Also die Sache ist wohl eindeutig. Er hat dir nicht das verkauft, was er dir beim Kauf zugesagt hat. Wenn er sagt das Auto war Unfallfrei, und es wurde aber so viel ausgetauscht muss man von einem Miteilungspflichtigen Unfall ausgehen.
Wer an dem Unfall Schuld hat, interessiert niemanden, das war damals Thema als der Unfall passiert ist. D.h. dir kann es egal sein ob der Besitzer wo angefahren ist, oder ob ihm jemand hineingefahren ist, völlig unrelevant. Relevant und Faktum ist, dass das Auto einen Unfall hatte, und der Händler dir das Auto als unfallfrei verkauft hat. ENDE!
Das du nun Recht auf einen Schadenersatz hast, ist wohl eindeutig, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgend ein Gericht anders urteilen würde.
Es ist halt nur die Frage, wie dieser Schadenersatz aussieht. Entweder Reduktion des Kaufpreises, Rückgabe des Fahrzeuges oder ähnliches, das hängt natürlich auch von dir ab.
Was ich dir empfehlen kann ist, dass du den Verkäufer unterschwellig mitteilst, dass du den Fall an die örtliche Zeitung geben wirst, dass hier solche Praktiken durchgeführt werden. Er mag dir zwar dann mit drohen es sei Rufschädigung, in Wirklichkeit ist es aber nur die reine Wahrheit. Autohändler haben panische Angst, in den örtlichen Median schlecht dazustehen. Ihr Markt ist eben meist nur die Umgebung und wenn man dann soetwas liest kann man mit Umsatzeinbußen rechnen.
Ich würde dir weiters auch empfehlen NICHTS mündlich zu machen. Der hat dich einmal über den Tisch gezogen, der machts auch ein zweites mal. Mache ALLES schriftlich und wenn es dir noch so als Kleinigkeit erscheint, und ziehe unbedingt einen Anwalt der Sache bei, wie du es aber eh schon gemacht hast!
|