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Alt 10.01.2015, 15:31      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Highliner-TDI
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Wenn du Ihr nicht beweisen kannst, dass Sie der Verkehrssicherungspflicht Ihres Gebäudes nicht nachgekommen ist (z. B. durch einen Bericht des Schornsteinfegers, dass er die Begehbarkeit des Daches durch lose Schindeln bemängelt etc.) hast du keine Chance. Resultiert daraus, dass Sturm ein unabwendbares Ereignis ist.

Du bezahlst die SB in deiner Teilkasko und die zahlt den Rest inkl. dem Abschleppen da es sich dabei um eine Schadenminderung handelt.

Verderbe es dir nicht mit deiner Vermieterin wegen einer "Kleinigkeit" bei der du eh keine Chance hast.


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Alt 10.01.2015, 15:42      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Jetzt kommen gleich jede Menge Meta-Informationen, die vom Thema weggleiten. Daher will ich nur nocheinmal bekräftigen, wie mit der Eingangsfrage zu verfahren sei, bevor wir abheben

Die Frage war:
"Habe Sturmschaden erlitten, wie gehe ich jetzt am besten vor?"

Darf ich behaupten, dass die Frage beantwortet ist?
----------------------------------------------------------------------------------------
Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Wieso kommt nun ein "Hardliner Szenario"?
Ich erachte es als guten Stil, eine ernsthafte Frage auch zu beantworten. Da es aber ein wenig vom Thema ablenkt, gibts hierfür einen Spoiler:
Mehr Text ->

Zitat:
Für meinen Teil halte ich die von Dir genannte Lösung, das Einreichen des Schadenersatzanspruchs - zunächst auf kleinem Wege - sicherlich für die sinnvollste Lösung.
Das Hardliner-Szenario bildet die rechtlichen Möglichkeiten ab. Das Recht, Klage einzureichen ist immer gegeben. Klage kannst du bereits einreichen, wenn der VERDACHT besteht, dass ein Rechtsgut verletzt wird.

Gott sei Dank ist der Großteil der Menschheit fähig, Konflikte erstmal im "kleinen Kreis" anzugehen. Ich stimme mit dir überein, dass es noch keine Notwendigkeit für eine Klage oder auch nur einen Anwalt gibt. Ich bilde nur den Umstand ab, dass die MÖGLICHKEIT besteht, Klage einzureichen.
Ich möchte aber nicht so verstanden werden, dass ich das zu diesem Zeitpunkt für einen vernünftigen Vorschlag halte. Wir stoßen damit in's gleiche Horn.
Obwohl "sofort Klage einreichen" nicht vernünftig ist, wäre es dennoch rechtmäßig. (Man beachte: Jemanden zu beklagen bedeutet nicht, dass derjenige auch Schuld ist. Das zu klären ist Aufgabe eines Gerichtes. Ein Gericht hätte auch zu klären, ob eine Klage überhaupt zulässig wäre.).

-------------------------------------------------------------------------------------
Zitat:
Zitat von cabrio79 Beitrag anzeigen
Bis wann gilt denn das Dach als "neu gemacht" ? [...]
Aber ab wann gilt das denn wieder als alt, so dass man sich Gedanken machen muss ?
Ich verstehe die Frage so: Wie lange kann man denn den Ausführenden für Baumängel belangen?
Mehr Text ->

Tja, das ist immer eine interessante Frage. Grundsätzlich entscheidend ist die Frage, wann der Gefahrübergang stattgefunden hat - also wann eine Abnahme erfolgt ist. Danach steht der Ausführende bei Bauwerken in der Regel noch fünf Jahre in der Gewährleistungspflicht. Danach liegt alles beim Eigentümer/Besitzer/Betreiber.
Das gilt sogar, wenn man nach z.B. 10 Jahren hieb-und stichest feststellt, dass der Ausführende ein ganz schlimmer Pfuscher war und schlimmste Mängel verursacht hat.
Nach Ablauf der Gewährleistungspflicht ist trotz allem immer der Eigentümer dran.

Zitat:
Es gibt ja hierfür keine Hauptuntersuchung wie beim Auto (was auch gut so ist).
Vorsicht! Die HU ist zwar eine formelle Prüfpflicht, aber entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Die HU-Plakette besagt lediglich, dass bei Vorstellung des Fahrzeugs keine Mängel ersichtlich waren, die gegen einen sicheren Betrieb sprechen. Das ist alles.
Wenn du nach der HU deine Bremsen abfährst und mit abgefahrenen Reifen in's Eiscafe schlidderst, bringt die Argumentation "Aber ich war doch letztes Jahr beim TÜV" auch nichts mehr.
Du hast die Pflicht, Gefahrenquellen, die von deinen Gütern ausgehen, abzuwehren. Immer. Überall. Von der Verkehrssicherungspflicht entbindet dich auch niemand. Die liegt immer bei dir.
Ein Beispiel: Deinem Nachbarn plumpst einer deiner Dachziegel auf die Birne. Dann bist in erster Linie DU verantwortlich. Ob du die Schuldfrage weiterschieben kannst und deinen Dachdecker in Regress nehmen kannst, ist eine andere Frage.

Geändert von AgentBRD (10.01.2015 um 16:21 Uhr)
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Alt 10.01.2015, 16:19      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Highliner-TDI Beitrag anzeigen
Wenn du Ihr nicht beweisen kannst, dass Sie der Verkehrssicherungspflicht Ihres Gebäudes nicht nachgekommen ist [...] hast du keine Chance. Resultiert daraus, dass Sturm ein unabwendbares Ereignis ist.
Verzeihung, aber das ist dummes Zeug und schlicht die Unwahrheit. Die Beweislast liegt überhaupt nicht beim Geschädigten. Ich nehme es als Fakt an, dass zwischen "Kratzer" und "Dachziegel runtergefallen" ein kausaler Zusammenhang besteht. Gehen wir davon aus, so ist der Fragesteller der Geschädigte und der Schaden ging vom Dachziegel aus. Der Dachziegel gehört dem Dachbesitzer, der damit dem Verdacht der Schadensersatzpflicht unterliegt. Punkt.
OB der Dachbesitzer nun seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei oder nicht, ob Pfusch am Bau, Überalterung oder Gottesurteil im Spiel ist, ist völlig einerlei.
Die Beweislast liegt beim Dachbesitzer.

Zu behaupten "Du hast keine Chance, weil Sturm ein unabwendbares Ereignis ist", ist ein schneidiges, aber auch wenig geistreiches Argument*. An der Stelle empfehle ich einen Blick in die DIN 1055. Da sind Windlasten unter anderem für Dächer festgelegt. Diese Norm gab's schon vor dem Überfall auf Polen. "Sturmfeste Dächer" sind also keine Erfindung der jüngsten Geschichte.
Offenbar haben es die anderen Dächer in der Region ja auch geschafft, dem Sturm zu trotzen.

Zitat:
Verderbe es dir nicht mit deiner Vermieterin wegen einer "Kleinigkeit" bei der du eh keine Chance hast.
Gut, die "Chancenlosigkeit" haben wir sicher vom Tisch. Ob man seine Rechte wahrnimmt oder nicht, dass sei mal dahingestellt und dem Fragesteller selbst überlassen. Wenn man auf dem fremdverschuldeten Schaden hocken bleiben will, weil man den lieben Frieden wahren möchte, naja - kann man machen. Ist schließlich ein freies Land...
----------------------------------------------------------------------------------------------------
*Das Argument halte ich für derart unklug, dass es mich wirklich ärgert. Nach dem gleichen Prinzip könnte man auch behaupten "Schnee räumen? Ich?! Schneefall ist ein unabwendbares Ereignis und deshalb sind sie selber Schuld, wenn sie auf meinem Gehweg ausrutschen und sich den Steiß brechen." >:[

Geändert von AgentBRD (10.01.2015 um 16:30 Uhr)
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Alt 11.01.2015, 10:01      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Hast du eigentlich Ahnung von dem was du Preis gibst oder sagt das Wikipedia?

Ich hatte nach drei Sätzen von deinem Geschwafel schon keine Lust mehr den Rest zu lesen.

Natürlich ist Sturm ein unabwendbares Ereignis laut Versicherungsbedingungen. Daher muss hier auch ein Verschulden der Hausbesitzerin vorliegen und dieses muss der Geschädigte Ihr nachweisen. Ansonsten gibt es keine Entschädigung. Daher macht es auch keinen Sinn den Rechtsweg einzuschlagen, da hier sicherlich eine Hausbesitzerhaftpflicht mit im Spiel ist bei einem Mehrfamilienhaus. Denn dann klagt man nicht mehr gegen die Privatperson sondern direkt gegen die Versicherungsgesellschaft. Die lassen sich von einem einfachen Schreiben eines beliebigen Wald- & Wiesenanwaltes nicht grade beeindrucken.

Also anstatt DIN Normen für Dächer zu googlen würde ich mir mal die Standardbedingungen für eine Gebäudeversicherung suchen und lesen wie die Rechtslage da aussieht. Und danach gleich mal die Haftpflichtbedingungen unter dem Punkt "Abwehr von unberechtigten Ansprüchen" und dem Stichwort "passiver Rechtsschutz".

Und ja,man hat immer noch keine Chance da gegen anzukommen. Um was geht es denn hier auch?? Maximal den Selbstbehalt der Teilkasko. Dafür wird man nicht gestuft und hat keinerlei Nachteil. Also sind hier vll 150€ fällig. Selbst wenn eine Rechtsschutz für den PKW besteht kommen da mit Pech auch noch 150€ an SB bei raus und da dieser Fall wohl nie vor Gericht kommt sondern vorher eine Einigung erfolgt bleibt man auch auf der SB sitzen.

Großes Kino mit der Möchtegernrechtsberatung hier, die nur das Unvermeidliche herauszögert und mit Pech noch weitere Kosten verursacht.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Highliner-TDI für den nützlichen Beitrag:
-Robin- (11.01.2015), haviii (13.01.2015)
Alt 11.01.2015, 15:54      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Highliner-TDI, ich sage dir das nicht wirklich gerne, aber du befindest dich auf einem argumentativen Holzweg. Irgendwo bist du falsch abgebogen. Offensichtlich hast du von der Materie keine Ahnung. Zwar bewundere ich deinen Ehrgeiz, mit schneidigen Begriffen Eindruck zu schinden, aber was du da von dir gibst, ist mit der Rechtsrealität nicht konform.

@ -Robin-: Ich weiß nicht, wer sich mehr schadet: Derjenige, der sich derart ungeschickt äußert, dass man sich dafür fremdschämen muss - oder derjenige, der dabei noch Beifall klatscht...

Mehr Text ->
Zitat:
Zitat von Highliner-TDI Beitrag anzeigen
Hast du eigentlich Ahnung von dem was du Preis gibst
Ja.
Zitat:
oder sagt das Wikipedia?
Warum sollte Wikipedia die Unwahrheit sagen?
Zitat:
Ich hatte nach drei Sätzen von deinem Geschwafel schon keine Lust mehr den Rest zu lesen.
Dann war mein Gefühl, dass du die Zusammenhänge nicht verstehst, ja doch zutreffend. Offensichtlich haust du ohnehin nur auf die Kacke, indem du ein paar aufgeschnappte Begriffe aneinanderreihst und daraus etwas zusammenreimst, was sich schlau anhört, aber inhaltlich leider totaler Unsinn ist.

Zitat:
Natürlich ist Sturm ein unabwendbares Ereignis laut Versicherungsbedingungen. Daher muss hier auch ein Verschulden der Hausbesitzerin vorliegen und dieses muss der Geschädigte Ihr nachweisen. Ansonsten gibt es keine Entschädigung.
Sturm ist also deswegen unabwendbar, weil's in den Versicherungsbedingungen steht. Soso. Und daher ist die Hausbesitzerin Schuld. Aha. Das ist mal eine originelle Auffassung, aber richtig ist das nicht.
Ich habe mir tatsächlich einmal die Mühe gemacht und mir die grundlegenden Versicherungsbedingungen des GDV angesehen. Sturm ist darin deklariert als "eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Die Versicherungsbedingungen regeln die Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber und NICHT zwischen Schädiger und Geschädigtem.

Zitat:
Denn dann klagt man nicht mehr gegen die Privatperson sondern direkt gegen die Versicherungsgesellschaft.
Äh - Nein. So funktioniert das nicht einmal in der Sesamstraße. Der Assekuradeur ist nicht juristischer Interessenvertreter und auch nicht der Schädiger. Warum sollte man gegen die Versicherung eines Schädigers klagen? Selbige hat den Schaden doch garnicht verursacht. No offense, aber deine Argumentationskette ist reichlich Gaga. Was du da von dir gibst, ist inhaltlich schlicht falsch. Es scheint hindurch, dass du von der Materie wenig Ahnung hast und jetzt nur deshalb Krawall schlägst, weil du dich in deinem Ehrgefühl zurückgesetzt siehst.
Ich bedaure, dass es dich kränkt, wenn man dir auf's Gesicht zu sagt, dass du Humbug verbreitest. Aber es wäre falsch verstandene Zurückhaltung, wenn man deine falschen einfach so stehen lassen würde.

Zitat:
Also anstatt DIN Normen für Dächer zu googlen würde ich mir mal die Standardbedingungen für eine Gebäudeversicherung suchen und lesen wie die Rechtslage da aussieht. Und danach gleich mal die Haftpflichtbedingungen unter dem Punkt "Abwehr von unberechtigten Ansprüchen" und dem Stichwort "passiver Rechtsschutz".
Wie gesagt: ich habe mir die 40 Seiten Dokument mal reingezogen. Dein passiver Rechtschutz greift nur, wenn sich der Schadensersatzanspruch als haltlos erweist und die Versicherung diesen Anspruch daher anfechtet. Du schießt dich stark darauf ein, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch unberechtigt sei. Das ist interessant. Worauf begründet sich diese deine Feststellung?

Zitat:
Und ja,man hat immer noch keine Chance dagegen anzukommen.
Wenn man das so liest, könnte man glauben, dass du uns erzählen möchtest, dass ein Versicherungsnehmer immer fein raus ist. Wegen isso und dem passiven Rechtschutz. Das willst du nicht wirklich in die Runde werfen, oder?

Zitat:
Um was geht es denn hier auch?? Maximal den Selbstbehalt der Teilkasko. Dafür wird man nicht gestuft und hat keinerlei Nachteil.
150 € Selbstbehalt abzudrücken um einen Schaden zu beheben, den Andere verursacht haben - also darin erkenne ich dann doch schon einen Nachteil.

Zitat:
Also sind hier vll 150€ fällig. Selbst wenn eine Rechtsschutz für den PKW besteht kommen da mit Pech auch noch 150€ an SB bei raus und da dieser Fall wohl nie vor Gericht kommt sondern vorher eine Einigung erfolgt bleibt man auch auf der SB sitzen.
Was hat denn die Selbstbeteiligung mit einer "Rechtschutz für den PKW zu tun? Ist heute Eintopf-Tag oder warum schmeisst du einfach alles zusammen, was du greifen kannst? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du stellst Zusammenhänge her, die an den Haaren herbeigezogen sind. Ich meine es wriklich gut mit dir, wenn ich dir sage: Du machst dich total lächerlich. Warum tust du dir das an?
Zitat:
Großes Kino mit der Möchtegernrechtsberatung hier, die nur das Unvermeidliche herauszögert und mit Pech noch weitere Kosten verursacht.
Du propagierst, dass es unvermeidlich sei, dass der Fragesteller auf dem Schaden sitzenbleibt. Es wird immer interessanter. Du meinst das offensichtlich wirklich ernst und hast dir irgendwas dabei gedacht. Da möchtest du doch einmal bitte erläutern.

Geändert von AgentBRD (11.01.2015 um 16:48 Uhr)
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Alt 13.01.2015, 14:37      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Kurzes und knackiges Update:
Habe gestern bei meiner Versicherung angerufen und es kam folgendes raus.

Sie haben ohne wenn und aber gesagt, dass es höhere Gewalt ist und die Teilkasko dafür aufkommt.

Trotzdem Danke an alle!!
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Alt 13.01.2015, 15:25      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Highliner-TDI, ich sage dir das nicht wirklich gerne, aber du befindest dich auf einem argumentativen Holzweg. Irgendwo bist du falsch abgebogen. Offensichtlich hast du von der Materie keine Ahnung. Zwar bewundere ich deinen Ehrgeiz, mit schneidigen Begriffen Eindruck zu schinden, aber was du da von dir gibst, ist mit der Rechtsrealität nicht konform.

@ -Robin-: Ich weiß nicht, wer sich mehr schadet: Derjenige, der sich derart ungeschickt äußert, dass man sich dafür fremdschämen muss - oder derjenige, der dabei noch Beifall klatscht...
Leider muss ich dir sagen, dass ich weder auf dem Holzweg bin noch falsch abgebogen. Rechts und links sowie wahr und falsch kann ich noch unterscheiden. Des weiteren verwende ich keine "schneidigen Begriffe" o. Ä. sondern verständlich gemachtes Versicherungsdeutsch. Und natürlich ist dies auch mit der Rechtsrealität konform, da du keinem Immoblienbesitzer auferlegen kannst beim Sturm auf seinem Dach zu stehen und Schindeln aufzufangen, aber ich schweife ab.

Um es abzukürzen: Was ich geschrieben habe entspricht den Regularien der deutschen Versicherungswirtschaft, diese wird überwacht und für Querulanten wie du einer bist gibt es eine Stelle an die man sich wenden kann, nennt sich "Ombudsmann", solltest du Kontaktdaten brauchen um dir meine Aussage bestätigen zu lassen, kannst du mich gerne kontaktieren.

Eigentlich wollte ich keine Titel durch die Gegend werfen, aber als gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, abgeschlossenem Fachwirt sowie Ausschließlichkeitsvermittler für eine der größten Versicherungen weltweit werde ich schon wissen wo von ich rede, da solche Schäden zu dieser Jahreszeit beinahe alltäglich sind. Grade wenn sich eine vierstellige Anzahl an KFZ-Versicherungsverträgen im Bestand befinden die es zu betreuen gilt.

Und wenn du schon ausfallend wirst: Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du entweder angehender Jurist oder schon Anwalt bist und gerne solche Argumentationen bei deinen Mandaten anbringst damit dich die Leute bezahlen um völlig aussichtslose Mandate zu unterschreiben...

oder du kannst gut mit google umgehen.

Aber wie auch schon die Versicherung des Threaderstellers richtig aufgeführt hat, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis, wofür die Teilkasko zuständig ist.

Und User, die anderer Meinung sind wie du gleich derart runter zu machen mit Ihren Aussagen zeugt eher von geringem Selbstbewusstsein, exakt wie die Aussage gegenüber Robin

Und nun mal zu dem Unsinn deinerseits:


Zitat:




Zitat von Highliner-TDI

Hast du eigentlich Ahnung von dem was du Preis gibst

Ja.

Wage ich sehr zu bezweifeln

Zitat:



oder sagt das Wikipedia?

Warum sollte Wikipedia die Unwahrheit sagen?

Weil man es blind glaubt und verdreht weiter verbreitet ist es immer noch nicht richtig.


Zitat:



Ich hatte nach drei Sätzen von deinem Geschwafel schon keine Lust mehr den Rest zu lesen.

Dann war mein Gefühl, dass du die Zusammenhänge nicht verstehst, ja doch zutreffend. Offensichtlich haust du ohnehin nur auf die Kacke, indem du ein paar aufgeschnappte Begriffe aneinanderreihst und daraus etwas zusammenreimst, was sich schlau anhört, aber inhaltlich leider totaler Unsinn ist.

es hört sich nicht nur schlau an, sondern ist auch noch wahr



Zitat:



Natürlich ist Sturm ein unabwendbares Ereignis laut Versicherungsbedingungen. Daher muss hier auch ein Verschulden der Hausbesitzerin vorliegen und dieses muss der Geschädigte Ihr nachweisen. Ansonsten gibt es keine Entschädigung.

Sturm ist also deswegen unabwendbar, weil's in den Versicherungsbedingungen steht. Soso. Und daher ist die Hausbesitzerin Schuld. Aha. Das ist mal eine originelle Auffassung, aber richtig ist das nicht.
Ich habe mir tatsächlich einmal die Mühe gemacht und mir die grundlegenden Versicherungsbedingungen des GDV angesehen. Sturm ist darin deklariert als "eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Die Versicherungsbedingungen regeln die Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber und NICHT zwischen Schädiger und Geschädigtem.

Nein nicht weil es da steht, sondern weil du Sturm nicht verhindern kannst, dass man sowas noch erklären muss... Dass die Hausbesitzerin schuld ist habe ich nie geschrieben du hast es aus dem Kontext gerissen. Richtig, in den Bedingungen werden die gegenseitigen Ansprüche geregelt eben auch die des Versicherungsnehmers die eventuelle Entschädigung sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche an den Versicherer zu übertragen.

Zitat:



Denn dann klagt man nicht mehr gegen die Privatperson sondern direkt gegen die Versicherungsgesellschaft.

Äh - Nein. So funktioniert das nicht einmal in der Sesamstraße. Der Assekuradeur ist nicht juristischer Interessenvertreter und auch nicht der Schädiger. Warum sollte man gegen die Versicherung eines Schädigers klagen? Selbige hat den Schaden doch garnicht verursacht. No offense, aber deine Argumentationskette ist reichlich Gaga. Was du da von dir gibst, ist inhaltlich schlicht falsch. Es scheint hindurch, dass du von der Materie wenig Ahnung hast und jetzt nur deshalb Krawall schlägst, weil du dich in deinem Ehrgefühl zurückgesetzt siehst.
Ich bedaure, dass es dich kränkt, wenn man dir auf's Gesicht zu sagt, dass du Humbug verbreitest. Aber es wäre falsch verstandene Zurückhaltung, wenn man deine falschen einfach so stehen lassen würde.

Und leider funktioniert es doch genau so, da wären wir wieder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, denn so lange der Geschädigte in diesem Fall keinen Nachweis auf das Verschulden der Hausbesitzern darlegen kann gibt es keinerlei berechtigte Ansprüche

Zitat:



Also anstatt DIN Normen für Dächer zu googlen würde ich mir mal die Standardbedingungen für eine Gebäudeversicherung suchen und lesen wie die Rechtslage da aussieht. Und danach gleich mal die Haftpflichtbedingungen unter dem Punkt "Abwehr von unberechtigten Ansprüchen" und dem Stichwort "passiver Rechtsschutz".

Wie gesagt: ich habe mir die 40 Seiten Dokument mal reingezogen. Dein passiver Rechtschutz greift nur, wenn sich der Schadensersatzanspruch als haltlos erweist und die Versicherung diesen Anspruch daher anfechtet. Du schießt dich stark darauf ein, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch unberechtigt sei. Das ist interessant. Worauf begründet sich diese deine Feststellung?

Soll ich das wirklich nochmal wiederholen? Ist glaube ich von mir des Öfteren beschrieben worden, dass keine Haftbarhaltung ohne jeglichen Beweis seitens des Geschädigten möglich ist.

Zitat:



Und ja,man hat immer noch keine Chance dagegen anzukommen.

Wenn man das so liest, könnte man glauben, dass du uns erzählen möchtest, dass ein Versicherungsnehmer immer fein raus ist. Wegen isso und dem passiven Rechtschutz. Das willst du nicht wirklich in die Runde werfen, oder?

Und wieder eine sinnlose Interpretation meiner Aussagen deinerseits. Es geht nicht um "immer" und fein raus sein. Wir unterhalten uns hier über einen einzigen Fall mit nur einem Schadenereignis, wo liest du bitte "immer"? In diesem Fall ist es ganz klar geregelt wie der Fall zu handhaben ist. Und genau so hat auch die KFZ-Versicherung des Geschädigten reagiert.

Zitat:



Um was geht es denn hier auch?? Maximal den Selbstbehalt der Teilkasko. Dafür wird man nicht gestuft und hat keinerlei Nachteil.

150 € Selbstbehalt abzudrücken um einen Schaden zu beheben, den Andere verursacht haben - also darin erkenne ich dann doch schon einen Nachteil.

150 € ist eine selbstgewählte SB, man hätte es umgehen können in dem man mehr für seine KFZ-Versicherung zahlt und keine SB wählt (will ich nicht gut heißen, da man meist nach ein bis zwei Jahren mehr bezahlt als die Ersparnis im Schadenfall hergibt). Und auf dem Schaden bleibt man sitzen, aber da wären wir wieder bei dem unabwendbaren Ereignis, den Rest kennst du ja...

Zitat:



Also sind hier vll 150€ fällig. Selbst wenn eine Rechtsschutz für den PKW besteht kommen da mit Pech auch noch 150€ an SB bei raus und da dieser Fall wohl nie vor Gericht kommt sondern vorher eine Einigung erfolgt bleibt man auch auf der SB sitzen.

Was hat denn die Selbstbeteiligung mit einer "Rechtschutz für den PKW zu tun? Ist heute Eintopf-Tag oder warum schmeisst du einfach alles zusammen, was du greifen kannst? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du stellst Zusammenhänge her, die an den Haaren herbeigezogen sind. Ich meine es wriklich gut mit dir, wenn ich dir sage: Du machst dich total lächerlich. Warum tust du dir das an?

Ich schmeiße nicht alles zusammen, sondern gehe die Möglichkeiten durch:
a) Man zahlt die SB in der Teilkasko wenn vorhanden und hat seinen Schaden in ein paar Tagen behoben ohne weiteren Stress.
b) Man beauftragt einen Anwalt um seine (nicht vorhandenen) Ansprüche durchzusetzen, dieses Verfahren zieht sich erfahrungsgemäß ca. zwölf bis 18 Monate bis zur endügltigen Urteilsverkündung. Leider wird das negativ ausgehen für den Geschädigten.
Und entscheidet man sich für Variante b nutzt man entweder die Rechtsschutzversicherung wenn vorhanden oder zahlt den Anwalt selbst. Beides wird aber deutlich zeit- & kostenintensiver als Möglichkeit a. Welche man am Ende aber eh noch braucht, da man den Rechtsstreit verliert.


Zitat:



Großes Kino mit der Möchtegernrechtsberatung hier, die nur das Unvermeidliche herauszögert und mit Pech noch weitere Kosten verursacht.

Du propagierst, dass es unvermeidlich sei, dass der Fragesteller auf dem Schaden sitzenbleibt. Es wird immer interessanter. Du meinst das offensichtlich wirklich ernst und hast dir irgendwas dabei gedacht. Da möchtest du doch einmal bitte erläutern.

Ich schrieb es sei unvermeidlich solange der Geschädigte keinen Nachweis für ein Verschulden der Hausbesitzerin findet. Sollte dies aber der Fall sein dreht sich die ganze Geschichte natürlich. Und bei dieser Meinung (ist nicht gleich Propanda) bleibe ich auch, da Sie sich bei dem Threadersteller und auch aus meiner bisherigen Erfahrung immer bestätigt hat.
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Alt 13.01.2015, 16:37      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Hier mal was zum Schmunzeln:
Agent.BRD Virus removal in Windows
How to remove Agent.BRD
Removing Agent.BRD manually is hard. You never know how many files it has infected.
 

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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
-Robin- (13.01.2015), Erazer (13.01.2015), Highliner-TDI (13.01.2015)
Alt 13.01.2015, 20:19      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Ich mach's mal kurz wie nur irgend möglich:

Das die Versicherung des Geschädigten eintritt, ist nicht verwunderlich. Die Police deckt wohl Elementarschäden ab und damit wäre schon Basta angesagt, was die Schadensregulierung angeht. Ohne Zweifel: Es ist natürlich total nett vom Versicherer, wenn er ohne Nachzufragen den Schaden regulieren möchte. Schön!

Interessant ist hier aber doch die Schuldfrage. Und um eben jene kümmert sich der Versicherer garnicht (Die Beweggründe kann man nur vermuten: Zu viel Aufwand, uninteressante Schadenssumme, Servicegedanke, Die Kasse klemmt vor lauter Geld....). Jetzt mal Hand auf's Herz: Glaubt ihr, dass der Versicherer genauso handeln würde, wenn eine Schadenssumme von (Hausnummer) 60.000,- € aufgerufen würde?

Mal etwas plakativer: Wenn des Nachts die Nachbarskinder die Scheiben vom Wagen einwerfen, dann kann ich entweder auf den (eigenen) Versicherer zugehen und die Regulierung des Vandalismusschaden anstreben (damit ist der Schaden für den Versicherten beglichen und der wirkliche Verursacher jubelt) oder man macht die berechtigen Ansprüche auf Schadenersatz geltend.
Aber wie ich schon erwähnt habe: Wir leben in einem freien Land; wer seine Rechte nicht geltend machen möchte, muss das auch nicht tun. Der Weg des geringsten Widerstandes ist eben der angenehmere.


Jetzt spannen wir nochmal den Bogen zurück auf den konkreten Fall. Ich denke, den Zusammenhang zwischen Sturm=>Dachziegel=>Auto beschädigt zweifelt niemand an. Blickt man sich in der Nachbarschaft um, erkennt man, dass alle (alle!) anderen Dächer der Sturmbelastung standgehalten haben. Und eben daraus ergibt sich der (Achtung, Fachbegriff) Anscheinsbeweis.
Und genau dieser Anscheinsbeweis ist es, der die Argumentation von Highliner-TDI in sich zusammenbrechen lässt. Der führt nämlich zur Beweislastumkehr und der Dachbesitzer kommt in die Erklärungsnot, weshalb ausgerechnet sein Dach eine aktiv gewordene Gefahrenquelle geworden ist. Er hat dann nachzuweisen, dass er zumutbare Maßnahmen getroffen (Dach instandgehalten) hat, um die Gefahr abzuwenden.

Und eine zumutbare Maßnahme ist bestimmt nicht "auf [d]em Dach zu stehen und Schindeln aufzufangen". Niemand verlangt das. Aber ich wage jetzt mal eine Hypothese: Nach dem besagten Dach hat die letzten 15 Jahre kein Aas geguckt und sich niemand darum gekümmert. Und "Nichtstun und das Beste hoffen" ist eben keine geeignete Maßnahme => schuldhaftes Handeln durch Unterlassen.

Halten wir einmal fest: Nur, weil die Versicherung des Geschädigten für den Schaden eintritt, ist die Dachbesitzerin noch lange nicht über jeden Zweifel erhaben.

Wenn es mehrere Dächer in der Region abgedeckt hätte, dann kannst du - zurecht - mit deinem "unabwendbaren Ereignis" um die Ecke kommen. Aber so ist der vorliegende Fall nicht geartet.

Auf deinen Status als Gesellschaftsgebundener Versicherungsverkäufer möchte ich nicht eingehen. Die Argumente zählen. Und deine Argumentationskette passt nicht zusammen.
Ich glaube aber gerne, dass bei den vielen Verträgen, die du betreuen musst, gerne auf "einfach bezahlen, scheiß drauf!" entschieden wird. Aber das hat mit Prozessoptimierung zu tun und nicht mit Rechtsprechung.

Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Hier mal was zum Schmunzeln:
Also weißt du, mit Unsachlichkeit kommen wir echt nicht weiter.

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Ist es zuviel verlangt, wenn wir zum Thema zurückkommen?
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Alt 13.01.2015, 21:13      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Ein klein wenig Spass ist doch wohl erlaubt, oder? Wenn sich jemand nach einem Virus benennt, wohl erst recht :-)...

Für meinen Teil glaube ich, das hier genügend theoretisiert wurde. Da der Fall sich ja nun in Wohlgefallen aufgelöst hat, bin ich der Meinung, das es nun hinreichen sollte.

Rechtstheorie ist das Eine und da hat Agent natürlich recht. Auch wenn mein Studium irgendwo nicht ganz in alle Feinheiten der Rechtstheorie hinein gereicht hat (insbesondere nicht ins Zivilrecht) - schliesslich wollte ich auch kein RA werden - denke ich doch ein wenig was mitgenommen zu haben. Nur Theorie und Praxis sind, wie hier richtig erkannt wurde, zwei paar Schuhe. Für den TE war letztlich die Begleichung seines Schadens entscheidend und ich finde, dass hier die tatsächliche praktische Hilfe von anderer Seite zunächst hilfreicher war. Wenn man streng rechtlich analysieren wollte und nach Prüfschema vorgeht, kommt man sicherlich zu einer Lösung wie Agent.

Egal.

Ich bin hier raus und wünsche noch viel Spass bei der weiteren Diskussion.

Prost.

Geändert von Stephan L. (13.01.2015 um 21:32 Uhr)
 

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Alt 13.01.2015, 21:21      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Glaubt mir jetzt zwar sicher keiner, aber dieser Virus ist mir auch neu. Da hätte ich vor 15 Jahren vielleicht einmal Markenrechte auf meinen Avatar anmelden sollen. Verdammt!
Auf jeden Fall Danke für die versöhnlichen Worte.

Aber komm, lass' uns zur Sache zurückkehren. Wie siehst du denn die Rechtslage? Also ich würde keine SB latzen wollen, wenn ich einen Anspruch auf Schadensersatz als gerechtfertigt sehe.



Geändert von AgentBRD (13.01.2015 um 21:25 Uhr)
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