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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.01.2011 Golf IV Ort: Duisburg Verbrauch: 8-10l Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.05.2011 Golf 4 V5 2,3l BJ:99 (AGZ) Ort: Bad Münstereifel EU PL 251 Verbrauch: 11 Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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Kann doch nicht wahr sein..da stecken Teile drin die sind mehr Wert als der wahrscheinliche wiederbeschaffungswert... Kann doch nicht sein... Habe ich denn die Auswahl zwischen abgeben und wiederbeschaffungswert zu bekommen und Geld und Auto behalten? |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 14.12.2011 Ort: Wuppertal Verbrauch: ~7,7l/100km Motor: 1.4 CL AKQ 55KW/75PS 10/98 - 05/00
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ich kann dazu nur sagen, das ich den wagen immer noch bei mir als teilespender für den zweitwagen meiner eltern habe und ihn NICHT AN DIE VERSICHERUNG geben musste. wie auch schon erwähnt, hätte ich den wagen an jeden beliebigen händler verkaufen können. Der nachteil dabei ist halt, dass es weniger geld gibt. also falls du das auto danach nicht in einzelteilen oder woanders für mehr als der gebotene restwert verkaufen kannst, würde ich das angebot der versicherung wahrnehmen und so viel geld wie möglich verlangen. falls der wagen reparabel ist und es billiger ist als ein neuer (also kein finanzieller totalschaden) kannst du für die zeit des ausfalls (wegen reparatur) auch einen leihwagen nehmen, den die versicherung (zumindest in großen mengen) bezahlt. es darf aber natürlich nur ein wagen der gleichen klasse sein, also wenn es ein golf war, darfst du dir kein bmw leihen, bzw. dann musst du draufzahlen. ich kann nur sagen, dass es bei mir so war... |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Das ist solange der Fall, wie die Tuningteile nicht beschädigt sind. Ansonsten werden halt auch diese ersetzt. Und wenn sie unbeschädigt sind, dann kann der Gutachter wie gesagt durchaus Aufwandspauschalen für den Umbau auf dein neues Auto geltend machen. Ich habe dazu sogar ein ganz konkretes Beispiel, weil mir damals jemand in meinen geilen Renault Rapid reingefahren ist. Dort war es so: Wert vor Unfall: 300€ Reparaturkosten: 700€ Wert nach dem Unfall: 50€ Umbaukosten Soundsystem: 90€ Im Endeffekt bekommen habe ich : 300 - 50 + 90 = 360€ Es waren halt Lautsprecher vorne, hinten, dazu Subwoofer und Radio verbaut. Im Grunde gilt die Regel, dass der Wagen am Ende wieder so dastehen muss wie vorher. Egal ob das mit Tuningteilen war oder ohne. Und bei einem vollvergoldeten Fahrzeug hat man auch Anspruch auf eine neue vergoldete Tür, wenn da einer reingefahren ist. bye | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.05.2011 Golf 4 V5 2,3l BJ:99 (AGZ) Ort: Bad Münstereifel EU PL 251 Verbrauch: 11 Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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War das Soundsystem denn auch beschädigt? Oder wurde dieses nur erstattet weil es ein wirtschaftlicher totalschaden war..?
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Hatte nach einem Wildunfall beim 1.4er damals auch schon einen wirtschaftlichen Totalschaden! Das lief bei mir so ab: 1. Versicherung schickt Gutachter. (Der war tatsächlich unabhängig, hat den Wert auf 4300€ geschätzt) 2. Kostenvoranschlag durch Gutachter 3. Wirtschaftlicher Totalschaden 4. Möglichkeit, den an das Angebot zu verkaufen, was die Versicherung bekommen hat (war damals echt gar nicht so schlecht, die sind ja auch möglichst hoch angesetzt, damit die dir möglichst wenig zahlen müssen). 5. Ich hab die Kohle ausgezahlt bekommen (ohne MwSt natürlich) und mit Einzelteilen repariert. Auto habe ich natürlich behalten. Insgesamt war das ein gutes Sümmchen plus, dafür klemmte die Tür bis zum Schluss ![]() Gruß Daniel |
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