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Alt 23.11.2014, 15:13
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Standard Poilzeikontrolle - Mängelliste Heckscheibenwischer fehlt

hi zusammen,

wollte mal fragen, ob das richtig ist das ich eine Mängelkarte bekommen habe, weil mein Heckscheibenwischer nicht montiert ist?
wurde kontrolliert, alles eingetragen, felgen, reifen, fahrwerk, auspuff usw. ist alles ok.
aber dann schreibt er auf, dass ich keinen heckscheibenwischer habe.
jetzt muss ich innerhalb von 7 tagen vorweisen, dass ich einen habe.
ich wusste gar nicht, dass ein heckscheibenwischer pflicht ist. ist das so?

mfg


papastone ist offline  

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Alt 23.11.2014, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

eigentlich nicht,
beim TÜV gilt was dran ist muss funktionieren, sprich wenn Wischer und Motor dran sind sollten sie gehen wenn das Zeug gecleant ist dann ist das so. solange du zwei Seitenspiegel hast sollte das klar gehen...
D!ngs ist offline  

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Alt 23.11.2014, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von Oscher89: 0katarina
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Ist mir neu das der Pflicht ist. Wenn der komplett gecleant ist, mit ner Abdeckung (Glasstopfen).

Wenn der Motor noch verbaut wäre und der Wischer fehlte, dann wäre es ein Mangel. Auch in Hinsicht der Sicherheit.

Ich verstehs net so ganz, warum eine Mängelliste ausgestellt wurde.
Oscher89 ist offline  

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Alt 23.11.2014, 15:24      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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was fürn quatsch. hoffe du hast den namen von dem kollegen
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Alt 23.11.2014, 15:27      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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fahr zum tüv klär das mit nem prüfer ab, dann fährste zur polizei und knallst denen das dann auf den tisch.

weil wie gesagt 2 seitenspiegel müssen nur vorhanden sein, und wenn du alles gecleant hast ist alles ok.
Erazer ist offline  

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Alt 23.11.2014, 16:56      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Sheepy eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Sheepy: el_sheepy
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Also ich fahre seit März 20010 ohne, war damit 2 mal beim TÜV ohne Probleme, noch einmal zu Eintragungen da ohne Probleme, habe einmal beim Parken ne Mängelkarte bekommen ohne das der Wischer bemängelt wurde (Ich böser schelm hatte 8 monate HU überzogen ) und war noch in einer Polizeikontrolle wo die selbst das Xenon auf Korrektheit geprüft haben und verzweifelt im Motorraum nach etwas illegalem gesucht haben, aber der Wischer war nicht mal ein Thema.
Also insg. waren da 4 Prüfer und ca. 4 Polizisten die meinen wagen begutachtet haben und für die war es o.k.

Also solange es ordentlich gecleant ist und wie gesagt der Motor nicht mehr da ist sollte es kein Prob sein. Fahr zum tüv, lass die Karte abstempeln, bring se zu den Freundlichen und vergiss es.
Sheepy ist offline  

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Alt 23.11.2014, 19:40      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ja ok. ich spreche morgen mal mit dem TÜV, ob bei einem golf 4 der heckscheibenwischer pflicht ist.

hier der zettel "heckscheibenwischer fehlt"...
(das mit dem fahrwerk ist ok. das haben wir geklärt. aber der wischer )
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Alt 23.11.2014, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Die haben dich deswegen aber net auf der AB rausgezogen?!

da hatte aber wer echt Langeweile... sogar die Federnnummern aufgeschrieben??

Motto: Wer suchet, der findet, auch wenns nix zu finden gibt.. Top Arbeit die Herren
Tuc79 ist offline  

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Alt 23.11.2014, 20:16      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Kann den anderen zustimmen und es aus eigener Erfahrung von Tüver bestätigen.Solange der Motor nicht vorhanden ist und ein blindstopfen drauf ist oder gecleant wurde,muss er auch nicht vorhanden sein.

Wenn die nichts finden,sind se auch nicht glücklich,wird ja immer schlimmer.
MaikBoraV5 ist offline  

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Alt 23.11.2014, 21:35      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Auch nicht. 2 Spiegel im gesamten (oder "andere Einrichtungen")
Also reicht auch aussen einer und der innen.
Weil WO die sind, ist nicht vorgeschrieben. Ob innen/aussen oder gar Kameras in irgendwelchen Fahrzeugteilen

StVZO §56: Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

den inneren kannste ja nicht nutzen ohne heckscheibenwischer wegen dem schlamm vom im gelände fahren an der scheibe
Erazer ist offline  

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Alt 23.11.2014, 23:36      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Solche Meldungen tauchen immer mal wieder auf - entweder, weil die Polizei Mängelzettel schreibt oder eben, weil der TÜV den fehlenden Wischer im Zuge der HU bemängelt hat. Die Auslegung ist meist recht unterschiedlich und je nach Argumentation sogar (halbwegs) schlüssig. Selbst einzelne Prüforganisationen haben intern unterschiedlichen Auffassungen.
Einfach ist es bei Autos, die es serienmässig mit und ohne Wischer gab (z.B. T4, T5 oä.) - entweder bauartbedingt oder eben aufpreispflichtig. Gab es das Auto ab Werk nicht ohne Wischer, kann es schwieriger werden. Fakt ist, dass das Auto bei Erstellung der BE einen Wischer hinten hatte. Wird dieser entfernt könnte eine Austragung gefordert werden - viele Prüfer lachen drüber, die anderen machen es (ist schließlich eine Veränderung, die begutachtet werden muß ) und fordern sogar eine ABE für den Verschlussstopfen. Ausgelegt wird die Sache hin und wieder auch als: was verbaut ist, das muß auch funktionieren. Fehlt der Wischer, dann wäre das erstmal ok - Problem: Der Wischerhebel hat ja noch die Funktion für hinten..Mangel. Ähnlich dem Problem mit dem Lichtschalter mit Nebelscheinwerfer-Funktion, aber nicht verbauten Nebelscheinwerfern. Es gab z.B. verschiedene Wischerhebel für Autos, die sich eine Basis teilten, aber aufgrund der unterschiedlichen Karosse (Heckbereich) einmal einen Wischer hatten, oder eben nicht (Golf3 / Vento / Seat-Modelle).
Die Sache mit den Spiegeln stimmt auch. Früher forderte §56 einen Spiegel links, sowie einen Innenspiegel. Dann gab es noch den Zusatz (2): alle Autos ab EZ 01.01.1990 brauchen zusätzlich auch einen rechten. Dafür wurde dann die Sache mit dem Innenspiegel geändert, wie man an der aktuellen Fassung sieht. Heute ist eigentlich nur noch von einer Reinigungseinrichtung für die Windschutzscheibe die Rede, nichts direkt über den Heckwischer.
Hin und wieder wird argumentiert, dass der fehlende Wischer ja kein Problem sei, weil man nur 2 Spiegel braucht (zb. L und R), da einige Transporter teilweise gar keinen Innenspiegel haben und das auch ausreichend ist. Die Gegenseite argumentiert dann wieder, dass das maximal eine Erleichterung für die Austragung (immerhin eine "Einzelabnahme") darstellt.
Früher wurde noch die Anlage III Nr. 3.1.1.1 StVZO herangezogen, in der zu lesen war, das ein fehlender Wischer einen erheblichen Mangel darstellt. Das wurde dann (von einigen) auch auf den Heckwischer übertragen, auch wenn das fehlen erstmal keine direkte Gefahr darstellt (wie z.B. ein abgebrochener Wischer).
Es ist also alles ein Frage der Auslegung und meistens stellt das Entfernen des Wischers kein Problem dar, wenn die Gegenseite nicht "sucht um etwas zu finden".

Geändert von XM-Syncro (23.11.2014 um 23:38 Uhr)
XM-Syncro ist offline  

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Alt 24.11.2014, 07:09      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Von der Faktenlage ist es ganz klar auszutragen. Natürlich Schwachsinn, aber ist so.
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Alt 24.11.2014, 15:34      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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heute mit dem TÜV gesprochen; der sagte ganz klar kein wischer nötig !!! schwachsinn !!!
papastone ist offline  

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Alt 24.11.2014, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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haste das wenigstens schriftlich?
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Alt 24.11.2014, 16:58      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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nein aber wurde so auf der mängelliste abgestempelt. also alles i.O.
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Alt 24.11.2014, 16:59      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Das stimmt so einfach kein Stück. Der TÜV lässt da gesunden Menschenverstand walten, die Gesetzes- und Verordnungslage ist da eindeutig. Zumal der Stopfen weder ABE noch Teilegutachten hat und nicht eingetragen ist.
haviii ist offline  

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Alt 24.11.2014, 18:07      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Fehlt der Wischer, dann wäre das erstmal ok - Problem: Der Wischerhebel hat ja noch die Funktion für hinten..Mangel.
Wenn die damit bei mir argumentieren würden, dann würden se nen Problem haben. Ich habe mir einen Adapter gebaut der die Pumpe in eine richtung lahm legt:
http://www.golf4.de/umbauten/65512-s...ml#post1281140
Also wenn du bei mir nach hinten drückst passiert nichts nachweisbares. Dann dürfte der Mangel heißen: Da ist nen schalter ohne sinn im Auto. Ist glaube aber erlaubt ^^

Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Das stimmt so einfach kein Stück. Der TÜV lässt da gesunden Menschenverstand walten, die Gesetzes- und Verordnungslage ist da eindeutig. Zumal der Stopfen weder ABE noch Teilegutachten hat und nicht eingetragen ist.
Also der Gesunde Menschenverstand sagt einem dass das quatsch ist mit der ABE. Wenn ich nen loch in der Karosserie habe bringe ich auch kein Material gutachten für das Stück Blech das ich da eingeschweißt habe.
Oder wenn ich nen Blindstopfen in die Karosserie mache um nen Loch von ner Antenne o.ä. zu verschließen dann lasse ich das auch nicht eintragen oder habe eine ABE dabei.
Und wenn ich ein Loch in der Stoßstange habe und das mit Plastik wieder verschweiße oder mit GFK flicke brauche ich dafür auch nix.
Und wenn ich nunmal nen loch im glas habe stecke ich da nen Glasstopfen rein und verklebe den. Ist doch logisch!

Und solange sich daran niemand verletzten kann, kann auch niemand was dagegen sagen.
Sheepy ist offline  

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Alt 24.11.2014, 18:22      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Nach Deiner Logik alles an der Karosse ändern, wenn es mit Plastik, Glas oder Blech ist. Einfach mal 10 cm breite Radläufe ranzinnen müsste dann ja auch nicht eingetragen werden. Steinschlag in der Scheibe? Stopfen rein! Kann sich doch keiner verletzen.

So ist das leider nicht. Es gibt einfach eine galaktisch große Grauzone beim Tuning (und das ist auch gut so) - nur: wenn man was finden will, dann findet man. Selbst Original-Abmessungs-Zubehörkotflügel müssten eigentlich eingetragen werden...
haviii ist offline  

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Alt 24.11.2014, 19:00      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Nach Deiner Logik alles an der Karosse ändern, wenn es mit Plastik, Glas oder Blech ist. Einfach mal 10 cm breite Radläufe ranzinnen müsste dann ja auch nicht eingetragen werden. Steinschlag in der Scheibe? Stopfen rein! Kann sich doch keiner verletzen.

So ist das leider nicht. Es gibt einfach eine galaktisch große Grauzone beim Tuning (und das ist auch gut so) - nur: wenn man was finden will, dann findet man. Selbst Original-Abmessungs-Zubehörkotflügel müssten eigentlich eingetragen werden...
radläufe würde ja die maße des auto´s ändern also muß es abgenommen werden.

Frontscheibe ist ein sicherheitsrelavantes teil, da gibt es also null spielraum
Erazer ist offline  

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Alt 24.11.2014, 19:10      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Nach Deiner Logik alles an der Karosse ändern, wenn es mit Plastik, Glas oder Blech ist. Einfach mal 10 cm breite Radläufe ranzinnen müsste dann ja auch nicht eingetragen werden. Steinschlag in der Scheibe? Stopfen rein! Kann sich doch keiner verletzen.
Nicht nur nach meiner Logik, auch nach Polizei und TÜV Logik, jedenfalls bei einigen.
Beispiel gezogene Kotflügel: Meine sind verbreitert. Und obwohl es eine Auflage war das die gezogen werden (255er passen sonst net aufn Golf) damit ich ne Eintragung bekomme steht es irgendwie net im Schein. Und bei der Polizeikontrolle hats auch keinen gestört. Man hat mal nachgefragt und mal geguckt ob genug Platz für die Reifen ist, aber das wars.

Wenn du die Kotflügel 10cm rausziehst ist das sicher was anderes, aber mir ist auch klar worauf du hinaus willst. Ich sollte mich eingrenzen: Wenn ich Instandsetzungsarbeiten mache ist es kein Problem.

Jedoch ist an so nem Glasstopfen absolut keine Verletzungsgefahr. Ganz im gegenteil, dadurch das eine Person die über meinen Wagen fliegt nicht am Wischer hängen bleiben kann habe ich die Verletzungsgefahr reduziert!


Sheepy ist offline  

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