Folgender Benutzer sagt Danke zu GGolff für den nützlichen Beitrag: | Geruun (02.04.2015) |
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Die elektronische Wegfahrsperre des Golf kann das aber auch nicht. Wobei: Es lässt sich jetzt streiten, wie der Text gemeint ist: Hat man den Gedanken eines Codes, der vom System automatisch übertragen wird? Oder ist ein manuell einzugebender Code gemeint? In Übereinstimmung mit 4.5.1.2 würde ich von zweiterem ausgehen. Und selbst, wenn ich damit danebenliegen würde: 4.1.1.2 ist nur eine alternative Möglichkeit. In 4.1.1 heißt es: Eine Wegfahrsperre muß [...] eines der folgenden Mittel [aufweisen] Danke! Geil von dir! ![]() Zitat:
Zitat:
Ein passender Polenschlüssel ist für 90,- € zu haben. Der Vertreiber gibt an, dass Fahrzeuge ab 2001 nur noch eine Öffnungsquote von 20% haben. Ob diese Methode billig sei - da bin ich unsicher. Die elektronische Wegfahrsperre ist da schon viel anfälliger: Während seriöse Anbieter stets den Login-Key benötigen, greifen WFS-Bypass-Werkzeuge viel tiefer in die Diagnoseeinheit ein: Sie umgehen den geschützten Bereich und rufen direkt die entsprechende Adresse im Eeprom auf und überschreiben den entsprechenden Wert. Solche Dinger sind für unter 75,- € zu haben - und erfordern keine Anstrengung. Sie ist "rasch und unauffällig" unwirksam zu machen. Edit: Ich möchte nicht unnötig provozieren und habe daher dem Wunsch von 1,8turbo entsprochen und die Links gelöscht. Man möge mir soviel Vertrauen entgegenbringen, dass die dargestellten Preise den Tatsachen entsprechen. @-Robin- Mehr Text -> Geändert von AgentBRD (02.04.2015 um 01:28 Uhr) | |||||
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Verzeihung, aber all diese Produkte findet auch jeder halbwegs googlefähige Grenzdebile. Das sind ja keine Geheimnisse. Und ich habe mich nicht einmal sonderlich angestrengt. Dank dem Einwurf "Drivebox" finden sich auch Artikel für 15,- €. Bei 75,- € war ich mir nicht so sicher. Aber 15,- €? Das ist ganz sicher unter "billig" zu verbuchen. All diese Techniken sollen ja Diebstähle mindern. Es erscheint mir nur redlich, wenn dann auch auf Schwachpunkte hingewiesen wird. Durch totschweigen ändert sich ja nichts. Aber ich greife deinen Einwand gerne auf: In welche Richtung sollte die Diskussion gehen? |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu AgentBRD für den nützlichen Beitrag: | helge-seins (04.08.2015) |
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Wäre es für dich nicht auch entscheidend, ob eine Lösung deines Problems rechtskonform wäre oder nicht? | |
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Nun, ich kann verstehen, wenn du Bedenken hast, dieses Thema könnte ausufern. Leider steht "These gegen These" und die meisten beschränken sich auf "Wird schon stimmen, was die Menge sagt". Ich bemühe mich wirklich, den Standpunkt darzulegen und bringe dafür Mühe und Sorgfalt auf. Das ist garnicht so einfach, wenn man im Gegenzug angefaucht und sogar offen beleidigt wird (Da hätte ich sogar nicht einmal etwas dagegen, wenn es nur eben nicht darauf beschränkt wäre). Was schlägst du vor? Was sollte man jetzt tun? |
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Sagt ihm doch einfach was er wissen will oder auch nicht aber erklärt nicht in x posts wie illegal das ist. Es ist doch seine entscheidung was er mit seinem auto macht. Wenn sein auto desswegen geklaut wird, war er sich dessen vorher aber bewusst. Das gleiche mit versicherung usw. Ich kann hier sagen das es mit VAS geht aber ich werde es jetzt hier nicht im detail erklären. |
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Oh, Leute wenn ich das gewußt hätte, wie das ausufert........bitte hört auf, Euch wegen mir da mit theoretischen Rechtsgedöns gegeneinander anzupöpeln. Keinesfalls wollte ich sowas erreichen. Mir ist die WFS wurscht und würde auch gerne darauf verzichten. Ich wohne zum Glück in einer Ecke, wo das Fzg. öffentlich zugänglich tage- bzw. wochenlang unabgesperrt abgestellt werden kann. Und wer klaut denn einen alten 0815-4er Golf. Vielen Dank für Eure Aussagen und wie gibt man ein offizielles Danke ab? Gerd Gerd |
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| ![]() Völlig egal wer so einen Golf noch klaut, wenn dieser Jemand mit deinem Auto dann Leute ummäht etc. und hinterher festgestellt wird, dass du es nicht ordentlich gesichert hast bekommst du am Ende noch eine Mitschuld. Der Top-Tipp für dich wird wohl sein, dir einen Ersatzschlüssel ohne Funkfernbedienung nachmachen zu lassen bei VW. Gibst deine FIN an und die können dir dann einen bestellen. |
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Von Seiten der Justiz ist lediglich ein Bußgeld zu erwarten. Die Darstellung, dass man sich - selbst wenn man den Schlüssel stecken, den Motor laufen und die Türe sperrangelweit offen lässt - sich zum Mittäter an schwerer Körperverletzung ["Leute ummähen"] macht, ist eine nicht haltbare und völlig überzogene "Gute-Nacht-Schauergeschichte". Der Umstand, dass unbestimmten Personen der Zugang zum Fahrzeug nicht erschwert wird, ist strafrechtlich nicht von Belang. Die Darstellung, man mache sich damit zu Mitschuldigen an Straftaten, ist ausgemachter Unsinn. | |
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Nicht wenn das Fahrzeug eigentlich um einiges diebstahlsicherer sein könnte/sollte. Man erleichtert dem Dieb mit der Deaktivierung der WFS das Stehlen des Fahrzeugs ja um ein nicht unwesentliches Maß. |
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Richtig. Am direkten Schaden, der durch einen Diebstahl entstehen würde, kann dir von Seiten der Versicherung eine Mitschuld gegeben werden. Dies ist aber bedingt durch eine Verletzung vertragsrechtlicher Forderungen (Man blicke dazu in seine Kasko-Police). An indirekten Folgen (Fahrzeug dient als Fluchtfahrzeug bei Bankraub, Dieb rast in Radarfalle, Fahrer möllert Passanten um) trägt der Halter aber keine Schuld. Er ist strafrechtlich nicht zu belangen. Die Aussage, man sei an indirekten Schäden mitschuldig, ist aus juristischer Sicht - Verzeihung - totaler Quatsch. Der Umstand, sein Fahrzeug nicht wie gefordert gegen unbefugte Nutzung zu sichern, ist nicht konkludent mit der Planung oder gar Ausführung einer Straftat. Zitat:
Ansonsten wäre - diese wirren Auffassung folgend - auch der Schnapshändler mitschuld, wenn sein zahlender Kunde eine Flasche Pennerglück bei ihm ersteht, diese zu hause leergurgelt und diese dann seine Ehefrau auf den Kopf trommelt... Geändert von AgentBRD (11.04.2015 um 00:16 Uhr) | |
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Gut, falls es nicht so sein sollte will ich wiedermal nichts gesagt haben ![]() Man liest jedoch immer so viel und doch so wenig... und die Gesetzestextet zu solchen Fällen sind ja auch alles andere als eindeutig. |
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