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Alt 15.02.2012, 17:51
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phL
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Standard Kostenvoranschlag mache lassen, was ist wichtig?

Nabend

Durch einen Unfall ist bei mir die komplette Beifahrerseite beschädigt.
Ich muss jetzt einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Wo mache ich das am besten? bei VW oder einen anderen Werkstatt. Oder lieber einen Gutachter kommen lassen?

Wie ist das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden? Was bekomme ich dann noch an Geld? Muss ich den Wagen dann abgeben oder darf ich Ihn behalten und weiterverkaufen?

Habt ihr irgendwelche Tipps womit ich mehr rausholen kann?

Gruß Phil


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Alt 15.02.2012, 18:25      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Machs doch direkt bei VW.Ist ja eigentlich egal.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert deines Autos ausgezahlt.Kommt natürlich drauf an ob du Vollkaskoversichert bist oder ob der Schaden durch jemand anders verursacht wurde.
Das Auto bekommt dann natürlich die Versicherung und verkauft es dann weiter an Verwerter ect.Du kannst ja nicht doppelt abräumen
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Alt 15.02.2012, 19:04      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
phL
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Standard

So ein mist

Der Schaden wurde durch jemand anderen verursacht...

Wie wird denn der Wiederbeschaffungswert bestimmt? Nach Original-zustand? oder werden nachgerüstete Sachen wie Xenon Felgen etc. mit einberechnet?
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Alt 15.02.2012, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich würde den nicht bei Vw machen lassen.da kipsst du ja aus den Schuhen
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Alt 15.02.2012, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Also bei mir war es so, du bekommst nicht den Wiederbeschaffungswert sondern von dem Wiederbeschaffungswert wird noch der Restwert (Was das für das Auto von einem Händler/Verwerter noch gezahlt wird) abgezogen. Das war bei meinem Polo z.b. so: Wiederbeschaffungswert 850, Restwert 110, also haben die mir auch nur 740 gezahlt. Du darfst aber das Auto dafür auch behalten. Du bekommst auch genannt, welcher Verwerter (in deiner Nähe) den Restwert zahlen würde und hast die Option es an diesen zu verkaufen.
Außerdem kannst du dann auch von der Versicherung, falls du ein neues Auto kaufst, Nutzungsausfall (für Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungszeit (8-14 Tage)) und sonstige Kosten für An-/Abmeldung verlangen. Für letzteres muss es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Hoffe es hilft dir, bei mir kam durch Nutzungsausfall usw. nochmal knapp 500€ zusammen also falls es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann ich dir helfen das zu beantragen ;-).

Edit: Es wird auch Sonderausstattung berücksichtigt, auch bei der Wiederbeschaffungsdauer (könnte dadurch auch länger als 14 Tage sein, wenn es was sehr seltenes ist). Ob die Berücksichtigten Kosten dabei aber denen entsprechen, die du für die Nachrüstung bezahlt hast, bezweifel ich Aber es steigert den Wert des Wagens..

Geändert von dome_91 (15.02.2012 um 19:16 Uhr)
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Alt 15.02.2012, 19:17      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Als erstes mal wird ein Gutachter der Versicherung sich deinen Schaden anschauen! Bevor das nicht alles geklärt ist brauchst du schonmal gar nichts machen! Ein Kostenvoranschlag kostet ja auch was! Wenn allerdings die Fremdversicherung direkt einen Kostenvoranschlag will dann ab nach VW! Wenn die anstandslos zahlen kannst du ihn auch noch woanders reparieren lassen!
Aber im Normalfall wird die Fremdversicherung einen Gutachter schicken!

Geändert von Pingsten (15.02.2012 um 19:21 Uhr)
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Alt 15.02.2012, 19:18      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo bin beim gutachter besser gefahren als bei VW.
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Alt 15.02.2012, 19:20      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
dome_91
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ich war bei vw und die haben einen gutachter beauftragt
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Alt 15.02.2012, 19:27      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Danke dome_91 für die super Antwort bei einer Reperatur müsste mir doch ebenfalls ein Leihwagen zur Verfügung stehen oder?

Es ist so das der Wagen vor der Firma stand und mir dort jemand rein gefahren ist, und Fahrerflucht begangen hat. Polizei gerufen, die haben alles aufgenommen und heute kam dann per Post das der Flüchtige noch ermittelt werden konnte. Und das ich der Polizei einen Kostenvoranschlag zukommen lassen soll.
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Alt 15.02.2012, 19:32      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Nee muss nicht.das kommt auf die Werkstatt drauf an
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Alt 15.02.2012, 19:34      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Okay, falls mir aber einer zur Verfügung gestellt werden könnte, dürfte ich diesen in Anspruch nehmen und die Versicherung bezahlt diesen?
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Alt 15.02.2012, 19:45      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Nein du bekommst doch nicht den Betrag X den die Versicherung für den Wagen bekommt abgezogen! Das ist quatsch!
Der Wert wird nur nach Alter, Km-Stand und Motor zusammengerechnet.Zusatzteile wie Felgen Fahrwerk und so weiter haben keinerlei Relevanz und die bekommts du auch nicht ersetzt.Selbst wenn du 15.000€ in die Karre gesteckt hast bekommst du nur den Zeitwert.Also sagen wir mal 6500€ zum Beispiel.
Das Auto musst du aber wie gesagt abgeben.Die Versicherung verkauft es dann um ihren eigenen "Verlsut" so gering wie möglich zu halten.
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Alt 15.02.2012, 19:51      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Justin Beitrag anzeigen
Nein du bekommst doch nicht den Betrag X den die Versicherung für den Wagen bekommt abgezogen! Das ist quatsch!
Also bekomme ich den kompletten Wiederbeschaffungswert?

Meine Zusatzteile dürfte ich aber dann behalten? Und durch Originale ersetzten?
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Alt 15.02.2012, 19:52      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Justin Beitrag anzeigen
zusammengerechnet.Zusatzteile wie Felgen Fahrwerk und so weiter haben keinerlei Relevanz und die bekommts du auch nicht ersetzt.
Das ist falsch. Grundsätzlich stimmt es zwar, dass du für Teile nicht unbedingt in dem Sinne Geld bekommst, weil die Teile (zb. edle Felgen) ja noch da sind.

Aaaaber:

1. wurden diese Beschädigt werden sie auch erstattet und zwar nicht als originalteil sondern das ggf. teurere Tuningteil

2. kann es durchaus sein, dass der Gutachter wenn er fair ist und es ein Totalschaden ist, finanzielle Erstattung für die Umbaukosten von deinem defekten Auto in ein "neues" gebrauchtes ansetzt.



Bei Totalschaden gibts 2 Wege:

a) Du lässt das Auto an den höchstbietenden Händler verkaufen, das wurde schon oben erklärt. Dann ist der Wagen aber nicht mehr dein Eigentum, also alles was dran ist gehört dem Händler

b) du behälst das Auto. Es ist deiner und du kannst damit machen was du willst. Reparieren, verkaufen, zerlegen.

Geändert von FeaR (15.02.2012 um 20:00 Uhr)
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Alt 15.02.2012, 20:18      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Das ist falsch. Grundsätzlich stimmt es zwar, dass du für Teile nicht unbedingt in dem Sinne Geld bekommst, weil die Teile (zb. edle Felgen) ja noch da sind.
Dann muss das aber sehr stark vom Gutachter oder der Versicherung abhängig sein.Denn prinzipiell bekommt man keine Tuningteile ersetzt da immer nur der Marktwert des original Fahrzeuges festgelegt wird.Wenn du dein Auto für 40.000€ hast vergolden lassen es aber ein 20 Jahre alter Polo ist wirst du trotzdem nur 1000€ bekommen.Nur als Beispiel...

Zitat:
Meine Zusatzteile dürfte ich aber dann behalten? Und durch Originale ersetzten?
Leider nein.Das Auto muss so an den Käufer gegeben werden wie es die Versicherung inseriert hat bzw. mit Fotos dokumentiert hat.Ich weiss das auch daher so genau weil ich damals auch einen RIESEN Ärger hatte mit der Versicherung weil ich bei meinem Unfallwagen das CD Radio ausgebaut hatte obwohl die Versicherung es dem Käufer zugesagt hatte...
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Alt 15.02.2012, 21:07      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
phL
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Kann doch nicht wahr sein..da stecken Teile drin die sind mehr Wert als der wahrscheinliche wiederbeschaffungswert... Kann doch nicht sein...

Habe ich denn die Auswahl zwischen abgeben und wiederbeschaffungswert zu bekommen und Geld und Auto behalten?
phL ist offline  

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Alt 15.02.2012, 21:48      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
dome_91
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ich kann dazu nur sagen, das ich den wagen immer noch bei mir als teilespender für den zweitwagen meiner eltern habe und ihn NICHT AN DIE VERSICHERUNG geben musste. wie auch schon erwähnt, hätte ich den wagen an jeden beliebigen händler verkaufen können.
Der nachteil dabei ist halt, dass es weniger geld gibt. also falls du das auto danach nicht in einzelteilen oder woanders für mehr als der gebotene restwert verkaufen kannst, würde ich das angebot der versicherung wahrnehmen und so viel geld wie möglich verlangen.

falls der wagen reparabel ist und es billiger ist als ein neuer (also kein finanzieller totalschaden) kannst du für die zeit des ausfalls (wegen reparatur) auch einen leihwagen nehmen, den die versicherung (zumindest in großen mengen) bezahlt. es darf aber natürlich nur ein wagen der gleichen klasse sein, also wenn es ein golf war, darfst du dir kein bmw leihen, bzw. dann musst du draufzahlen.

ich kann nur sagen, dass es bei mir so war...
dome_91 ist offline  

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Alt 16.02.2012, 07:28      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Dann muss das aber sehr stark vom Gutachter oder der Versicherung abhängig sein.Denn prinzipiell bekommt man keine Tuningteile ersetzt da immer nur der Marktwert des original Fahrzeuges festgelegt wird.

Das ist solange der Fall, wie die Tuningteile nicht beschädigt sind. Ansonsten werden halt auch diese ersetzt. Und wenn sie unbeschädigt sind, dann kann der Gutachter wie gesagt durchaus Aufwandspauschalen für den Umbau auf dein neues Auto geltend machen.

Ich habe dazu sogar ein ganz konkretes Beispiel, weil mir damals jemand in meinen geilen Renault Rapid reingefahren ist. Dort war es so:

Wert vor Unfall: 300€
Reparaturkosten: 700€
Wert nach dem Unfall: 50€
Umbaukosten Soundsystem: 90€

Im Endeffekt bekommen habe ich : 300 - 50 + 90 = 360€

Es waren halt Lautsprecher vorne, hinten, dazu Subwoofer und Radio verbaut.


Im Grunde gilt die Regel, dass der Wagen am Ende wieder so dastehen muss wie vorher. Egal ob das mit Tuningteilen war oder ohne. Und bei einem vollvergoldeten Fahrzeug hat man auch Anspruch auf eine neue vergoldete Tür, wenn da einer reingefahren ist.

bye
FeaR ist offline  

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Alt 16.02.2012, 14:41      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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War das Soundsystem denn auch beschädigt? Oder wurde dieses nur erstattet weil es ein wirtschaftlicher totalschaden war..?
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Alt 18.02.2012, 20:56      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Hatte nach einem Wildunfall beim 1.4er damals auch schon einen wirtschaftlichen Totalschaden!

Das lief bei mir so ab:
1. Versicherung schickt Gutachter. (Der war tatsächlich unabhängig, hat den Wert auf 4300€ geschätzt)
2. Kostenvoranschlag durch Gutachter
3. Wirtschaftlicher Totalschaden
4. Möglichkeit, den an das Angebot zu verkaufen, was die Versicherung bekommen hat (war damals echt gar nicht so schlecht, die sind ja auch möglichst hoch angesetzt, damit die dir möglichst wenig zahlen müssen).
5. Ich hab die Kohle ausgezahlt bekommen (ohne MwSt natürlich) und mit Einzelteilen repariert. Auto habe ich natürlich behalten.

Insgesamt war das ein gutes Sümmchen plus, dafür klemmte die Tür bis zum Schluss (Schanier verzogen)...

Gruß
Daniel


Daniel93 ist offline  

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