Naja mit Garantie hat das wenig zu tun, schon eher mit Gewährleistung aber auch das eher nicht.
Worum es hier eher geht ist Betrug. Er hat dir ein Auto verkauft, das einen Schaden drauf hatte. Wenn er davon wusste, wovon man bei einem Händler ausgehen kann ist es Betrug.
Gewährleistung wäre, wenn dir heute irgendwas kaputt geht. Von mir aus das Handschuhfach fällt raus. Innerhalb der ersten 6 Monate kann man davon ausgehen, das es beim Kauf bereits gewesen ist und der Händler muss das Gegenteil beweisen. Danach hast du die Beweislast. Was jetzt aber hinzukommt ist, dass es sich um ein Gebrauchtfahrzeug und kein Neufahrzeug handelt. Bei einem gebrauchten Fahrzeug muss man es hinnehmen, wenn das ein oder andere nicht so ganz passt.
Angenommen du kaufst eine 10 Jahre alte Waschmaschine und die Elektronik geht dir 2 Tage nach Kauf ein, muss der Händler das nicht ersetzen, weil man davon ausgehen kann, dass das Gerät seine Lebensdauer erreicht hat. Gleiches beim Auto.
Aber hier gehts eher um ein Vertragsrecht. Ruf den Vorbesitzer mal an, und frag ob er einen Unfall hatte und frag ihn höflich ob er dir das schriftlich geben würde. Weis ihn aber drauf hin, das er damit KEINE verbindlichkeit eingeht. D.h. nicht das der dann sagt er weis von nix, weil er Angst hat das er den Schaden bezahlen muss. Es ist ganz allein der Händler dafür verantwortlich, weil bei einem Händler kann/muss man davon ausgehen, das sich der mit Fahrzeugen auskennt und daher Unfallschäden erkennen muss!
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