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Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Tatsächliche Kilometer doch auslesbar - Tipps und Tricks - T4Forum.de Stimmt, ich bin hier nicht ständig online, so kann eine Antwort schon einen Moment auf sich warten lassen. Falls Du keine aktuellere VAG Com Version hast, fahr einfach zum freundlichen und bitte darum, das der km Stand ausgelesen wird. Ich weis nicht, ob es bei Deinem Steuergerät schon funktioniert, aber fragen kostet ja erstmal nix. |
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Gast
Beiträge: n/a
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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Gast
Beiträge: n/a
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Das geht über Tele- oder Online-Auslesen oder wie war das- bei VAG-com? | |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
![]() Also als ich aus purer Lust und Langeweile mal durchgeblättert hab hab ich einen Wert gefunden der sich mit meiner Laufleistunge gedeckt hat und es stand was von wegen Kilometer da. Vielleicht gug ich die Tage noch mal genau was ich da gesehen hab ![]() Blöde Frage @ Topic: Wenn ich beim Autokauf beschissen werde zählt das in die Privatrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz rein? Da ich früher mal BWL hatte würde ich fast sagen es geht die Privatrechtsschutz an bin mir da aber nicht schlüssig zu welcher Versicherung ich dann gehe. Hab mein Auto übrigens auch als unfallfrei gekauft und nicht lachlackiert. Das Gegenteil war der Fall und das hab ich mir auch untersuchen lassen und schriftlich geben lassen. Habe mein Auto von einem Händler gekauft der von nichts wissen wollte. Trotz Anwalt steh ich mit dem Schaden jetzt ohne einem Euro da, so kanns auch gehen! | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Beim Kauf hatte ich jemanden ( Bekannten) dabei- und einen Kaufvertrag gibt es auch- ich hab keine Rechtsschutzversicherung weil ich Studentin bin- das Auto steht sonst gut da- aber wenn der KM stand nicht stimmt- und das scheckheft auch nicht- dann muss ich schleunigs den Zahnriemen wechslen lassen- der Verkäufer ist telefonisch nicht erreichbar- und wohnt knapp 400 km entfernt- da kann ich nicht einfach mal so hochfahren- der Kaufvertrag ist der von ADAC und ich hab auch den Namen/ Anschrift des Käufers mit dem Perso verglichen- |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Wichtig: Dokumentiere jetzt schonmal mit Datum und Beleg alle Unkosten die dir dadurch entstehen und nicht nur finanzielle, die Kosten kannst du alle einklagen und bekommst sie i.d.R. auch zugesprochen. Wichtig ist jetzt zu verfahren wie hier beschrieben. Der Gang zum Anwalt lohnt, die Rechnung kann er gleich an deinen Verkäufer schreiben da der zahlen muss wenn du recht hast. Die Anwälte nehmen zwischen 100-300€ sofort ohne Rechtsschutz und das reicht bis Prozessauftakt falls es dazu kommt und du diese genannte Prozessbeihilfe nicht bekommst. | |
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Gast
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Wie wurde jetzt eigentlich der "richtige" km-Stand ermittelt und wie groß ist die Abweichung? Am Rande, da ich über ein Jahr Auto gesucht habe, hatte ich allein in meiner Suchzeit zwei Fälle wo Autos angeboten wurden und nach ca. 3 Monaten wieder auftauchten einmal mit 50tkm und einmal mit gut 60tkm weniger drauf! An einen grauen 1.8T aus Baden-Baden kann ich mich besonders gut erinnern der gute Herr J. Geändert von Golf4_Projekt? (01.10.2011 um 20:48 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Lass das nicht Schleifen weil du Angst hast dich mit den Leuten anzulegen, die sind kriminell und so blöde wie die sich angestellt haben ist es einfach nachzuweisen. Bis zu einem zivilrechtlichen Prozess wirds gar nicht kommen so blöd können die angesichts der Beweislast garnicht sein. Du hast jetzt die Rennerei und etwas Papierkrieg aber wenn du Glück hast schlägst du 15-20 % des Kaufpreises raus und die Kosten für einen neuen Zahnriehmen. Das sind die %-Angaben die ich von meiner Rechtsschutz habe. Bei einem evtl. Unfallwagen kann man bis zu 50% wieder bekommen. Du kannst es auch einfach machen: Da die Angaben im Kaufvertrag nicht der Wahrheit entsprechen ist der vertrag vom Gesetz her nichtig und quasi nicht zustande gekommen. Eigentlich kannst du dem das Auto gleich so wiedergeben. Ich hab mal in BWL gelernt das unwahrheitsgemäße Kaufverträge per Gesetz nicht zustande kommen und die Käufer ggf. zu entschädigen sind. | |
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Gast
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
![]() Ein Grund mehr das Auto wieder abzuschieben. Lass dir die Historie geben und lass ein Gutachten machen. Wäre möglich das du die Historie von VW erst bekommst wenn du mit einem Aktenzeichen winken kannst aber rausgeben müssen sies dir dann. Also mein Rat ist das Auto wieder los zu werden auch wenns Nerven kostet. | |
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