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Alt 20.09.2012, 11:12
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Valitech
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Standard Hilfe ! Auffahrunfall, was soll ich tun ?

servus,
vorgstern stand ich an der ampel und warte nichts ahnend das es grün wird, aufeinmal tuts ein schlag und ich werde in meinen sitz gepresst.. ein drecks c corsa ist mir hinten reingefahren.
Natürlich voll geschockt erstma zur seite gefahren und den typ gefragt wie er in ein auto reinfahren kann das seit 1min an der ampel wartet, da er ausländer war konnte er sich schlecht verständigen, ich hab dann alle daten von ihm aufgeschrieben und er meine..
Ich hab bei seiner Versicherung angefrufen (fahrlerherversicherung o.O ) die tussi meinte nur ich soll zu ner werkstatt fahren und ein kostenvoranschlag machen lass und den dahin schicken.
Die netter chef der vw vertragswerkstatt meinte dann nur das es schwierig wir mit den reparraturkosten unter dem zeitwert des autos (golf 4 / bj 2022 / 1,4l / 155.000km / allerdings wirklich guter zustand ) zu bleiben und somit ein wirtschaftlicher total schaden sogut wie vorprogrammiert ist. Außerdem sollte ich ein guteachten machen lassen weil der schaden weit über die 1000€ geht.. .
Ich habe das auto für 4,300€ gekauft was echt ein wenig zu viel war.. jetz mein problem: was soll ich machen ?!


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Alt 20.09.2012, 11:19      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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fahre zu einem gutachter deiner wahl... lass das auto begutachten.... der gutachter setzt sich in der regel mit der gegnerischen versicherung in verbindung und reicht das gutachten ein..... bloß kein KVA bei VW.... nen anwalt wäre auch nicht schlecht da der das noch beschleunigen kann und evtl falls du noch gesundheitliche probleme hast schmerzensgeld mit einklagen....
golfiv19 ist offline  

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Valitech (20.09.2012)
Alt 20.09.2012, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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ok schonmal vielen dank, das ist mein erster unfall :/ nur ich kann nicht vertsehn wie es in deutschland möglich ist das ein geschädigter des unfalls noch am ende draufzahlen soll.. weil seine auto geschrottet wurde
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Alt 20.09.2012, 11:34      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Das größte Problem bei sowas ist immer, dass es oft sehr lange dauert bis du überhaupt was bekommst.. Habe ich zumindest schon paar mal jetzt bei Bekannten / Familie so mitbekommen ..
Disappear ist offline  

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Alt 20.09.2012, 11:39      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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also ich würde mir ein anwalt nehmen, diesen zahlt die gegnerische versicherung!
meist haben anwälte dann auch gutachter mit denen sie zusammenarbeiten
durch einen anwalt wird es vermutlich nicht schneller gehen, aber du hast viel weniger stress mit dem papierkram und er wird das höhstmögliche für dich rausholen, den wenn du selbst mit der gegnerischen versicherung abrechnest, fangen die gerne an, irgendwelche sachen zu streichen um weniger zahlen zu müssen.

wenn du allerdings zuviel für dein auto bezahlt hast, ist es pech, den es wird ein wiederbeschaffungswert bei (wirtschaftlicher)totalschaden bezahlt. also nur soviel wie es im schnitt kostet ein änliches auto zu kaufen.
Speedybln ist offline  

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Valitech (20.09.2012)
Alt 20.09.2012, 11:42      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Disappear Beitrag anzeigen
Das größte Problem bei sowas ist immer, dass es oft sehr lange dauert bis du überhaupt was bekommst.. Habe ich zumindest schon paar mal jetzt bei Bekannten / Familie so mitbekommen ..
Liegt aber auch nur an der Versicherung.
Mir ist 2x jemand aufm Golf gefahren und es ging eigentlich recht zügig - waren 2 unterschiedliche Versicherungen
+FantasyGirl+ ist offline  

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Alt 20.09.2012, 12:24      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ihr mit euren anwälten direkt...

normalerweise fährst du, bei einem schaden über bagatellschadengrenze (700€) zum gutachter deiner wahl. der wird die reparaturkosten, restwert, wiederbeschaffungswert, reparaturwürdigkeit usw. ermitteln und der gegnerischen versicherung sowie dir mitteilen. was du mit der karre im endeffekt machst ist dir überlassen. die versicherung darf wohl auf totalschadenbasis abrechnen wenn der raparaturwert 50% des wiederbeschaffungswerts überschreitet. das wird dein gutachter aber schon wissen. die jungs sind schon fit in der materie und werden dir bestimmt wieterhelfen. ich habe alle bisherigen unfälle so geregelt. ich hatte die kohle nach 2 bis 4 wochen auf meinen konto.

anwalt würde ich erst einschalten wenn die versicherung irgenwelche faxen macht
don tomasso ist offline  

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Alt 20.09.2012, 12:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du seine Versicherungsdaten hast, ist doch alles in Ordnung.

Fahr zum Gutachter, las ein Gutachten erstellen, schick das zur Versicherung.
Teile denen mit, was du machen willst (reparieren lassen, die Schadenssumme auszahlen lassen usw.).
Wenn du es auszahlen lässt, bestehe darauf, dass die MwSt mit gezahlt wird. VIele Versicherungen versuchen den geschädigten um die MwSt zu prellen. Ein böser Brief an die entsprechende Versicherung hilft.

Ein Anwalt ist da absolute Zeitverschwendung. In der Zeit, in der du Kontakt zu einem Anwalt aufnimmst, kannst du auch bei der Versicherung anrufen und persönlich Druck machen. Am Ende bleibst du womöglich noch auf den Anwaltskosten (vorerst) hängen, weil die Versicherung sagt, das es unnötig war.
Des Weiteren ist der Anwalt nicht die erste Instanz, die man bei sowas einschalten sollte, sondern die deutsche Verkehrsopferhilfe in Berlin, vorher in Hamburg.

Beste Grüße

Alex

Geändert von AH-2 (20.09.2012 um 12:58 Uhr)
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Valitech (20.09.2012)
Alt 20.09.2012, 13:04      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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1. Polizei (wie ich lese, haste die nicht gerufen, schade.)
2. Versicherung des Gegners anrufen und denn gleich eine Email hin (inkl. Gutachten ggf. einer Werkstatt)
3. Versicherung schreibt Dir nen Brief/Fragebogen
4. Brief zurück (Email geht schneller)
5. Versicherung nerven, wann Du eine Freigabe für die Werkstatt erhälst.
6. Wenn möglich gleich die Kostenabtretung bestätigen (dass die Werkstatt gleich mit der Versicherung abrechnen kann)

...wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist/wird, Anwalt nehmen und ggf. den Auszahlbetrag nehmen und die Differenz in der Werkstatt aus eigener Kasse zahlen.

Wenn Du noch Vollkasko auf Deinem Auto hast, regel es erstmal über Deine eigene Versicherung und die erledigt den Rest.

Trotzdem würde ich der Polizei dies melden. Hast Du Zeugen? Hätte der Gegner Zeugen, die behaupten könnten, Du seist an der Ampel "rückwärst" gefahren?
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Alt 20.09.2012, 13:07      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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die versicherung muß dir die MWSt nicht bezahlen wenn die nicht anfällt. das heißt wenn du nach gutachten abrechnest kriegst du nur die nettosumme. und bei einen unfall braucht man nicht einmal die versicherungsdaten. die gutachter kommen über das kennzeichen an die versicherung.

Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Trotzdem würde ich der Polizei dies melden. Hast Du Zeugen? Hätte der Gegner Zeugen, die behaupten könnten, Du seist an der Ampel "rückwärst" gefahren?
was wilst du der polizei melden? der unfall ist vorgestern passiert. was sollen die denn heute machen???

Geändert von don tomasso (20.09.2012 um 13:09 Uhr)
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Alt 20.09.2012, 13:10      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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weil es unnötig war?
du hast ein recht auf einen Anwalt ! ob es nötig ist oder nicht hast du zu entscheiden
und bei solchen schäden wo man eindeutig nicht schuld trägt, zahlt das die gegnerische versicherung, der anwalt wird dir nie eine rechnung schreiben, sondern sein anspruch direkt der versicherung melden, bzw einklagen
habe auch grade ein fall am laufen, den ich gleich zum anwalt gab, da ich keine lust hatte auf den papierkrieg mit der versicherung.
Speedybln ist offline  

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Alt 20.09.2012, 13:12      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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soweit ich weiss, kann man sein auto für bis zu 120% des zeitwerts reparieren lassen. wobei es da ein paar einschränkungen gibt. das was mir noch in erinnerung geblieben ist, ist das man nach der reparatur den wagen noch eine gewisse zeitlang fahren muss.
Carsten75 ist offline  

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Alt 20.09.2012, 13:12      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AH-2 Beitrag anzeigen

Wenn du es auszahlen lässt, bestehe darauf, dass die MwSt mit gezahlt wird. VIele Versicherungen versuchen den geschädigten um die MwSt zu prellen. Ein böser Brief an die entsprechende Versicherung hilft.
die mehrwertsteuer kann man sich aber nur mit auszahlen lassen, wenn du den wagen reparieren lässt, oder aber nachweislich belegen kannst das du die reparatur in eigenleistung durchführst, und die benötigten ersatzteile kaufst. in diesem fall bekommst du dann aber auch nur die mwst. für die e-teile ausbezahlt! habe das alles selber schon durch!
T.Z. ist offline  

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Alt 20.09.2012, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Speedybln Beitrag anzeigen
weil es unnötig war?
du hast ein recht auf einen Anwalt ! ob es nötig ist oder nicht hast du zu entscheiden
und bei solchen schäden wo man eindeutig nicht schuld trägt, zahlt das die gegnerische versicherung, der anwalt wird dir nie eine rechnung schreiben, sondern sein anspruch direkt der versicherung melden, bzw einklagen
habe auch grade ein fall am laufen, den ich gleich zum anwalt gab, da ich keine lust hatte auf den papierkrieg mit der versicherung.
und deshalb bezahlen wir jährlich einen haufen asche an die versicherungen. weil aus jedem schaden der mit 1000,-€ erledigt wäre ein schaden von 2000 - 3000,- € wird. wegen gutachter, anwalt usw. aber neee "ich habe ein recht jeden zu rufen um auf nummer sicher zu gehen!!!" ich habe nichts dagegen wenn jemand wirklich probleme mit der unfallabwicklung hat. aber wegen jeden pups direkt einen anwalt finde ich total übertrieben. was ist denn schwierig bei einem fragebogen von der versicherung? da muß man doch nicht prof.dr. sein um so einen scheiß auszufüllen.
don tomasso ist offline  

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AH-2 (20.09.2012)
Alt 20.09.2012, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von don tomasso Beitrag anzeigen
was wilst du der polizei melden? der unfall ist vorgestern passiert. was sollen die denn heute machen???
zB. StGB § 315 b anwenden:

Zitat:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zudem hat die Versicherung eine Tagebuchnummer der Polizei und kann da nachfragen. Des weiteren wird der "Verursacher" vorgeladen...

Zitat:
Zitat von Speedybln Beitrag anzeigen
und bei solchen schäden wo man eindeutig nicht schuld trägt, zahlt das die gegnerische versicherung, der anwalt wird dir nie eine rechnung schreiben, sondern sein anspruch direkt der versicherung melden, bzw einklagen
habe auch grade ein fall am laufen, den ich gleich zum anwalt gab, da ich keine lust hatte auf den papierkrieg mit der versicherung.
Die Eindeutigkeit ist anfechtbar. Der Geschädigte "könnte" Rückwärts gefahren sein...
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Alt 20.09.2012, 13:26      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
dafür kriegt der unfallverursacher ein knöllchen von 35€. und was bringt dir das?

es steht doch nirgendwo das der unfallverursacher probleme macht. glaub mir das ist für ihn auch keine angenehme situation. ich glaube nicht das er das extra gemacht hat.

Geändert von don tomasso (20.09.2012 um 21:32 Uhr)
don tomasso ist offline  

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AH-2 (20.09.2012)
Alt 20.09.2012, 13:30      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von don tomasso Beitrag anzeigen
dafür kriegt der unfallverursacher ein knöllchen von 35€. und was bringt dir das?

es steht doch nirgendwo das der unfallverursacher probleme macht. glub mir das ist für ihn auch keine angenehme situation. ich glaube nicht das er das extra gemacht hat.
Sofern der Staatsanwalt es fallen lässt, hast Du mit dem Knöllchen recht. Jedoch ist Vorbeugen besser als Heilen
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Alt 20.09.2012, 13:34      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Bei uns rückt die Polizei wegen solchen Bagatellschäden, und was anderes ist ein Auffahrunfall im Normalfall nicht, nicht mal aus - mit Ausnahme von Personenschäden usw.

Ich muss don tomasso da recht geben...
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Alt 20.09.2012, 13:39      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Rischtisch, drum reicht es aus, sind nach dem Unfall persönlich bei einer Dienststelle der Polizei zu melden, selsbt wenn der Unfall einige Tage zurückliegt. Geht auch online mit der "Onlinewache".

Wäre ja Quatsch, wenn wegen jedem Zusammenstoß ein Dienstwagen her müsste...
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Alt 20.09.2012, 13:52      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von T.Z. Beitrag anzeigen
die mehrwertsteuer kann man sich aber nur mit auszahlen lassen, wenn du den wagen reparieren lässt, oder aber nachweislich belegen kannst das du die reparatur in eigenleistung durchführst, und die benötigten ersatzteile kaufst. in diesem fall bekommst du dann aber auch nur die mwst. für die e-teile ausbezahlt! habe das alles selber schon durch!
Ich habe es ebenso durch und bei mir hat die Allianz des Unfallverursachers ohne Murren zwei Tage später die Differenz nachgezahlt. Wenn es bei dir nicht so war, dann hast du scheinbei deiner Forderung nicht genug Nachdruck verliehen!? (das soll kein Angriff sein). Offiziell ist die Versicherung nicht dazu berechtigt, die Mehrwertsteuer einzubehalten. Mal angenommen Pawel Pippowitsch klaut mir mein Autoradio. Ich reiche die Rechnung bei der Versicherung ein, mit dem Hinweis, dass ich erst in 2-3 Monaten ein neues Radio kaufe, weil ich den Sound meines Motors so toll finde, ich aber trotzdem gerne den Schaden über mein Bankkonto reguliert haben möchte.
Die Vers. zahlt (ohne MwSt.) - was mache ich dann in 2-3 Monaten? Ich gucke doof in die Röhre weil ich das Radio NICHT ohne MwSt kaufen kann. So verhält es sich auch bei Schadensfällen.

Der Einfachheit halber habe ich das Thema "Zeitwert" bei Radiodiebstählen mal komplett ausgeblendet.

Ach ja und: Ähnlichkeiten mit lebenden und verstorbenen Personen sind rein zufällig.

Zitat:
Zitat von Speedybln Beitrag anzeigen
da ich keine lust hatte auf den papierkrieg mit der versicherung.
Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Es geht hier nämlich nicht um die Notwendigkeit eines Anwalts, sondern um die Bequemlichkeit des Geschädigten. NÖTIG ist es noch nicht mal in dem Fall, den ein Kumpel von mir gerade erlebt hat:

Ein Motorradfahrer rast mit 200 km/h nahezu ungebremst in ein Stauende, schiebt einen Opel auf dessen Chrysler. Der Motorradfahrer ist tot und er war seit 9 Wochen vor dem Unfall nicht mehr versichert.

In solchen Fällen gibt es nun mal den Verein der Verkehrsopferhilfe. Diese Aussage kam übrigens von einem Anwalt, zwei weitere haben es bestätigt.

Wenn hier alle so schnell zum Anwalt rennen, schule ich in der Abendschule wohl doch noch auf Anwalt um - Fachgebiet: Golf-4-Verkehrsrecht.



Geändert von AH-2 (20.09.2012 um 14:17 Uhr)
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