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Alt 11.01.2014, 10:39
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Standard Frage bezüglich Sachmängelhaftung

Moin moin,

ich habe folgendes Problem:

Bei meinem V5 den ich im November 13 gekauft habe ist die Leistungsendstufe kaputt. Auto läuft nur noch auf 4 Zylindern. Ich bin dann zu meinem Händler wo ich den Wagen gekauft habe gefahren und habe ihm das geschildert. Er hat dann meine Leistungsendstufe ausbauen lassen und hat mit der irgendwas machen lassen, warscheinlich wurde versucht diese zu reparieren oder so (was bei diesem Bauteil unmöglich ist). Es wurde bei mir dann eine gebrauchte besorgt und eingebaut. Damit lief der Wagen noch schlechter als vorher

Es wurde dann eine neue bestellt. Bis es soweit war waren aber auch schon 4 Wochen vergangen weil der Händler lieber noch nach günstigen gebrauchten teilen suchen wollte

Ich war also schon recht verärgert weil ich immer wieder hingehalten wurde und habe dem Händler dies auch gesagt. Darauf hin bekam ich nur zu hören dass er mir das teil nicht bezahlen würde, weil elektrikteile nicht unter garantie oder gewährleistung fallen.

Jetzt meine Frage: Das ist doch quatsch oder ? Sachmängelhaftung besagt doch dass innerhalb eines halben Jahres nach gebrauchtwagenkauf vom Händler bewiesen werden muss dass der wagen nicht mit diesem Defekt verkauft worden ist oder ? Das kann er ja gar nicht mehr beweisen weil es mein Teil was beim Kauf drin war ja gar nicht mehr gibt bzw ich nicht weiß was damit passiert ist.

Wer zahlt nun das Teil ?

MfG


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Alt 11.01.2014, 11:01      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Naja wenn du beim Händler kaufst bekommst du ja ne Gebrauchtwagengaratie. Zu dieser Garantie gibts ne Beschreibung was und in welchen Umfang versichert ist. Meist is das nach Km gestaffelt. Wenn in der Garantie el. Bauteile ausgeschlossen sind hast du Pech.

Falls du ne Verkehrsrechtschutzversicherung hast kannst du aber auch mal nen Anwalt konsultieren...
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Alt 11.01.2014, 11:22      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Siehe: http://www.12gebrauchtwagen.de/gebrauchtwagen-ratgeber/Gebrauchtwagen-Garantie-oder-Gewaehrleistung-So-erklaeren-Sie-den-Unterschied_52665

Garantie ist ne freiwillige Leistung. Gewährleistung hast du allerdings wie beschrieben. Beweislastumkehr ist noch nicht eingetreten. Daher muss der Händler es beweisen. Und das gilt für ALLE Teile, außer halt so Verschleißteile wie Bremsbeläge. Elektronik ist natürlich NICHT ausgenommen, zumal es kein Verschleißteil ist. Sonst gäbe es ja keine Gewährleistung auf Elektronik-Artikel...

Geändert von Cornerback (11.01.2014 um 11:25 Uhr)
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JanT (11.01.2014)
Alt 11.01.2014, 11:52      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Garantie hat mit der Gewährleistung nix am Hut. Und dass der Mangel nicht beim Kauf vorhanden war, kann er eigentlich ganz einfach beweisen. Ich gehe davon aus, du hast den Wagen besichtigt, probegefahren und gekauft, ohne dass ein Ruckeln des Motors verzeichnet ist und den Kaufvertrag unterschrieben? Demnach war der Mangel bei der Übergabe offiziell nicht vorhanden. Wenn nun am nächsten Tag eine Zündspule ausfällt, wieso kann der Händler da was für? So ein Bauteil kann von heute auf Morgen ohne jegliche Vorzeichen kaputt gehen und das weiß auch jeder Richter. Ich denke nicht, dass du da irgendwelche Chancen hast.
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Alt 11.01.2014, 11:59      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Flo1911 Beitrag anzeigen
Garantie hat mit der Gewährleistung nix am Hut. Und dass der Mangel nicht beim Kauf vorhanden war, kann er eigentlich ganz einfach beweisen. Ich gehe davon aus, du hast den Wagen besichtigt, probegefahren und gekauft, ohne dass ein Ruckeln des Motors verzeichnet ist und den Kaufvertrag unterschrieben? Demnach war der Mangel bei der Übergabe offiziell nicht vorhanden. Wenn nun am nächsten Tag eine Zündspule ausfällt, wieso kann der Händler da was für? So ein Bauteil kann von heute auf Morgen ohne jegliche Vorzeichen kaputt gehen und das weiß auch jeder Richter. Ich denke nicht, dass du da irgendwelche Chancen hast.
So ein Teil darf laut VW nämlich eben nicht kaputt gehen. Gilt als Störungs- und Wartungsfrei, deshalb ist es ja auch ein in sich gegossenens Teil.
Und wenn bei der Probefahrt alles gut ist und mir am Tag danach der Zahnriemen reißt kann der Händler da auch nichts für ?

Zitat:
Zitat von Cornerback Beitrag anzeigen
Siehe: http://www.12gebrauchtwagen.de/gebra...erschied_52665

Garantie ist ne freiwillige Leistung. Gewährleistung hast du allerdings wie beschrieben. Beweislastumkehr ist noch nicht eingetreten. Daher muss der Händler es beweisen. Und das gilt für ALLE Teile, außer halt so Verschleißteile wie Bremsbeläge. Elektronik ist natürlich NICHT ausgenommen, zumal es kein Verschleißteil ist. Sonst gäbe es ja keine Gewährleistung auf Elektronik-Artikel...

Danke, damit sind meine Fragen beantwortet

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Geändert von JanT (11.01.2014 um 12:05 Uhr)
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Alt 11.01.2014, 12:14      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zahnriemenriss muss kein Sachmangel sein



Hab ber grad nochmal nachgelesen...bei den elektronischen Bauteilen ist es normalerweise tatsächlich ein Sachmangel, bei einem Ausfall greift daher meist tatsächlich die Haftung des Händlers.

Geändert von Flo1911 (11.01.2014 um 12:22 Uhr)
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Alt 11.01.2014, 12:39      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von daniel_bf: daniel_bampfi
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Zitat:
Zitat von JanT Beitrag anzeigen
So ein Teil darf laut VW nämlich eben nicht kaputt gehen. Gilt als Störungs- und Wartungsfrei, deshalb ist es ja auch ein in sich gegossenens Teil.
Laut VW darf gar nichts an deren Auto kaputt gehen.

Bei meinem Freund (Bora V5) war die auch schon defekt, also sicher kein Einzelfall bei dir. Er hat sich dann eine bei Stahlgruber gekauft. War sogar eine Originale bei der nur die Teilenummer und das VW Zeichen weggeschliffen waren, dafür aber um mehr als die hälfte Günstiger.


daniel_bf ist offline  

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