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Alt 01.04.2015, 23:37      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Um auch mal wieder auf die sachliche Ebene zurückzukehren

Hier mal ein Absatz der eindeutig gegen das Lenkradschloss als einzige Wegfahrsperre spricht:

Zitat:
3.7 Eine Wegfahrsperre muß so ausgelegt und gebaut sein, daß, wenn sie entsprechend den Herstelleranweisungen in ein Fahrzeug eingebaut wurde, es unmöglich ist, sie außer Betrieb zu setzen oder rasch und unauffällig unwirksam zu machen oder zu zerstören, z. B. durch Verwendung freiverkäuflicher, billiger, leicht zu versteckender Werkzeuge, Einrichtungen oder Instrumente. Die Umgehung der Wegfahrsperre darf nur durch den schwierigen und zeitraubenden Austausch eines wichtigen Bauteils oder einer wichtigen Baugruppe möglich sein.
Jeder der schon mal einen Hammer und nen Schraubendreher in der Hand hatte bekommt das Lenkrad- bzw. Zündschloss damit kaputt und die Zündung eingeschaltet.


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Geruun (02.04.2015)
Alt 01.04.2015, 23:41      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Kann das das Lenkradschloss?
Genau lesen! Dort steht entweder [...] oder der von dir zitierte Teil.
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Alt 01.04.2015, 23:44      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Jo, hab ich mich vertan, habs gelöscht. ^^
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Alt 02.04.2015, 00:50      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion
4.1.1.2 Eingriff mittels eines Codes in mindestens eine Steuerungseinheit, die für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zitat:
Kann das das Lenkradschloss?
Nein, das kann das Lenkradschloß nicht. Auch nicht der Zündanlassschalter.
Die elektronische Wegfahrsperre des Golf kann das aber auch nicht. Wobei: Es lässt sich jetzt streiten, wie der Text gemeint ist:
Hat man den Gedanken eines Codes, der vom System automatisch übertragen wird? Oder ist ein manuell einzugebender Code gemeint?
In Übereinstimmung mit 4.5.1.2 würde ich von zweiterem ausgehen.
Und selbst, wenn ich damit danebenliegen würde:
4.1.1.2 ist nur eine alternative Möglichkeit. In 4.1.1 heißt es:
Eine Wegfahrsperre muß [...] eines der folgenden Mittel [aufweisen]

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Um auch mal wieder auf die sachliche Ebene zurückzukehren...
Danke! Geil von dir!

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
...hier mal ein Absatz der eindeutig gegen das Lenkradschloss als einzige Wegfahrsperre spricht:
Zitat:
Zitat von 95/56/EG, 3.7
Eine Wegfahrsperre muß so ausgelegt [...] sein, daß [...] es unmöglich ist, sie außer Betrieb zu setzen oder rasch und unauffällig unwirksam zu machen oder zu zerstören, z. B. durch Verwendung freiverkäuflicher, billiger, leicht zu versteckender Werkzeuge, Einrichtungen oder Instrumente. Die Umgehung der Wegfahrsperre darf nur durch den schwierigen und zeitraubenden Austausch eines wichtigen Bauteils oder einer wichtigen Baugruppe möglich sein.
Ich weiß nicht so recht. Grundsätzlich halte ich deinen Ansatz für denkwürdig, aber ich kann nicht sagen, wo die Grenze von "rasch und unauffällig" aufhört. Das ist jetzt wenig representativ, aber hier erzählt einer von seinen Erfahrungen damit - und das war ein billiger Panda (Ein Auto, das anstatt Sitze nur stoffumwickelte Gartenstühle und als Armaturenbrett eine garnumglöppelte Dachrinne hat - also qualitativ Längen unter dem Golf rangiert)
Zitat:
Jeder der schon mal einen Hammer und nen Schraubendreher in der Hand hatte bekommt das Lenkrad- bzw. Zündschloss damit kaputt und die Zündung eingeschaltet.
Ich erinnere mich gut, wie wir im Freundeskreis einst meinen ersten Golf III auf den Schrottplatz gefahren hatten. Damals hatte ich noch einen Abschleppwagen in der Firma. Dort angekommen stellten wir fest: "Mist! Jacke mit dem Schlüssel liegenlassen!". Wir haben die Scheibe eingeschmissen (Schon das war garnicht so einfach) und dann versuchten wir uns daran, auch das Schloß zu brechen. Den Schraubendreher (Wiha 6,5x1,2 - mit Schlüsselansatz) hat's nach großen Anstrengungen zerwixxt. Anschließend haben wir das Lenkradschloß mit gröbster Gewalt brechen wollen. Dabei haben wir nicht nur das Schloß kaputt bekommen, sondern auch das Lenkrad. Das Schloß gab nach und der wirklich fies eingebaute Schloßgrundnocken klemmte sich zwischen Lenkstock und Lenkstockrohr. Totalstillstand - ab da war's mit Lenken ganz zu Ende. Das war 1999. Von daher zweifle ich daran, ob man das Schloß "rasch und unauffällig" so brechen kann, dass anschließend ein Betrieb des Fahrzeugs möglich ist. An den Stecker des Zündanlaßschalters kommt man ja auch nicht so dolle dran, ohne ein paar Teile abzubauen.

Ein passender Polenschlüssel ist für 90,- € zu haben. Der Vertreiber gibt an, dass Fahrzeuge ab 2001 nur noch eine Öffnungsquote von 20% haben. Ob diese Methode billig sei - da bin ich unsicher.

Die elektronische Wegfahrsperre ist da schon viel anfälliger: Während seriöse Anbieter stets den Login-Key benötigen, greifen WFS-Bypass-Werkzeuge viel tiefer in die Diagnoseeinheit ein: Sie umgehen den geschützten Bereich und rufen direkt die entsprechende Adresse im Eeprom auf und überschreiben den entsprechenden Wert. Solche Dinger sind für unter 75,- € zu haben - und erfordern keine Anstrengung. Sie ist "rasch und unauffällig" unwirksam zu
machen.

Edit: Ich möchte nicht unnötig provozieren und habe daher dem Wunsch von 1,8turbo entsprochen und die Links gelöscht. Man möge mir soviel Vertrauen entgegenbringen, dass die dargestellten Preise den Tatsachen entsprechen.

@-Robin-
Mehr Text ->
Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ja? Wo biete ich das für Fahrzeuge mit Strassenzulassung an?
Respektive wo biete ich das überhaupt an?
Ehrlich, das mache ich jetzt sehr, sehr ungern. Aber hier oder auch hier wird wirklich der Eindruck vermittelt.
Nur zur Sicherheit stelle ich nochmal klar, dass ich -Robin- nicht in die Pfanne hauen will, sondern selbst überzeugt davon bin, dass diese Dienstleistung im Einklang mit geltendem Recht steht.
Deine Forderung nach "Wo steht das?" habe ich damit erfüllt. Du bist dran: Wo habe ich mich Gesetzestexten verwehrt?
Und wo wir es gerade davon haben: Ich habe dir konkrete Fragen gestellt - es wäre schön, wenn du dir die Mühe machen würdest, darauf einzugehen.

Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
löööööööööööööööööööööööööööööl

Noch lächerlicher und ich muss Geld zahlen das Du weiter machst.


ABO gelöscht.
No Offense: Du versucht nicht einmal, mit einem Argument zu begegnen. Du gehst mich nur persönlich an und bemühst dich lediglich darum, mich mit plumpen Methoden lächerlich zu machen.
Ich möchte anregen, dass du mich mal so richtig fertig machst und zwar vom allerfeinsten: Indem du mir belastbare Fakten darstellst, die wirklichen Aussagecharakter haben. Das wäre eine erfrischende Abwechslung. Ganz ehrlich: Ich werde auch gerne schlauer und bin wirklich offen für einen Diskurs.

Billigen Beef müssen wir uns nicht antun. Und so dusselige "Ich lösche mein Abo, weil - ja weil halt"-Spielchen - Nein, Danke. Auf die "beleidigte Leberwurst"-Nummer möchte ich bitte verzichten dürfen.

Geändert von AgentBRD (02.04.2015 um 01:28 Uhr)
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Alt 02.04.2015, 01:05      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Ohne Zündung bringt dir die drivebox auch nix. Zumal das hier alles bissl ausartet und eher in die falsche Richtung geht. Es gibt schon zu viele Diebstähle (u.A. auch Autos von Usern hier) da muss man hier nicht noch Hard-/Software posten die sowas ermöglicht.
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Alt 02.04.2015, 01:13      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Verzeihung, aber all diese Produkte findet auch jeder halbwegs googlefähige Grenzdebile. Das sind ja keine Geheimnisse. Und ich habe mich nicht einmal sonderlich angestrengt. Dank dem Einwurf "Drivebox" finden sich auch Artikel für 15,- €. Bei 75,- € war ich mir nicht so sicher. Aber 15,- €? Das ist ganz sicher unter "billig" zu verbuchen.

All diese Techniken sollen ja Diebstähle mindern. Es erscheint mir nur redlich, wenn dann auch auf Schwachpunkte hingewiesen wird. Durch totschweigen ändert sich ja nichts.

Aber ich greife deinen Einwand gerne auf: In welche Richtung sollte die Diskussion gehen?
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helge-seins (04.08.2015)
Alt 02.04.2015, 01:19      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Ob man sowas im Netz findet spielt ja erstmal keine Geige aber so muss das hier trotzdem nicht breitgetreten werden. Eure Gesetzestexte und Diskussionen bringen dem Threadersteller einfach mal nichts.
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Alt 02.04.2015, 01:23      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 1,8turbo Beitrag anzeigen
Eure Gesetzestexte und Diskussionen bringen dem Threadersteller einfach mal nichts.
Da kann man drüber streiten. Die einen behaupten, das Deaktivieren der WFS sei illegal. Damit würde diese Option für ihn rausfliegen, da er sicher nicht seine ABE riskieren möchte.

Wäre es für dich nicht auch entscheidend, ob eine Lösung deines Problems rechtskonform wäre oder nicht?
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Alt 02.04.2015, 01:30      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Klar mag das für mich entscheidend sein aber er wollte erstmal Möglichkeiten hören. Was er daraus macht, steht ihm ja frei.
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Alt 02.04.2015, 01:45      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Nun, ich kann verstehen, wenn du Bedenken hast, dieses Thema könnte ausufern. Leider steht "These gegen These" und die meisten beschränken sich auf "Wird schon stimmen, was die Menge sagt". Ich bemühe mich wirklich, den Standpunkt darzulegen und bringe dafür Mühe und Sorgfalt auf. Das ist garnicht so einfach, wenn man im Gegenzug angefaucht und sogar offen beleidigt wird (Da hätte ich sogar nicht einmal etwas dagegen, wenn es nur eben nicht darauf beschränkt wäre).

Was schlägst du vor? Was sollte man jetzt tun?
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helge-seins (04.08.2015)
Alt 02.04.2015, 01:56      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen

Was schlägst du vor? Was sollte man jetzt tun?
Das man beim eigentlichen Thema bleibt!

Ich werde mir nicht die Mühe machen eure Gesetze/Texte etc. zu vergleichen und meinen Senf dazu geben.
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Alt 02.04.2015, 02:01      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Sagt ihm doch einfach was er wissen will oder auch nicht aber erklärt nicht in x posts wie illegal das ist.
Es ist doch seine entscheidung was er mit seinem auto macht. Wenn sein auto desswegen geklaut wird, war er sich dessen vorher aber bewusst. Das gleiche mit versicherung usw. Ich kann hier sagen das es mit VAS geht aber ich werde es jetzt hier nicht im detail erklären.
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Alt 02.04.2015, 10:33      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von DAVKNG Beitrag anzeigen
Sagt ihm doch einfach was er wissen will oder auch nicht aber erklärt nicht in x posts wie illegal das ist.
Es ist doch seine entscheidung was er mit seinem auto macht. Wenn sein auto desswegen geklaut wird, war er sich dessen vorher aber bewusst. Das gleiche mit versicherung usw. Ich kann hier sagen das es mit VAS
geht aber ich werde es jetzt hier nicht im detail erklären.
In den Nutzungsbedingungen dieses Forums(die auch du durchgelesen haben solltest) steht allerdings mehr oder weniger, dass man keine Tips zu illegalen Veränderungen geben darf.
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Alt 02.04.2015, 11:31      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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illegal ist es aber nicht

Wenn er das Auto z.b auf privaten strecken nutzt, kann er machen was er will! Es gibt bei fast jeder Straftat in Deutschland eine Umgehungslücke^^
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Alt 02.04.2015, 20:38      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Oh, Leute
wenn ich das gewußt hätte, wie das ausufert........bitte hört auf, Euch wegen mir da mit theoretischen Rechtsgedöns gegeneinander anzupöpeln. Keinesfalls wollte ich sowas erreichen. Mir ist die WFS wurscht und würde auch gerne darauf verzichten. Ich wohne zum Glück in einer Ecke, wo das Fzg. öffentlich zugänglich tage- bzw. wochenlang unabgesperrt abgestellt werden kann. Und wer klaut denn einen alten 0815-4er Golf.

Vielen Dank für Eure Aussagen und wie gibt man ein offizielles Danke ab?

Gerd
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Alt 02.04.2015, 21:28      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von seebaer Beitrag anzeigen
Und wer klaut denn einen alten 0815-4er Golf.
Völlig egal wer so einen Golf noch klaut, wenn dieser Jemand mit deinem Auto dann Leute ummäht etc. und hinterher festgestellt wird, dass du es nicht ordentlich gesichert hast bekommst du am Ende noch eine Mitschuld.

Der Top-Tipp für dich wird wohl sein, dir einen Ersatzschlüssel ohne Funkfernbedienung nachmachen zu lassen bei VW.

Gibst deine FIN an und die können dir dann einen bestellen.
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Alt 10.04.2015, 23:33      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Wenn Jemand mit deinem Auto Leute ummäht etc. und hinterher festgestellt wird, dass du es nicht ordentlich gesichert hast bekommst du am Ende noch eine Mitschuld.
Eine Mitschuld, am durch den Diebstahl bedingten Schaden ist denkbar (sofern das Fahrzeug überhaupt Kasko-versichert ist). Entsprechende Fahrlässigkeitsklauseln sind Standard in Policen.
Von Seiten der Justiz ist lediglich ein Bußgeld zu erwarten. Die Darstellung, dass man sich - selbst wenn man den Schlüssel stecken, den Motor laufen und die Türe sperrangelweit offen lässt - sich zum Mittäter an schwerer Körperverletzung ["Leute ummähen"] macht, ist eine nicht haltbare und völlig überzogene "Gute-Nacht-Schauergeschichte".
Der Umstand, dass unbestimmten Personen der Zugang zum Fahrzeug nicht erschwert wird, ist strafrechtlich nicht von Belang. Die Darstellung, man mache sich damit zu Mitschuldigen an Straftaten, ist ausgemachter Unsinn.
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mecki (11.04.2015)
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Nicht wenn das Fahrzeug eigentlich um einiges diebstahlsicherer sein könnte/sollte.

Man erleichtert dem Dieb mit der Deaktivierung der WFS das Stehlen des Fahrzeugs ja um ein nicht unwesentliches Maß.
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Alt 11.04.2015, 00:04      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Richtig. Am direkten Schaden, der durch einen Diebstahl entstehen würde, kann dir von Seiten der Versicherung eine Mitschuld gegeben werden. Dies ist aber bedingt durch eine Verletzung vertragsrechtlicher Forderungen (Man blicke dazu in seine Kasko-Police).

An indirekten Folgen (Fahrzeug dient als Fluchtfahrzeug bei Bankraub, Dieb rast in Radarfalle, Fahrer möllert Passanten um) trägt der Halter aber keine Schuld. Er ist strafrechtlich nicht zu belangen.
Die Aussage, man sei an indirekten Schäden mitschuldig, ist aus juristischer Sicht - Verzeihung - totaler Quatsch. Der Umstand, sein Fahrzeug nicht wie gefordert gegen unbefugte Nutzung zu sichern, ist nicht konkludent mit der Planung oder gar Ausführung einer Straftat.

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Man erleichtert dem Dieb mit der Deaktivierung der WFS das Stehlen des Fahrzeugs ja um ein nicht unwesentliches Maß.
Das allein macht aber keine Mitschuld an indirekten Schäden geltend.
Ansonsten wäre - diese wirren Auffassung folgend - auch der Schnapshändler mitschuld, wenn sein zahlender Kunde eine Flasche Pennerglück bei ihm ersteht, diese zu hause leergurgelt und diese dann seine Ehefrau auf den Kopf trommelt...

Geändert von AgentBRD (11.04.2015 um 00:16 Uhr)
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helge-seins (04.08.2015), markusRR (11.04.2015), mecki (11.04.2015)
Alt 11.04.2015, 00:27      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Gut, falls es nicht so sein sollte will ich wiedermal nichts gesagt haben

Man liest jedoch immer so viel und doch so wenig... und die Gesetzestextet zu solchen Fällen sind ja auch alles andere als eindeutig.


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