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Alt 12.07.2012, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von toffel44 Beitrag anzeigen
Neue Betrugsmasche, Autoverkauf

hast du mal den Käufer selbst angerufen?


und mal nebenbei. Zündkerzen sind Verschleißteile und selbst darauf gibt nicht mal ein Händler Gewährleistung.
du musst rein gar nix bezahlen, da interessiert auch nicht ob Kaufvertrag da oder nicht

der link klingt sehr interessant. in einigen punkten überschneiden sich die geschichten auch. aber er wusste beispielweise einzelheiten die ich mit dem käufer unter 4 augen besprochen hatte. und er kannte den vornamen vom käufer.


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Alt 12.07.2012, 22:47      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Kein gepr. Händler
 
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Und bevor der käufer auch nur eine Schraube löst/lösen lässt um was auszubauen müsste er sich bei dir melden!

Der Käufer muss dem Verkäufer (glaub 3 mal) die möglichkeit geben die mängel zu beheben!

Deswegen bevorzuge ich eig. so viel wie möglich schriftlich zu klären. Dann hat man zur not immer was in der Hand
~Golf~4~ ist offline  

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Alt 13.07.2012, 01:49      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
Und bevor der käufer auch nur eine Schraube löst/lösen lässt um was auszubauen müsste er sich bei dir melden!

Der Käufer muss dem Verkäufer (glaub 3 mal) die möglichkeit geben die mängel zu beheben!

Deswegen bevorzuge ich eig. so viel wie möglich schriftlich zu klären. Dann hat man zur not immer was in der Hand
Das wäre richtig, wenn der Threadersteller mit dem Autoverkauf gewerblich tätig wäre. Hier handelt es sich aber um einen Verkauf von Privat an Privat. Da gilt im Allgemeinen gekauft wie gesehen. Nur beim Verschweigen von großen Unfallschäden oder dem bewussten Verschweigen von technischen Mängeln (wobei das wieder schwer bewiesen werden kann) kann man da noch was machen, ansonsten gibts da nix.
Und auch wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag hat, gibt es einen Kaufvertrag, nur eben mündlich. Und wenn der Käufer auf einmal behauptet, dass die Gewährleistung nicht wie üblich ausgeschloßen würde müsste er das schon untermauern können und ggfl. auch dem Richter am Ende darlegen. Doch jeder vernünftige Richter würde da erstmal nachbohren, warum denn bei so einer unüblichen Vereinbarung nichts schriftlich festgehalten wurde.
Beamer ist offline  

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Golflehrer (18.07.2012)
Alt 13.07.2012, 07:05      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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@Toffel Danke für den warnenden Link!
Glatze ist offline  

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Alt 13.07.2012, 08:01      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Als erstes würde ich diesem "Schwager" sagen, dass du es mit dem Käufer klären willst und nicht mit ihm.
Du steckst in dem Auto nicht drin... es hätte ja genauso gut sein können, dass er nach 50 km nen Motorschaden hat.
Rede mit dem KÄUFER und finde eine Einigung, z.B. das du ihm zur Hälfte entgegen kommst -> aber nur gegen Vorlage der Rechnung
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Alt 13.07.2012, 08:20      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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So ein schmarn das ist nur taktik von dene, son pack kennt maan doch.

Zu zweit kommen, lächerliche Schäden feststellen und so den Preis drücken wollen, solche Typen hab ich damals schon am Telefon abgewimmelt.
Hättest halt grad mit solchen gestalten ein vertrag machen sollen, und als er gedroht hat hätte ich ihm schon einen schönen abend gewünscht und gesagt alles nur noch schriftlich und dein anwalt antwortet.

schlimm sowas und sehr traurig. Ich wette nen 50er da is nix kaputt und auch nix repariert worden!!!

Lass dich da net runterkriegen und stressen..

Geändert von Florian91 (13.07.2012 um 08:24 Uhr)
Florian91 ist offline  

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Alt 13.07.2012, 08:35      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Florian91 Beitrag anzeigen
So ein schmarn das ist nur taktik von dene, son pack kennt maan doch.

Zu zweit kommen, lächerliche Schäden feststellen und so den Preis drücken wollen, solche Typen hab ich damals schon am Telefon abgewimmelt.
Hättest halt grad mit solchen gestalten ein vertrag machen sollen, und als er gedroht hat hätte ich ihm schon einen schönen abend gewünscht und gesagt alles nur noch schriftlich und dein anwalt antwortet.

schlimm sowas und sehr traurig. Ich wette nen 50er da is nix kaputt und auch nix repariert worden!!!

Lass dich da net runterkriegen und stressen..
Da sieht man die Lebenserfahrung der alten Hasen...
+FantasyGirl+ ist offline  

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Alt 13.07.2012, 08:43      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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und was willst du jetzt damit sagen??? check ich nich
Florian91 ist offline  

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Alt 13.07.2012, 09:05      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Da gilt im Allgemeinen gekauft wie gesehen.
Und das bezieht sich dann rechtlich gesehen nur auf die Äußerlichkeiten.

In Zukunft immer einen Vertrag machen, kann man beim ADAC oder Mobile und Co. runterladen.

Bei solchen Gestalten würde ich mir auch keine Sorge machen, haben meist doch nicht einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.. die machen so schnell kein Stress.
Golfer_xyz ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:04      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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rein rechtlich musst du doch nichts zahlen?
wäre mir neu das man bei einem privatkauf garantie bzw. gewährleistung gibt.
korrigiert mich wenn ich da falsch liege, aber du bist ja eine privatperson.

das dein käufer von 250 EUR auf 100 EUR runter ist erscheint mir auch ein wenig strange ...
das sind mehr als die hälfte "kulanz" o.O die sache mit dem drohen ist auch das letzte ...
vorallem wenn du dir da sicher bist das dein golf in nem super zustand war,
würd ich die 3stigkeit deines käufers gnadenlos ablehnen.

auch wenn es nun stress gibt, das ist ein gebrauchtwagen ...
Eiskalter Waschbär ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:15      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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würde deinen anwalt bitten dem käufer nen zarten brief zuzustellen in dem er ihm klarmacht was für rechtlich unangenehme konsequenzen das ganze für den käufer hat, wenn er so weiter macht.


musst da nichts zahlen, von privat, gekauft wie gesehen - probegefahren.
jeder depp!! schaut unter die motorhaube, is ja mal extrem geil das plötzlich zündkabel und co hin sind
auch wenn man sie nicht direkt sieht-jeh nach modell.

selbst wenn dem so wäre, ab geldübergabe kann da auch n querlenker abfallen wenn er damit nach hause fährt (überspiztes beispiel) und dich braucht das kein stück jucken.
GolfFear ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:19      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Hey Leute,

mal ganz kurz als generelle Info: Standard nach BGB ist, DASS es eine Sachmangelhaftung gibt (Gewährleistung). Diese kann allerdings nur beim Verkauf von Privatpersonen explizit ausgeschlossen werden (genau, deshalb muss bei ebay und co. immer diese nette Klausel rein). Sofern dieser Ausschluss nicht erfolgt ist (und das ist er zumindest aufgrund des fehlenden schriftlichen Kaufvertrags nichts nachweisbar), kann auch eine Privatperson bei der Sachmangelhaftung in die Pflicht genommen werden.
Lord ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GolfFear Beitrag anzeigen
(...)

musst da nichts zahlen, von privat, gekauft wie gesehen - probegefahren.
(...)
Wie gesagt, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, stimmt das eben NICHT.
Lord ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:45      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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der käufer könnte wegen betrug anzeige erstatten, ob er die kentnisse hat die mängel zu erkennen usw muss anschließend ein richter entscheiden (wenns so weit kommt) dasss beim gebrauchten von jetzt auf gleich alles mögliche passieren kann ist auch nicht ausgeschlossen (beim neuen auch nicht aber eher unwahrscheinlich :verwirrend: )
firara ist offline  

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Alt 13.07.2012, 11:50      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, aber Betrug kommt nur bei arglistiger Täuschung in Betracht. Sofern nicht nur der Threadersteller selbst, sondern vielleicht auch noch ein Kumpel oder Familienmitglied mitbekommen haben, dass die Probefahrt gemacht wurde und keine Fehler auftraten, dürfte das ausscheiden. Außerdem ist auch der Verkäufer kein Sachverständiger (wie z.B. ein Händler). Er müsste also von einem vorhandenen Defekt explizit gewusst haben und dies extra verschwiegen haben.

Geändert von Lord (13.07.2012 um 12:06 Uhr)
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Alt 13.07.2012, 12:00      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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nach bgb:

- hast er den gegenstand (das fahrzeug) gekauft wie gesehen
- man müsste dir nachweisen können das die "mängel" von dir stammen oder zur zeit deines besitzes enstanden sind, wenn das so ist hast du Mängel verschwiegen und das nennt man dann arglistige täuschung (allerdings nur unter gewerblichen vorruassetzungen, wie das beim privaten verkauf ist weiß ich nicht) §460
- vorhandene mängel zu beseitigen ohne dich in kenntnis zu setzen oder deine einwilligung zu erhalten ist nicht zulässig (ich schaff ja uahc nicht gleich meine kaffemaschine zum reparieren und verlange dann von tschibo mein geld zurück...

alles in allem hätte er höchstens vorher mit dir reden müssen und auf diesem wege versuchen können den sache zu wiederrufen oder eine einigung zu treffen, da er das auto reparieren lies ist er selbst schuld und bleibt wenn du ihm nichts zahlst auf seinen kosten sitzen

Geändert von Schildi4Golf (13.07.2012 um 12:03 Uhr)
Schildi4Golf ist offline  

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Alt 13.07.2012, 12:04      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Oh sorry, stimmt, du stehst sogar noch besser dar, BrookLiner. Hatte nicht berücksichtigt, dass § 476 (also die Beweislastumkehr) nur beim Kauf von gewerblichen Händlern gilt. Das heißt, der Käufer muss dir tatsächlich (auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf) nachweisen, dass der Defekt bereits bei Übergabe bestand.
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Alt 17.07.2012, 23:38      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
__Neo__
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MEINER bescheidenen Meinung nach ist - wenn kein Haftungsausschluss vereinbart wurde - der Verkäufer für Mängel, DIE ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE schon bestanden und nicht erwähnt wurden, haftbar.

Allerdings steht dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung (min. 2 Versuche) zu! Dieses Recht wurde Dir nicht eingeräumt, sondern angeblich vorschnell selbst repariert, also Pech für den Käufer. Du musst dafür nicht aufkommen.

Ausserdem gibt es die evtl. noch die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer müsste innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe NICHT bestand. Eine bestandene HU ist bei den angeblichen Mängeln wohl ein deutliches Indiz dafür, dass der Wagen diesbezüglich i.O. war. Ggf. Zeuge der Prüfer. Ob dies bei privatem Verkauf auch gilt weiss ich allerdings nicht.

Wie sich das Ganze auswirkt, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt ist mir nicht bekannt. War der Käufer allein? Warst Du allein? Gibt es Zeugen?

Ansonsten kann er ja was weiss ich nicht alles behaupten, was Du ihm an Eigenschaften des Wagens zugesichert hast (Unfallfreiheit, km Stand usw.) und dies hinterher auch verlangen. Andererseits kann er dies wohl aber ohne Zeugen auch nicht ohne weiteres beweisen...

Ich würde dem Käufer sagen, dass Du als Verkäufer in so einem Fall eines Mangels das Recht auf Nachbesserung hast und er dies missachtet hat und deshalb von Dir 0,00EUR sieht.

(Vor allem kannst Du ja gar nicht überprüfen, ob überhaupt was repariert wurde, oder nur Geld abgezockt werden soll)

Was mir allerdings vollkommen unverständlich ist: Wie kann man in heutiger Zeit, in der gerade zu diesem Thema schon etliches an Berichterstattung in der Presse war und u.a. auch durch die üblichen Floskeln bei Ebay Auktionen, ein Fahrzeug OHNE entsprechenden schriftlichen Kaufvertrag verkaufen?!? Wie naiv muss man denn da rumlaufen?!?
Kaufverträge für private Fahrzeugverkäufe gibt es u.a. beim ADAC, Autoscout, mobile.de etc. kostenlos zum Download.

Bevor Du also auf die Idee kommst dem Käufer preislich entgegen zu kommen würde ich mich zunächst mal zumindest anwaltlich beraten lassen. Für ADAC-Mitglieder ist dies beim entsprechenden Anwalt auch ohne RSV kostenlos.
__Neo__ ist offline  

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Golflehrer (18.07.2012)
Alt 18.07.2012, 00:05      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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__Neo__, wie ich ja oben auch schon korrigiert habe, fällt die Beweislastumkehr weg, da diese nur beim Verbrauchsgüterkauf, also nur beim Verkauf von einem Händler an eine Privatperson, zum Tragen kommt (§ 474 ff. BGB).
Lord ist offline  

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Alt 18.07.2012, 01:34      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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also,
ich glaube er weiß mittlerweile, dass es dumm war kein schriftlichen kaufvertrag zu machen nachdem es hier jeder wiederholt hat!

ich denke, der weg zum anwalt ist erstmal der beste. bin selber mal gespannt was der dazu sagt!

finde das ist echt eine Frechheit selber mängel zu reparieren (wenn er wirklich welche repariert hat), und den verkäufer erst nachher darüber zu informieren! wenn du selber auf dich genommen hättest die mängel zu beheben hättest du ja sicherlich ein zündkabel, zündkerzen und einen schlauch, auch für weniger als 250€ austauschen können..
ich hoffe und denke du musst dafür nichts bezahlen, gerade weil wie schon von anderen gesagt, du garnicht die chance auf nachbesserung hattest.


variASZ ist offline  

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