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Erfahrener Benutzer | ![]()
Das hat mit der Sonde im auspuff nix zu tun wenn man eine OBD AU macht werden ja nur die readnesse codes Ausgelesen wie mien vorredner schon sagte. Wenn über OBD deine STG. hast auslesen lassen kann es wohl nicht am OBD liegen das du die AU nicht bestanden hast. Fahr woanders hin wegen au und probier es dort weil eigendlich wird beim Golf ne normale AU gemacht ohne OBD. Ich habe mal was von einer anderen seite Kopiert (hoffe das ist erlaubt Wenn nicht Löschen bitte) AU-Nachweis für Fahrzeuge ohne OBD - ab dem 1. Januar 2010 Rechtliche Grundlage ist § 29 Abs. 1 i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und Anlage VIIIa Nr. 4.8.2.1 StVZO. Für die betroffenen Fahrzeuge ohne bzw. mit ungeregeltem KAT werden anstelle der bis Ende 2009 ausgestellten Prüfbescheinigungen generell AU-Nachweise ausgehändigt, wie für Fahrzeuge mit OBD. Auf diesen werden die Messwerte der Abgasmessung handschriftlich vermerkt. AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD Für Fahrzeuge mit OBD galt bereits seit dem 1. April 2006 nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). Es wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach geltender Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig. Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: AU-Nachweis). Der AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der HU-Plakette oder zur Nachuntersuchung führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden. AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006 An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich. 3. Wegfall der herkömmlichen Abgasmessung an Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose und Übergangsregelungen Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-Geräten wird das Abgasverhalten während des Fahrbetriebes permanent überwacht, eine Fehlfunktion wird dem Kraftfahrer angezeigt. Aus dem OBD-Speicher werden unter anderem auch die abgasrelevanten Messwerte, auch sporadische Fehler, ausgelesen (Anl. VIII Nr. 1.2.1.1 a zur StVZO). An OBD-Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Januar 2006 ist seit dem 1. April 2006 die Abgasmessung nicht mehr vorzunehmen, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt. Für die Anpassung der Software gab es entsprechend der aktuellen AU-Richtlinie und des 4. Leitfadens für Abgasmessgeräte jedoch einen Übergangszeitraum bis 31.12.2009. Aus diesem Grund konnten für betroffene Fahrzeuge bis zum 31.12.2009 noch Abgasmessungen vorgenommen und Prüfbescheinigungen anstelle der geforderten AU-Nachweise ausgestellt werden. 4. Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 Selbst wenn die Softwareupdates einmal erfolgten, kann bei OBD-Fahrzeugen eine Abgasmessung erforderlich sein. Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden. Geändert von Daywalker84 (05.04.2011 um 17:25 Uhr) |
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So, entschuldigt den Doppelpost.. War ebend nochmal zur HU/AU und habe es wieder nicht bestanden Diesmal kam ich aber zumindest in der Fehlersuche ein Stück weiter. Der Rechner der GTÜ zeigte an, das Auto bräuche ein System Update. Ich also noch flott zum Freundlichen gefahren - der sagte mir sow'n System-Update gibts nich und da ist wohl der Kat im Arsch.. Anders kann er sich das nich erklären, wenn keine Fehler in den STGs zu finden sind Hat da einer von euch'n schlauen Rat? |
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dank dir Edit: Also gibt es doch ein Softwareupdate?! Danach das AGR-Ventil neuanlernen. Fertig? Geändert von Kallifornien (15.04.2011 um 19:25 Uhr) |
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Softwareupdade gibt es das hat man mir schon vor paar Jahren mal gesagt. In den gleichen Zug habe ich auch ein Preis gehört der mir ganz und garnicht passt. Kann sein das es nur dummes Geräde war aber der Presi damals war bei 600,-€ |
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achso, aber bei mir hat nie die Motorkontrollleuchte geleuchtet, von daher hab ich das dort erörte Problem für mich ausgeschlossen... und die Probleme hätten sich doch auslesen lassen per Diagnose oder? War ja bisher nie der Fall :/ |
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abgas, obd, schlüsselnummer, tüv |
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