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Alt 09.04.2012, 14:41      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Mit nem 215er hast ne Abweichung von 4%,in vielen Fällen verlangen die Tüvler ne Tachoprüfung.


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Alt 09.04.2012, 14:44      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
das vom robin ist nicht richtig .... Gilt nur bei serienbereifung bzw wird nur die kleinste größe im schein eingetragen .... 18zoll gibt es serie nicht auf nem golf 4

über dem roten steht auch einzelgenehmigung .... alles was größer ist als serie MUSS eingetragen werden ... wirst du angehalten ohne eintragung ist normal das es punkte gibt. Das neue punktesystem is meines wissens noch nicht in kraft getreten
Nein, MUSS es nicht. Es MUSS alles abweichend von Serie abgenommen werden. Das ist richtig.

Aber:

Das rot unterstrichene noch einmal lesen, da steht EXPLIZIT das eine Neuaustellung der Zulassungsbescheinigung NICHT erforderlich ist!! Ebensowenig ein Gutachten. Somit kann man es getrost zu Hause liegen lassen und man bekommt MAX einen Mängelschein!!!

Unschuldsregel. Wir sind EU! So schwer ist es nicht zu verstehen
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Alt 09.04.2012, 14:45      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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dann würde keiner mehr seine felgen eintragen lassen wenns nur n mängelschein gibt für nicht eingetragene felgen
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Alt 09.04.2012, 14:48      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Mängelschein und Wiedervorführung. Bei nicht abstellen des Mangel gibts ne Staffe. Das doch ganz einfach
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Alt 09.04.2012, 14:49      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Bei uns bekommt man direkt 3 punkte ... kumpel letztens gehabt
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Alt 09.04.2012, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Wegen Felgen?
Bei Fahwerk usw, verständlich aber net bei Felgen...
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Alt 09.04.2012, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Ich wurde auch am Wochenende angehalten, angeblich wegen dem TFL. Hatte allerdings nen anderes FW, Reifen und Spurplatten als im Schein eingetragen, da gerade frisch eingebaut .

Weil ich anscheinend so Symphatisch bin gab es nur eine Mängelkarte und auf die 30€ wurde verzichtet.
Netter Polizist
Flo-Rims ist offline  


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Alt 09.04.2012, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Mängelkarte abstempeln lassen(Kumpel Werkstatt) und bei der Zulassungsstelle abgeben fertig.So isses bei uns
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Alt 09.04.2012, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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bei uns schon ... sobald was ned eingetragen is gibts punkte ... sogar wennns fahr werk 10mm tiefer ist als eingetragen
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Alt 09.04.2012, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von derSero Beitrag anzeigen
Mängelschein und Wiedervorführung. Bei nicht abstellen des Mangel gibts ne Staffe. Das doch ganz einfach

Genau so und nicht anders.

Zitat:
Bei uns bekommt man direkt 3 punkte ... kumpel letztens gehabt
Eigene Dummheit. ALLE Polizisten hatten vor JAHREN als das eingeführt wurde eine Schulung dahingehend. Wir sind EU und kein Staat in dem jeder WILLKÜRLICH handeln kann wie er will.

Jeder EU Bürger hat in den Fahrzeugpapieren nur die GRUNDgrößen der Ras/Reifen drin. Bekommt also bei einer Kontrolle JEDER EU-Bürger Strafe/Punkte usw? Denk ma drüber nach. Dann kommt man drauf warum D sich an das EU Recht halten muss.
-Robin- ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:54      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GolfV590 Beitrag anzeigen
bei uns schon ... sobald was ned eingetragen is gibts punkte ... sogar wennns fahr werk 10mm tiefer ist als eingetragen
Fahrwerk usw is ja auch alles Rechtens. Nur bei Felgen und Reifen nicht...
derSero ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:55      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GolfV590 Beitrag anzeigen
ja doch jubi und r32 habs vergessen ... aber trotzdem heist das ja nicht das man jetzt einfach 18zoll drauf machen kann ohne einzutragen ....
aber Originale VW Felgen darfst du ohne Eintragung fahren, wenn diese 18" Sind.
war neulich da, wegen meinen Manhattens.

die muss ich nur eintragen lassen, weil ich Spurplatten auf LK 130 habe.
wenn diese 5x100 wären und ich keine platten bräuchte, bräuchte ich nur das FW auf tiefe eintragen lassen und mehr nicht.
Jonsman ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Genau so sieht es aus. Muss meine 18Zoll TT/A3 Felgen auch nicht eintragen weil se für die Plattform geprüft sind.
Nur wenn ich Fahrwerk oder Platten fahre müssen sie eingetragen werden.
derSero ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Jonsman Beitrag anzeigen
aber Originale VW Felgen darfst du ohne Eintragung fahren, wenn diese 18" Sind.
war neulich da, wegen meinen Manhattens.

die muss ich nur eintragen lassen, weil ich Spurplatten auf LK 130 habe.
wenn diese 5x100 wären und ich keine platten bräuchte, bräuchte ich nur das FW auf tiefe eintragen lassen und mehr nicht.
kannste vergessen, musste meine r32 felgen auch eintragen lassen
Golf4@BRB ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:58      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4@BRB Beitrag anzeigen
kannste vergessen, musste meine r32 felgen auch eintragen lassen
dann ist dein TÜV geld süchtig !
Jonsman ist offline  

Alt 09.04.2012, 14:59      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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So siehts aus. War deswegen schon bei 2 verschiedenen Prüfern. Einmal Tüv einmal Dekra. Beide haben mir das selbe erzählt..
derSero ist offline  

Alt 09.04.2012, 15:00      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
Golf4@BRB
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is nur blöd, dass selbst vw das so sagte, obwohls denen gar kein geld in die kasse bringt...
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Alt 09.04.2012, 15:03      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Hier noch mehr zum lesen...

Zitat:
• E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie

A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)! und

B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzelanordnung), unabhängig vom eingtragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!

C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleichfalls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwindigkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices!


D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlassung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!
-Robin- ist offline  

Alt 09.04.2012, 15:08      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4@BRB Beitrag anzeigen
is nur blöd, dass selbst vw das so sagte, obwohls denen gar kein geld in die kasse bringt...
das lass dich doch nicht voll labern von VW
die reden nur dummes zeug.

das einzige wofür die gut sind ist, wenn du ein ersatzteil am nächsten tag brauchst.

ich war bei TÜV Rheinland, die mir auch schon das FW auf tiefe ohne Probleme eingetragen haben.

jetzt muss ich nochmal hin, weil ich ne Kombinationsabnahme aus Felgen Spurplatten und Fahrwerkbrauche.
ich werde dahin fahren, denen schildern was abgeht bei mir, die sagen dann du msust das so und so machen, so und so hoch geschraubt kommen.

dann mache ich das fahre dahin die tragen es ein ich lege 150€ aufn tisch und das wars.
Jonsman ist offline  

Alt 09.04.2012, 15:09      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
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naja er hat ja die nicht eingetragen reifen und die spurplatten dazu bemängelt, gilt dies trotzdem?


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