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1. ob ich reparieren lasse oder nach gutachten abrechne? 2. auf welches konto soll das geld überwiesen werden? hab ich alles ganz alleine geschaft ![]() :P ich kann natürlich das auch nicht verallgemeinern, weil ich deinen fall nicht kenne. aber in den meisten fällen verursachen anwälte nur unnötige kosten. (ja ich mag anwälte nicht :P ) Geändert von don tomasso (20.09.2012 um 21:33 Uhr) | |
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kostenvoranschlag, ja sone sache, bin zu Seat hier um die ecke gefahren, die wollten mir einen machen für die 2 kleinen lackschäden, das meine hintere chrom felge zerkratzt ist und evlt. die achse schief...ja das war denen recht egal, die felge können sie nicht berechnen (oder wollen nicht) und die achse begutachten lohnt nicht, da sogar wenn die schief ist, wird das die versicherung als verschleiß abtun.... na soein kostenvoranschlag können die sich in den Ar*ch stecken ![]() der gutachter hat z.b. auch den reifen mit aufgeschrieben da er auch kratzspuren aufwies, auf diese idee wäre ich selbst nicht gekommen... klar erhöht das den schaden, aber meinst du ich will am ende der dumme sein, weil ich irgendeiner versicherung kosten ersparen wollte? und nun versuch mal einer versicherung als privatperson zu erklären das es diese felgen irgendwo im ausverkauf nicht mehr einzeln gibt sondern nur paarweise und der reifen mitgewechselt wird, weil er innen beschädigt sein könnte da werden die nach jeden stohhalm greifen und diesen papierkrieg will ich mir nicht antun ![]() es mag sachen geben, die einfach abzurechnen sind, lackschäden ect. aber wenn es etwas umfangreicher ist, oder wirtschaftlicher totalschaden wie in diesem fall, würde ich es an den anwalt abgeben. |
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Hallo. Mir ist aufgefallen, dass dir bislang immer geraten wurde, selbst einen Gutachter einzuschalten.... Mir ist auch mal jemand draufgefahren. Einfach zum guten Karosseriebauer gegangen. Dieser meinte, dass er den ganzen Papierkram für mich übernehmen kann und er alles mit der Versicherung regelt. Ich hab dann für die Zeit einen Mietwagen aus gleichnahmiger Karosserie-Werkstatt bekommen. Lezten Endes hat die Werkstatt alles geregelt und ich hab ein Tip-Top repariertes Auto zurückbekommen. Inwieweit das bei Totalschäden oder wirtschaftlichen Totalschäden geht, ist natürlich fraglich. Bei mir wurde damals die komplette Beifahrer-Tür getauscht und alles neu lackiert. Gruss MMY |
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ach ja und den anwalt kannst dir nehmen wen es probleme gibt. vorerst gehts wie gesagt: freigabe für einen gutachten holen, wagen schätzen lassen, gutachten einreichen, feststellen das es ein totalschaden ist, geld kassieren, neues auto kaufe, fertig. | |
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so ganz egal ist es nicht was du für das auto bezahlt hast. wenn das nicht zu lange her ist und du das belegen kannst werden die den kaufpreis als wiederbeschaffungswert einsetzten. natürlich wenn du 50% mehr als üblich bezahlt hast bist du halt selber schuld.
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| ![]() sorry aber klares NEIN! der wagen wird nach seinem wert reguliert. nicht nach dem was man gezahlt hat. AUSNAHME: neuwägen in den ersten x monaten. wen du z.b. deinen neuwagen nach 3 monaten zerlegst bekommst je nach versicherung (das ist nicht bei jeder so) den neukaufpreis bzw einen neuwagen. bei eibem 12 jahre alten golf gibts eben nur den dat/schwacke wert und eben nicht den kaufpreis.
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na toll... und jetzt hab ich einen schaden. am samstag ist mir einer reingefahren ![]() gutachter war heute da. |
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die polizei habe ich direkt gerufen, weil der unfallverursacher war der meinung dass wenn er rückwärts fährt braucht er nicht zu gucken ob da einer steht und das alles meine schuld wäre weil ich keinen abstand eingahalten habe. ich meine über 4 meter abstand bei schrittempo auf einen parkplatz sind erstens ausreichend und zweitens sowieso egal, weil er beim zurücksetzten nach hinten gucken muß. und auch wenn er mich trotz hupe nicht bemerkt hat ist das halt ganz allein seine schuld. die polizei hat ihn verwarnt (ohne geldstrafe da parkplatz kein öffentlicher straßenverkehr ist) und natürlich gesagt wie die sache rechtlich aussieht. trotz relativ kleinen schaden habe ich einen gutachter angerufen weil im falle einer gerichtsauseinandersetzung gilt so ein gutachten als beweis. und da der typ bis zum schluß seine schuld nicht wirklich eingesehen hat kann es dazu kommen. und dann werde ich mir auch einen anwalt holen müssen. aber mal abwarten. hoffentlich verläuft die sache ohne probleme
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Ich hätte auch die Polizei direkt angerufen und her bestellt, hinterher hätte ich Versicherung angerufen & zu nem eigenen Gutachter gehet ![]() Ist Scher NICHT deine Schuld, wie blöd muss man sein, wenn man Rückwärts fährt, nicht in den Spiegel zu schauen ![]() Geändert von B-5555 (24.09.2012 um 21:54 Uhr) |
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