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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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fakt ist das es eine veränderung eines bauteiles ist. somit verfällt die be des scheinwerfers. es spielt dabei keine rolle ob man ein teil verändert das eh keine funktion hat (wie die farbe) oder obs doch ne funktion hat.
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Roter Rächer | ![]()
Man brauch auch nicht Katholischer sein wie der Papst!! Kannst ja vollends Fussmatten eintragen lassen, ned das du ausrutscht und ausversehen jemand umfährst ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu era022 für den nützlichen Beitrag: | Illusion77 (07.05.2014) |
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seh ich auch so kann mir nicht vorstellen, dass es nicht legal ist. ich mein denn könnte man ja auch sagen man darf seine Frontlippe nicht in Wagenfarbe lackieren oder seine Spiegel schwarz lackieren. das ist ja auch eine bauliche Veränderung so wie sie hier beschrieben wurde. wenn man jetzt seine scheinwerfergläser lasiert, denn hat das einfluss auf licht aber solange die reflecktoren original bleiben dürfte es meiner meinung nach keine probleme geben. letzendlich muss man das prüfen lassen von einem tüver, der des lesens mächtig ist und mal die stvzo aufschlägt.
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Ich bin normal sehr kritisch mit Veränderungen am Fahrzeug und eintragen und finde das nahezu jede Veränderung eingetragen werden muss. In diesem Fall stellt sich für mich aber die Frage ob der Teil annähernd Relevant ist. Das sich Versicherungen bemühen einen Schaden nicht zu bezahlen ist korrekt, aber sie müssen es auch beweisen. Denn wenn mir ein LKW hinten reinfährt und ich hab vorne Xenon Kits drinnen, wird der Gutachter wohl Probleme haben zusagen, ich hätte ihn mit den Xenons geblendet. Das sich Gutachter Teile nicht genau ansehen ist ein Irrtum. Es wird sogar die Glühbirne gecheckt und geschaut ob das Licht EIN oder AUS war wenn es relevant ist. Was dir passieren kann ist, dass die Versicherung das ganze bemängelt und der Richter dir dann eine Verwaltungsstrafe anhängt, das wird allerdings minimal sein. Wenn er es überhaupt macht. Denn wenn ich meine Stoßstange lackiere, kann mir keiner etwas anhängen wenn mir wer reinfäht. Anders sieht es aus wenn ich ein anderes Fahrwerk einbaue und mit jemanden anderen zusammenkrache. Da wird geschaut ob ein korrektes Fahrwerk das ganze hätte verhindern können und dann wirds Richtung Teilschuld laufen. Aber du hast die relevanten Elemente nicht verändert, somit sehe ich kein Problem. Scheinwerfer tönen wäre wieder was anderes. |
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