Bei uns isses so:
Die Winterreifenpflicht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen gilt im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4, sofern winterliche Fahrverhältnisse (Schnee, Eis, Matsch) bestehen.
Mit 1.1.2008 wird sie erstmals eingeführt (29. KFG-Novelle)
Die Winterreifenpflicht besteht nicht, wenn das Kfz nicht verwendet wird, also bloß abgestellt ist. bzw. wenn bei winterlichen Fahrverhältnissen Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
Uns bei uns in Kärnten hats Letzte Woche geschneit!!

Werde noch a bissl warten müssen,bis die Radkappen endlch abkommen!
Mfg Stiche