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Alt 23.02.2012, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Mach ich morgen in Ruhe vom PC


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phL (23.02.2012)
Alt 24.02.2012, 17:00      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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Also, nun ausführlich und hoffentlich verständlich

Ich erkläre das alles mal an einem Beispiel, dann wird es meistens besser deutlich.



1. Zunächst wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt (meist durch einen Gutachter). Dabei wird nach einem ähnlichen Auto gesucht und dann noch das Zubehör mit einbezogen.
Nehmen wir an, der Wiederbeschaffungswert beträgt 5000€.


2. Jetzt gibt die Versicherung das Auto auf einer Art Markt frei, dann werden der Versicherung (ohne dass die Händler das Auto anschauen) Angebote gemacht, wie viel sie für das Auto noch bereit sind zu zahlen.
Nehmen wir an, das sind 2000€ (Restwert). Dieses Angebot gilt meist einen Monat.


3. Es wird ein Gutachten erstellt, wie umfangreich die Reparatur wäre. Dies geschieht entweder durch den Gutachter der Versicherung oder du kannst zur Werkstatt fahren und dir eins machen lassen. (Ist zwar unabhängig, kostet aber!)


4. a) Nehmen wir an, die Repartur kostet 2000€ inkl. MwSt. Dann liegen die Kosten für den Schaden unter dem Betrag, der sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert errechnet (also unter 3000€). Dann kannst du das Auto entweder reparieren lassen oder du lässt dir die Summe ausbezahlen, wobei dann 19% MwSt abgezogen werden, da diese ja nicht den Schaden betreffen, sondern sozusagen von der Versicherung an den Staat verrichtet werden. Solltest du dann das Auto selbst reparieren und kaufst Teile, wo MwSt anfällt, kannst du dir die MwSt für diese Teile noch bei der Versicherung holen.

b) Nehmen wir an, die Reparatur liegt bei 3500€ inkl. MwSt. Dann liegt der Schaden genau zwischen dem Wiederbeschaffungswert (5000€) und der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (3000€). D.h. du kannst dir aussuchen, ob du das Auto auf Kosten der Versicherung reparieren lassen willst. Solltest du dies nicht tun, dann bekommst du nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (also 3000€) ausgezahlt und die Regelung mit Schaden minus MwSt gilt nicht mehr.

c) Nehmen wir an, der Schaden liegt bei 7000€. Dann bist du weit über dem Wiederbeschaffungswert, d.h. es lohnt sich unter keinen Umständen, das Auto zu reparieren. Das ist dann ein "echter" wirtschaftlicher Totalschaden. Dann kannst du dir die 3000€ (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auszahlen zu lassen und das Auto behalten oder das Angebot der Versicherung wahrnehmen und ihn dem Händler zum mit der Versicherung abgemachten Preis geben.



So, ich hoffe das ist jetzt alles klar Habe das bei meinem Wildunfall auch nicht von Anfang an geblickt, ist echt kompliziert geregelt!

Gruß
Daniel

Geändert von Daniel93 (24.02.2012 um 17:02 Uhr)
Daniel93 ist offline  

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Alt 24.02.2012, 17:44      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Super vielen Dank

zu c: muss dafür die Schadenssumme über dem Wiederbeschaffungswert liegen?
phL ist offline  

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Alt 26.02.2012, 12:41      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von phL Beitrag anzeigen
Super vielen Dank

zu c: muss dafür die Schadenssumme über dem Wiederbeschaffungswert liegen?
Bitte bitte

Ich glaube, das ist von Versicherung zu Versicherung anders.
Gibt auch welche, da kannst du bei 130% des Wiederbeschaffungswerts noch reparieren lassen.
Daniel93 ist offline  

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Alt 28.02.2012, 21:39      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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So , Ergebniss: 6100€ Schaden. .
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Alt 28.02.2012, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von phL Beitrag anzeigen
So , Ergebniss: 6100€ Schaden. .
Heißt ja erstmal nix.

Wiederbeschaffungs- und Restwert?
Daniel93 ist offline  

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Alt 29.02.2012, 17:02      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Ja ich würde sagen das ist ein Wirtschaftlicher oder nicht? Gingen sie bei VW auch von aus..

Restwert 600€:
Wiederbeschaffungswert wird dann der Gutachter von der anderen Versicherung bestimmen..
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Alt 01.03.2012, 00:28      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Wie stellt denn ein Gutachter den Wiederbschaffungswert fest? Geht der auch nur ins Netz und sucht vergleichbare?

Das habe ich nämlich heute mal getan.
Kurz ein paar Punkte die ich bei der Suche mit angegeben habe und berücksichtigt habe.

-Lederausstattung (Recaro Beige)
-Xenonscheinwerfer
-Tempomat
-180.000km Laufleistung
-V5 150 PS GTI
-Baujahr 1997 - 2000 (meiner 1999)
-Farbe Schwarz.

So wie ich das sehe ist das wohl ein eher seltenes Fahrzeug mit dieser Auststattung.
Ich konnte 2 finden die bei 5000€ anfingen..

Sonst habe ich nichts gefunden auch nicht wenn ich die Suchergebnisse ein wenig verschlechtert habe..

Vllt. ne ca. Angabe für den Wiederbeschaffungswert?
phL ist offline  

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Alt 01.03.2012, 00:48      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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Als Geschädigter hat man immer freie Gutachterwahl!!!
Das heißt auch wenn die gegnerische Versicherung einen freien Gutachter rausschickt muss ich diesem nicht mein Auto begutachten lassen!!!

Wenn Sie darauf besteht, kann ich dies verweigern und oder zusätzlich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen! Die Kosten hierfür trägt natürlich die Versicherungen des Verursachers! Gezahlt wird dann nach dem Gutachten von dem von mir gewählten Gutachter!


V5_Lars ist offline  

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