Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 18.07.2012, 06:43      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Gasa
 
Registriert seit: 21.03.2010
Audi A4 2,7 TDI
Ort: Groß-Gerau
Verbrauch: Diesel
Beiträge: 659
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 12 Danke für 6 Beiträge

Gasa eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

wenn du ihn verkauft hast

verkauft wie gesehen und gefahren

bist du aus allem raus
wie gesagt währe mir auch neu das man als privatperson ne gewährleistung geben muss oder noch besser kann
da man als normaler mensch ja eigentlich keinen plan vom autoschrauben hat und auch nichts selber machen soll
wenn ihr versteht was ich meine


Gasa ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 18.07.2012, 08:16      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2010
VW Golf IV 1.4 16V
Verbrauch: ∅ 7,6 Liter/100km
Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/10
Beiträge: 293
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 5 Danke für 5 Beiträge

Standard

Dein Golf steht bald für 1000€ mehr bei mobile.de OHNE die angeblichen Investitionen/ Reparaturen!
So sieht es aus!
Golflehrer ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2012, 10:37      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

sorry aber viel quark bei...

Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Das wäre richtig, wenn der Threadersteller mit dem Autoverkauf gewerblich tätig wäre. Hier handelt es sich aber um einen Verkauf von Privat an Privat.
auch nicht richtig. JEDER verkäufer egal ob gewerblich oder privat MUSS eine gesetzliche gewährleistung geben! und jetzt kommt das aber: ABER private können im KAUFVETRAG die gesetzliche gewährleistung AUSSCHLIESSEN! gewerbliche im übrigen auch, aber nur über die ecke das man an andere gewerbliche verkauft. es ist KOMPLETT FALSCH anzunehmen das man als privatperson keine gewährleistung geben MUSS. man muss GRUNDSÄTZLICH eine geben, aber eben im vertrag wieder ausschliessen. gibts KEINEN vertrag besteht die gesetzliche gewährleistung! das ist der knackpunkt bei der geschichte. deshalb macht man IMMER einen kaufvertrag! man könnte das ganze mündlich ausschliessen. auch mündlich kommt ein vetrag zu stande. die frage is eben nur wie man das ganze dann ggf vor gericht beweisen will.

selbige gilt im übrigen auch bei ebay. wird die gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hast du auch bei einem privat erstandenen artikel eine gewährleistungspflicht. egal ob man nun einen gebrauchten dosenöffner kauft oder einen porsche.

14 tägiges rückgaberecht ist auch falsch bei privaten. sowas gilt nur für gewerbliche und auch nur bei online käufer, und muss auch nicht ausgeschlossen werden. nannte sich früher mal fernabgabengesetz.

sollte der käufer wirklich vor gericht gehen etc siehts für den verkäufer in der tat MAU aus!

und zum thema anwalt: selbst bei einer rechtschutzversicherung gibts eine sb. diese ist nahezu IMMER über den hier geforderten 100€. somit wäre ein scheibsel vom anwalt teurer als die summe.

@schildi
auch hier falsch. in den ersten 6 monaten gilt die beweislastUMKEHR! erst nach 6 monaten ist es so wie du geschrieben hast...
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2012, 16:39      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Ort: Düsseldorf
Verbrauch: 9-12 l
Motor: 1.6 AZD 77KW/105PS 09/00 - 11/01
Beiträge: 518
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 9 Danke für 8 Beiträge

Standard

onkel-howdy, dein letzter Satz ist falsch (siehe mein Kommentar weiter oben). Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf; also beim Kauf durch eine Privatperson von einem Händler (§ 474 ff. BGB). Das bedeutet, schildi hat Recht mit dem, was er schreibt. Im hier vorliegenden Fall muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bestand, da es sich NICHT um einen Verbrauchsgüterkauf gehandelt hat.
Lord ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2012, 22:27      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Schildi4Golf
 
Registriert seit: 28.03.2010
Bora Variant
Ort: Nähe Chemnitz
Verbrauch: 5.4
Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
Beiträge: 735
Abgegebene Danke: 27
Erhielt 52 Danke für 45 Beiträge

Standard

ich würde sagen wir nehmen gleich den wind aus den segeln... egal wer recht hat oder nicht, fest steht (und da sind sich ja alle einig): er hat die mängel behoben ohne dem themenersteller (verkäufer) davon zu erzählen (...) und damit hat er den fehler gegangen und der verkäufer muss nichts zahlen
Schildi4Golf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2012, 23:03      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von BrookLiner
 
Registriert seit: 03.01.2010
MKIV 25 Jahre Jubiläumsmodell
Ort: Korbach
Verbrauch: 9-10 Liter
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 955
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 49
Erhielt 57 Danke für 51 Beiträge

Standard

um euch mal auf dem laufenden zu halten.
bei meinem letzten gespräch mit dem schwager vom käufer habe ich ihm deutlich das ich die gewährleistung mündlich ausgeschlossen habe. und selbst wenn ich dies NICHT gemacht hätte, habe ich das recht auf nachbesserung. da diese chance mir jedoch genommen kann man mich nicht für entstandene reparaturkosten haftbar machen.
also wie er es auch drehen und wenden würde, geld gibt es keins!

dieses gespräch ich jetzt fast genau eine woche her und seitdem hat sich auch keiner mehr gemeldet.
und jetzt guck ich erstmal bei autoscout ob ich ihn finde
BrookLiner ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 07:54      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2010
VW Golf IV 1.4 16V
Verbrauch: ∅ 7,6 Liter/100km
Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/10
Beiträge: 293
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 5 Danke für 5 Beiträge

Standard

Ich wette, dass die gedacht haben: naja, einen Versuch ist es wert...
Hat nicht geklappt, also versucht man es beim nächsten mal.

I.d.R. landen die Karren tatsächlich im Wiederverkauf.
Haben solche Geschichten häufig -.-


Golflehrer ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
www.der-bora.de Händlerecke 1 16.03.2011 13:47
Wolf-TDI VW Themen 7 17.06.2007 20:14


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:19 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben