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Alt 24.11.2014, 21:17      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
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Die Fahrzeugbreite in der Zulassung ist ohne Spiegel! Daher gab es vor kurzem den Aufschrei in den Medien bzgl. der Problematik in den 2m-Baustellen. Vorher hat es scheinbar keinen interessiert.
Das mit den Zubehörteilen stimmt nur bedingt, da diese genauso eine Zulassung haben müssen und meistens auch haben. Es tauchen aber immer wieder Kopien auf - ist zwar ein anderes Thema, aber da kann es durchaus Ärger geben (Bremsscheiben mit "ATE-Teilenummer" als Aufkleber usw.). Ein zugeschweißtes Rostloch ist auch etwas anderes, als ein gecleanter Wischer. Wie gesagt: es wird immer wieder anders ausgelegt und nur, weil man 20x beim TÜV oder ein Kontrolle Glück hatte, heißt das noch lange nicht, das es rechtmäßig ist.


XM-Syncro ist offline  

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Alt 24.11.2014, 21:23      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Du Robin, Spiegel sind in den Außenmaßen nicht mit erfasst. Klingt komisch, ist aber so.

Hat sich überschnitten.
 

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Alt 24.11.2014, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von don tomasso
 
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Ich wünsche mir immer wieder das der gesunde Menschenverstand eine Basis für die Gesetze wäre. Leider ist das oft andersrum. Und am besten finde ich die Leute die dann noch sagen: Ja ich weiß es ist totaler Schwachsinn, ist aber Gesetz, wir müssen es also gnadenlos durchziehen, denn jeder den diesen totalen Schwachsinn nicht mitmacht ist ein gesetzloser Barbar.
don tomasso ist offline  

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Alt 24.11.2014, 22:20      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von jaganot
 
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Also rein rechtlich ist es so dass das Fahrzeug in seiner Typgenemigung mit Heckscheibenwischer ausgeliefert wurde und dieser somit vorhanden sein muss damit das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis behält. Da aber ein Heckscheibenwischer NICHT zwangsläufig an einen PKW verbaut sein muss, besteht die Möglichkeit diesen austragen zu lassen.

Gibt auch Prüfingenieure die Leute mit gecleanten Wischer durchfallen lassen, mit Recht. Auch der Polizist hat Recht mit dem Mängelschein aber es gibt wie schon erwähnt Möglichkeiten der Sache aus dem Weg zu gehen...
jaganot ist offline  

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Alt 24.11.2014, 22:25      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von haviii
 
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Ja, das sag ich doch genau die ganze Zeit!
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Alt 25.11.2014, 17:17      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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[quote=-Robin-;3114371]
Zitat:

Wenn es danach geht, dürfte man weder Zubehör-Frontscheiben noch Zubehör Auspuffteile oder Bremsen verbauen.
ich habe damit nur bezug auf die oben genannte flick schusterei genommen

weil da gibt es bei sicherheitsrelevanten teilen keinen spielraum in deutschland und das teilweise zurecht.
Erazer ist offline  

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Alt 26.11.2014, 15:51      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sheepy Beitrag anzeigen
Da ist nen schalter ohne sinn im Auto. Ist glaube aber erlaubt ^^
Ein sogenannter "so-da-Schalter". Sicher wäre, eine Funktion auf den Hebel zu legen, oder einen Bora-Limo-Hebel zu verbauen...

Und eben den Wischer hinten austragen lassen. Was nicht verbaut ist, muss auch nicht funktionieren, darf aber auch nicht eingetragen (wenn zubehör) oder nicht ausgetragen (wenn bewusst demontiert) werden...

ich hab an meinem TDI einen EM bekommen, weil dort zwei Fahrwerke drin standen. Nachprüfung an anderer Stelle gemacht, da war das dann kein Thema...
Aber der hat auch an der Rechtmäßigkeit der Eintragung des Fahrwerks gezweifelt, war alles nach Gutachten korrekt eingetragen auf Mindestmaß.

Letztlich alles Auslegungssache.

Und ja, auch wenn es jetzt schon mehrfach angesprochen wurde, in der Fahrzeugbreite sind die Spiegel nicht mit drin. Die 2meter Spuren dürfen idr. nur noch sehr alte Autos benutzen, deswegen die einführung der 2.1 Spuren... Sind ja alle über 2000mm breit, mittlerweile, bis auf wenige Kleinstwagen.
Dieseltreter ist offline  

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Alt 26.11.2014, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Also rein rechtlich ist es so dass das Fahrzeug in seiner Typgenemigung mit Heckscheibenwischer ausgeliefert wurde und dieser somit vorhanden sein muss damit das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis behält. Da aber ein Heckscheibenwischer NICHT zwangsläufig an einen PKW verbaut sein muss, besteht die Möglichkeit diesen austragen zu lassen.

Gibt auch Prüfingenieure die Leute mit gecleanten Wischer durchfallen lassen, mit Recht. Auch der Polizist hat Recht mit dem Mängelschein aber es gibt wie schon erwähnt Möglichkeiten der Sache aus dem Weg zu gehen...
Genau so sieht es aus.

Mir wurde damals deswegen die Tüvplakette verweigert, weik er zwar gecleant war, aber nicht ausgetragen
Ich musste also wieder einen verbauen, was icb eh vor hatte, aber dachte, man kommt auch so durch den TÜV.

Aber icb denke, da gibt es solche und solche Prüfer und ich hatte gerade den einen erwischt


waphel ist offline  

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