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Alt 24.02.2009, 20:45      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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1. Gutachter aufsuchen (nicht zu VW fahren)
2. Gutachten an die gegnerische Versicherung schicken und denen mitteilen das auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll
3. Im Gutachten steht wieviele Tage Reparaturaufwand sind. Diese machst Du ebenfalls geltend (Beispiel 6 Tage Reparaturdauer heisst 6 x 40,-€ = 240,-€ Nutzungsausfallentschädigung)
4. Du machst noch Auslagen geltend. Diese Pauschale ist derzeit bei 25,-€ angesetzt.
5. Nach erfolgter Reparatur gehst Du nochmal zum Gutachter und lässt Bilder vom reparierten Zustand erstellen. Diese werden ebenfalls an die gegnerische Versicherung geschickt. Viele Versicherungen erstatten Dir hernach auch die MwSt. und bestehen nicht auf einer Rechnung. Das heisst im günstigsten Fall bekommst Du den Nettowert der im Gutachten steht + MwSt. + Nutzungsausfallentschädigung + Auslagenpauschale..

Wenn die gegnerische Versicherung Zicken macht kannst Du gerne die anrufen und in einem freundlichen aber bestimmten Ton darauf hinweisen, das Du einen Anwalt einschaltest was für die mit einem Mehraufwand (Kosten) verbunden ist. Viele Versicherungen kürzen auch eigenhändig den Gutachtenbetrag und verweisen auf hiesige Werkstattpauschalen die günstiger sind. Bitte nicht drauf einlassen.. Du hast das Recht auf Deiner Seite,.. viel Glück mit diesem Sechser im Lotto


Tuncay ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:03      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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klingt gut, danke! was kann ich denn unter 'Auslagen' geltend machen?

Ist es also besser einen Gutachter zu beauftragen der nicht bei einem VW Händler auf dem Hof steht? Hab hier in der Nähe gleich n VW mit Dekra Stützpunkt.
uschii ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:08      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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hör Dich mal nach einem gescheiten unabhängigen Sachverständigen / Gutachter bei euch in Berlin um. Bei VW würde ich keins erstellen lassen. Auslagen sind Portokosten / Telefonkosten etc. Diese werden eigentlich mit der Auslagenpauschale von 25,-€ abgedeckt. Solltest Du höhere Kosten haben muss Du das nachweisen damit Du die höheren Kosten geltend machen kannst.
Tuncay ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:14      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, wenn ich den Wagen zum Tüv bringe müsste das ja ok sein. Sonst gibt es ja noch die Nummer vom BVSK. Da wird einem wohl geholfen bzw. leiten die einen an einen anerkannten Gutachter weiter.
uschii ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:18      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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zum TÜV bringen, bringt Dir nichts. Normalerweise gibt es im Bekanntenkreis doch immer jemanden der einen guten Gutachter kennt.. Es gibt Gutachter und Gutachter.. wichtig ist das Deine Interessen dabei abgedeckt werden.

Hab auch schon ziemlich miserable Gutachter kennengelernt. Wenn Du keinen finden solltest frag im Forum mal nach ob jemand einen aus Berlin kennt oder xidriver mal fragen der kommt ja auch aus Berlin und kennt sicherlich einen kompetenten.
Tuncay ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:23      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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ok, werde mich mal umhören! danke auch für Deine Hilfe!!! Und noch ne gute Nacht :-)
uschii ist offline  

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Alt 25.02.2009, 00:25      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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gerne doch, wünsche Dir auch eine gute Nacht und viel Erfolg bei der Reparatur..
Tuncay ist offline  

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Alt 25.02.2009, 09:59      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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hi uschi,

vor 3 wochen is mir auch jemand aufs parkende auto gefahren. ich bin folgendermaßen vorgegangen:
ich bin in die werkstatt meines vertrauens gefahren und hab mir da nen kostenvoranschlag geben lassen.
auf grund der tatsache, dass es ne eindeutige sache war (das auto war ja geparkt und der hat beim rückwärtsfahren nicht nach hinten geschaut), wollte der verursacher erstmal den schaden selber zahlen. als er dann gehört hat, dass der schaden mind. 1.200,00 € kosten wird, hat er die sache seiner versicherung gegeben und gemeint das werden wir schon sehen, was da bezahlt wird...
da ich beim adac rechtschutz versichert bin, hab ich dies genutzt und bin zu einem anwalt gegangen. der beschäftigt sich nun mit der sache. du kannst dir auch nen anwalt nehmen, auch wenn du nicht rechtschutz versichert bist und die anwaltskosten muss dann die gegnerische versicherung bezahlen. hat mir der anwalt so erklärt. is glaub ich auch sinnvoll, weil wenn das ein anwalt macht relativ schnell geld fließen müsste und außerdem kann dir der anwalt vieles geltend machen. z. B. autoausfall, wertminderung, etc. da kotzt du dich garantiert als privatperson ewig mit der versicherung rum, wenn dein auto 3 tage in der werkstatt ist und du den ausfall ersetzt haben willst. da stellt sich doch jeder quer, wenns ums zahlen geht...
Tibby ist offline  

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Alt 25.02.2009, 10:50      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Mit nem Anwalt ist vielleicht ne gute Idee. Hat man wahrscheinlich einfach weniger Stress mit der ganzen Sache.
Heute kommt auf jeden Fall erst mal der Gutachter und guckt sich den Schaden an.
Hab eben noch mit der Polizei telefoniert und die haben pauschal den Schaden mit ca. 5.000 Euro angegeben.

Kennt jemand ne Seite wo man sich den Wert des Wagens ausrechnen lassen kann (Zwecks wirtschaftlichem Totalschaden)?
uschii ist offline  

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Alt 25.02.2009, 14:59      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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jo, der anwalt kümmert sich um die ganze sache jetzt. führt die verhandlungen mit der versicherung, des gegners etc...

autobewertung mh... probiers mal damit http://www.autobudget.de/ ich hoff es hilft dir!
Tibby ist offline  

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Alt 25.02.2009, 15:54      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn das Auto älter als 5 Jahre ist kannst du aber keine Anspüche auf Wertminderung geltend machen.

Aber bei einer so hohen Schadenssumme würde ich sowieso einen Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragen.


votex055 ist offline  

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