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Alt 16.06.2007, 15:15
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Standard Nebelscheinwerfer Pflicht?

Hallo!

Ich habe derzeit Scheinwerfer mit Nebelscheinwerfern drinnen. Ich möchte die aber gegen andere tauschen, die keine haben. Darf ich das? Oder MUSS ich die dann in die Schürze pflanzen bzw. austragen lassen?

Danke!


chro-nos ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:19      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard RE: Nebelscheinwerfer Pflicht?

glaube, dass du die austragen musst.

kann ja auch nicht einfach meine nebelschlussleuchte rausnehmen.
monaco-city ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:22      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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nebelscheinwerfer sind keine pflicht und dienen nur deiner besseren sicht bei starkem regen, nebel usw... die nebelschlussleuchte dagegen ist in deutschland pflicht! sie dient der sicherheit der anderen, dass man den vordermann früh genug erkennt. darf nur bei nebel eingesetzt werden, wenn die sicht unter 50 m ist. die nebelschlussleuchte leuchtet sehr grell.
du kannst also getrost andere scheinwerfer ohne nebelscheinwerfer verbauen
hardy ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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son quatsch nebler sind net wirklich vorgeschrieben ne schlußleuchte schon

darfste so umbauen
timmä vr ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:25      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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aber wenn sie vom werk ab drin sind, ist das vermerkt im fahrzeug schein und jedes angebrachte licht, muss auch funktionieren.

Darf sie mir ja auch nicht einfach hinmontieren.
monaco-city ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Deswegen ja... die Stellung für die NSW liegt ja am schalter dann blank. Aber das währe ja wurscht.
chro-nos ist offline  

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Alt 16.06.2007, 15:40      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ja, das wäre wurscht
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Alt 16.06.2007, 15:55      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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h4rdstyl3r hat das alles richtig erklärt! NSW darfste dran und abbauen, wie du willst, aber Nebelschluß MUSS (ergänzung) bei Fahrzeugen ab Bj1990 vorhanden sein!!!
Knickman ist offline  

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Alt 16.06.2007, 16:50      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von monaco-city
aber wenn sie vom werk ab drin sind, ist das vermerkt im fahrzeug schein und jedes angebrachte licht, muss auch funktionieren.

Darf sie mir ja auch nicht einfach hinmontieren.
ich hab NSW ab werk und in meinen fahrzeugschein steht absolut nix drin...wenn leute, die keine NSW haben, diese dinger von hella nachrüsten, müssen die auch nicht eingetragen werden, da ABE vorhanden. wenn chro-nos jetzt also scheinis mit NSW kaufen würde, diese eine ABE hätten, müsste er sie auch nicht eintragen.
hardy ist offline  

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Alt 16.06.2007, 16:57      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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mein dad musste mal strafe zahlen, da er die NS demontiert hat, aber nicht ausgetragen hat.

und soweit ich informiert bin, muss man jeden NEU angebrachte licht eintragen lassen.

die Audi S6 TFL muss ich auch eintragen lassen
monaco-city ist offline  

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Alt 17.06.2007, 11:41      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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kann ich irgendwie nicht so recht glauben... Ich habe mal den Gesetzestext rausgesucht. Da steht zwar drin, wo und wie die NSW angebracht werden müssen (wie alle Beleuchtungseinrichtungen gibt es auch bei NSW gesetzliche Richtlinien, also nicht einfach irgendwo hinsetzten) aber von Ein und Austragungen ist hier nicht die Rede!
Habe mich zusätzlich mal mit einem befreudetem Kerl vom TÜFF-Nord unterhalten und der stimmte mir auch in jedem Punkt zu.

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) 1Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. 2Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. 3Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. 4Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. 5Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. 6Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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Alt 17.06.2007, 11:45      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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man lernt nie aus. danke, jetzt weiß ich bescheid
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Alt 17.06.2007, 11:54      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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