Nacherfüllung nicht innerhalb der Ihnen gesetzten Frist vornehmen, behält sich unser Mandant die Geltendmachung weitergehender Gewährleistungsrechte vor. Unser Mandant ist in diesem fall berechtigt, nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurückzutreten oder von Ihnen Schadensersatz wegen der Sachmängel zu verlangen."

Also im Idealfall sagt er einfach, ich mache nichts am Auto, und ich kann einfachso zurück treten.
Ich denke, ich werde ihm dann doch noch bis nächste Woche dienstag Zeit geben, um sich bei mir zu melden. Ich will nun auch nichts unüberlegtes tun :/

Geändert von ClockX (09.02.2011 um 17:06 Uhr)
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Alt 09.02.2011, 19:27      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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So, ich zeug euch einfach mal mein "noch" Auto.
Ich hab eben noch schnell ein paar Fotos geschossen:

















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Alt 10.02.2011, 00:50      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zunächst einmal tut es mir leid, dass du dir so einen miesen Golf hast andrehen lassen - das ist für niemanden schön.

Doch möchte ich dir einen Tipp mit auf den Weg geben, falls du dich wieder für einen Vierer entscheiden willst:

Lass die Finger von der 1.4er Maschine, die taug rein garnichts.
Bas_r32 ist offline  

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Alt 10.02.2011, 00:54      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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echt scheiße, sowas hatte ich bei meinem ersten auto auch.

war ein Aldi a3. total der schrott.
alle 2 wochen was andres. bin ihn ein halbes jahr gefahren, dann hatte ich kein bock mehr

am golf ist nix. hoffe du findest was besseres.
vllt ein diesel, auch wenns nur 90ps sind.

kopf hoch
Jonsman ist offline  

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Alt 10.02.2011, 01:51      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
rick_89
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ich fahr auch den 1.9TDi mit 90PS mittlerweile 260.000 km und er läuft und läuft den solltest Du in Deine Überlegungen miteinbeziehen.

hoffe Du hast bei dem nächsten Golf genauso GlücK!
 

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Alt 10.02.2011, 02:35      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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ich hab den thread jetzt nur überflogen... aber das mit den airbags und der "kleinen" beschädigung am kotflügel deutet doch stark auf einen unfallwagen hin. damit die airbags rauskommen, muss schon richtig was passieren. sieh zu dass du die karre schnellst möglich los wirst.
Lucas S ist offline  

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Alt 10.02.2011, 12:30      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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ich stimmte rick vollends zu. es muss nicht unbedingt leistung sein.
als azubi brauchst du erstmal was was fährt und wo nix in arsch geht.
und da ist der 90ps tdi echt die beste wahl.

und wenn du mal was übrig hast, dann kannste ihn auch auf 110 - 120ps chippen, wobei ich eher 110ps nehmen würde, man weiß ja nie wegen der haltbarkeit.

dann haste auf jeden schonmal mehr spaß und bist bereit zu investieren.
mein A3 hat auch nur die MUSS sachen bekommen weil er mir nach 2 wochen nichtmehr gefiel.

habe in dem halben jahr schon viel zu viel ausgegeben.
und beim golf habe ich das 3fache in 11 wochen seit ich ihn hab reingesteckt, an service, verschleißteilen und tuningteilen.

es macht einfach spaß weil an dem golf nix ist.
klar kann immer was sein aber du musst ihn warm fahren kalt fahren vorsichtig sein usw. diese ganzen sachen.
dann wirst du echt lange spaß haben

Gruß und nochmal viel glück
Jonsman ist offline  

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Alt 10.02.2011, 16:32      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Also Wert auf Leistung leg ich jetzt nicht soo. 75PS waren schon ok. Ich habe auch leider NUR das Geld zur verfügung, was ich vom Händler wiederbekomme. Ich hoffe, es werden 3500. Denke nicht, dass ich dafür einen 1,9 TDI bekommen werde, oder?

Und wegen dem Airbag, ich hab gerade im Vertrag geguckt, da steht drin, Kotflügelschaden vorne rechts. Allerdings hatte der Händler mir gesagt, ganz leicht, wurde auch von VW ausgebessert. Aber trotzdem hätte er mir auch erzählen müssen, dass die Airbags neu sind, find ich.. Und auf der Rechnung steht nur der Airbag, kein neuer Kotflügel?!
ClockX ist offline  

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Alt 10.02.2011, 17:46      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Zum Thema Airbag... Es kann auch mal passieren das ein AIRBAG kaputtgeht, also einen elektrischen Fehler hat. Vielleicht hat der Händler also doch Recht.
Aber trotzdem schade um deinen Golf...
Pacific Original ist offline  

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Alt 10.02.2011, 18:29      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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hm.. aber der linke airbag ist auch neu.. allerdings ohne Rechnung..

Ich hab gerade mit dem Händler telefoniert. Er hätte das Schreiben von meinem Anwalt bekommen. Das mit der Beleuchtung, Heckscheibe würde er sowieso machen. Da würden im Kofferraum neue Kabel reinkommen und den Auspuff will er sich angucken. Das am Motor Öl ist und dass das ein bisschen feucht ist, ist bei einem 11Jahre alten Wagen ganz normal, meint der. Und wegen den Spannrollen hat er keine Ahnung. Ich muss ihm natürlich morgen die Chance geben, die Mängel zu beseitigen, allerdings wird er mir sagen, dass er am Motor, Auspuff, Spannrollen nichts gemacht hat. Die Öl-Kontroll Lampe ist auch kaputt. Da er die 3 wichtigsten Mängel nicht beseitigen wird, werde ich Montag dann garantiert wieder meinen Anwalt anrufen. Und natürlich hab ich gerade schon das nächste gehört Vorne links hab ich ein quietschen, bei unebenheiten. Das hört sich genauso an, als hätte ich die Handbremse angezogen und würde das Auto wackeln.. Also Stooßdämpfer oder Federn oder noch ein Lager...

Langsam reichts mir echt... Der Händler nimmt das Auto natürlich nicht freiwillig zurück. Ich hoffe ich krieg das mit rechtlichem Beistand durch
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Alt 10.02.2011, 19:10      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Viel Erfolg, stell Ihm den Haufen vor die Tür und verlang Dein Geld wieder!


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