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Alt 21.09.2009, 14:50      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Also die Sache ist wohl eindeutig. Er hat dir nicht das verkauft, was er dir beim Kauf zugesagt hat. Wenn er sagt das Auto war Unfallfrei, und es wurde aber so viel ausgetauscht muss man von einem Miteilungspflichtigen Unfall ausgehen.

Wer an dem Unfall Schuld hat, interessiert niemanden, das war damals Thema als der Unfall passiert ist. D.h. dir kann es egal sein ob der Besitzer wo angefahren ist, oder ob ihm jemand hineingefahren ist, völlig unrelevant. Relevant und Faktum ist, dass das Auto einen Unfall hatte, und der Händler dir das Auto als unfallfrei verkauft hat. ENDE!
Das du nun Recht auf einen Schadenersatz hast, ist wohl eindeutig, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgend ein Gericht anders urteilen würde.
Es ist halt nur die Frage, wie dieser Schadenersatz aussieht. Entweder Reduktion des Kaufpreises, Rückgabe des Fahrzeuges oder ähnliches, das hängt natürlich auch von dir ab.

Was ich dir empfehlen kann ist, dass du den Verkäufer unterschwellig mitteilst, dass du den Fall an die örtliche Zeitung geben wirst, dass hier solche Praktiken durchgeführt werden. Er mag dir zwar dann mit drohen es sei Rufschädigung, in Wirklichkeit ist es aber nur die reine Wahrheit. Autohändler haben panische Angst, in den örtlichen Median schlecht dazustehen. Ihr Markt ist eben meist nur die Umgebung und wenn man dann soetwas liest kann man mit Umsatzeinbußen rechnen.

Ich würde dir weiters auch empfehlen NICHTS mündlich zu machen. Der hat dich einmal über den Tisch gezogen, der machts auch ein zweites mal. Mache ALLES schriftlich und wenn es dir noch so als Kleinigkeit erscheint, und ziehe unbedingt einen Anwalt der Sache bei, wie du es aber eh schon gemacht hast!


Luki ist offline  

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Alt 21.09.2009, 14:56      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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ja wie gesagt morgen lass ich mich von einem Anwalt beraten und ich denke wir werden direkt zusammen eine Schadensforderung stellen...um uns aussergerichtlich zu einigen...Sollte er darauf nicht eingehen..werd ich sofort vor gericht gehen!
Bin ja zum Glück rechtschutzversichert!

Noch zu den Fragen..
Ich bin der 3. Halter aber ich kann eindeutig belegen, dass alle Schäden und Fälschungen von dem 2. Besitzer ausgehen!

@ Luki der Wagen ist von Privat nicht vom Händler...

Geändert von xxmarc (21.09.2009 um 14:59 Uhr)
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Alt 21.09.2009, 15:27      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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In dem Fall ist es egal ob Händler oder Privat. Er wusste von dem Schaden, und hat ihn bewusst verschwiegen! Anders wäre es wenn das Auto einen Mangel hätte wo der Verkäufer eventuell nicht wissen konnte dass er ihn hat. Zum Beispiel kann er als privater nicht wissen, dass das Zahnrad vom zweiten Gang einen Haarriss hat. Selbst wenn er es wüsste, wird es schwer ihn dafür zu belangen. Wenn er von dem Unfall nicht wusste, ist seine Zurechnugnsfähigkeit zu prüfen Rechtlich bist du da völlig im grünen Bereich. Hast du mit deiner Rechtschutz darüber schon gesprochen? Denen muss man vorher soetwas melden, nicht das dich dann das böse Erwachen trifft.

Achja und sei bei dem Schadenersatz nicht zu zimperlich. Am besten du gibst ihm das Auto zurück und suchst dir ein neues. Für dich das beste.

Ich würde ihn auch darauf hinweisen, dass du vor Gericht forderst den Hintermann also jenen der den Stempel ausgestellt hat ausgeforscht wird. Dann wirds richtig unangenehm für den. Weil der hat eine fristlose Kündigung, sofern er nicht der Chef dort ist
Luki ist offline  

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Alt 21.09.2009, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Ich werde keines falls zu zimperlich sein!!!Das kann ich jetzt schonmal versichern
Auto zurück geben kommt für mich nun nicht mehr in Frage weil ich einfach schon zu viel Geld in das Auto gesteckt habe..

Und ja...Ich habe schon eine Vermutung wer der "Hintermann" der Werkstatt sein könnte...
Als ich den Golf damals kaufte kannte sich der Bruder des Verkäufers unglaublich gut mit dem Fahrzeug aus..er hat mit mir die Probefahrt gemacht und desweiteren nóch einen kleinen defekt erläutert..( Damals Abs-Sensor ) man hat aufjedenfall gemerkt, dass er sehr viel Ahnung von dem PKW hatte im Gegensatz zum Verkäufer!

deshalb denk ich das der Bruder evtl. Azubi in dem Autohaus war oder ähnliches...
xxmarc ist offline  

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Alt 27.09.2009, 18:17      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo zusammen...
war vor einer Woche beim Anwalt und er sieht die Sache genauso wie ich...Das der Wagen schonmal einen Unfall hatte und er stellt eine recht hohe schadensforderung und wenn wir diese erhalten ist alles Ok...Falls nicht gehen wir vor Gericht!

Hatte euch ja ganz am Anfang mal von der Roststelle an meiner Tür erzählt...wodurch ich überhaupt auf diesen Unfall aufmerksam wurde...

Hab mal 2 Bilder gemacht schauts euch an...


xxmarc ist offline  

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Alt 27.09.2009, 21:37      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Ach du schei... Das sihet ja sehr nach Pfuscharbeit aus. So etwas habe ich noch nie gesehen an irgendwelchen Autos, nicht mal bei ner C-Klasse Benz oder Opel Astra. Ich wünsche dir auf jeden Fall Erfolg bei dieser Sache und lass nicht locker, soclhe Händler muss man einfach das Handwerk legen. Da will man fast gar kein Gebrauchtwagen mehr kaufen.
Golftürk ist offline  

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Alt 28.09.2009, 13:56      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Versteh auch nicht wie sich das so extrem bilden kann..
Meint ihr man kann die Tür wieder richten...kriegt man das hin?
Oder gleich ne neue Tür wegen evtl. streuen des Rostes..???
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Alt 28.09.2009, 14:02      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, man kann das abschleifen oder Sandstrahlen, aber eine neue Tür wird wohl billiger kommen. Das Innenleben kann man ja weiterhin verwenden!
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Alt 29.09.2009, 00:19      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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Der Rost den du da gefunden hast, zählt zu den Rostkrankheiten beim Golf IV ab Modelljahr 2001.
Ist bei VW bekannt und wird im Rahmen der Rostgarantie (10 Jahre) kostenlos auf Kulanz behoben.

Wir hatten schon einige Autos im Haus bei denen das so aussah.

Die Arbeitsanweisung von VW sieht folgerndermaßen aus:

Bei Durchrostung wird die Tür ersetzt, sollte dies nicht der Fall sein, wird sie instandgesetzt.

Also prüft eure Türen!! Kann auf beiden Seiten passieren. Einfach mal etwas am gummi ziehen. Man sieht gleich ob die Fugendichtmasse lose ist oder hält. Ist sie lose ist auch Rost drunter.
Wir hatten das übrigens sogar schon bei nem Variant aus Bj. 2005!
Fletschi ist offline  

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Alt 29.09.2009, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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Ist ja interessant zu hören...
Rostgarantie 10 Jahre!?!?
Hab ich persönlich noch nichts von gehört..
Den Mitarbeitern von VW, denen ich das gezeigt habe, haben auf schlechte Lackierung hingewiesen und meinten das geht nicht auf Lasten des VW-Konzerns..!?!?

Gibt es dazu irgend ein Schreiben???

Gruß Marc
xxmarc ist offline  

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Alt 30.09.2009, 08:40      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Ist die Garantie auf Durchrostung nicht 12 Jahre??
Die Lackgarantie greift aber nur wenn der Original Lack drauf ist. Ich weis nicht wie das ist, wenn es bei VW mal lackiert wurde oder so. Wurde es wo anders lackiert keine Chance!
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Alt 30.09.2009, 10:18      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
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Den Rost dürftest du evtl. auch bezahlt kriegen wenn außen schonmal lackiert wurde, da der Rost ja von innen kommt. Musst du aber probieren, das entscheidet im Zweifel ein Außendienst von VW.

Zu dem Fall an Den Türen, wie auch beim variant an der Heckklappe gibts einen sogenannten TPL-Eintrag in der "****". Muss man nur die Fahrzeugdaten eingeben und dann die richtige DISS-Codierung eingeben und schon hat man den TPL-Eintrag in dem alle Hinweise zur Kulanzabrechnung, sowie ne genaue Reparatur- und Verfahrensanweisung stehen.
Fletschi ist offline  

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Alt 30.09.2009, 10:19      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
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Kannst du mir das mit dem **** und TPL nochmal erklären wie ich das mache??

bezügl. Lack: Mir wurde gesagt dass ich es nur bekomme weil ich den orig. Lack drauf habe
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Alt 30.09.2009, 12:00      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Kannst du mir das mit dem **** und TPL nochmal erklären wie ich das mache??

Das kannst du selbst nicht machen. Das "****" ist ein VW-Internes Programm, das auf den VW-Server zurück greift. Du kannst deinem VW-Händler nur sagen, dass du dich schlau gemacht hast und es speziell für diesen Fall eine TPL (Technische Produktlösung heißt das glaub ich) gibt. Das versteht der schon.
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Alt 30.09.2009, 12:02      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
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Hat das was mit **** zu tun?
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Alt 30.09.2009, 14:47      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
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Nö!

**** ist nur für Teile, **** für Werkstatt (Reparaturanleitungen, Freigaben, Werksanfragen, usw...)
Fletschi ist offline  

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Alt 30.09.2009, 14:55      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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Hast du da Zugang dazu? Könntest du mir da die Anweisung raussuchen, wie das mit der Heckklappe aussieht wenn die rostet? Mein Händler gibt mir das nicht.
Luki ist offline  

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Alt 30.09.2009, 15:39      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
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kurzer Hinweis zu gesetzlilchen Lage (vielleicht hilft es dir ja was)

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Eine Täuschung liegt vor, ähnlich wie beim Betrug, wenn ein Irrtum durch Vorspiegeln falscher oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen trotz bestehender Aufklärungspflicht erregt oder aufrechterhalten wird. Arglistig setzt Vorsatz voraus, Fahrlässigkeit reicht nicht.

Beispiel:
Herr "Müller" verkauft ein VW-Cabrio und verscheigt bewusst, dass der Boden durchgerostet ist. Der Käufer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Er hat aber die Möglichkeit, Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels zu verlangen. Im ersten Fall wird der Kaufvertrag durch die Anfechtung vernichtet. Dashalb sind die bereits erbrachten Leistungen zurückzugewähren. Daneben kann der Getäuschte Schadensersatz verlangen, soweit er weitere Investitionen (Überführungskosten) zur Abwicklung des angefochtenen Vertrages hat tätigen müssen. Finanziell aufwendiger würde der Fall aber vermutlich, wenn er sich auf das arglistige Verschweigen eines Mangels berufen hätte. Dann könnte er das Fahrzeug behalten und es auf Kosten von "Müller" instand setzen lassen oder er zurückgeben und den Wertunterschied verlangen.

Anfechtungsfrist
Die Anfechtungsfrist beträgt bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung ein Jahr ab Kenntnis. Das Anfechtungsrecht erlischt aber spätestens nach 10 Jahren (§ 124)
tree ist offline  

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Alt 30.09.2009, 15:51      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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...aber hat dir dein Anwalt schon alles besser erläutert...
wollte nur auch noch mal meinen Senf dazu geben
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Alt 02.10.2009, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 60 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, hab ich.

Schick mir mal ne PN mit deiner email. Wenn ich am Montag dran denk, kümmer ich mich drum.


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