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Alt 21.06.2009, 12:53      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von tOad Beitrag anzeigen
ob die damit durch kommen is dann wieder ne ganz andere sache...
Das spielt vorerst keine Rolle. Den Ärger, Kosten und Rennerei (und verm. den kürzeren Atem) hast vorerst Du ....

Ob einem das (evtl. verm. am falschen Ende Sparen oder den minimalen "Gewinn") Wert ist, würde ich mir 2x überlegen.


NetSecond ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Koti
 
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Zitat:
Zitat von Pascal2311 Beitrag anzeigen
Ich habe halt Originale Xenon Scheinwerfer...
Der Vorbesitzer von den Scheinwerfern hat das "Innenleben" schwarz lackiert, aber nicht den Reflektor.

Möchte die Einsätze nun gegen die Chrom Einsätze tauschen...
Sind auch schon einige Interessenten vorhanden, die jedoch bedenken bezüglich der legalität haben...

Hmm werde wohl am Montag mal zum Tüv/Dekra fahren um mich 100 prozentig zu vergewissern...

Aber danke euch
und warste da? was sagt der TÜV/Dekra?
CodyIV ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:40      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Roter Rächer
 
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Also ich hab ja meine Xenons auf Jubi look gemodded.
Ich war beim GTÜ. Prüfer meinte nur "Was haben sie da verändert? Sie sagten doch die wären Schwarz lackiert... Das wäre mir jetzt nicht aufgefallen!!"
era022 ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:49      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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fakt ist das es eine veränderung eines bauteiles ist. somit verfällt die be des scheinwerfers. es spielt dabei keine rolle ob man ein teil verändert das eh keine funktion hat (wie die farbe) oder obs doch ne funktion hat.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:50      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Don´t call it Schnitzel
 
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Wo solln das illegal sein?

Dann würde ich kein TÜV bekommen wenns illegal wäre ...
obs nun Chrom ist (was reflektieren könnte) oder schwarz is, ist relativ, solang du die linse nicht bearbeitest!


Klapp_Spaten ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:51      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Roter Rächer
 
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Man brauch auch nicht Katholischer sein wie der Papst!!

Kannst ja vollends Fussmatten eintragen lassen, ned das du ausrutscht und ausversehen jemand umfährst
era022 ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu era022 für den nützlichen Beitrag:
Illusion77 (07.05.2014)
Alt 16.09.2009, 22:57      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von era022 Beitrag anzeigen
Man brauch auch nicht Katholischer sein wie der Papst!!

Kannst ja vollends Fussmatten eintragen lassen, ned das du ausrutscht und ausversehen jemand umfährst
Meine reden, so würde ich das auch sehn
Deinert16V ist offline  

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Alt 16.09.2009, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Pascal2311
 
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Hab da immer noch frisch lackierte Xenon Scheinwerfer Einsätze zum Tausch

http://www.golf4.de/
Pascal2311 ist offline  

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Alt 16.09.2009, 23:03      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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seh ich auch so kann mir nicht vorstellen, dass es nicht legal ist. ich mein denn könnte man ja auch sagen man darf seine Frontlippe nicht in Wagenfarbe lackieren oder seine Spiegel schwarz lackieren. das ist ja auch eine bauliche Veränderung so wie sie hier beschrieben wurde. wenn man jetzt seine scheinwerfergläser lasiert, denn hat das einfluss auf licht aber solange die reflecktoren original bleiben dürfte es meiner meinung nach keine probleme geben. letzendlich muss man das prüfen lassen von einem tüver, der des lesens mächtig ist und mal die stvzo aufschlägt.
muko ist offline  

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Alt 17.09.2009, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Man dürfte sich auch kein Emblem in den Grill clipsen und keine Aufkleber auf die Motorhaube kleben!
hardy ist offline  

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Alt 17.09.2009, 16:31      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bin normal sehr kritisch mit Veränderungen am Fahrzeug und eintragen und finde das nahezu jede Veränderung eingetragen werden muss. In diesem Fall stellt sich für mich aber die Frage ob der Teil annähernd Relevant ist. Das sich Versicherungen bemühen einen Schaden nicht zu bezahlen ist korrekt, aber sie müssen es auch beweisen. Denn wenn mir ein LKW hinten reinfährt und ich hab vorne Xenon Kits drinnen, wird der Gutachter wohl Probleme haben zusagen, ich hätte ihn mit den Xenons geblendet.

Das sich Gutachter Teile nicht genau ansehen ist ein Irrtum. Es wird sogar die Glühbirne gecheckt und geschaut ob das Licht EIN oder AUS war wenn es relevant ist.

Was dir passieren kann ist, dass die Versicherung das ganze bemängelt und der Richter dir dann eine Verwaltungsstrafe anhängt, das wird allerdings minimal sein. Wenn er es überhaupt macht.
Denn wenn ich meine Stoßstange lackiere, kann mir keiner etwas anhängen wenn mir wer reinfäht. Anders sieht es aus wenn ich ein anderes Fahrwerk einbaue und mit jemanden anderen zusammenkrache. Da wird geschaut ob ein korrektes Fahrwerk das ganze hätte verhindern können und dann wirds Richtung Teilschuld laufen.

Aber du hast die relevanten Elemente nicht verändert, somit sehe ich kein Problem. Scheinwerfer tönen wäre wieder was anderes.


Luki ist offline  

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