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ihr mit euren anwälten direkt... normalerweise fährst du, bei einem schaden über bagatellschadengrenze (700€) zum gutachter deiner wahl. der wird die reparaturkosten, restwert, wiederbeschaffungswert, reparaturwürdigkeit usw. ermitteln und der gegnerischen versicherung sowie dir mitteilen. was du mit der karre im endeffekt machst ist dir überlassen. die versicherung darf wohl auf totalschadenbasis abrechnen wenn der raparaturwert 50% des wiederbeschaffungswerts überschreitet. das wird dein gutachter aber schon wissen. die jungs sind schon fit in der materie und werden dir bestimmt wieterhelfen. ich habe alle bisherigen unfälle so geregelt. ich hatte die kohle nach 2 bis 4 wochen auf meinen konto. anwalt würde ich erst einschalten wenn die versicherung irgenwelche faxen macht |
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gepr. Händler | ![]()
Wenn du seine Versicherungsdaten hast, ist doch alles in Ordnung. Fahr zum Gutachter, las ein Gutachten erstellen, schick das zur Versicherung. Teile denen mit, was du machen willst (reparieren lassen, die Schadenssumme auszahlen lassen usw.). Wenn du es auszahlen lässt, bestehe darauf, dass die MwSt mit gezahlt wird. VIele Versicherungen versuchen den geschädigten um die MwSt zu prellen. Ein böser Brief an die entsprechende Versicherung hilft. Ein Anwalt ist da absolute Zeitverschwendung. In der Zeit, in der du Kontakt zu einem Anwalt aufnimmst, kannst du auch bei der Versicherung anrufen und persönlich Druck machen. Am Ende bleibst du womöglich noch auf den Anwaltskosten (vorerst) hängen, weil die Versicherung sagt, das es unnötig war. Des Weiteren ist der Anwalt nicht die erste Instanz, die man bei sowas einschalten sollte, sondern die deutsche Verkehrsopferhilfe in Berlin, vorher in Hamburg. Beste Grüße Alex Geändert von AH-2 (20.09.2012 um 12:58 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu AH-2 für den nützlichen Beitrag: | Valitech (20.09.2012) |
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Kaltumformer | ![]()
1. Polizei (wie ich lese, haste die nicht gerufen, schade.) 2. Versicherung des Gegners anrufen und denn gleich eine Email hin (inkl. Gutachten ggf. einer Werkstatt) 3. Versicherung schreibt Dir nen Brief/Fragebogen 4. Brief zurück (Email geht schneller) 5. Versicherung nerven, wann Du eine Freigabe für die Werkstatt erhälst. 6. Wenn möglich gleich die Kostenabtretung bestätigen (dass die Werkstatt gleich mit der Versicherung abrechnen kann) ...wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist/wird, Anwalt nehmen und ggf. den Auszahlbetrag nehmen und die Differenz in der Werkstatt aus eigener Kasse zahlen. Wenn Du noch Vollkasko auf Deinem Auto hast, regel es erstmal über Deine eigene Versicherung und die erledigt den Rest. Trotzdem würde ich der Polizei dies melden. Hast Du Zeugen? Hätte der Gegner Zeugen, die behaupten könnten, Du seist an der Ampel "rückwärst" gefahren? |
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die versicherung muß dir die MWSt nicht bezahlen wenn die nicht anfällt. das heißt wenn du nach gutachten abrechnest kriegst du nur die nettosumme. und bei einen unfall braucht man nicht einmal die versicherungsdaten. die gutachter kommen über das kennzeichen an die versicherung. was wilst du der polizei melden? der unfall ist vorgestern passiert. was sollen die denn heute machen??? Geändert von don tomasso (20.09.2012 um 13:09 Uhr) |
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weil es unnötig war? du hast ein recht auf einen Anwalt ! ob es nötig ist oder nicht hast du zu entscheiden ![]() und bei solchen schäden wo man eindeutig nicht schuld trägt, zahlt das die gegnerische versicherung, der anwalt wird dir nie eine rechnung schreiben, sondern sein anspruch direkt der versicherung melden, bzw einklagen ![]() habe auch grade ein fall am laufen, den ich gleich zum anwalt gab, da ich keine lust hatte auf den papierkrieg mit der versicherung. |
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soweit ich weiss, kann man sein auto für bis zu 120% des zeitwerts reparieren lassen. wobei es da ein paar einschränkungen gibt. das was mir noch in erinnerung geblieben ist, ist das man nach der reparatur den wagen noch eine gewisse zeitlang fahren muss.
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| ![]() die mehrwertsteuer kann man sich aber nur mit auszahlen lassen, wenn du den wagen reparieren lässt, oder aber nachweislich belegen kannst das du die reparatur in eigenleistung durchführst, und die benötigten ersatzteile kaufst. in diesem fall bekommst du dann aber auch nur die mwst. für die e-teile ausbezahlt! habe das alles selber schon durch!
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| ![]() Zitat:
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Folgender Benutzer sagt Danke zu don tomasso für den nützlichen Beitrag: | AH-2 (20.09.2012) |
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Kaltumformer | ![]() Zitat:
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| ![]() Zitat: es steht doch nirgendwo das der unfallverursacher probleme macht. glaub mir das ist für ihn auch keine angenehme situation. ich glaube nicht das er das extra gemacht hat. Geändert von don tomasso (20.09.2012 um 21:32 Uhr) | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu don tomasso für den nützlichen Beitrag: | AH-2 (20.09.2012) |
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Kaltumformer | ![]() Zitat:
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Bei uns rückt die Polizei wegen solchen Bagatellschäden, und was anderes ist ein Auffahrunfall im Normalfall nicht, nicht mal aus - mit Ausnahme von Personenschäden usw. Ich muss don tomasso da recht geben... ![]() |
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Kaltumformer | ![]()
Rischtisch, drum reicht es aus, sind nach dem Unfall persönlich bei einer Dienststelle der Polizei zu melden, selsbt wenn der Unfall einige Tage zurückliegt. Geht auch online mit der "Onlinewache". Wäre ja Quatsch, wenn wegen jedem Zusammenstoß ein Dienstwagen her müsste... |
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gepr. Händler | ![]() Zitat:
Die Vers. zahlt (ohne MwSt.) - was mache ich dann in 2-3 Monaten? Ich gucke doof in die Röhre weil ich das Radio NICHT ohne MwSt kaufen kann. So verhält es sich auch bei Schadensfällen. Der Einfachheit halber habe ich das Thema "Zeitwert" bei Radiodiebstählen mal komplett ausgeblendet. Ach ja und: Ähnlichkeiten mit lebenden und verstorbenen Personen sind rein zufällig. Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Es geht hier nämlich nicht um die Notwendigkeit eines Anwalts, sondern um die Bequemlichkeit des Geschädigten. NÖTIG ist es noch nicht mal in dem Fall, den ein Kumpel von mir gerade erlebt hat: Ein Motorradfahrer rast mit 200 km/h nahezu ungebremst in ein Stauende, schiebt einen Opel auf dessen Chrysler. Der Motorradfahrer ist tot und er war seit 9 Wochen vor dem Unfall nicht mehr versichert. In solchen Fällen gibt es nun mal den Verein der Verkehrsopferhilfe. Diese Aussage kam übrigens von einem Anwalt, zwei weitere haben es bestätigt. Wenn hier alle so schnell zum Anwalt rennen, schule ich in der Abendschule wohl doch noch auf Anwalt um - Fachgebiet: Golf-4-Verkehrsrecht. Geändert von AH-2 (20.09.2012 um 14:17 Uhr) | |
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