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Alt 15.10.2009, 14:03
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Standard Golf IV weist starke Mängel auf - Geld zurück?!

Hallo!

Ich habe nun, 1 Woche nach dem Kauf, meinen Golf IV in die Werkstatt gebracht - wie es aussieht, ist EINIGES nicht in Ordnung an dem Wagen.

Gekauft wurde er privat, mit Kaufvertrag (,,unfall- und mängelfrei"); eine Garantie bzw. ein Widerrufsrecht gibt es somit natürlich nicht, jedoch erfolgte der Verkauf ja aufgrund von Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Das ,,top-gepflegte Auto ohne Mängel" hat nun, wie sich herausstellt, komplett kaputte Bremsen (jeweils herunter bis auf's Metall und übelst angerostet), mit denen man laut Werkstatt - Mann nicht mehr fahren dürfte, defekte Stossdämpfer, Winterreifen von 2000 (1 Jahr älter als das Auto selbst), dubiose Sommerreifen in W-Zertifizierung (laut Werkstatt - Mann äußerst seltsam an einem 171 km/h - Golf)...

Wer weiß Rat?!


dr_john_becker ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:08      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Also eine Vorspiegelung falscher Tatsachen gibts mal nicht, das heiß Vortäuschung falscher Tatsachen Das erwähne ich deshalb, damit du dich beim Verkäufer nicht blamierst, und die Gefahr ausgeschlossen ist, das er dich nicht ernst nimmt.

Also das mit den Reifen, naja das sind Dinge die man jedem autofahrer zumuten kann, dass er sich da auskennen muss. Du musst ja auch bei dir schauen ob die Bereifung ok ist.
Bremsen, nun ja da könntest du eine Chance haben. Wobei eine Bremse mit einmal Bremsen kaputt gehen kann, und wenn er einen guten Anwalt hat sich da vielleicht rausreden könnte. Andererseits wenn er es Mängelfrei verkauft, dann muss er das richten lassen auf seine Kosten. Das Fahrzeug komplett zurückgeben wird schwierig, da der Verkäufer die Chance einer Nachbesserung haben muss.
Luki ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:10      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, sind halt ein paar Verschleißteile hinüber. Hätte man beim Kauf beachten sollen. Denke nicht, dass du da was rausschlagen kannst. Hättest genauer hinschauen müssen, was du kaufst. Mit diesen "Mängeln" hätte man vom Feinsten runterhandeln können. Reifen mit Index W an nem 1.4er Golf ist nichts besonderes. Ich und viele andere haben z.B. Y (=300 km/h)
Vielleicht hat der Vorbesitzer die Reifen günstig bekommen. Bei den 9 Jahre alten Winterreifen haste wohl auch nicht aufgepasst. Auch da hätte man handeln können, da die Reifen eigentlich nicht mehr zu gebrauchen sind.
Du kannst ja den Verkäufer fragen, ob er dir nicht ein bisschen entgegen kommt.

Gruß
hardy ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:28      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Natürlich, die Reifen sind kein ,,Mangel"; da hätte ich selbst besser drauf achten sollen.
Dieser Punkt ist zwar ärgerlich und ominös, aber nun gut, meine Schuld. ;-)

Defekte Stossdämpfer, Bremsen und weiß der Geier was sonst noch jedoch nicht, denke ich.

Verrostete Bremsen, die definitiv hinüber sind, sollten meiner Meinung nach nicht an einem einwandfreien KFZ zu finden sein.
Ich kann als Laie nicht jeden Aspekt des Fahrzeugs zu 100% checken - deswegen setzt man einen entsprechenden Kaufvertrag auf; um dem Verkaufer ,,trauen" zu können.

Laut KFZ-Werkstatt befindet sich das Auto aufgrund der Bremsen in einem nicht verkehrstauglichen Zustand; und der Zustand der Bremsen kann sich ebenfalls unmöglich in der 1 Woche, in der ich den Wagen besitze, ergeben haben.
Ich kann als Verkäufer nicht in der KFZ-Beschreibung suggerrieren, dass das Fahrzeug ohne Weiteres TÜV / AU neu erhalten würde und TOP-gepflegt ist, gleichzeitg aber ein nicht-verkehrssicheres Fahrzeug liefern, dass so keinesfalls erneut über den TÜV gelangen würde.

Zur ,,Vorspiegelung": ich habe wenig geschlafen, bin übermüdet und gestresst, daher der Fehler. ;-)

Hier mal der Link zur eBay-Auktion; hatte das Ende trotz Interesses (Mindestpreis lag bei € 4.350,00) verpasst und ihn dann ,,so" für € 4.200,00 gekauft:

http://cgi.ebay.de/Top-Golf-4-1-4-16...item439a8d9ea2

Geändert von dr_john_becker (15.10.2009 um 14:37 Uhr)
dr_john_becker ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:37      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Am besten lässt du dir eine Mängelliste vom TÜV geben und gehst direkt zum Verkäufer. Habt ihr das vertraglich geregelt? Falls ja, dann hast du ggf eine Chance, das Auto zurückzugeben.
dynatec ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:45      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Wir haben den Standard-Kaufvertrag von Autoscout24 verwendet; dort sind keine Mängel aufgeführt, gleichzeitig sind die Kästchen, die dem Auto Unfallfreiheit und die Abwesenheit größerer Mängel bestätigen angekreuzt.

Ein Auto von 2001 ist natürlich nicht ,,neu", und geringe Mängel sind ja auch im Rahmen / akzeptabel (hier und da 'ne kleine Beule, ein abgregriffenes Plastikteil, benutzte Bremsen... ;-)).

Aber laut dem Mitarbeiter der KFZ-Werkstatt würden die Bremsen und ggf. die Stoßdämpfer (fahre gleich zu einem umfangreichem Check) auf jeden Fall jeweils einen massiven Mangel darstellen, den der Verkäufer hätte benennen müssen.
Laut dem Mechaniker besteht die Gefahr, dass bereits die Backen (bzw. die Halter der Brems-Teile) in Mitleidenschaft gezogen wurden; jede weitere Betätigung der Bremse wäre nun ,,riskant".
Bei der Probefahrt war alles okay (vielleicht wurden die Bremsen zuvor geölt? Der Verkäufer hatte so eine Art Garagen-Hobby-Werkstatt, sprich, ihm dürften die Mängel zu 100% bekannt gewesen sein ;-)), nun aber machen sie wirklich bedenkliche Geräusche, z.T. auch bei Kurvenfahrten.

Wenn mir der Verkäufer sagt, dass das Auto 1a ist, und der Kaufvertrag auch nichts Anderes sagt, ja, dann muss ich mich da doch drauf verlassen können, ohne den Wagen mit der Lupe zu untersuchen?! :-)))

Nochmal zu den Reifen: klar, sicherlich meine Schuld, dennoch ist es wohl an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, solche Reifen noch anzupreisen als ,,Bonus" und diese überhaupt mit abzugeben (sie sind wohl auch nicht mehr verkehrssicher).

Vielen Dank jedenfalls für die bisherigen Antworten!

Geändert von dr_john_becker (15.10.2009 um 14:48 Uhr)
dr_john_becker ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:46      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Hast du den Verkäufer schon darauf angesprochen ? Was sagt er dazu? Vielleicht sieht er die Sache sofort ein, und erledigt ?
Luki ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:46      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich denke mal nicht das du dem jetzt noch was kannst. Was du da aufgezählt hast sind reine Verschleißteile! Und das muss dir doch bei der Probefahrt auffallen. Zumindest die Bremsen wenn die wirklich so fertig sind.
Dimenticato ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:47      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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....das sind Mängel hinsichtlich von Verschleißteilen. Somit wirst Du wohl nichts machen können. Weil es gilt, wie gesehen so gekauft. Du hattest ja die Möglichkeit den Wagen zu begutachten und hast dieses Art der "Mängelerkennung" anscheinend nicht genutzt.
Schleswig-Holsteiner ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:51      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Irrtum! Ein Laie muss nicht erkennen können, das Stoßdämpfer oder so kaputt sind! Ist ja kein Mechaniker. Eine Delle muss erkennbar sein, aber nicht solch technische Sachen. Natürlich sind es Verschleißteile, aber darum geht es hier nicht?! Der hat das Fahrzeug als MANGELFREI verkauft, und abgefahrene Bremsen sind ein Mangel. Ob das Verschleißteile sind oder nicht, ist egal. Sie stellen einen Mangel dar!Weil sie nicht so funktionieren wie sie sollten. Anders wäre es. Wenn die Bremsen nicht mehr neu sind, und schon einige Kilometer gefahren wurden, aber zum Zeitpunkt des Verkaufes noch funktioniert haben und keinen Mangel dargestellt haben. Sprich es sind keine 10 mm Belag mehr oben sondern nur 8. Dann wäre es ok. Würde er das Auto also NEU und UNBENUTZT verkaufen, und es wären statt 10 nur noch 8 mm oben, wäre auch das nicht korrekt. Nur mal als Beispiel.
Luki ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ich würde doch mal ganz stark sagen, dass es eben alles soweit Verschleißteile sind und du dir bei einer Autobesichtigung eben die Zeit nehmen musst, alles genau zu überprüfen. Wenn du es nicht getan hast, dann ist es meiner Meinung nach dein eigenes Problem. Es ist ja nichts, wo er dich belogen hat, er hats eben nur nicht erwähnt, das ist noch lange keine "Straftat" in dem Sinne. Außerdem hättest du die defekten Stoßdämpfer auch schon bei der Probefahrt erkennen müssen. Da das Auto ja nachwippt, wenns über eine Bodenwelle/sonstiges ging.

Denke daher, dass auch ein Gespräch mit dem Verkäufer nichts bringen wird. Musst du wohl leider selbst tief in die Tasche greifen und die Mängel beheben lassen. Sorry
Ärgerlich und kann ich nachvollziehen, lässt sich aber nichts machen.

Würde daher sagen 1:0 für den Verkäufer

Geändert von rockosupra (15.10.2009 um 14:54 Uhr)
rockosupra ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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...ok, ich bin zwar kein Jurist aber ich denke trotzdem das er kein Erfolg haben wird
Schleswig-Holsteiner ist offline  

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Alt 15.10.2009, 14:56      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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und gekauft wie gsehen ist auch obsolet
ausserdem haetteste mal fuer den aufpreis tuev machen lassen sollen-.-
aber mich wuerde auch mal interessieren, was der verkaeufer zu der ganzen sache sagt
-adrian- ist offline  

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Alt 15.10.2009, 15:02      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Mit dem Verkäufer habe ich noch nicht gesprochen.

Sobald der eigentliche Check, zu dem ich jetzt fahre, vorüber ist (mit Hebebühne etc.) und ich die Mängel schwarz auf weiß habe, werde ich den Verkäufer kontaktieren.
dr_john_becker ist offline  

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Alt 15.10.2009, 15:04      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Wieso hast du den Wagen nicht zum TÜV bringen lassen, bzw ihn das machen lassen? Dann hättest du gesehen, was es alles an Mängeln gibt. Hab mich grad in paar Juraforen durchgelesen und gesehen, dass du keine Chance hast. Ggf ist der Verkäufer so kulant, dass er einen Teil der Kosten übernimmt oder das Auto komplett zurücknimmt. Anderenfalls hast du die Kosten zu begleichen.
dynatec ist offline  

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Alt 15.10.2009, 15:31      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Also, der Käufer ist kein Mechaniker, und muss somit nicht wissen, dass die Bremsen defekt sind. Den Metall auf Metall bremst auch oft noch, ist zwar nicht zugelassen, aber macht für manche Fahrer keinen Unterschied, da sie sich nicht auskennen. Der Verkäufer muss hingegen wissen wann die Bremsen zuletzt gemacht wurden, und muss Unterschiede im Bremsverhalten kennen.

Der Käufer muss keine Mängel erkennen, die für ihn als Laie, nicht erkennbar sein können. Er muss nicht wissen, ob die Ölwanne angerostet ist, weil er kann das Auto ja nicht in seine Einzelteile zerlegen, damit er alles prüfen kann. Das gleiche gilt auch bedingt für den Verkäufer. Mängel die dem Verkäufer nicht bekannt waren und nur schwer bemerkbar sein können, müssen auch ihm nicht bekannt sein. Sind sie ihm bekannt und er nennt sie nicht, ist das schlichtweg Betrug bzw. angabe falscher Tatsachen, wenn er sagt es ist alles einwandfrei. Das Nachzuweisen wird schwierig.

"Kauf wie besichtigt" ist kein Freibrief. Angenommen, das Auto hat quer über die Motorhaube einen Kratzer, oder das Handschuhfach hängt schief drin, kann man sagen, dass dies der Käufer sehen müsste bzw. die Möglichkeit hatte es zu erkennen. Bei den Bremsen sieht er aber nicht ob die schon runtergefahren sind bzw. kann man ihm nicht zumuten.
Ein Ankaufstest ist auch nicht zwingend. Der Käufer muss sich auf die Angaben verlassen KÖNNEN, das dies nicht immer der Fall ist, ist eine andere Geschichte.
Vielleicht kannst du herausfinden ob es ein Unfaller ist. Wenn es das wäre hättest du die besten Karten. Unfaller müssen OHNE Aufforderung bekannt gegeben werden.

Ich würde aufjeden Fall den Verkäufer damit konfrontieren. Einen Teil der Kosten müsste er übernehmen. Ich hatte selbst einmal den Fall das die Bremsen bei einem Gebrauchtwagen hinüber waren. Der Händler musste damals ALLES ersetzen, da im Kaufvertrag MÄNGELFREI stand.

Vielleicht kannst du deinen Kaufvertrag hier posten dann kann ich dir mehr sagen, as möglich ist. Wenn MÄNGELFREI steht, dann hast du eindeutig die besseren Karten, zumindest bei Bremse und Stoßdämpfer. Bei den Reifen siehts eher schlecht aus. Das muss ein Autofahrer wissen, wie er Reifen zu üerprüfen hat, da er das grundsätzlich vor jeder Fahrt tun müsste bzw. vor jeder Montage.
Luki ist offline  

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Alt 15.10.2009, 15:55      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
monzahouse
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also ich will auch mal meinen senf dazu geben.... Ich habe auch einen Golf gekauft wo gesagt wurde er hätte keinen Unfall nachdem ich Ihn gekauft hatte und weg vom Verkäufer war war der Vertrag gültig... dann hab ich gemerkt das mein Scheinwerfer in der Nacht nach unten leuchtet daraufhin bin ich in eine Werkstatt welche mir sagt das der Kotflügel überstehe und die Spaltmaße völlig unterschiedlich sind.... Ich habe mich ruhig und sachlich daraufhin mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, der wußte anfangs nicht was ich wollte aber er war bereit sich das anzuschauen... nachdem ich ihm zeigte was das Problem ist lenkte er ein und erzählte mir das er vorn rechts mal nen Blechschaden hatte, die stoßstange und Kotflügel lackiert worden sind etc. So jetzt kommt es, dass alles zählt aber nicht als Unfall! das wäre erst dann einer wenn es die Karosserie die Streben etc belastet und angegriffen hätte was ja nicht der Fall war....
Das ende vom Lied er ging um 1500€ vom Kaufpreis runter Kolanterweis was er nicht muss und ich war halbwegs zufrieden.... Diese Glück hat man nicht überall und schon garnicht wenn man sich es erzwingt durch Irgendwelche Gutachten, das du welche machst ist dein Gutes Recht aber überleg doch mal! Bremsen checken kann jeder Leie das sagt er dir "Nö", die Dämpfer auch (einfach einmal stark drücken und wenn er nachfedert mehrmal stimmt was nicht) "doppel Nö" und zur Not gibt es fast überall in Werkstätten nen kostenlosen Dämpfertest wie TÜV, ATU hat es gerade, VW, etc. Wenn du denen dann noch 20€ für die Kaffeekasse da läßt freuen auch die sich. Du hättest eine Probefahrt machen müssen und die nicht nur auf Landstraßen die gut ausgebaut sind sondern auf Feldwege wo die Dämpfer beansprucht werden. Hier in deinen Faqll kannst du froh sein wenn er mit einen Preisnachlass oder wie schon der eine oder andere meinte Kostenübernahme bei den Reparaturen....

So das wars erstmal viel Glück

Geändert von monzahouse (15.10.2009 um 15:59 Uhr)
 

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Alt 15.10.2009, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bin zurück vom Check, die beiden Mechaniker meinten (...), dass der Wagen einen Unfall gehabt hätte im Heck-Bereich, und nicht bloss einen ,,Winzigen".
Z.B. wäre es auch an den Stoßdämpfern zu sehen (leicht schiefer Sitz).

Auch zweifelten Sie massiv an, dass der Wagen - wie angegeben - von einer älteren Dame (laut Auktion die ,,Oma", tatsächlich (?) die Tante der Freundin des i.A. - Verkäufers...) gefahren wurde.
Weiterhin unterstellten sie eine längere Standzeit, die aber laut VK nicht gegeben war.

Der Wagen wiederum wurde als definitiv unfallfrei verkauft. Ich werde jetzt mal die Vorbesitzerin (nicht den eigentlichen Verkäufer, Ihren ,,Verwandten") anrufen und ggf. morgen ein Gutachten erstellen lassen.

Ganz ehrlich: ich kann hier einige Beiträge nicht ganz nachvollziehen. Wir leben in Deutschland, einem Rechtsstaat (...), in dem wirklich ALLES reguliert ist etc. usw..
Der Rechtsstaat ist Basis der Marktwirtschaft - warum sollte es das deutsche Recht erlauben, in diesem Bereich zu betrügen?!

Wenn ich einen unfallfreien Wagen aus Rentner-Hand kaufe, vermeintlich tip-top gepflegt, ja, dann muss ich mich doch als Käufer auf diese Angaben verlassen können!

Ich fliege ja auch mit einem Airbus in den Urlaub, ohne zuvor die Triebwerke persönlich gecheckt zu haben; ich kaufe mir einen Milchshake und trinke ihn, ohne zuvor eine Lebensmittelanalyse vorgenommen zu haben - der Verkäufer wird mich schon nicht vergiften; dafür sorgt ja der Staat.

Für kleinste eBay-Verkäufe mit minimalsten Mängeln wurde mir mit Anwälten, Polizeit etc. gedroht (es kam sehr selten vor, aber doch alle paar Jahre wieder mal; habe dann immer zurückerstattet).

Aber bei Autos sollen plötzlich jegliche Gesetze / Rechte außer Kraft sein?! Die Nespresso-Tasse, die privat verkauft wurde, muss einwandfrei sein, sonst drohen Polizei und Gericht, aber bei einem arschteuren Gebrauchtauto natürlich nicht.

Sorry, aber das alles führt doch das blosse Vorhandensein von Kaufverträgen ad Absurdum!

Der Verkäufer hat mich verarscht und ganz klar betrogen, und sowas kann und darf nicht ,,zulässig" sein.

Geändert von dr_john_becker (15.10.2009 um 16:31 Uhr)
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Alt 15.10.2009, 16:24      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Tja das ist leider eine grobe Fehlinformation. Bremsen kann kein Laie checken, und Stoßdämpfer noch weniger. Nur weil du es kannst, bedeutet das nicht dass das Dinge sind die ein Laie kann.
Wie willst du bitte erkennen das die Bremsen hinüber sind? Dazu muss man oft auch den Reifen demontieren, wenn es z.B. Stahlfelgen sind. Und oft ist es das Eisen auf Eisen noch gut bremst und man wenig merkt.

Ich habe nun Rücksprache mit einem Juristen in der Familie gehalten, und der spricht was anderes. Man hat hier serwohl ein Recht, etwas zurück zu bekommen!

Ausserdem ist man als Käufer nicht VERPFLICHTET so einen Test zu machen.
Und das VW für 20 Euro Kaffeekasse einfach so einen Stoßdämpfertest macht...freilich. Dort kostet es schon etwas wenn der Mechaniker den ersten Schritt in Richtung deinem Auto macht etwas.

Also ich kann nur empfehlen keinen Versuch auszulassen sich hier etwas zu holen!



EDIT:
Wenn es tatsächlich ein Unfallwagen ist, kannst du das Fahrzeug zurück geben!
Denn der Unfall wurde eindeutig verschwiegen. Im Kaufvertrag steht Unfallfrei, wie du gesagt hast, und die Rechtslage sieht vor, das Unfallschäden unaufgefordert angegeben werden MÜSSEN.

Geändert von Luki (15.10.2009 um 16:26 Uhr)
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Alt 15.10.2009, 16:33      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Dort kostet es schon etwas wenn der Mechaniker den ersten Schritt in Richtung deinem Auto macht etwas.
Also, da muss ich dir leider widersprechen, ein Mechaniker von VW hat sich 1 1/2 Stunden meinem Wagen gewidmet um sich den anzuschauen, dazu noch Fehlerspeicher gelesen, diesen dann gelöscht und hat mich ohne Kosten gehen lassen.

Zum anderen, kann man erkennen, ob die Beläge oder Bremsen runter sind und wenn man eben Laie ist, dann muss man sich halt selber vorher informieren, was kaputt sein kann und wie ich das überprüfe. Ganz einfach.


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Folgender Benutzer sagt Danke zu rockosupra für den nützlichen Beitrag:
Golftürk (05.05.2012)
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