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Bleib ma locker, er unterstellt dir nichts, er hat nur gefragt. ![]() Bist du denn absolut sicher, dass alle Mängel beim Verkauf vorhanden waren? Bzw. wie willst du das beweisen? Wenn du das kannst, dann kannst du ihm auch die arglistige Täuschung nachweisen. |
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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Jetzt lasst mal den KFZ-Sachverständigen ausm Spiel! Was der Mann geschäftlich treibt kann euch piep egal sein. Er hat den Wagen privat verkauft, oder nicht? Auch wenn er vielleicht beruflich damit zu tun hat, wird der sich wohl kaum jeden Monat unter seinen ranzigen Golf stellen, um zu prüfen ob noch alles in Ordnung ist. Das ist Schwachsinn. Außerdem: Wenn sich der Threadersteller so sicher ist, dass alle Mängel schon beim Kauf vorhanden waren, frag ich mich wieso er den Mist dann gekauft hat? ![]() Ich beschwer mich doch auch nicht, wenn ich Lotto spiele und dann kein Hauptgewinn dabei raus kommt. Das ist nunmal so beim Kauf von einem gebrauchten Automobil VON PRIVAT. Da gibt es garnichts. Pech gehabt. Wer Garantie will, sollte beim Händler kaufen - oder direkt einen Neuwagen. Oder Fahrrad fahren ![]() .. aber rennt ruhig zum Anwalt ![]() ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag: | madde87 (02.10.2013) |
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Du musst aber unterscheiden: Ein Sachverständiger ist KEIN Laie, auch wenn er privat handelt. Sprich die Ausrede "Hab ich nix von gewusst" zählt kaum und wird bei Fachmännern auch sehr oft nicht akzeptiert, wenn man beweisen kann, dass der Mangel bestanden hat. Aber ist auch egal, denn erstens müsste dafür überhaupt erstmal ein gravierender Mangel vorhanden sein und zweitens müsste eben auch bewiesen werden, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. Ist beides nicht der Fall, also isses egal, ob man aus privater oder gewerblicher Hand gekauft hat...nur dass der Gewerbliche innerhalb der ersten 6Monate selbst beweisen muss, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war...und auch das gilt nur bei gravierenden Mängeln, nicht bei Verschleiß. Auch ein Privatmann haftet, wenn er Garantien oder Zusicherungen abgegeben hat...ober eben gravierende Mängel verschwiegen hat. |
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Benutzer Registriert seit: 10.06.2013 Golf IV Ort: Brandenburg / BadFreienwalde Motor: 1.6 AVU 74KW/102PS 09/00 - 04/02
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