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Alt 14.01.2012, 11:45
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Standard Auto abholen

Hey Leute,

ich habe ein neus Auto in aussicht.
Der Wagen ist ein Golf 3 und steht in Olsberg, wohne in Hamm.
Nun wollte ich mal fragen was ich alles brauche, da sonst Vadda das alles geregelt hat.
Sagen wir mal es gab schon den Handschlag, dass ich die Karre nehme.
So jetzt zum wesentlichen.
Was brauche ich alles?
1. Überführungskennzeichen? (von der Führerscheinstelle in Hamm?)
2. Versicherung?! wie läuft das damit ab? wo bekomm ich die her?
3. Kaufvertrag, und Geld

was noch?

wäre über Hilfe sehr dankbar
und jetzt schreibt nicht, frag doch deinen Vadda, der ist im Moment im Ausland am arbeiten


Retro4000 ist offline  

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Alt 14.01.2012, 11:51      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von marComa
 
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1. Überführungskennzeichen = falsch; richtig = Kurzzeitkennzeichen (5 Tage)
--> holst du dir bei DEINER Zulassungsstelle / Landkreis

2. Versicherung brauchst du DAVOR (bevor du das Kurzzeit-kz holst). Früher gab es eine Doppelkarte, heute gibts nur noch ein Zettel mit ner Nummer drauf. Nimm gleich die Versicherungsgesellschaft, bei der du das Auto dann auch versichern willst, dann berechnen die keine extra Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen, sondern der Versicherungsbeginn ist einfach der vom Kurzzeitkennzeichen.

3. Kaufvertrag (hat ja meistens der Verkäufer!) und Geld

Geändert von marComa (14.01.2012 um 11:53 Uhr)
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Alt 14.01.2012, 11:51      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
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frag doch dein vadder

du brauchst eine versicherungsnummer, suche dir eine vers. bei der du den golf versichern willst, ruf da an, lass dir eine nummer für ein 5 tageskennzeichen geben, dauert in der regel 5 - 10 min., nimm deinen perso, geh zur kfz zulassungsstelle in hamm, zieh eine nummer, dann verlangst du ein kurzzeitkennzeichen, legst die nr. der vers. vor, dein perso, lässt schilder prägen, und bezahlst.
dann kannst du den golf schon mal holen. kaufvertrag kannst du aus dem internet ausdrucken, mobile.de oder adac oder was auch immer...

edit wieso sind denn alle so schnell heute :/
motorschaden ist offline  

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Alt 14.01.2012, 11:54      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Der Kaufvertrag kommt in der Regel vom Verkäufer.
Geld solle man natürlich mitnehmen.
Überführungskennzeichen brauchst du nur bedingt. Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist kann dich der Halter auch mit seinen Kennzeichen zwecks Überführung fahren lassen.
Versicherung brauchste erst wenn du das Fzg auf dich anmeldest.
Parnemann ist offline  

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Alt 14.01.2012, 11:59      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Echt Wahnsinnig schnell!
Aber Danke
Der Wagen hat keinen TÜV mehr.
Deswegen wird der nicht direkt angemeldet, sondern erst in 2 Monaten oder so.
Ich ruf bei der Versicherung an und sag, ja ich brauche eine Versicherungsnummer, weil ich einen Wagen überführen will. Dann bekomme ich eine.
Wie lange ist diese Versicherungsnummer gültig?
Wie teuer ist das in der Regel?
Retro4000 ist offline  

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Alt 14.01.2012, 12:04      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
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hm wie lang die gültig ist kann ich nicht sagen... die haben ja ein system und nach paar wochen, bei nichteinlösung, wird sie eben wieder aus dem system gelöscht

kurzzeitkennzeichen kosten hier, in sachsen speziell zwickauer land, 25,50 inkl. 2 Blechen, versschutz an sich kostet um die 100,- für 5 tage, wenn du den wagen allerdings dann auch bei der versicherung versicherst wo du deine überführung versicherst kannst du dir die 100,- sparen musst du aber bei deinem anruf klären bei der vers.
motorschaden ist offline  

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Alt 14.01.2012, 12:56      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von marComa Beitrag anzeigen
1. Überführungskennzeichen = falsch; richtig = Kurzzeitkennzeichen (5 Tage)
--> holst du dir bei DEINER Zulassungsstelle / Landkreis
deiner kannste klein schreiben, dass muss nicht zwangsweise bei der zuständigen Zulassungsstelle geholt werden. Mit der eVB kann man das Kurzzeitkennzeichen holen wo man will
tOad ist offline  

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Alt 14.01.2012, 13:06      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
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Zitat:
Zitat von marComa Beitrag anzeigen
1. Überführungskennzeichen = falsch; richtig = Kurzzeitkennzeichen (5 Tage)
--> holst du dir bei DEINER Zulassungsstelle / Landkreis...

Außerdem ist es in diesem Fall ein Überführungskennzeichen und auch nur zur Überführung von A nach B zulässig. Normal damit rumfahren ist nicht erlaubt.

Die Kosten für die "Doppelkarte" sind unterschiedlich, genauso wie die Gültigkeit der Nummer. Es gibt einige Seite im Internet, die solche Nummern sehr günstig (30-40€, Gültigkeit 1-2Wochen) anbieten. Trotzdem ist es ratsam die Nummer gleich bei der Versicherung (~100€, Gültigkeit teilw. mehrere Monate + zurückgebbar bei Nichtbenutzung) zu holen, bei man das Auto später versichern möchte, da dann idR. die Kosten (Versicherung für die Kennzeichen) übernommen werden.

Geändert von XM-Syncro (14.01.2012 um 13:09 Uhr)
XM-Syncro ist offline  

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Alt 14.01.2012, 13:25      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Außerdem ist es in diesem Fall ein Überführungskennzeichen und auch nur zur Überführung von A nach B zulässig. Normal damit rumfahren ist nicht erlaubt.

Die Kosten für die "Doppelkarte" sind unterschiedlich, genauso wie die Gültigkeit der Nummer. Es gibt einige Seite im Internet, die solche Nummern sehr günstig (30-40€, Gültigkeit 1-2Wochen) anbieten. Trotzdem ist es ratsam die Nummer gleich bei der Versicherung (~100€, Gültigkeit teilw. mehrere Monate + zurückgebbar bei Nichtbenutzung) zu holen, bei man das Auto später versichern möchte, da dann idR. die Kosten (Versicherung für die Kennzeichen) übernommen werden.
Neeeeeeeeeeee!

Es gibt kein Überführungskennzeichen.

Es gibt:
1. normale Kfz-Kennzeichen -> blau
2. KURZZEITKennzeichen -> gelb (max. Gültigkeit 5 TAGE!)
3. rote Kennzeichen -> für Autohäuser zb.
4. AUSFUHRKennzeichen -> für Auto von D -> nach Ausland (12 Monate gültig)

"Überführungskennzeichen" ist max. der Überbegriff von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen - und das ist auch nur die halbe Wahrheit, weil mit dem Kurzzeitkennzeichen auch Prüfungsfahrten und Probefahrten gemacht werden dürfen - und nicht nur Überführungsfahrten.
marComa ist offline  

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Alt 14.01.2012, 13:30      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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@marComa: Die Kennzeichen sind mir ja bekannt. Gut, Probefahrten sind ok, aber selbst Prüffahrten, die von "Privatleuten" gemacht werden sind nicht 100% legal. Wenn es jemand darauf anlegt, dann dürfen Prüffahrten nur von anerkannten Sachverständigen gemacht werden Mir ging es in diesem Fall nur darum, das der TE das Kennzeichen nur zur Überfuhrung bzw. vorheriger Probefahrt nehmen darf. Die Kennzeichen sind eben nicht dazu da, ein Auto zu kaufen und dann 5Tage "zu Hause" damit rumzufahren oder Autos, die nicht zugelassen sind 2-3x im Jahr zu bewegen (Treffen, schönes Wetter, Langeweile).

Geändert von XM-Syncro (14.01.2012 um 13:33 Uhr)
XM-Syncro ist offline  

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Alt 14.01.2012, 13:46      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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gibt auch viele die mit 5 tages nummern ihre "trailer-huren" zu treffen kutschieren, hat sich noch nie einer beschwerd, warum auch wenn jemand fragt sagst halt ich überführer den wagen zu einem treffen mit ü-kennzeichen

rote Zoll kennzeichen können 6 monate haben, 12, oder auch mehr
motorschaden ist offline  

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Alt 14.01.2012, 14:02      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das stimmt natürlich. Prüffahrten dürfen quasi gar nicht von Privatleuten gemacht werden, sondern nur von anerkannten Sachverständigen. Aber wie motorschaden schon sagte, dann ist es halt eine Überführung von A nach Treffen oder eine Probefahrt vom Treffen nach Kaufland zum Bier holen .
Rechtl. sicherlich eine Grauzone, aber streiten wird sich darüber keiner.
Und bei den Kosten für 5 läppische Tage, machen das bestimmt auch nicht viele Leute.
marComa ist offline  

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Alt 14.01.2012, 14:30      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Bei meiner 5-Tages-Zulassung konnt ich hin und herfahren, wie ich wollte...
Hatte das vorher mit meinem Versicherungsmenschen abgeklärt!

@TE: die Nummer (früher "Doppelkarte") kannste dir auch per SMS schicken lassen von deinem Versicherungsmenschen. Hab ich auch schon 2 mal so gemacht...wenn du dann bei dieser Versicherung auch dein Auto anmeldest, ist das Kurzzeitkennzeichen, wie bereits gesagt wurde, FAST immer kostenlos
madde87 ist offline  

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Alt 14.01.2012, 15:32      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Was willst mit nem Golf 3?!?!


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