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nix mehr Golf, nix VW Registriert seit: 13.05.2009 Keines mehr ausm VW-Konzern! Ort: zuhause Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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kannst im Hella Online-Katalog nachsehn.
Geändert von V5-Säufer-Fahrer (11.02.2010 um 13:34 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
die schwarzen Hellas habe ich ersteigert bekommen vor einiger Zeit. Problem ist das bei einem das Glas defekt ist. Darum suchte ich nach einem Hella Glas um es weg zu machen und auf die Black scheinis wieder drauf. Und wo ich gerader dabei bin, dachte ich, ich mach mal schnell doppelblinker statt NSW rein. Die NWS kann ich ja später in die Stossi rein. kapische?^^ |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
bye | |
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wie soll ich die Ware prüfen wenn ichs per Versadn erhalten hab? Würde ich über die Software verfügen ums KI und Schlüssel selber anzulernen, bräucht i auch ned in der Gegend rumgurken damits mir einer erledigt. Wenn ich in eine Werkstatt gefahren wäre und eine Rechnung hätte, stünde einer Kostenerstattung nix im Wege laut Verkäufer. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Wenn die Ware als einwandfrei funktionierend und mängelfrei verkauft/gekauft wurde, brauch ich als käufer nichts nach prüfen, wenn er sagt das funzt 100% dann verlass ich mich da drauf und hab das schriftlich! Denke nicht das es ein fehler war, nicht jeder hat die Mittel den Tacho auf herz und nieren zu prüfen! | |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Einbauen wäre ne Möglichkeit. ![]() Ich sag ja auch nicht, dass es deine Schuld ist, oder dass ich nicht ggf. in die selbe Falle tappen würde (auch wenn ich nicht so ganz verstehe warum du ihn angebl nicht prüfen konntest). Ich sag nur es wird schwer nen Folgeschaden aus dem Vertrag rechtlich einzuklagen o.ä. bye |
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von was für einem vertrag sprichst du? er verkauft ware als einwandfrei deklariert und nach dem testen stellt sich heraus dass die Aussage des Verkäufers falsch war. Also geht die Ware zurück, der Kaufpreis wird erstattet und die angefallenen UInkosten deswegen auch. Ganz einfach und simpel: Bei einer Weigerung steht im Raum ob es sich beim Verkäufer um versuchten Betrug handelt oder nur um arglistige Täuschung. Im übrigen ist die Ware geprüft worden, sonst hätte man ja den Defekt ned feststellen können. Dir sollte ja bekannt sein, dass diese Instrumente nur dann auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden können, wenn sie im Fahrzeug verbaut werden. Dies alles geschah. Jetz erklär mir bitte, wo Du ein Problem siehst. |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Der Um und Rückbau sind nicht teil eures Vertrags. Natürlich sollte es kein Problem sein den Vertrag rückgängig zu machen, aber da um und Rückbau keine Vertragsbestandteile sind sind die erstmal aussen vor. Die Kosten hierfür sind meiner Meinung nach Folgekosten für dich die aus dem Vertrag entstanden sind und die du natürlich jetzt gerne auch erstattet haben möchtest. Es ist aber nach meiner Meinung fraglich, ob du diese Folgekosten auch so einfach einfordern / einklagen kannst. Sowas ist insbesondere bei Privatpersonen sicherlich entweder schwer oder gar unmöglich. Musst du halt mal schauen, kannst mich ja gerne auf dem laufenden halten und es würde mich für dich freuen wenn ich mich irre. bye |
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Der verkäufer ist Umsatzsteuerbefreiter Gewerbetreibender. Wenn mir Schrott angedreht wird und mir Folgekosten entstehen die niemals entstadnen wären, hätte der verkäufer die Mängel kundgetan, dann hat die angefallenen Kosten zu tragen. Zumal mir trotz mehrfacher Versicherung, alles ist in Ordnung und funktioniert tadellos und fehlerfrei Ware verkauft wurde, die eben nicht im beschriebenen Zustand ist. Im übrigen muss hier ned diskutiert werden, wer auf welchen Kosten sitzenbleibt, denn er würde die Folgekosten übernehmen, wenn sie durch eine Werkstatt belegt werden können, da er sie dann wiederum steuerlich geltend machen kann. Da diese Rechung nicht beizubringen ist, weil Umbau und Test durch ein Forumsmitglied erfolgte, kann nichts belegt werden ohne dass wir alle und wegen Schwarzarbeit und der selben Förderung strafbar machen. Somit muss eine für beide tragfähige Lösung gefunden werden. Bislang habe ich im Schritverkehr den Eindruck, dass er meine Ansprüche druchaus versteht, aber eben Gesprächsbedarf besteht, dieses Gespräch allerdings erst stattfinden kann, wenn er wieder in Deutschland sich befindet. Also warte ich ab und werd gerne berichten zu welcherm Ergebnis wir gekommen sind Ende des Monats. |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Ah dann siehts natürlich anders aus. Gerade wenn er gewerblich unterwegs ist sehe ich deine Chancen wesentlich besser, insbesondere wenn er schon Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Naja vielleicht kann er dir ja ne gute Alternative bieten. Sowas in Richtung von Einkaufsgutschein oder so.... bye |
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EK-Gutschein kann i mir ned vorstellen, den Handel mit den Kombiinstrumenten (hat er mir geschrieben) macht der nur nebenbei, was er sonst noch gewerblich macht weiss ich ned. Da er die KIs voin einem Zulieferer erhält, muss er sich auf seine Aussage der Fonktionsfähigkeit verlassen, denn er kann ned testen. Das abr interessiert mich als käufer ned, denn er is mein Ansprechparnter und ned sein Zulieferer. Wenn ich einen Neuwagen mit Stadnheizung bekomme und die Heizung spinnt, dann ist mein Ansprechpartner der Verkaufsbetrieb des Neuwagens und ned Webasto oder Eberspächer. Das muss der gute Mann dann mit seinem Zulieferer abklären und wie die beiden sich einigen, is mir im Prinzip ziemlich egal! |
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also der erste meinte es ja wohl noch gut, ich kann verstehen das er die Versandkosten nicht übernimmt, das machen nicht mal Warenhäuser ![]() Der zweite Fall ist natürlich Betrug |
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Den Betrug nachzuweisen wirds Problem sein jagdfieber, da er ja sagt, er bekomt die Instrumente auf Fehlerfreiheit zugeliefert. So kann er sich jederzeit auf Unwissenheit berufen, da er ned die Möglichkeit des Zulieferers hat, die Dinger zu testen. Ebenso schwer wirds sein, ihm arglistige Täuschung anzuhängen denk ich. Das is ja das Dilemma das i hab, wenn er ned zahlen will, wer weiss, weis ausgeht bei Gericht. |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Unwissenheit bei nem Händler wird schwer. Ist beim Auto ja genauso, da kommt er damit auch ned durch, weil man halt davon ausgeht, dass es sein Spezialgebiet ist. Da kann dir auch kein Händler ne Karre mit kaputten Bremsen aus "unwissenheit" verkaufen, nur weil er keinen Bock hatte zu schauen. Sollte also schon gehen. bye |
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