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Alt 12.09.2009, 16:31      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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dynatec eine Nachricht über ICQ schicken
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Ja klar kannst du auch Geld zurückbekommen, da er ja nicht mehr soviel wert war, wie angegeben. Durch einen Kaufvertrag gehen beide ein rechtliches Bündnis ein, an das sich jeder halten muss.


dynatec ist offline  

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Alt 12.09.2009, 16:54      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn dein Auto bei VW im Computer steht und somit von VW repariert wurde, finde ich es echt enttäuschend für die VW Werkstatt..
Normalerweise beult VW nichts aus, sondern bestellt alle Teile neu sofern es ein stärkerer Unfall war und eine Instandsetzung sich wirtschaftlich noch lohnt.
Das deiner von VW ausgebeult wurde und jetzt rostet ist nicht normal.
Von wem hast du den Wagen denn gekauft?
Privat? Händler? Unscheinbarer Verkäufer?
ThePunisher ist offline  

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Alt 12.09.2009, 16:55      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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genau so ist es,bei mir war es ähnlich,der vorbesitzer hatte "vergessen zu erwähnen"das er mal Ölverlust hatte,kurze Zeit nach dem Kauf hatte ich nen Turboladerschaden -> Anwalt -> er musste Zahlen...
Zieh es durch.
...Fi... ist offline  

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Alt 12.09.2009, 18:11      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Privat -> unscheinbarer Verkäufer!
Leider weiß ich nicht ob er einen richtigen Unfall hatte, ob er selber irgend wo langgestriffen ist, bzw. in welchem Ausmaß der Unfall war..ob groß oder klein...
Hab halt nur die Daten (Türen ausgebeult u.s.w)
xxmarc ist offline  

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Alt 12.09.2009, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn der bei VW im Computer steht, kannst du dir auch die Kosten für die Reparatur geben lassen.
Solange nur etwas zerkratzt oder eingebeult war und lackiert wurde, muss es kein Unfallwagen sein.
Erst wenn tragende Teile instandgesetzt werden müssen, ist es ein Unfallauto.

Alles in allem denke ich, war der Schaden halb so wild.
Dein Auto ist ein 1.6er von 09/00 - 11/01, d.h. wäre der Schaden wirklich heftig gewesen, wäre er wirtschaftlich tot.
Da deiner aber bei VW gerichtet wurde (Apothekenpreise), hat es sich immernoch gelohnt.
Solange im Kaufvertrag nicht ausdrücklich "Unfallfrei" steht, kannst du wohl nichts machen.
Ausserdem wäre der Typ ziemlich doof, wenn er den Wagen bei VW reparieren lässt (Fahrzeughistorie) und den Wagen beim Verkauf mit "Unfallfrei" deklariert.
ThePunisher ist offline  

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Alt 12.09.2009, 18:55      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Im Kaufvertrag steht eindeutig unfallfrei/ keine sonstigen Schäden und das Scheckheft hat ca. 7 gefälschte Eintragungen über angebliche Inspektionen, wenn man da nichts machen kann, dann armes Deutschland.
xxmarc ist offline  

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Alt 13.09.2009, 20:47      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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HH-burger eine Nachricht über MSN schicken Ebayname von HH-burger: HH-burger
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Halt uns mal bitte auf dem laufenden was passiert und wie du vorgehst!
HH-burger ist offline  

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Alt 13.09.2009, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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David Eggeling eine Nachricht über ICQ schicken
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Klar ist der wagen ein unfallwagen ? hallo???
Beide türen und seitenteil ausgebeult und gespachtelt , des der Wagen nicht mehr wie im original unfallfreien zustand ist müßte doch jedem klar sein!
Spachtel am auto ist immer schlecht... es reicht schon wenn er den wagen wieder verkaufen möchte und es geht einer ganau an der seite mit einem lackschichtmesser entlang... und dann ? der wagen ist eindeutig weniger wert wie in einem unfallfreiem originalzustand! wir reden hier ja nicht nur von einem kleinen beulchen,es wurde schließlich an beiden türen und an dem seitenteil karosseriearbeiten vorgenommen!

Gehe zum Anwalt erkundige dich nochmal beim vw händler ob der typ von dem du das auto hast den unfall hatte vieleicht war es ja sogar der vorbesitzer, falls es einen gibt....
falls es der typ war von dem du das auto gekauft hast ,hätte er dich darüber informieren müssen!
wie du selbst siehst hast du ja durch den unfall eindeutige nachteile blasen,Rost u.s.w


Wichtig ......gehe zum Anwlat und erzähle ihm die geschichte, ich denke mir das man da was machen kann weil es ja eindeutig betrug ist was der typ gemacht hat!
David Eggeling ist offline  

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Alt 13.09.2009, 21:16      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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David Eggeling eine Nachricht über ICQ schicken
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Unfallschäden an Gebrauchtwagen

Ist das schon ein Unfallwagen?

Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.

Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Geändert von David Eggeling (13.09.2009 um 21:19 Uhr)
David Eggeling ist offline  

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Alt 13.09.2009, 21:22      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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hi zu dem thema hab ich gleich mal ne frage!!!

ich hab meinen golf vor 2 jahren gekauft mit 98tkm ich hab jetz baum rumbauen und sauber machen mitbekommen das Vorn die Scheibe eine Andere ist Hinten die Scheibe eine andere und Beifahrer Seite hinten eine andere und an der Scheibe sind jetz schon kleine Rostblasen zu sehen die scheibe ist wie nicht richtig eingeklebt und dort steht das wasser jetz
und wenn man die türpappe hinten abmacht ist alles lackiert sogar die Bitumenmatte die dort klebt und auf der anderen seite ist grundiert oder so und die bitumenmatte noch richtig Schwarz

nun is die frage es ist 2 Jahre her was kann man denn da noch groß machen ???
Golf Rider ist offline  

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Alt 13.09.2009, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
Boraner
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Ein Anwalt kann dir in dieser Sache besser helfen als das Forum hier.
Sry Leutz, private Erfahrungen und Meinungen können hier keinen Anwalt ersetzen.
Da jeder Fall individuell ist kann das Forum nur Ansätze zur hilfe liefern.

Also sieh zu.
 

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Alt 13.09.2009, 21:37      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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ja aber ich denk mir nach 2 jahren kann ichs doch wohl vergessen
Golf Rider ist offline  

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Alt 13.09.2009, 22:04      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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zum thema "woher weiss man sowas"....

wen der wagen scheckheft bei VW gepflegt ist dann kann der vag händler anhand der FIN eine art "tagebuch" einsehen. sobald der wagen in eine vag werkstatt rollt wird vieles erfasst:
- aktueller km stand
- was gemacht wurde

ist dann schon wen man beim unfallfreien so sachen wie "kotflügel getauscht und lakiert plus richtbank" stehen hat
onkel-howdy ist offline  

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Alt 13.09.2009, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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aber wenn des ganze zeug nicht in der VW Werkstatt gemacht wurde sondern halt in nem hinterhof da steht auch nix bei VW in irgend ner LISTE
Golf Rider ist offline  

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Alt 21.09.2009, 13:41      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Es gibt Neuigkeiten.....

Hey Leute...

in der vergangenden Woche habe ich nun den Verkäufer meines Golf4 angeschrieben.
In dem Brief habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er mir das Auto unter falschem Vorwand und mit arglister Täuschung verkauft hat!
Desweiteren habe ich ihm angeboten, dass er sich mit mir auch aussergerichtlich einigen könne.
Nichteinmal 2 Tage sind vergangen nachdem ich den Brief abgeschickt hatte, da bekam ich schon eine Mail.
hier mal ein kleiner Auszug:
"Zu Ihren Anschuldigungen kann ich Ihnen nach wie vor versichern, dass dies nicht der Fall ist.Ohne auf diese Anschuldigungen zunächst weiter einzugehen, werde ich Sie nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand wieder kontaktieren.Selbstverständlich bin ich an einer aussergerichtl. Einigung interessiert......."

3Tage später äußerte er sich dann per mail zu meinen Vorwürfen!
Demnach wäre der Schaden wohl nur ein Lackschaden der hinteren Beifahrertür gewesen, welcher durch Fremdverschulden entstanden sei & nicht durch einen Unfall...Die Inspektionen wurden laut seiner Aussage in der VW-Werkstatt nach der regulären Arbeitszeit durchgeführt mit Wissen des Werkstattleiters mit dem wir jedoch telefoniert hatten und der uns versichterte, dass das Auto nie in seiner Werkstatt stand!

Nun, ich habe ihm daraufhin nicht mehr geantwortet, sondern habe morgen einen Termin mit einem Anwalt, der mich in der Sache beraten wird.


Was sagt ihr dazu?

gruß marc

Geändert von xxmarc (21.09.2009 um 13:56 Uhr)
xxmarc ist offline  

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Alt 21.09.2009, 13:49      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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...ich würde auch ohne Anwalt nichts weiter unternehmen. Da kann man sich sehr leicht verlaufen
Schleswig-Holsteiner ist offline  

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Alt 21.09.2009, 13:54      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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ich sag nur,Arschl.... gibt es überall. Zih das durch,geh zu deinem Anwalt du hast ja nicht zu verlieren! alles Gute!!!!wir drücken die Daumen
Streichholz ist offline  

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Alt 21.09.2009, 14:17      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
sophisticated.golf
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Auf der anderen Seite kann ich mir auch gut vorstellen, dass ein Wagen gerade bei Werkstätten wo alles drunter und drüber geht, zwar zum Service ist, auch den Stempel bekommt, aber nix ins Zentralregister eingetragen wird.

Ist bei dem Stempel eine Unterschrift dabei? Oder einfach nur Stempel? Normal setzt der KD-Meister ja seine Unterschrift mit drauf, oder?!
Sollte tatsächlich der Stempel von der Werkstatt einfach so reingedrückt worden sein, müssten dort eigentlich Köpfe rollen.
 

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Alt 21.09.2009, 14:21      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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du sagst es...stempel ohne Unterschriften!
xxmarc ist offline  

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Alt 21.09.2009, 14:24      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
sophisticated.golf
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Das ist schon sehr seltsam.
Gab es eig. noch einen Besitzer vor deinem direkten Vorbesitzer, oder bist du erst der 2. Halter?


 

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