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Alt 09.04.2010, 22:00      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Gollo4
 
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Zitat von Chrisssi Beitrag anzeigen
wenn der Wagen nen Unfall hatte und als unfallfrei verkauft wurde, ist das Betrug!

Und Anzeige kann man, glaube ich, erstatten, "ab WANN", also sobald wenn man von der "Straftat" Kenntnis bekommen hat ...

Ich würd mich eventuell mal ein wenig schlau machen und den Verkäufer dann mal damit konfrontieren, evtl sogar den Vorgesetzten, und mal gucken, was sich da dann noch machen lässt ...
danke ... auf das wollte ich hinaus .. nur haben mir die richtigen worte gefehlt sozusagen hehe

mfg


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Alt 09.04.2010, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von 2BigNuno
 
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ich glaube in meinem studium mal was gelesen zu haben mit verjährung im betrugsfalle...

Denke mal das du gute chancen hättets. Darfst halt nur nicht sagen das er dir was schon gesagt hatte wegen dem parkrempler etc...im Kaufvetrag steht ja nicht s und somit kannst du es versuchen geltend zu machen.

Bei betrug zählt glaube ich die verjährungsfrist ab dem tag wo du es erkannt und angemerkt hast. Da gibbet andere regelungen.

Muss nur schauen obs als "arglistige täuschung" annerkannt wird.
2BigNuno ist offline  

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Alt 10.04.2010, 22:32      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Andre1957
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Sinnlos den Verkäufer zu kontaktieren. Man kann ihm den Betrug unmöglich beweisen.


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