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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.08.2009 Golf 4 Ort: 32457 Porta Westfalica Mi-N-xxxx Verbrauch: durschnitt 5,5 l Motor: 1.9 ALH 66KW/90PS 10/97 -
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ich glaube in meinem studium mal was gelesen zu haben mit verjährung im betrugsfalle... Denke mal das du gute chancen hättets. Darfst halt nur nicht sagen das er dir was schon gesagt hatte wegen dem parkrempler etc...im Kaufvetrag steht ja nicht s und somit kannst du es versuchen geltend zu machen. Bei betrug zählt glaube ich die verjährungsfrist ab dem tag wo du es erkannt und angemerkt hast. Da gibbet andere regelungen. Muss nur schauen obs als "arglistige täuschung" annerkannt wird. |
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